Unfall beim Tankumweg = kein Wegeunfall?

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  • Hallo zusammen,
    es gibt wohl ein neues Urteil zum Wegeunfall. Eine Abweichung zur Tankstelle ist schon eigenwirtschaftlich und in diesem Urteil nicht als Wegeunfall anerkannt.

    link

    Hat jemand solche Erfahrungen gemacht?

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,
    das finde ich grenzwertig.

    Kein Wegeunfall beim Besuch des Bäckers oder zum Schwimmbad.
    Wegeunfall bei einer Stauumfahrung, bei der Mitnahme von Kollegen oder beim Abladen der Kinder in der Krippe, ok.

    Grenzwertig für mich ist es bspw., wenn ich bei einem Stau oder einer Umfahrung keine Betriebsstoffe mehr habe und dann tanken muß.

    Im Einzellfall wird man das immer über ein Gericht klären müssen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    Eine Abweichung zur Tankstelle ist schon eigenwirtschaftlich und in diesem Urteil nicht als Wegeunfall anerkannt.

    ?? nichts neues - ich schule schon lange nach dieser Sichtweise.

    Problematisch wird es, wenn jemand einen Unfall an einer Tankstelle hat und es sich um das Betanken eines Dienstwagens handelt ...
    Ist dann das Tanken eigenwirtschaftlich oder eine betriebliche Tätigkeit? (Von drei Rechtsabteilungen unterschiedlicher BGn vier verschiedene Antworten ...)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Da gibt es Urteile in beide Richtungen.


    Nicht wirklich, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
    u.a.: Betrieblich notwendig? Zu welchem Zeitpunkt auf der Fahrt wurde getankt? Gab es alternative Lösungen? ...

    Eine aus meiner Sicht gute Zusammenfassung der geltenden Rechtslage findet sich in diesem Schriftstück: http://www.ra-kotz.de/wegeunfall_umweg_tanken.htm

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Da finde ich jetzt auch nichts neues. Das ist schon lange so.

    Die BG RCI hat dazu ein Merkblatt erstellt. http://downloadcenter.bgrci.de/resource/downl…2-05-16_dlc.pdf

    Guck mal unter "Grundsätze zum Wegeunfall".


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Ich frage mich warum in diesem Fall überhaupt die BG beansprucht werden sollte: Der Schilderung nach war der Unfall vom Auffahrenden verursacht. Also ist dessen Haftpflichtversicherung der Ansprechpartner für die Regulierung und nicht die BG.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Wer mal lesen möchte, welche abstruse Blüten dieses Thema zum Teil treibt. Klick
    Also immer schön vor Fahrtantritt den aktuellen Durchschnittsverbrauch des Fahrzeugs durchgeben lassen, die Wegstrecke bis auf den letzten Kilometer vermessen und alle Staumeldungen hören. Nicht dass Ihr noch zu früh tankt oder gar liegenbleibt. :D

    Das war doch garantiert Vero so wie die rast. :Lach:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Sorry.

    Ich frage mich langsam, was für Blüten dieser Sachverhalt trägt.
    Jeder AN ist dafür eigenverantwortlich, wie er zur Arbeit und zurück zur Haustür kommt. Ein Tankstop ist ein sog. "planbares Ereignis". Somit ist eine Abweichung vom Weg unzulässig, solange ich es als planbares Ereignis einstufe. Kommt es zum länger andauernden Stau, und ich muss damit rechnen, sieht es schlecht aus. Damit bin ich als Fahrzeugführer eigenverantwortlich.
    Ich finde persönlich, dass das Gericht absolut korrekt entschieden hat. Es kommt eben immer darauf an, wie ich den Sachverhalt schildere und auch beweisen kann.
    Wenn ich 20km zur Arbeit habe, ne dicht befahrene Autobahn dazwischen, wo es oft zu länger andauernden Staus kommt, fahre ich wohl nicht ohne 1/4 Tank los. Dafür bin aber ich als Fahrzeugführer verantwortlich.

