Pflichtenübertragung

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  • Hallo Zusammen

    In unserer Firma gibt es sechs Meister, bisher hat keiner der Meister eine schriftliche Pflichtenübertragung erhalten, bzw. unterschreiben müssen.
    Folgendes passiert nun:

    Ich habe für alle Meister eine Freigabe bekommen, sie zu je 2 Seminare für Meister zur BG zu schicken. In der Annahme ihnen und auch unserem Arbeitsschutz etwas Gutes zu tun, habe ich die Meister informiert und ihnen Terminvorschläge zugesandt. Nun schlagen die Wogen hoch. Morgen wollen sich Meister zusammensetzen, da keiner gewillt ist so ein Seminar zu besuchen. ?(
    Der Grund den ich unter der Hand erfahren habe, dass sie der Meinung sind nun noch mehr Verantwortung zu bekommen. Upps hier bin ich etwas perplex, zeigt es doch das die Meister sich Ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz auch ohne Pflichtenübertragung nicht wirklich bewusst sind. Bin mal gespannt mit was für Argumenten sie offiziell kommen werden.

    Nun aber zu meiner Frage.
    Wenn wir nun dazu übergehen, den Meistern die Pflichten schriftlich zu übertragen, was wir schon lange machen wollen; können sie das verweigern?

    Danke Euch für Eure Antworten

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  • Verweigern kann ich immer, warum sollte es anders sein.

    Oftmals ist dieses verweigern Hausgemacht da im Vorfeld nicht Klartext gesprochen wird und die rechtlichen Dinge klar ausgesprochen werden oder die bis dato vorhandenen pflichten und rechte seitens der Vorgesetzten "missachtet" wurden.

    Frei dem Motto': Überbügeln und klappe halten ;)


    Ich würde mir die Argumente in ruhe anhören und notieren, dann ein weiteres Gespräch nutzen um darauf sachlich antworten zu können

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • FraPo,

    ...Nein, koennen sie nicht. Es sei denn, sie verzichten auf ihre Position und gehen wieder eine Stufe auf der Leiter nach unten.

    Wie Du bereits sagst, ist auch ohne "Gegezeichnung" eine Pflichtenuebertragung durchaus gueltig. Dies kann z.B. auch in der Stellenbeschreibung definiert werden. Wie ich bereits an anderer Stelle schon einmal ausfuehrte:

    Sehr interressant in diesem Zusammenhang ist uebrigens folgender Auszug aus der BGI 508: "Ein aus rechtlichen Gründen unwirksamer Übertragungsakt ist auf die Verantwortlichkeit des Beauftragten grundsätzlich ohne Einfluss (§ 9 Abs. 3 OWiG). Notwendig ist jedoch, dass der Beauftragte mit dem Einverständnis des Unternehmers tätig geworden ist und tatsächlich eine Stellung eingenommen hat, wie sie von § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG vorausgesetzt wird. Es muss also zumindest faktisch ein Auftragsverhältnis vorliegen."

    Nichtsdestotrotz ist natuerlich eine einvernehmliche Loesung immer die bessere Wahl. Also - Mund fusselig reden und ueberzeugen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (24. September 2015 um 18:50)

  • Hallo,

    ähnliches Problem hatte ich auch ....
    Die Führungskräfte sagten 3 Tage zu einen Seminar der BG "Nein Danke" dafür ist keine Zeit.

    Kurzer Hand habe ich ein Inhouse Veranstaltung über 5 Std. durch die BG bei uns organisiert.
    Die Geschäftsleitung machte es zu einer Pflichtveranstaltung.
    Alle sind gekommen und zeigten Interesse, allerdings Nachhaltig war es nicht, zumindest kann man nun belegen das sie darüber geschult und informiert wurden.

    Mal sehen was mir jetzt dann noch einfällt :033:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ...Wenn wir nun dazu übergehen, den Meistern die Pflichten schriftlich zu übertragen, was wir schon lange machen wollen; können sie das verweigern?...

    Natürlich können sie das verweigern, müssen dann allerdings auch mit den Konsequenzen rechnen. Als Führungskraft bekommen sie in der Regel eine entsprechende Bezahlung. Diese gibt es nicht einfach so, sondern weil mit der Führungsaufgabe auch entsprechend Verantwortung abgedeckt ist, die eben entlohnt wird. Allerdings muss sich auch der Arbeitgeber an die Nase fassen. Einfach eine Verantwortung zu übertragen, ohne den "Befehlsempfängern" die dazu notwendigen Mittel (Geld + Zeit) in die Hand zu geben geht auch nicht.
    Du (oder besser noch der Betriebsleiter) musst den Meistern klar machen, dass hier nur etwas formal dokumentiert wird, was sie Kraft ihres Amtes eh schon auszuführen haben. Auch sollte geklärt werden, dass durch diese Maßnahme ein potentieller Organisationsmangel verhindert wird und eindeutige Verantwortlichkeiten festgelegt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,

    diese Verweigerer habe ich zuhauf.

