Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile gelernt, und erst die Suche bemüht, aber leider nichts passendes gefunden.
Folgende Situation:
Wir haben bei uns im Betrieb ein Schnelllauftor im Einsatz. Dieses Tor schließt eine Halle, in die unsere Staplerfahrer regelmäßig reinfahren müssen. Um im Sommer Zeit zu sparen, haben die Staplerfahrer das Tor dauerhaft außer Betrieb genommen. Jetzt bei den kalten Temperaturen gibt es von uns ganz klar die Vorgabe das Tor geschlossen zu halten.
Problem ist, dass das Tor durch eine Lichtschranke abgesichert wird, die verhindert, dass das Tor schließt, wenn jemand oder etwas im Weg ist. Da wir zum Teil loses Material transportieren, bleibt hier und da auch mal was im Tor-Bereich liegen. Die Lichtschranke ist bis zum Fußboden gezogen und reagiert hier schon auf rumliegendes Material. Das Tor beginnt dann nach unserer eingestellten Zeit zu schließen, und reagiert auf die Lichtschranke und fährt wieder hoch.
Für die Staplerfahrer ist dies dann der Zustand "Tor kaputt" und die Gelegenheit den Notaus reinzuhauen und bei offenem Tor weiterzuarbeiten.
Reparieren kann man das Tor dann mit einem Werkzeug namens Besen, das Aufgrund der komplizierten Handhabung aber nicht von unseren Fahrern eingesetzt werden kann.
Nun endlich meine Frage:
Gibt es eine Angabe, wie weit die Lichtschranke runter reichen muss? Es gibt hier ein paar Beiträge unter mir ein ähnliches Thema mit Aufzügen, aber das hilft mir leider nicht. Mit ein bisschen googlen bin ich auf die DIN EN 12453 gestoßen. Hier habe ich aber leider keinen Zugriff drauf. Ich denke dort würde ich so eine Angabe finden.
Von unserem Lieferanten von dem Tor haben wir mündlich die Aussage "Muss bis zum Boden gehen". Da wir ein etwas angespanntes Verhältnis haben, kann ich aber hier leider nicht einfach mal nachfragen ob man mir die entsprechende Passage aus der DIN zuschicken kann.
Kann mir jemand aus der großen Runde weiterhelfen?
Vielen Dank vorab