    Ich kenne es aus dem Großraum Frankfurt. Ich tanke eben vorher, bevor ich losfahre. "Planbares Ereignis" eben ;)

    Zum Thema Dienstwagen. Bin ich auf dem Heimweg und habe einen Dienstwagen zur privaten Nutzung bekommen, gilt gleicher Sachverhalt. Es sei denn, dass ich im Außendienst bin und auf meiner regulären Kundenfahrt bin. Da gilt dann die Haustürregel, wie auch schon beim ArbZeitG beschrieben.
    Mein Tag beginnt an der Haustür, weil ich Außendienstler bin. Mein Wagen und ich sind natürlich über die BG versichert. Sogar, wenn ich das Auto waschen lasse. Das gehört eben auch dazu. Es sei denn, dass die Kippen alle sind und ich nochmal in die Tanke laufe und mit dem Sprunggelenk umknicke.

    Genau dafür gibt die Einzelfallentscheidung!
    Ich bin dieses Thema echt langsam müde geworden, sorry. ;(

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)


  • Ich tanke eben vorher, bevor ich losfahre. "Planbares Ereignis" eben ;)


    Das ist aber eine sehr einseitige Sichtweise. Aus Kostengründen hatte ich über Jahre besonders wirtschaftliche Fahrzeuge ausschließlich für den Arbeitsweg. Z. B. eine Honda ANF 125i Innova. So eine Art Zwitter aus Roller und Leichtkraftrad. Der Tankinhalt reichte so gerade eben für zwei Tage, also zwei Hin- und zwei Rückfahrten. Wie sollte ich da das Tanken planen? Würde ich von meinem Wohnort aus extra zum Tanken fahren, würde der Sprit dann nicht für zwei Arbeitstage reichen, da ich für das Tanken zwischen 15 und 20 km (je nach Tankstelle; die nähere ist jedoch teurer) zusätzlich gefahren wäre. Die zusätzlichen Kilometer wären natürlich ohnehin ökonomischer und ökologischer Irrsinn. Also ging es gar nicht anders, als an jedem zweiten Arbeitstag auf dem Wege zu tanken.

    Ich bin der Meinung, wenn es sinnvoll und vernünftig für einen normal wirtschaftlich denkenden Arbeitnehmer ist auf dem Arbeitswege zu tanken, dann sollte das als Begründung ausreichen. Der Tankvorgang ist immerhin für den Betrieb des Fahrzeugs notwendig. Wer ein Auto für den Arbeitsweg und für diverse andere Zwecke nutzt und die Reichweite etliche hundert oder auch mehr als tausend Kilometer beträgt, dann ist diesem Arbeitnehmer zuzumuten, rechtzeitig bei anderer Gelegenheit zu tanken, aber bei überwiegend nur für den Arbeitsweg genutzten Fahrzeugen wie etwa einem Roller oder einem anderen Zweirad mit geringer Reichweite tankt man hauptsächlich für den Arbeitsweg. Und genau deshalb kann man das dann nicht als eigenwirtschaftlich betrachten.

    Das pauschale "eigenwirtschaftlich" halte ich daher für völlig verkehrt. Man muß den Einzelfall betrachten und ich denke, gar nicht so selten dient der Tankvorgang überwiegend der Berufsausübung bzw. dem Zweck zum Arbeitsplatz oder vom Arbeitsplatz nach Hause zu kommen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Moin,

    ... Das pauschale "eigenwirtschaftlich" halte ich daher für völlig verkehrt. Man muß den Einzelfall betrachten ...

    ... deswegen entscheiden sich viele Ansichten erst vor Gericht.
    Eine Auswertung von Urteilen zeigt jedoch, dass Du mit Deiner Meinung nicht den Urteilsfindungen entsprichst - und insofern solltest Du bei etwaigen Schulungen nicht Deinen Meinungen folgen, sondern der gängigen Rechtssprechung.
    Damit möchte ich nicht sagen, dass Deine Meinung dazu belanglos ist - aber es ist müßig, wenn die anerkannte Rechtsprechung eine Vorgabe hat.
    Hierzu ein Beispiel: ein Wegeunfall endet vor der Haustüre.
    Alles, was im Treppenhaus vor sich geht, unterliegt einer anderen Versicherungszuständigkeit; dies gilt sogar, wenn ein Außendienstler sein Büro in der darüber liegenden Wohnung einrichtet und beim Weg von seiner Wohnung in sein Heim-Büro verunglückt ...
    Keine Chance, dies als "Wegeunfall" anerkannt zu bekommen.
    "Isso".