    Warum soll ich das machen? Steht nicht in meiner Stellenbeschreibung! Hab ich doch noch nie...! Ich habe keine schriftliche Order! .....,

    usw.,
    kommen immer wieder
    und ebenso:

    Was kriege ich dafür?

    Kurzversion: Null Interesse, null Ar... in der Hose, aber dafür 250 Euro extra. :033:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Guten Morgen

    Ich Danke Euch erst einmal für Eure Antworten. Die Meister wollen sich heute erst einmal zusammen setzen und Besprechen. Allerdings habe ich dann doch zwei dabei, die den ganzen Trubel der gemacht wird nicht verstehen und der Meinung sind das diese Seminare eine gute Sache sind.
    Wir, die Betriebsleitung und ich wollen mal deren Gespräch abwarten und gucken was dann kommt.
    Halte Euch gerne über das Ergebnis auf dem laufenden.

    Allen einen schönen Tag

  • Hallo Zusammen,

    Bei meinen letzten Unternehmen haben wir es wie Kelte beschrieben gemacht. Super Vortrag unserer AP.
    Alles sollte geändert werden nach drei Monaten war alles beim alten.

    In meinen jetzigen Unternehmen haben alle Führungskräfte den BG Lehrgang Verantwortung im Arbeitsschutz besucht.
    Wieder lief es eine kurze Zeit gut und ist wieder alles da wo es mal war.

    Spätestens wenn eine neue Abteilungsleitung oder Konzernleitung seine Arbeit aufnimmt fängt meine Arbeit wieder von vorne an!!!!

    So ist das Leben eines Arbeitsschützers!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo FraPo,
    zeige deinen Meistern doch einfach mal die Aktivitäten der Industriemeister in Sachsen : klick
    Neben den jährlichen Treffen gibt es auch quartalsweise oder anlaßbezogene Treffen, die qualitativ sehr hochwertig sind, den Meistern Rüstzeug für ihre tägliche Arbeit geben und auch ein deutliches Alleinstellungsmerkmal darstellen.

    VG Reinhard

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  • Hallo zusammen,

    auch bei uns im Betrieb ist dieses Thema relativ heikel.

    Unsere Bauleiter (teils Monteure, teils Meister) wissen eigentlich über Ihre Pflichten auch überhaupt nicht Bescheid.

    Pflichtenübertragung - Fehlanzeige

    Z.B. sind auch baustellen bezogene Unterweisungen - größtenteils Fehlanzeige

    Es kommt auch immer wieder vor, das auf kleinen Baustellen relativ junge / frisch ausgelernte Monteure die Bauleitung vor Ort übernehmen.

    Systematisches Arbeiten / Gefahren beurteilen ist auch da eher Fehlanzeige

    Ich habe mit unserem TAB auch schon über eine kleine inhouse Schulung zum Thema Rechte und Pflichten gesprochen, jetzt muss ich nur noch meinen Chef davon überzeugen.

    :rock2:

  • Immer wieder ein leidiges Thema, leider auch bei uns.
    Kurzerhand finde ich hierzu alles was in der BGI 508 steht aussagefähig genug.
    Die Pflichtenübertragung wird nicht ausschließlich über eine schriftliche Übertragung o.Ä. geregelt.
    die Verantwortung im Arbeitsschutz lässt sich demnach auch aus internen Organigrammen entnehmen. wer Verantwortung für Mitarbeiter hat übernimmt gleichzeitg auch Verantwortung im Arbeitsschutz.
    Problematisch ist es eben meistens diese Verantwortung auch in Maßnahmen oder Taten münden zu lassen.
    Die schriftliche Bestellung ist meiner Meinung nach nur das Sahnehäubchen und unterstreicht die Rechtssicherheit des Arbeitgebers.

