Muskelfaserriss - Arbeitsunfall oder nicht?

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  • Hallo zusammen,

    ich habe heute eine kleine Frage an die erfahrene Runde:

    Ein Kollege von mir hatte am Mittwoch beim Laufen durch unseren Betrieb plötzlich starke Schmerzen in der rechten Wade. Er hat die Arbeit eingestellt und wurde per Krankentransport ins Krankenhaus gefahren. Dort wurde ihm ein Muskelfaserriss diagnostiziert.

    Auf seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht nun ein Kreuzchen im Feld "Arbeitsunfall".

    Da er für eine sehr lange Zeit ausfallen wird, wäre das ein meldepflichtiger Arbeitsunfall. Allerdings hätte ihm dies ja auch nach Feierabend beim Einkaufen passieren können. Sprich von unserer Seite aus lag hier keine Versäumnis vor, die den Unfall hervorgerufen hätte.

    Mein Personalleiter möchte dies nicht als Arbeitsunfall melden, um die Quote niedrig zu halten. Mein Kollege hat jetzt die Angst, dass dann irgendwelche Kosten auf ihn zukommen, wenn auf einmal die Deklaration als Arbeitsunfall verloren geht.

    Da ich mich noch in der Ausbildung zur SiFa befinde (1. Präsenzphase kommt jetzt im September) habe ich hier leider keine Ahnung, und die SiFa die mich momentan noch extern unterstützt ist leider in Urlaub :/


    Habt ihr Erfahrung mit solchen Vorfällen und könnt mir hier etwas helfen?

    Vielen Dank und guten Start ins Wochenende :)

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  • Hallo,


    Die Frage stellt sich aber, so einfach hat man keinen Muskelfaserriss nur durch das gehen. Da müsste man mal genauer schauen wie es beim gehen dazu gekommen ist. Sprich ist er gestolpert usw.

    Oder hatte er das schon bevor er auf der Arbeit kam die Schmerzen, die sich dann verschmlimmert haben?

    Grüße aus Neuwied

  • Hallo papiertyp,

    so wie du es schilderst würde ich von ausgehen, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Bei einem Muskelfaserriss entsteht durch eine Überlastung eine Verletzung im Muskel. Beim normalen Gehen passiert das eigentlich nicht. Da aber der Arzt Arbeitsunfall angekreuzt hat muss eine entsprechende Meldung an die BG erfolgen. Wenn der Unfallhergang wie von Dir geschildert auch in der Unfallmeldung steht, wird sich die BG bestimmt bei euch melden, bzw. die Annerkennung als Arbeitsunfall verweigern.
    Nachteile entstehen Deinem Kollegen nicht. Bei einem Muskelfaserriss sind auch keine langwierigen Rehamaßnahmen notwendig und sein Geld bekommt er sowieso genauso wie bei einem Arbeitsunfall weiterbezahlt.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    Zitat

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die XXXXXXXX Philosophie leben, sind unsere Stärke, denn sie sind unser Kapital und prägen unser Ansehen und unsere Leistungsfähigkeit.

    Zitat

    Qualität und die Sicherheit unserer Mitarbeiter sind unsere erste Priorität.

    Zitat

    Unsere Zusammenarbeit in der XXXXXXXX-Gruppe ist geprägt von Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Disziplin.


    Du kannst Deinen Personalleiter mal fragen, ob er die beiden Sätze schon einmal irgendwo gelesen hat. :whistling:
    Der Personalleiter möchte das nicht als Arbeitsunfall melden. Dann würde ich ihm mitteilen, dass Du einen Dienstwagen möchtest. :D

    Was hat der Betroffene denn gerade gemacht, als er verunfallt ist? Er war ja nicht in Jogginganzug und Turnschuhen auf Eurer firmeninternen Tartarnbahn unterwegs (obwohl, wenn man sich bei Euch so viel wünschen darf, vielleicht habt Ihr das sogar :rolleyes: ). Mit diesen beiden Sätze, ich bin mir sicher, dass der Personalleiter diese kennt und wahrscheinlich auch schon selbst propagiert hat, würde ich den Kollegen konfrontieren. Vielleicht dreht sich dann der Blickwinkel etwas. 8| Unabhängig davon, ob es jetzt als Arbeitsunfall zu werten ist oder nicht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    ob es ein Arbeitsunfall ist oder nicht entscheidet die BG und nicht euer Personalleiter. Selbst wenn ihr nicht meldet werdet ihr in den nächsten Wochen Post von eurer BG erhalten die fragt warum ihr den Arbeitsunfall von Herrn XY denn nicht gemeldet habt. Der Arzt rechnet doch mit der BG ab.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo papiertyp,

    ähnliche Fragen wurden hier schon öfters diskutiert. Bemühe doch mal die Suche.

