Verdacht auf Drogenkonsum

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  • Hallo Miteinander,

    hätte mal ne Frage.

    Ein Meister in unserer Fertigung hat den Verdacht dass einer seiner Mitarbeiter Drogen konsumiert und auch berauscht zur Arbeit kommt.

    Wie könnten wir dass Thema angehen? Was für Möglichkeiten haben wir?

    MfG Schmeiss

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Ein leidiges und unangenehmes Thema! Mit der Sucht ist und Konsum von Drogen/ Alkohol ist immer Fingerspitzengefühl verbunden. Gibt es einen BA, der vielleicht regelmäßig anwesend ist?

  • Moin,

    ein Thema das sicherlich heikel ist und die Frage nach dem "Wie packens wir's an" absolut richtig ist.


    http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbe…m_Arbeitsplatz/


    Ich denke, wenn ihr einen Verdacht habt, dann scheint da auch etwas zu sein. Der Vorgesetzte hat da so seine Fürsorgepflicht. Nur mit Erkennen ist es da leider nicht getan. Ein Handeln nach Plan gibt es nicht. Jeder Fall ist anders. Es ist ja auch nicht möglich den Kandidaten morgens wieder nach Hause zu schicken. Kann er denn überhaupt noch am Verkehr teilnehmen?

    Wie auch immer. Im Artikel kann ich für mich einige interessante Ansätze finden. Schaue mal rein.

    Als Laie würde ich mir auch immer Beistand holen. Wie kann ich überhaupt sehen, ob jemand zugedrönt ist? --> Betriebsarzt mit ins Boot nehmen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Nur kurz eine Anmerkung, es müssen nicht immer Drogen oder so sein.
    Ein Mitarbeiter der regelmäßig Medikamente nehmen muss oder sollte, kann auch bei der Umstellung eines Medikamentes ähnlich reagieren. Da reicht es schon häufig wenn es nicht mehr von Firma ABC sondern von Firma DEF kommt.

    :49:

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  • Hallo,

    das Thema hatten wir auch schon im Unternehmen.

    Beim 1. Fall war ein Kollege regelmäßig betrunken. Ein Alkoholtest durch die Polizei war nicht möglich, da es sich um Privatgelände handelt und es keine Straftat darstellt. einen internen Alkoholtest durch den Chef lehnte der Mitarbeiter ab. Er suchte am nächsten Tag den Betriebsrat auf und beschwerte sich wegen der Maßnahme. Der Chef wurde gerügt, da es unkollegial wäre. Ein paar Tage später war er so betrunken, dass er aus dem Stapler fiel. Wir reifen den Notarzt. Dieser stellte "die Krankheit" fest und unser Chef durfte im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Kollegen nach Hause fahren. An eine Kündigung war nicht sofort zu denken, da es sich um eine Krankheit/ Sucht handelt. Somit folgte eine Entziehungskur. Nach dem 2. Rückfall und einer abgebrochenen Entziehungskur wurde er dann gekündigt bzw. konnte er gekündigt werden.

    2. Fall: Ein Hanf-Konsument wurde auf dem Betriebsgelände (Striktes Rauchverbot!!!) erwischt. Er konnte dem Betriebsrat und der Betriebsärztin plausibel darlegen, dass seine privaten Probleme temporär soooo schlimm wären, dass er durch die Einnahme von Hanf gegen die Depressionen vorgehe. Er lehnte Medikamente (Antidepressiva) aus religiösen bzw. weltanschaulichen Gründen ab. Der Kollege sollte sich einen Krankenschein holen und wurde professionell betreut, bis er psychisch stabil ist und nicht mehr konsumieren muss. Einige Wochen später erschien er wieder zur Arbeit und ist bis heute hier tätig. Es wurden keine weiteren Auffälligkeiten beobachtet.

    Ich denke, man sollte zunächst klären, WARUM es zu einem menschlichen Fehlverhalten kommt. Erst dann kann man über GEEIGNETE Maßnahmen nachdenken und die juristische Durchführbarkeit prüfen. Im 1. Fall waren wohl Hopfen und Malz verloren. Im 2. Fall hat die Hilfe bzw. Unterstützung der Vorgesetzten dazu geführt, dass sich der Kollege erholen konnte und nun (tatsächlich!) dankbar ist.

    Denk mal drüber nach ;)
    Kronosom

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

  • Na ja.

