kein Gefahrstoff, welche Farbe die Betriebsanweisung

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  • Hallo,

    ich habe eine Betriebsanweisung auf den Tisch bekommen in Orange (die wurde nicht von mir erstellt) und ich soll sie aktualisieren.

    Jetzt steht in der BA das es kein Gefahrstoff ist ich habe mir auch das Sicherheitsdatenblatt besorgt und da steht auch drin kein Gefahrstoff.

    Grundsätzlich mache ich meine BA's mit den Farben

    • orange für Gefahrstoffe,
    • blau für Arbeitsmittel und
    • gelb für gentechnische Anlagen
    • grün oder pink für biologische Arbeitsstoffe


    Aber ich weiss gerade nicht wie ich es einordnen soll. Denn Orange kann doch eigentlich nicht! oder?

    DAnke

    Jan

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  • Hi...

    mal eine ketzerische Frage:
    Wenn es sich nicht um einen gefährlichen Stoff handelt - wozu benötigst Du dann eine BA? ?(
    Und vor allem Dingen, was soll da drin stehen? Hast Du für Leitungswasser auch eine Betriebsanweisung?

    Gerade bei Betriebsanweisungen gilt doch, so viele wie notwendig, aber so wenige wie möglich! Ein mit Anweisungen tapezierter Betrieb ist schliesslich nicht automatisch sicherer :huh:

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ...Hast Du für Leitungswasser auch eine Betriebsanweisung?...

    Auch Leitungswasser kann ein Gefahrstoff sein! Stichwort Feuchtarbeit.

    ...Jetzt steht in der BA das es kein Gefahrstoff ist ich habe mir auch das Sicherheitsdatenblatt besorgt und da steht auch drin kein Gefahrstoff....

    Die äußere Form einer Gefahrstoff Betriebsanweisung ist nicht vorgeschrieben, somit kannst Du sie gestalten wie Du möchtest, auch in rosa, himmelblau oder mit Blümchenrand.
    Verdächtig ist aber, wenn es ein SDB gibt und der Stoff kein Gefahrstoff sein soll, da stimmt was nicht. Der Begriff des Gefahrstoffs ist deutlich weiter gefasst als die Kennzeichnungspflicht. Siehe §2 GefStoffV. Ich vermute es handelt sich um einen nicht kennzeichnungspflichtigen Stoff, welcher aber z.B. einen Stoff enthält der einen Arbeitsplatzgrenzwert besitzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Jan,

    ein etwas widersprüchliches SDB. Lediglich bei thermischem Einfluss entsteht ein gefährliches Zersetzungsprodukt, aber trotzdem wird eine ganze Reihe von BGR genannt, die zu beachten sind.
    Ich würde es, unabhängig von der Einstufung Gefahrstoff oder nicht, bei den Betriebsanweisungen als Gefahrstoff führen.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hi...

    mal eine ketzerische Frage:
    Wenn es sich nicht um einen gefährlichen Stoff handelt - wozu benötigst Du dann eine BA? ?(
    Und vor allem Dingen, was soll da drin stehen? Hast Du für Leitungswasser auch eine Betriebsanweisung?

    Gerade bei Betriebsanweisungen gilt doch, so viele wie notwendig, aber so wenige wie möglich! Ein mit Anweisungen tapezierter Betrieb ist schliesslich nicht automatisch sicherer :huh:

    Sehr geehrte "Graue Emeinenz der Arbeitssicherheit", hallo Thorsten ,
    es gibt Stoffe, die haben ein Sicherheitsdatenblatt, sind keine Gefahrstoffe und doch muß der Umgang mit diesen Stoffen in einer Betriebsanweisung vorgeschrieben werden, da es Erste-Hilfe-Maßnahmen gibt.
    Hab gerade unter link Sifapage das Problem geschildert.

    Wenn ein MA aus irgendeinem Grund seinen Kopf in den wassergefüllten Eimer stecken muss, dann musst du auch für "Wasser" eine Gefährdungsbeurteilung und die entsprechende BA schreiben. Auch wenn es sonst kein Gefahrstoff ist. Richtig?

