Hallo zusammen,
in der DGUV V2 §5 heißt es:
"Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten."
Was kann ich einem Betriebsarzt entgegnen, der keinen Bericht an den Unternehmer machen will?
Welche Konsequenzen hat das Fehlen einer solchen Berichterstattung für den Unternehmer?
Gruß Uwe