    Gruß Marco

  • Hallo

    Kleine Abschlussbemerkung

    Es ist wie es eigentlich immer ist. Die ganze Sache ist erst mal wieder im Sande verlaufen. Alle Meister haben sich gegen ein Seminar bei der Bg ausgesprochen mit der Begründung "keine Zeit, vielleicht im nächsten Jahr".
    Auch das Thema der Pflichtenübertragung liegt irgendwie auf Eis. Meine letzte Mail an den verantwortlichen Betriebsleiter, wie nun mit der Pflichtenübertragung verfahren wird, ist nun 2 Wochen her und eine Reaktion gab es noch nicht.

    Immer wieder motivierend

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  • Warum sich viele Meister weigern? Weil sie oftmals Pflichten übertragen bekommen, aber nicht die notwendigen Rechte die Pflichten ausüben zu können. Das war ja in meinem Fall nicht anders. Mein Gerichtsprozess wegen des Tod eines Mitarbeiters, so manche können sich vielleicht noch wage an den Thread erinnern, geht nächsten Jahr weiter. Die Richterin bestand aber auf jeden Fall drauf das der Ex Chef eine unterschirebene Pflichtenübertragung vorlegen kann. Meinte aber auch die frage wäre trotzdem ob diese Übertragung überhaupt rechtlich relevant sein.
    Davon ab, mich würde mal interessieren wie prkatisch eine Pflichtenübertragung bei so vielen Meistern funktionieren soll. Da wird sich immer einer nicht zuständig fühlen. Bis mal was passiert

  • Hallo Zusammen,

    die eigentliche Aufgabe eines Meisters in vielen sogenannten schlanken Unternehmen ist die Produktion am laufen zu halten und die Kosten der Produktion zu minimieren oder im Rahmen zu halten. Dazu kommen dann noch Berichte, Statistiken und Meetings die die Vorgesetzten fordern. In vielen Unternehmen die ich kenne schmeisen die Vorarbeiter o. Meistervertreter den Laden. Während der Meister sich mit anderen Dingen herumschlägt. (Meetings, Telefonkonferenzen, Statistiken, Lean Tools)
    Ich spreche da aus eigener Erfahrung als Führungskraft, ich war immer froh das ich gute Vorarbeiter in meinen Team hatte die den Laden geschmissen haben. Da bleibt für den Arbeitsschutz manchmal keine Zeit oder die Themen werden zurückgestellt bis dann was passiert und dann steht der Meister ziemlich allein da.
    Dazu kommt das viele Führungskräfte sehr unsicher im Unterweisen sind oder die Vorbereitung zu den Unterweisungen zu viel Zeit kostet. Woher sollen sie das auch können vielleicht noch aus der Meisterschule aber das ist lange her und aus der Uni? na ja da habe ich meine eigene Meinung. Aus meiner Erfahrung als FaSi und Führungskraft heraus sind fast alle Führungskräfte froh wenn jemand anderes die Unterweisungen durchführt. (FaSi, Vorarbeiter)
    Gott sei Dank gibt es immer mal ein paar Führungskrafte die die Ausnahme der Regel sind. Leider kenne ich nicht viele.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Das ist ein heikles und zwiespältiges Thema.

    Die Meister wollen sich heute erst einmal zusammen setzen und Besprechen.

    Das ist ein guter Weg. Und hoffentlich beziehen die Meister sowohl den Betriebsrat als auch einen Arbeitsrechtler, der im Arbeitschutzrecht versiert ist, mit in den Prozess ein. Was an Pflichten mit welchen Rechten auf die Meister übertragen werden sollen, dieses Dokument sollten die Meister vorab gut kennen und dieses mit dem Betriebsrat und Arbeitsrechtler durchbesprechen. Und dann noch klare Bilanz ziehen mit der Frage: Wie gut oder schlecht ist der Arbeitsschutz derzeit in unserem Betrieb? Dann erst eine Entscheidung treffen.

    Klar, dass der AG eine schnelle Lösung wünscht. Schließlich verteilt er seine Verantwortung mit einer schriftlichen Übertragung der Pflichten und Rechte auf mehrere Schultern. Im Falle eines Unfalles, gar eines tödlichen Unfalles, kann der Nachweis einer schriftlichen Übertragung samt Nachweis eines Besuches des Seminars dem Meister, rechtlich betrachtet, den "Kopf kosten" und ihn finanziell belasten. (Der Arbeitgeber verliert deshalb seine grundsätzliche Verantwortung nicht.) Ob er eine Pflichtenübertragung "erzwingen" kann, da habe ich erhebliche Zweifel.

    Es ist wie es eigentlich immer ist. Die ganze Sache ist erst mal wieder im Sande verlaufen. Alle Meister haben sich gegen ein Seminar bei der Bg ausgesprochen mit der Begründung "keine Zeit, vielleicht im nächsten Jahr".

