Beiträge von FloSax

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    Hallo EGO66,

    ich kann dir die Vorlage "Ergänzende Gefährdungsbeurteilung Bau-/Montagestelle" der BG ETEM empfehlen.

    Diese ergänzt die normalen Gefährdungsbeurteilungen bei uns im Betrieb.
    Jeder Vorarbeiter auf der Baustelle hat diesen "Block" dabei um neue/zusätzliche Gefahren auf der Baustelle schnell zu beurteilen.

    Oder Ihr könnt das zumindest als Orientierungshilfe nehmen.

    Ich hoffe das bringt dich ein Stück weiter.

    Bei uns sieht das momentan so aus, dass es einfach nur heißt:

    "... Diese Beauftragung gilt für alle Tätigkeiten der Elektroinstallation. ..."


    Ob das nun so ausreichend ist, bin ich mir auch nicht wirklich sicher.


    Wobei ich mich jetzt selbst korrigieren muss.
    Unsere jüngeren MA haben kürzlich an der Schulung: Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen teilgenommen.
    Danach erhält der Betrieb/MA einen Ausweis auf dem die Beauftragung enthalten ist.

    Hier wird allerdings keine Arbeitsaufgabe genannt, sondern nur verschiedene Typen von Hebebühnen aufgelistet.

    Nachdem dieser Ausweis/Beauftragung von der BG ist, denke ich das das so ausreichend ist.

    Wir haben aber auch keine eigene extra Beauftragung mehr geschrieben.

    Hallo zusammen,

    auch bei uns im Betrieb ist dieses Thema relativ heikel.

    Unsere Bauleiter (teils Monteure, teils Meister) wissen eigentlich über Ihre Pflichten auch überhaupt nicht Bescheid.

    Pflichtenübertragung - Fehlanzeige

    Z.B. sind auch baustellen bezogene Unterweisungen - größtenteils Fehlanzeige

    Es kommt auch immer wieder vor, das auf kleinen Baustellen relativ junge / frisch ausgelernte Monteure die Bauleitung vor Ort übernehmen.

    Systematisches Arbeiten / Gefahren beurteilen ist auch da eher Fehlanzeige

    Ich habe mit unserem TAB auch schon über eine kleine inhouse Schulung zum Thema Rechte und Pflichten gesprochen, jetzt muss ich nur noch meinen Chef davon überzeugen.

    Mal so generell gefragt ...

    Die Sicherungspflicht endet mit Feierabend und beginnt wieder in der früh ???
    Das stimmt doch so nicht, oder ??


    Die Sache mit dem Vandalismus macht die Sache natürlich kompliziert, da kann die Baufirma wenig machen.

    Aber deswegen muss die Dame doch Ihre Kosten erstattet bekommen !!
    Bleibt nur die Frage von wem?

    Kennt sich da jemand mit der rechtlichen Seite aus?

    erstmal danke!


    Eine Ausbildung, z.B. nach
    vbg.de/apl/zh/bgg966/3.htm
    sollte vorab schon vorhanden sein.


    Diese ist meistens vorhanden, leider setzt der AG auch manchmal Leute ohne Ausbildung ein


    es gibt von einem bekannten Verlag 4x4 Merkregeln für die tägliche Einsatzprüfung, mit google findest Du da sicher was. Das kann man sehr gut auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. Ausserdem empfehle ich immer ein Prüfbuch für die Hubarbeitsbühne. Damit hast Du die tägliche sichtkontrolle erfasst.

    Ich würde empfehlen mit jeden Nutzer noch einmal kurz in die Besonderheiten der eingesetzten Hubarbeitsbühne, unter den gegebenen Arbeitsbedingungen, mit dem aktuellen Arbeitsauftrag und den dazu vorhandenen/zu nutzenden Arbeitsmitteln zu unterweisen.

    Eine 286 Seiten allumfassende GBU halte ich nicht für sinnvoll. Daher empfehle ich meinen Kunden immer eine baustellenbezogene GBU durchzuführen. Für diesen Zweck gibt es kleine schnelle Lösungen zu kaufen, oder etwas selbstgebasteltes z.B. in Excel.


    Die Merkregeln haben wir schon, möchte diese aber in die Checkliste (siehe unten) einarbeiten

    Die Unterweisung müsste ja der AG machen, bzw der Baustellenverantwortliche (leider nicht schriftlich vermerkt bei uns).
    Ich bekomme immer erst mit das wir eine Bühne gemietet haben, wenn ich den Lieferschein bzw die Rechnung bei mir am Tisch habe. Für eine Unterweisung also eigentlich zu spät.

    Die Sache mit der "Riesen"-GBU sehe ich genauso, hier ist der Plan eine GBU/Checkliste im Ecxel zu entwerfen. (bin da nur leider nicht sehr fit)

    Mich würde mal interessieren wie das in anderen (Handwerks-) Betrieben so von Statten geht:

    Wir mieten unsere verschiedenen Hubarbeitsbühnen für verschiedene Baustellen beim Vermieter an.

    Bei der Übergabe findet eine Einweisung durch den Vermieter statt (oder sollte zumindest stattfinden ;( ) und es gibt hierfür ein Übergabeprotokoll mit Vermerk "Einweisung des Mieters".

    - Gibt es bei euch nochmals ein internes Einweisungsprotokoll ?
    - Gibt es eine baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung ?
    - Wie ist das mit der täglichen Sichtkontrolle gelöst ?

    Ich habe ja als Praktikumsthema die Gefährdungsbeurteilung von gemieteten Hebebühnen, stehe aber gerade auf dem Schlauch wie ich das allgemeintauglich für unsere zukünftigen Baustellen lösen kann?

    ?(


    Danke jetzt schonmal für hoffentlich zahlreiche Tipps :)

    Servus aus Augsburg,

    ich mache gerade die Ausbildung zur SiFa und befinde mich derzeit in der 2. Woche meiner Praktikumsarbeit.

    Thema: Gefährdungsbeurteilung von gemieteten Hebebühnen.


    Ich habe von 2004 bis 2007 meine Ausbildung zum Elektroniker gemacht und mich dann 2009/2010 zum Elektro-Meister weitergebildet.

    Die Stelle als Sifa werde ich in Teilzeit ausführen müssen, was wohl gar nicht so einfach ist. :whistling:

    Aus dem Forum erhoffe ich mir Tipps und Tricks zum Thema Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz usw. und hoffe auch euch einmal ein paar Tipps liefern zu können :thumbup:

    Schöne Grüße Flo