Beiträge von HaiBra

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    Hallo Colibrie,

    wir haben 2 Pinselwaschtische mit Bio Circle L bei uns im Betrieb. Die Reinigungswirkung ist super. Wir reinigen damit öl- oder fettverschmutzte Betriebsmittel. Wie Du richtig sagst, erfolgt die Reinigung durch Mikroorganismen. Diese benötigen eine konstante Temperatur von ca. 40°C. Dann fühlen sich die Bister richtig wohl und fressen munter vor sich hin. D.h. der Waschtisch enthält einen Kunststoffbehälter, welcher beheizt ist. Es ist zwar kein eingestufter Gefahrstoff, aber eine gewisse Reizwirkung für Haut und Augen gibt es. Aber mit entsprechender PSA (Handschuhe, Schutzbrille) ist das kein Thema.

    Gruß Uwe

    Hallo Menelaos,

    habt ihr bei der VBG nicht auch eine DVD für die Selbstlernphasen bekommen? Dort ist unter "Praktikumshilfe" alles drauf was Du brauchst (auch diese Gliederung von bauco). Einfach dort entlang hangeln und Dein Bericht entspricht am Ende den Vorgaben.

    Gruß Uwe

    Hallo Markus,
    wie kommst Du darauf, dass die Maschinen umgebaut wurden? Ist dem definitiv so?

    Spritzmaschinen haben immer eine seitliche Ausfallöffnung.
    "Die Ausfallöffnung ist so zu gestalten, daß die Bedienperson selbst in gebückter Haltung
    weder mit der Hand durch die Ausfallöffnung an das Werkzeug gelangen kann (s. Bild 25),
    noch unter der Abschirmung hindurch den Raum unter den Werkzeugen und der
    Schließeinheit betreten kann." (siehe BGI 738 Punkt 1.2.2)

    Du solltest also prüfen, ob die Ausfallöffnung noch so aussieht, wie vom Hersteller geliefert. Dann hast Du auch kein CE-Problem. Wenn nicht, dann wieder so zurückbauen lassen.
    Gruß Uwe

    Hallo Praktikanten,

    ich kann das nur bestätigen, was hier geschrieben wurde. Habe meine Praktikumsarbeit Anfang des Jahres gemacht und bin mittlerweile auch fertige SiFa. Du brauchst keine Vorlagen. Wenn Du Deine Arbeit nach den Vorgaben verfasst, dann passt das. Wir hatten im ganzen Kurs einen einzigen, der nochmal nachbessern musste. Alle anderen hatten es auf Anhieb getroffen.

    Auch von mir viel Erfolg.

    Gruß Uwe

    Es gibt in meinen Augen nur zwei Varianten:
    1. Der Betriebsarzt ist bei Ihnen angestellt, d.h. Sie sind sein Vorgesetzter --> dann sollten Sie Ihn abmahnen
    2. Der Betriebsarzt ist nicht bei Ihnen angestellt --> dann ist es nicht Ihr Problem und Sie sollten sich da raushalten. Die Konsequenzen muss der Unternehmer selbst abschätzen, dass ist nicht Ihre Aufgabe.

    Hallo,

    es geht um einen externen Betriebsarzt (2.)
    Theoretisch gebe ich Ihnen recht. Praktisch mache ich es dann doch bzw. weise zumindest darauf hin.

    Gruß Uwe

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure Antworten. Ich sehe das genau so.

    Aber vielleicht nochmal die Frage nach den Konsequenzen für den Unternehmer: Was könnte passieren, wenn dieser den Bericht nicht einfordert bzw. zulässt, dass über längere Zeit kein Bericht erstellt wird?

    Gruß Uwe

    Hallo zusammen,

    in der DGUV V2 §5 heißt es:
    "Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten."
    Was kann ich einem Betriebsarzt entgegnen, der keinen Bericht an den Unternehmer machen will?
    Welche Konsequenzen hat das Fehlen einer solchen Berichterstattung für den Unternehmer?

    Gruß Uwe