    Die BA beruht auf der Gefährdungsbeurteilung und nicht darauf, ob der Stoff an sich gefährlich ist. Richtig?
    :saint:

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Sehr geehrte "Graue Emeinenz der Arbeitssicherheit", hallo Thorsten ,es gibt Stoffe, die haben ein Sicherheitsdatenblatt, sind keine Gefahrstoffe und doch muß der Umgang mit diesen Stoffen in einer Betriebsanweisung vorgeschrieben werden, da es Erste-Hilfe-Maßnahmen gibt.

    Die BA beruht auf der Gefährdungsbeurteilung und nicht darauf, ob der Stoff an sich gefährlich ist. Richtig?
    :saint:

    Gruß Frank

    Hi,

    und was wenn meine GBU eine minimale Gefährdung ergibt, muss ich dann auch eine BA erstellen, weil Erste-Hilfe-Maßnahmen genannt sind?
    Oder muss ich bei Händedesinfektionsmittel Schutzkleidung tragen incl. Handschutz, weil das so im SDB steht?

    Ne, so richtig leuchtet mir das nicht ein.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Also hier das Sicherheitsdatenblatt
    http://www.directupload.....


    Warum denn bei einem externen Hoster und nicht hier im Forum als Dateianhang?

    Das SDB ist mehr als lückenhaft, das würde ich dem Lieferanten um die Ohren hauen. Durch welchen Stoff wird der pH Wert von 9,5 erzeugt? Wie ist die Lagerklasse? Er verweist ja dann noch auf Datenlücken bei den Inhaltsstoffen. Um welche Inhaltsstoffe handelt es sich hierbei? Polyacrylate gibt es ja eine Unzahl, wenn möglich würde ich vom Hersteller hier auch nähere Details abfragen. Ist in dem Produkt auch noch mit Monomeren zu rechnen und in welcher Konzentration, sowie welche Monomere? Dann noch nachhaken, ob in dem Produkt Biozide enthalten sind. Zumindest wenn es eine wässrige Lösung ist, dürfte sie nicht ohne Fungizide auskommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Frank,

    also, nur mal so am Rande... Wenn ein MA, aus irgendeinem Grunde, seinen Kopf in einen Wassereimer stecken muss, wird Wasser noch immer nicht zum Gefahrstofff. Gefaehrlich waere hier die Taetigkeit als solche; Du muesstest also eine taetigkeitsbezogenen BA haben. (Gilt im Uebrigen auch beim Thema "Feuchtarbeit").

    Und nur weil irgendwo "Erste Hilfe Maßnahmen" beschrieben sind, muss ich nicht immer eine eigenen BA konstruieren. Es gibt durchaus allgemeingueltige Verhaltensregeln. Leider haelt die "Ich schieb jetzt meinen A... an die Wand und produziere ein wert-, inhalts- und sinnloses Papier - Mentalitaet" immer mehr Einzug in unsere Arbeitswelt und fuehrt dann zu "Betriebsanweisungen fuer den Umgang mit Wasser" - super!!!!

    Ich halte es hier mit Thorsten und reduziere auf das Wesentliche - schliesslich arbeite ich nicht mit Idioten.

    Jan: Wenn es sich nicht um einen Gefahrstoff handelt, benoetigst Du auch keine gefahrstoffbezogenen BA.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    ... und hier mal meine Meinung dazu:

    Wasser kann durchaus gefährlich werden, z. B. wenn es heiß ist (Heizungsanlage, Kochtopf, ...) oder unter hohem Druck steht (Wasserschneidanlage, ...).

    Hier würde ich dann aber die Gefährdung eher dem Verfahren bzw. der Anwendung zuschieben ("blaue" BA), als dem Stoff.

