Bericht Betriebsarzt

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  • Hallo zusammen,

    in der DGUV V2 §5 heißt es:
    "Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten."
    Was kann ich einem Betriebsarzt entgegnen, der keinen Bericht an den Unternehmer machen will?
    Welche Konsequenzen hat das Fehlen einer solchen Berichterstattung für den Unternehmer?

    Gruß Uwe

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  • Moin,

    kein Bericht = vertraglich und gesetzlich vorgeschriebene Leistung nicht erbracht - ergo keinen Anspruch auf vollständige Vergütung. Spätestens dann kommt der Bericht, wie ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann. :D

    Konsequenzen für den Unternehmer? Wenn er den Bericht einfordert, aber nicht erhält erst einmal keine, es sei denn man will ein Organisationsverschulden konstruieren.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin HaiBra,

    zunächst einmal verstößt der Betriebsarzt gegen geltendes Recht, wie von Dir zitiert.

    Ich kann die Konsequenzen nur für mein eigenes Unternehmen schildern. Wir haben ein QM-System, das regelmäßig auditiert wird. Dazu gehört auch regelmäßig die Frage nach dem Bericht des Betriebsarztes, den wir jährlich erhalten.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hi,

    der liegt auch bei uns, benau wie mein Bericht, jährlich vor. Von der Aussagefähigkeit dieser Berichte mal abgesehen, in zertifizierten Unternehmen natürlich ein Muss!

    Gruß
    Mikey

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  • .... in zertifizierten Unternehmen natürlich ein Muss!

    ...

    Teile unseres Betriebes sind nach allen möglichen Normen zertifiziert, aber ich habe das Gefühl, so manches Zertifikat ist nicht einmal das Papier wert, auf dem es steht.
    VW ist seit 20 Jahren nach ISO 9001 und auch schon einige Jahre nach ISO 14001 zertifiziert und trotzdem konnte in großem Stil manipuliert werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Grinnnnnns,

    VW ist seit 20 Jahren nach ISO 9001 und auch schon einige Jahre nach ISO 14001 zertifiziert und trotzdem konnte in großem Stil manipuliert werden.

    ... und was sagt uns das über diese Zertifikate?
    Irgendwie scheint es kaum jemand zu verstehen ...
    bei der ISO 14001 definiere ich "Umweltziele".
    Wenn diese lauten "Im Jahr 2014 stoßen unsre Fahrzeuge durchschnittlich 12.000 g NOx / km aus, aber im Jahr 2015 sollen unsere Fahrzeuge nur 11.000 g NOx / km ausstoßen" - dann ist das ein positiver Aspekt,der zur Verlängerung des Zertifikates führt ... X(
    (diesen Schwachsinn gibt es auch beim "Blauen Engel" ... Fahrräder bekommen keinen "Blauen Engel", weil an der Umweltfreundlichkeit nichts geändert werden kann - aber wenn eine Firma einen Rasenmäher, der auf 100 m 2 ltr. Benzin braucht, so überarbeitet, dass er "nur noch 1,8 ltr. Benzin pro 100 m" braucht, dann bekommt er einen "blauen Engel") ... was für ein Blödsinn!

    Um es noch deutlicher zu machen:
    Dieses Jahr schütte ich vier Fässer Altöl in den Mittellandkanal,
    nächstes Jahr nur noch zwei -
    das ist gemäß DIN EN ISO 14001 eine Verbesserung - und erlaubt die Vergabe eines Zertifikates ... :cursing:

    (ich bin heftiger Verfechter des sog. Öko-Audits statt der schwachmatigen DIN EN ISO 14001 - denn da gibt es für BImSchG-Betriebe keine Tricksereien ...)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    4 Mal editiert, zuletzt von a.r.ni (7. November 2015 um 00:18)

  • Servus,

    Immernoch OT:

    Bei allem Verständnis for die Frustration durch den auschliesslichen, alibihaften Einsatz von Managementsystemen à la "ISO xx001":
    1) EMAS (aka Öko-Audit / Umweltbetriebsprüfung) baut weitestgehend auf systematisiertes Management nach ISO 14001 auf, und das ist ausdrücklich so gewollt.
    2) Managementsysteme sind halt lediglich auf systematisierte Prozess- und Dokumentationsverläufe ausgelegt, nicht auf Zielvorgaben. Das sagt schon ihr Name; Anders würden sie auch als internationale Normen gar nicht abstimmungsfähig sein - Oder glaubt hier jemand an umwelt-, qualitäts- und arbeitsschutzbezogene Zielvereinbarungen zwischen den grossen Wirtschaftsräumen?