    Ansonsten kommt immer meine Standard-Antwort dazu:
    Warum überlasst ihr diese Entscheidung nicht denjenigen, die es zu entscheiden haben? Und das ist nunmal weder die Sifa noch der Unternehmer, sondern die BG/UK. Und dann kann der Rechtsweg gegen die Entscheidung beschritten werden. ;)

    Ein Kollege von mir hatte am Mittwoch beim Laufen durch unseren Betrieb plötzlich starke Schmerzen in der rechten Wade.

    Ein Kriterium für einen Arbeitsunfall ist ein von außen wirkendes Ereignis, welches zur gesundheitlichen Beeinträchtigung führt.

    Auf seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht nun ein Kreuzchen im Feld "Arbeitsunfall".

    Das könnt ihr nicht verhindern und der Arzt wird voraussichtlich mit der BG/UK abrechnen. Damit ist der "Unfall" der BG/UK bekannt.

    Sprich von unserer Seite aus lag hier keine Versäumnis vor, die den Unfall hervorgerufen hätte.

    Unabhängig von der Meldung an die BG/UK wird in unserem Konzern bei diesen Vorkommnissen gefragt, was der Arbeitgeber zur Verhinderung hätte tun können. :rolleyes: Die Kosten durch den Arbeitsausfall entstehen euch unabhängig von der Frage nach Versäumnissen.

    Mein Personalleiter möchte dies nicht als Arbeitsunfall melden, um die Quote niedrig zu halten.

    Wird ihm u.U. nichts nützen. Die BG/UK weiß es eh (siehe oben). Die Frage ist, ob eure BG/UK aktiv werden wird oder die Arztrechnung(en) ohne weitere Ermittlungen bezahlen wird.

    Mein Kollege hat jetzt die Angst, dass dann irgendwelche Kosten auf ihn zukommen, wenn auf einmal die Deklaration als Arbeitsunfall verloren geht.

    Für den Kollegen dürfte es egal sein, ob die BG/UK oder die Krankenkasse die Heilbehandlung zahlt. Interessant wird es erst, wenn bleibende Schäden oder Reha-Maßnahmen entstehen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Moin zusammen,

    möglicherweise ist für das Missgeschick des Mitarbeiters eine innere Ursache (nicht mein Sprachgebrauch, sondern der unseres Betriebsarztes) verantwortlich. Vielleicht treibt der Mitarbeiter intensiv irgendeinen Sport und hat sich dabei die (Vor-?)Schädigung eingefangen, die auf dem Betriebsgelände durch irgendein Vorkommnis zur Verletzung geführt hat. Das könnte man zur Ursachenfindung hinterfragen.

    Ich komme nur auf diese Idee, weil wir bei uns einen sehr viel tragischeren Fall auf einer Baustelle hatten.

    Ein Mitarbeiter brach auf dem Weg vom Firmenbus zum Einsatzort zusammen und verstarb an Herzversagen ohne dass man ihm noch helfen konnte. Es gab keine Einwirkung von außen. Später stellte sich heraus, dass der Kollege ein nicht erkanntes Herzleiden hatte. Dies wurde von unserem BA als innere Ursache bezeichnet.

    Ich bin weder Mediziner noch habe ich irgendwelche medizinischen Kenntnisse, sodass ich komplett daneben liegen kann, aber die Situation könnte ähnlich sein. In unserem tragischen Fall wurde das nicht als Arbeitsunfall betrachtet.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Wow, hier ist ja echt was los :)

    Den genauen Unfallhergang kenne ich nur aus den Berichten, bzw. persönlichen Gesprächen mit den Kollegen die dabei waren. Laut Schilderung ist er normal gegangen. Etwas zügiger als normal vielleicht, aber er ist nicht umgeknickt, oder gestolpert. Das er Schmerzen "mitgebracht" hat ist mir und den Kollegen nicht bekannt.


    Bei uns wird intern immer eine Unfallmeldung geschrieben, und auch eine Nachuntersuchung durchgeführt, völlig unabhängig von der Schwere des Unfalls.

    Ich habe gerade mit unserem Personalleiter die Unfallmeldung fertig gemacht. Hier soll bitte nicht da Bild aufkommen, dass wir uns vor der Verantwortung drücken wollen, aber wir hatten leider in der letzten Zeit eine verdammt hohe Kontaktfrequenz mit der BG :/


    Vielen Dank für die Antworten, ich verspreche das nächste Mal die Suche vorher zu bemühen! Hab leider sehr egoistisch gedacht, dass ich sowas bestimmt noch nicht finde.

    Trotzdem traue ich mich, und werfe noch mal ein schönes Wochenende in die Runde :)

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  • Hallo,


    ich kann meinen Vorrednern nur teilweise zustimmen.

    du musst nämlich davon ausgehen, dass die Aussage deines Kollegen beim Arzt: "Ist bei der Arbeit passiert", lassen den Arzt immer Arbeitsunfall ankreuzen. Dann bekommt er den höheren Satz von der BG.