    Wer weis, warum sie so reagieren. Sie werden ihre Gründe haben. Es muss nicht daran liegen, dass die Meister grundsätzlich kein Interesse haben und sich ihrer Verantwortung entziehen. Vielleicht haben sie sich doch gut informiert und eine Ausrede gefunden, die sie weniger belastet.

    3 Mal editiert, zuletzt von Charlyri (20. Oktober 2015 um 08:36)

  • Guten Morgen,

    leider haben die Meister einen Teil ihrer Ausbildung vergessen. Der Gesetzgeber hat ihnen bereits die Pflichten im Bereich Arbeitsschutz auferlegt, nur wissen das nicht alle. Sinnvoll wäre es, den Arbeitsschutz im Betrieb zu kommunizieren. Es braucht einfach seine Zeit - bedauerlicherweise.

    Gruß

    Romy

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  • ...Alle Meister haben sich gegen ein Seminar bei der Bg ausgesprochen mit der Begründung "keine Zeit, vielleicht im nächsten Jahr"....

    Dann muss der Betriebsleiter eben ein "Machtwort" sprechen. Anmeldung zum Seminar, als Pflichttermin, damit die Meister ihre Pflichten in Zukunft kennen.
    Allerdings sollte dem Betriebsleiter dann der Arbeitsschutz auch was wert sein, sprich er muss den Meistern die Möglichkeit geben, die Pflichten auch zu leben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen,

    leider haben die Meister einen Teil ihrer Ausbildung vergessen. Der Gesetzgeber hat ihnen bereits die Pflichten im Bereich Arbeitsschutz auferlegt, nur wissen das nicht alle. Sinnvoll wäre es, den Arbeitsschutz im Betrieb zu kommunizieren. Es braucht einfach seine Zeit - bedauerlicherweise.

    Gruß

    Romy

    Also mich würde mal interessieren welcher Meister während seiner Meisterschule gesagt bekommt das er auch für den Arbeitsschutz zuständig ist. Meine Prüfung ist 15 Jahre her, da war nie die Rede von Verantwortung im Arbeitsschutz. Auch bei dem Laden bei dem ich die letzte Meisterstelle hatte, die mit dem Unfall, war nie die Rede davon. Selbst die BG hat niemals im Zuge der AMS Zertifizierung etwas verlautbaren lassen.
    In der Regel sind die Meister dafür da sich um den reibungslosen techneischen Ablauf im Betrieb zu kümmern. Sollte nochmal einer zu mir ankommen und mir einen erzählen ich hätte automatisch eine Pflichtenübertragung zugestimmt werde ich als erstes weitreichende Rechte einfordern. Da dieses mit Sicherheit schon ein Prolem wird lasse ich mir das schriftlich geben und bin erstmal raus.

  • Dann muss der Betriebsleiter eben ein "Machtwort" sprechen.

    Bezweifle, dass das die richtige Lösung ist. Die Frage ist: Wie sieht es mit der Vertrauenskultur in dem Betrieb aus? Ist die gut oder muss daran noch gearbeitet werden?

    ...Anmeldung zum Seminar, als Pflichttermin, damit die Meister ihre Pflichten in Zukunft kennen....

    Und wie sieht es mit den Rechten aus? Wenn die Meister gewerkschaftlich organisiert sind, dann haben sie Rückendeckung.

    ...Der Gesetzgeber hat ihnen bereits die Pflichten im Bereich Arbeitsschutz auferlegt, nur wissen das nicht alle....

    Kannst du etwas genauer werden? Welche Stelle welches Gesetzes meinst du?

    ---Sinnvoll wäre es, den Arbeitsschutz im Betrieb zu kommunizieren. Es braucht einfach seine Zeit - bedauerlicherweise....

    Stimmt, aber auf der Basis einer guten Vertrauenskultur im Betrieb. Die Hauptaufgabe liegt beim Arbeitgeber. Und unsere Aufgabe ist es nicht, den Arbeitgeber zu schützen.

    ...Sollte nochmal einer zu mir ankommen und mir einen erzählen ich hätte automatisch eine Pflichtenübertragung zugestimmt werde ich als erstes weitreichende Rechte einfordern. Da dieses mit Sicherheit schon ein Prolem wird lasse ich mir das schriftlich geben und bin erstmal raus....

    Dem Gesagten kann ich nur zustimmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Charlyri (21. Oktober 2015 um 06:23)