    Gruss, C.

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure Antworten. Ich sehe das genau so.

    Aber vielleicht nochmal die Frage nach den Konsequenzen für den Unternehmer: Was könnte passieren, wenn dieser den Bericht nicht einfordert bzw. zulässt, dass über längere Zeit kein Bericht erstellt wird?

    Gruß Uwe

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  • ...Was könnte passieren, wenn dieser den Bericht nicht einfordert bzw. zulässt, dass über längere Zeit kein Bericht erstellt wird?

    Dann kommt der Unternehmer seinen Überwachungspflichten nicht nach. Könnte dazu führen, dass überhaupt keine arbeitsmedizinische Betreuung durchgeführt, aber abgerechnet wird. Im Schadensfalle könnte dem Unternehmer vorgeworfen werden, dass er arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nicht hat durchführen lassen und somit ein eintretender Schaden nicht vorzeitig erkannt wurde. Dies könnte dann möglicherweise zu Regressforderungen führen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Kollegen,
    mich treibt diese Thema immer noch um.
    Einen Betriebsarztbericht scheint ja keiner von euch zu haben?
    Ein anonymes Inhaltsverzeichniss reicht schon !

    Hier eine weitere Frage.
    Verpflichtet euer Boss die Ärzte zum Datenschutz? Ich meine jetzt nicht die ärztliche Schweigepflicht.
    In etwa so wie in dem Text der Anlage.
    Hier noch ein Link zum stöbern.

    VG Reinhard

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  • Hallo Hans-Jürgen,

    vielen Dank für den Bericht.
    Das ist doch schon etwas das ich nach meinen Bedürfnissen umstricken kann. Auch der Hinweis mit der Online-Probandenakte passt gut ins Thema "Vorgaben für Datenschutz".

    Du hast was gut bei mir. :138:

    VG Reinhard

    Bildquelle: http://www.huss-shop.de/item/AuA-Carto…enkalender-2016

  • Hallo zusammen,

    in der DGUV V2 §5 heißt es:
    "Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten."
    Was kann ich einem Betriebsarzt entgegnen, der keinen Bericht an den Unternehmer machen will?
    Welche Konsequenzen hat das Fehlen einer solchen Berichterstattung für den Unternehmer?

    Gruß Uwe

    Es gibt in meinen Augen nur zwei Varianten:
    1. Der Betriebsarzt ist bei Ihnen angestellt, d.h. Sie sind sein Vorgesetzter --> dann sollten Sie Ihn abmahnen
    2. Der Betriebsarzt ist nicht bei Ihnen angestellt --> dann ist es nicht Ihr Problem und Sie sollten sich da raushalten. Die Konsequenzen muss der Unternehmer selbst abschätzen, dass ist nicht Ihre Aufgabe.

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  • Es gibt in meinen Augen nur zwei Varianten:
    1. Der Betriebsarzt ist bei Ihnen angestellt, d.h. Sie sind sein Vorgesetzter --> dann sollten Sie Ihn abmahnen
    2. Der Betriebsarzt ist nicht bei Ihnen angestellt --> dann ist es nicht Ihr Problem und Sie sollten sich da raushalten. Die Konsequenzen muss der Unternehmer selbst abschätzen, dass ist nicht Ihre Aufgabe.

    Hallo,

    es geht um einen externen Betriebsarzt (2.)
    Theoretisch gebe ich Ihnen recht. Praktisch mache ich es dann doch bzw. weise zumindest darauf hin.

    Gruß Uwe