    Wenn ein Stoff (nur) im Brandfall gefährliche (Verbrennungs-) Produkte freisetzt, dann ist das nur bedingt ein Gefahrstoff für mich. Ansonsten müsste man ja für alle brennbaren Stoffe (einschließlich Büroausstattung, Gebäude, usw.) eine Gefahrstoff-BA erstellen.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • @MichaelID,
    ja sorry meinte ich auch. Nicht fürs "Wasser" sondern für die Tätigkeit eine BA schreiben.

    Ist halt etwas seltsam wenn für einen Stoff, der kein Gefahrstoff ist, EH-Maßnahmen beschrieben sind, die über "Hand unter Wasser halten und gründlich spülen" hinaus gehen. Dann ist meiner Meinung nach eine BA sinnvoll, denn die besonderen anderen EH-Maßnahmen scheinen ja einen Grund zu haben, und der sollte schon an die MA die mit dem Stoff umgehen, weitergegeben werden.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo,

    bei uns haben wir eine "Allgemeine Betriebsanweisung" die für Arbeitstoffe ohne Kennzeichnungspflicht gelten.
    Hier sind allgemeine Vehaltensregeln im Umgang mit den ArbeitssStoffen vorgegeben. Bei der Farbe ist es wohl wie schon vorher erwähnt wurde nicht genau festgelegt. Siehe auf den einzelnen Seiten der BG´s, hier wechseln auch schon mal die Farben.

    Gruß SAM

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  • Hallo,
    eine allgemeine Betriebsanweisung für den Umgang mit Gefahrstoffen (auch für Gemische/ Stoffe mit/ohne Kennzeichnung) halte ich für eine sehr gute Sache. Wenn man für alles- was Kennzeichnungspflichtig ist, eine BA erstellt, ist der Betrieb wirklich vollgepflastert mit BA`s. Ich glaube an den Verstand der Mitarbeiter, dass die in der Lage sind eine Tube Kleber richtig zu benutzen. In der allgemeinen BA wirdz.B. aufs Hände waschen nach Umgang mit Gefahrstoffen, erste Hilfe Maßnahmen u.s.w. hingewiesen. Wie gesagt, gerade beim Umgang mit Gefahrstoffen (sehr) geringer Gefährdung eine gute Lösung.

    Grüße Colobrie

  • ...Wie gesagt, gerade beim Umgang mit Gefahrstoffen (sehr) geringer Gefährdung eine gute Lösung.

    Bei geringer Gefährdung ist keine BA erforderlich, nur entsprechende Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung. Man muss den Stoff dann auch nicht in das Gefahrstoffverzeichnis aufnehmen und nicht unterweisen. Siehe §6 Abs. 12+13 GefStoffV.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (9. Oktober 2015 um 12:24)

  • Gerade meine allgemeine Betriebsanweisung fertig gemacht. Jetzt bin ich mir nicht sicher bei der Farbe.
    Orange nehme ich immer für Gefahrstoffe. Aber das ist ja jetzt für ein Betriebsmittel und ist kein Gefahrstoff.

    ;)

    Tricky oder...

    Ich denke mal ich mache sie trotzdem orange. Was denkt ihr?

    Danke

    Jan

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  • Moin Jan,

    die Farbe ist Deine Entscheidung, aber bloß weil ein Stoff kein Gefahrstoff ist, ihn als Arbeitsmittel wie eine Maschine oder ein Werkzeug zu betrachten?

    Ich hätte auch orange gewählt, weil es sich noch immer um einen Stoff handelt.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hast du denn den Lieferanten einmal bezüglich der Daten im SDB angesprochen?
    Wie schon gesagt, ist das Sicherheitsdatenblatt nicht unbedingt schlüssig.

    Die Angaben weisen daraufhin, dass bestimmte eigenschaften geschludert wurden (z.B. pH-Wert) und da solltest Du in jedem Fall nachhaken.
    (z.B. kann ich mir Vorstellen, dass der angegebene pH-Wert von 9,5 dem Auge nicht gut tut und daher eigentlich H 318 oder 319 zur Anwendung kämen...)

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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