    Schwieriges Thema. Ich habe Kunden, die haben es in ihre Arbeitsanweisung/ Hausordnung geschrieben. "Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, bekommt kein Zutritt zum Betriebsgelände, bzw. hat es sofort zu verlassen." Weiterhin steht dort drin (gem. Betriebsvereinbarung), dass sich "jeder Mitarbeiter/ Anwesende auf dem Betriebsgelände stichprobenartigen Kontrollen zu unterziehen hat."
    Wenn jetzt ein Verdacht besteht, kann der Werkschutz das "Pusteröhrchen" rausholen und pusten lassen oder einen Drogenschnelltest durchführen. Erfolgt eine positive Anzeige und der MA streitet es ab, wird dem MA geraten/ nahegelegt, sich einem Bluttest zu unterziehen, um seine Angaben zu bestätigen und diese Bestätigung dem Vorgesetzten vorzulegen. Damit ist er raus. Kann er dieses nicht tun oder verweigert er dieses, gibts ein paar Gespräche ;)

    Ich finde diese Lösung nicht einmal schlecht. Meldung kann anonym erfolgen. Verdacht wird natürlich "rein zufällig" festgestellt und es gibt ein vorläufiges Ergebnis. Wie dann weiter verfahren wird, bleibt erst einmal außen vor.
    Was Tatsache ist, das "zugedröhnte" oder alkoholisierte MA am Arbeitsplatz nichts verloren haben.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin zusammen,

    ich kann globetrotter nur zustimmen. Unter welcher Art von Drogen auch immer stehende Mitarbeiter haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Sie gefährden auf jeden Fall sich selbst und im schlimmsten Fall auch noch ihre Kollegen.

    Der vernünftige Umgang mit einem solchen Mitarbeiter und seiner Sucht/Krankheit ist wirklich nicht einfach, denn (wie schon geschrieben) jeder "Fall" hat andere Ursachen.

    Bei uns gibt es in solchen Fällen zunächst einmal 6-Augen-Gespräche. Danach kann erst festgelegt werden, wie es im speziellen Fall weitergeht.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • ...Weiterhin steht dort drin (gem. Betriebsvereinbarung), dass sich "jeder Mitarbeiter/ Anwesende auf dem Betriebsgelände stichprobenartigen Kontrollen zu unterziehen hat."
    Wenn jetzt ein Verdacht besteht, kann der Werkschutz das "Pusteröhrchen" rausholen und pusten lassen oder einen Drogenschnelltest durchführen. ...


    Ich halte diese Regelung für juristisch angreifbar und wahrscheinlich hätte diese Betriebsvereinbarung vor Gericht keinen Bestand, wäre also nichtig. Würde mich mein AG einfach so, stichprobenartig, zur Alkohol/Drogenkontrolle bitten, würde ich selbige verweigern und deren Rechtfertigung juristisch prüfen lassen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Zusammen,

    mit Drogen haben wir Gott sei Dank noch nichts zu tun gehabt, bei Alkohol haben wir einige Erfahrungen bei uns gilt absolutes Alkoholverbot. Bei Verdacht wird den Mitarbeitern ein freiwilliger Alkoholtest (Pusten, es wird das gleiche Gerät wie bei der Polizei verwendet) angeboten, wenn er den annimmt und es kommt nichts dabei heraus kann er weiterarbeiten. Wenn der Mitarbeiter den Test abgelehnt oder der Test positiv endet, gehen wir mit unseren BA und dem Mitarbeiter nach den 5 Stufenplan der BGETEM vor.

  • Ich halte diese Regelung für juristisch angreifbar und wahrscheinlich hätte diese Betriebsvereinbarung vor Gericht keinen Bestand, wäre also nichtig. Würde mich mein AG einfach so, stichprobenartig, zur Alkohol/Drogenkontrolle bitten, würde ich selbige verweigern und deren Rechtfertigung juristisch prüfen lassen.