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    werft Euer Kopfkino mal an........

    Situation 1:

    Stellt Euch ein schönes Einfamilienhaus mit einer daneben stehender Garage vor, die Sonne geht gerade auf.

    Der Eigentümer will gerade höchst motiviert und gut gelaunt sich auf den Weg zu seiner Arbeitsstelle machen.

    Er verlässt das Haus durch die Haustüre geht um die Garage herum und öffnet sein Garagentor.

    Das Garagentor hatte leider nicht genug Schwung und kommt wieder nach unten ...unser gut gelaunter Arbeitnehmer will das ganze stoppen ...

    Irgendwie schafft er das, doch dabei quetschte er sich einen Finger schwer ein.

    Arbeitsunfall : Ja/Nein ?


    Situation 2:

    Stellt Euch ein schönes Einfamilienhaus mit einer angebauten Garage vor, die Sonne geht gerade auf.

    Der Eigentümer will gerade höchst motiviert und gut gelaunt sich auf den Weg zu seiner Arbeitsstelle machen.

    Er verlässt das Haus nicht und geht direkt vom Flur aus durch eine Tür in die Garage.

    Von innen will nun unser motivierter Arbeitnehmer sein Garagentor öffnen.

    Das Garagentor hatte leider nicht genug Schwung und kommt wieder nach unten ...unser gut gelaunter Arbeitnehmer will das ganze stoppen ...

    Irgendwie schafft er das, doch dabei quetschte er sich einen Finger schwer ein.

    Arbeitsunfall : Ja/Nein ?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Eine Auswertung von Urteilen zeigt jedoch, dass Du mit Deiner Meinung nicht den Urteilsfindungen entsprichst - und insofern solltest Du bei etwaigen Schulungen nicht Deinen Meinungen folgen, sondern der gängigen Rechtssprechung.


    Völlig klar, da bin ich ganz bei Dir. Wer selber schon mal mit der deutschen Gerichtsbarkeit zu tun hatte, der weiß daß es dort nicht um das Rechtempfinden eines normalen Bürgers geht. Die Floskeln "Frage drei Juristen und Du bekommst vier Antworten!" und "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!" kommen nicht von ungefähr.

    Ob meine Argumentation mit dem eigens für den Arbeitsweg vorgehaltenen Fahrzeug vor Gericht Anerkennung finden würde, weiß ich auch nicht, aber das Beispiel sollte zeigen, daß es eben immer eine Einzelfallentscheidung sein wird, denn das ist in meinen Augen eben keine klare Konstellation.

    Was ich schrieb war also "nur" ein Beitrag zur Diskussion, schulen würde ich das so nicht. Da sollte man sich meiner Ansicht nach nur auf Vorgaben wie z. B. die aus dem weiter oben genannten Merkblatt der BG RCI beschränken. Alleine schon, um keine Hoffnungen zu wecken, die später u. U. nicht erfüllt werden können.

    Wenn ich aber mal auf den am Berlin-Brandenburger Landessozialgericht verhandelten Fall zurückkommen darf: Ist die BG nicht ohnehin der falsche Ansprechpartner? Es handelt sich schließlich um einen fremdverschuldeten Unfall, für den die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eintreten muß, oder liege ich da falsch? Könnte man bei einem fremdverschuldeten Unfall, der auf dem direkten Arbeitsweg liegt zunächst die BG zahlen lassen, um so die üblichen Zahlungsverzögerungen der Haftpflichtversicherer zu umgehen? Oder einfach, um als BG-Patient beim Arzt eine bessere Versorgung zu erhalten (kürzere Wartezeiten, keine Terminprobleme etc.)?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo Michael,

    Wer selber schon mal mit der deutschen Gerichtsbarkeit zu tun hatte, der weiß daß es dort nicht um das Rechtempfinden eines normalen Bürgers geht

    :cursing: Ich halte mich für einen normalen Bürger UND ich habe volles Vertrauen zum Rechtsempfinden und Gerichtsbarkeit in Deutschland.

    Zum Thema: Es wird sich bis auf weiteres nichts daran ändern, dass dies Einzelfallentscheidungen sind. Und ansonsten kann ich mich nur immer wiederholen - lasst diese Frage von denen entscheiden, die es zu entscheiden haben. Und das sind nicht die Sifas.

    Wenn ich aber mal auf den am Berlin-Brandenburger Landessozialgericht verhandelten Fall zurückkommen darf: Ist die BG nicht ohnehin der falsche Ansprechpartner? Es handelt sich schließlich um einen fremdverschuldeten Unfall, für den die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eintreten muß, oder liege ich da falsch?

    Es wurde über die Anerkennung als Wegeunfall entschieden. Die Verursacherfrage hat damit nichts zu tun und wurde korrekterweise auch nicht entschieden. D.h., die Frage nach Regress und Schadenersatz ist nicht geklärt. Nur soviel ist geklärt, dass der zuständige Unfallversicherer aus der Sache heraus ist.
    Und damit wohl auch das Thema, die Unfall(folge-)Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen zu können.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Wenn ich aber mal auf den am Berlin-Brandenburger Landessozialgericht verhandelten Fall zurückkommen darf: Ist die BG nicht ohnehin der falsche Ansprechpartner? Es handelt sich schließlich um einen fremdverschuldeten Unfall, für den die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eintreten muß, oder liege ich da falsch? Könnte man bei einem fremdverschuldeten Unfall, der auf dem direkten Arbeitsweg liegt zunächst die BG zahlen lassen, um so die üblichen Zahlungsverzögerungen der Haftpflichtversicherer zu umgehen? Oder einfach, um als BG-Patient beim Arzt eine bessere Versorgung zu erhalten (kürzere Wartezeiten, keine Terminprobleme etc.)?

    Nabend zusammen.

    Ja, da hast Du schon Recht. Und Nikos Erklärung ist auch nichts hinzuzufügen. Aber bedenke einen wichtigen Punkt: Alle Versicherungen, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger tätig sind, zahlen nur ein Minimum für Deine Wiederherstellung. Wird es als Arbeitsunfall anerkannt und die BG zahlt, dann werden durch die auch Leistungen zur Wiederherstellung übernommen, die Du über die anderen nicht bekommst. Das siehst Du auch schon daran, dass die BGn eigene Kliniken betreiben und was Du da an medizinischer Kompetenz und Ausstattung vorfindest, kann sich ein normales öffentliches Krankenhaus garnicht leisten. Bsp. Unfallklinik Frankfurt. Da ist die BG Bau einer der Träger, ich glaube sogar Hauptträger. Das die nicht direkt zum Mond fliegen können, wundert mich schon etwas ;) Das Equipment neu zusammen gestellt und das ginge sicherlich :D
    Erschreckend finde ich nur die Frequentierung durch RTW und RTH! Wer Hubschrauberfan ist, soll sich da mal auf die Lauer legen. Als ich noch täglich in meiner NL war, konnte ich die Klinik gut sehen und war auch mal zwischendurch auf Begehungen in der Nähe. Da ist mal richtig Verkehr... ;(

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ...Das siehst Du auch schon daran, dass die BGn eigene Kliniken betreiben und was Du da an medizinischer Kompetenz und Ausstattung vorfindest, kann sich ein normales öffentliches Krankenhaus garnicht leisten.


    Viele BG Kliniken haben sich auch auf entsprechende Arbeitsunfälle spezialisiert. Da werden dann z.B. Wirbelsäulenverletzungen oder schwere Brandverletzungen entsprechend behandelt.

    ...Erschreckend finde ich nur die Frequentierung durch RTW und RTH! Wer Hubschrauberfan ist, soll sich da mal auf die Lauer legen.


    Das Einzugsgebiet der BG Kliniken ist wesentlich größer als das eines klassischen Krankenhauses und gelegentlich werden dort auch Unfallopfer behandelt, die keinen Arbeitsunfall erlitten haben, aufgrund der Spezialisierung der Klinik.
    Häufige Hubschrauberanflüge kann man auch bei uns gelegentlich sehen, besonders bei schönem Wetter im Sommer am Sonntag Abend, wenn die Motorradfahrer ihren "Heimflug" antreten, oder am Montag in der Früh, wenn es zum ersten mal im Jahr geschneit hat oder Glatteis gab.
    Da konnte ich schon erleben, dass der eine Hubschrauber gerade gelandet ist und der zweite wenige Meter daneben in der Luft stand und gewartet hat, bis endlich die Landeplattform frei wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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