    Es wird noch eine Anfrage von der BG an dich bzw. deinen Chef kommen, wo die genauen Umstände erfragt werden. Deshalb solltest du als Sifa ganau durch Befragung des Verunfallten und evtl. Zeugen herausfinden, wie es zum Unfall kam.

    Wenn der Kollege gestolpert ist, z.B. über ein herumliegendes Teil, dann ist das ein Ereignis von außen und ein Arbeitsunfall. Wenn er über seine Füße gestolpert ist oder in die Luft geschaut hat, dann nicht.

    Die BG Leute kommen nur wenn der Schaden größer ist z.B. bei einem mehrtägigen KKH Aufenthalt. Deshalb ist deine Bewertung entscheidend.

    Dein Kollege braucht keine Angst zu haben wegen der Kosten, einer zahlt immer.

    Und deinem Personalchef bist du nicht unterstellt, sondern deinem Chef. Deshalb entscheidest du.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hallo Holgi,

    Dann bekommt er den höheren Satz von der BG.

    Kannst du das bitte noch belegen? Wäre mir neu.

    Deshalb entscheidest du.

    Nein. 8)
    Zur Anerkennung von Unfällen als Arbeitsunfall oder Wegeunfall entscheidet die BG/UK.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Moin & Hallo

    Wenn der Kollege gestolpert ist, z.B. über ein herumliegendes Teil, dann ist das ein Ereignis von außen und ein Arbeitsunfall.


    Letztlich entscheidet die BG (oder - wenn man den Bescheid nicht akzeptiert - der Richter).

    Kollegin stolpert über Ast auf Gehweg, fällt auf die Schulter. Nach der OP schreibt der Chirurg "vorgeschädigtes Band" in den Bericht --> Keine BG-Leistungen.


    Dass die Ärzte immer "Arbeitsunfall" ankreuzen ist auch nicht so (obwohl ich bislang immer der Meinung war, dass die nichts auslassen ..... (ich schäme mich auch meiner Gedanken) :whistling:
    Kollege geht Podesttreppe runter - ein Knall - Muskelriss inner Wade. Arzt: "Sie haben nichts in Händen gehabt, Sie sind nicht gestolpert. Das ist kein Arbeitsunfall" (Hat er auch nicht angekreuzt)


    Grundsätzlich senden wir bei einer AU>3 Tage (und dem angekreuzten "Arbeitsunfall" auf der AU) die Meldung an BG und Bezirksregierung.

    Ich hatte auch schon den Fall, dass die BG eine "außerordentliche Unfallmeldung" "erbeten" hat. AU war hier 2 Tage. Die BG hat also nur über die Arztrechnung von dem Unfall erfahren. 6 Wochen später kam eine Mail vom TAB, er sei mit der Unfalluntersuchung beauftragt worden und ich könne doch schon das angehängte Formular (wer was wo wie warum warum nicht und sonst noch was) ausfüllen. Hab ich vor 5 Monaten gemacht, an den TAB geschickt und dann ...... nüchts.


    Gruß,
    Rainer

    "Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist befürchtet, das der Optimist recht hat." (James Branch Cabell)

  • Einen höheren Satz bekommt der Arzt nicht, aber er bekommt alles erstattet!
    Ein Arbeitsunfall wird ähnlich wie ein Privatpatient abgerechnet.
    Aus diesem Grund sind Arbeitsunfälle so beliebt bei Ärzten da es dafür ein Extrabudget gibt und nicht immer schauen müssen was die Kasse erstattet und was nicht.

    :bremse:

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  • Hallo,

    noch mal zur Verdeutlichung:

    Quelle: http://www.kbv.de/media/sp/2014_…ersicherung.pdf
    Grundlage für die Abrechnung bildet ein eigenes Gebühren- und Leistungs-verzeichnis (UV-GOÄ), das die KBV und die Unfallversicherung als Anlage zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger vereinbart haben. Es weist alle Leistungen mit den jeweiligen Preisen aus, die im Rahmen einer unfallmedizinischen Behandlung abgerechnet werden dürfen. Dabei gibt es jeweils einen Vergütungssatz für die allgemeine und die besondere Heilbehandlung.

    Das Gebührenverzeichnis ist an die private Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angelehnt. So wird jede Leistung einzeln abgerechnet und zu einem festen Preis vergütet – ohne Mengenbegrenzung

    ...und mit Entscheidung meinte ich, dass i.d.R. die Aussagen deines Reports an die BG letztlich das Ergebnis beeinflussen, ob Arbeitsunfall oder nicht.

    Beispiel: Arzt schreibt immer Arbeitsunfall, du schreibst: "über Kante gestolpert und gefallen". Dann hast du ein von außen einwirkendes Ereignis und es wird dein Muskelfasserriss zum Arbeitsunfall.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)