    Es ist sogar möglich, routinemäßig Drogentests durchzuführen, wenn dies für die Sicherheit zwingend erforderlich ist und eine Betriebsvereinbarung existert.
    Bestes Beispiel dafür ist der Hamburger Hafen.
    Für Mitarbeiter, die im Hamburger Hafen mit Großgeräten arbeiten, gilt ein strenges Suchtmittelverbot. Arbeitgeber und Betriebsrat hatten (nach einem Vorfall) eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die dem Arbeitgeber die Erlaubnis für solche Drogentests gab. Damit hatte das Unternehmen eine Rechtsgrundlage. Ein Arbeitnehmer allerdings wehrte sich dagegen, da bei ihm aktuell kein konkreter Verdacht vorlag.
    Das Arbeitsgericht Hamburg hat die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen. Die Richter sahen zwar durch die Drogentests das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters verletzt, jedoch gehe in diesem konkreten Fall die Sicherheit vor. Die routinemäßige Überprüfung der Mitarbeiter war zulässig. Hamburger Arbeitsgerichts (Az.: 27 Ca 136/06).

    Es kommt also (wie immer) auf den Einzelfall an, zumal Urinteststreifen und die so genannten Drug-Wipe-Tests keinen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte "körperliche Unversehrtheit" darstellen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Grüß Dich,

    ... bei uns gilt absolutes Alkoholverbot.

    in dieser Formulierung halte ich das für sehr problematisch.
    Was macht ihr mit "Mon Cherie", "Coq au vin", "alkoholfreies Bier" (darf bis zu 0,5 Vol.-% Alkohol enthalten, ohne dass es ausgewiesen werden muss), "Traubensaft" (bis zu 0,8 %), "Hustensaft" usw.?

    Sinnvoll ist "Verbot von Alkoholgenuss" oder gemäß §15 DGUV V1:
    (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
    (3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Moin zusammen,

    @ a.r.ni: jein.

    In den meisten Fällen ist diese elegante Formulierung und Festlegung sicherlich ausreichend und praxisgerecht.

    In manchen Bereichen, z. B. bei uns im Gleisbau, haben Drogen einfach nix verloren - das ist für alle zu gefährlich.

    In diesem Bereich gilt ein kategorisches Nein., und das wird für andere Bereich in anderen Branchen ebenfalls gelten.

    Dazu fällt mir gerade noch ein schöner Spruch eines Feuerwehrmannes ein, der mich mal durch seine Wache geführt hat: Natürlich dürfen wir im Dienst Alkohol trinken - nur nicht 3 Stunden vor dem nächsten Einsatz. :138:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,

    In diesem Bereich gilt ein kategorisches Nein., und das wird für andere Bereich in anderen Branchen ebenfalls gelten.

    also zum Verständnis:
    kein alkoholfreies Bier, kein Traubensaft, kein Hustensaft, kein Mohnkuchen, keine gegorenen Früchte (wenn ich an die Kiwi von heute morgen denke ^^ ...), kein Malztrunk, kein Weinsauerkraut, uvam.
    Das ist sicherlich nicht leicht, solch ein Verbot auf Einhaltung zu überprüfen ;( .

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin a.r.ni,

    zugegeben, Medikamente könnten ein Problem werden, aber darüber werden unsere Mitarbeiter unterwiesen. Bei den übrigen Nahrungsmitteln - naja. Ich frage mich gerade wieviel Weinsauerkraut ich essen müsste um einen messbaren Alkoholpegel zu erreichen. (oder bin ich vorher geplatzt? :D )

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Grüß Dich,

    ... wieviel Weinsauerkraut ich essen müsste um einen messbaren Alkoholpegel zu erreichen. (oder bin ich vorher geplatzt? :D )

    mein Magen-Darm-Trakt würde das auch nicht überstehen :wacko:
    ABER: da ich ja weiß, dass auch in Brot Spuren von Alkohol enthalten sein können, stört mich eine absolute Formulierung, wie "absolutes Alkoholverbot".
    Ich weiß natürlich, was gemeint ist,
    aber gemeint ist nicht gesagt - und ich bin dann nun mal ein Wortklauber :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Der Abteilungsleiter hat mir gegenüber gesagt dass dieses Problem wohl schon länger bekannt ist.

    Der Mitarbeiter war sogar schonmal bei so ner Beratungsstelle und musste die Anwesenheit schriftlich bezeugen. Aber nach 2 Besuchen kam nix mehr und es wurde von der Betriebsleitung auch nicht weiter nachgefragt...

    Der Abteilungsleiter will jetzt auch nix mehr machen, da er schon oft darauf hingewiesen hat.

    Werde mich also mal mit der Betriebsleitung zusammensetzen müssen und nachfragen warum man da nicht hinterher war als er bei der Beratung war.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther