Beiträge von Rheydter

ANZEIGE
ANZEIGE

    Danke für Ihre/Eure Meldungen.

    Was für eine unnötige Diskussion!

    Ja, es ist traurig, dass wir diese Diskussion haben.

    Ich trage die auch nur nach außen weil mir - in meinem Mikrokosmos - Erfahrungen und Meinungsaustausch fehlen. In 7 EH-Jahren habe ich 1 Pflaster aufgeklebt und 2 Kühlpads ausgegeben. Unsere Unfallstatistik zeigt insgesamt 15 AU-Tage aufgrund von Arbeitsunfällen in den letzten 6 Jahren (2 meldepflichtige).

    Ich sehe die Gefahr, dass hier EHs verloren gehen. Daher suche ich nach weiteren Argumenten,


    womöglich sind solche unqualifizierten Aussagen der Grund, warum es sich um einen ehemaligen RTW-Fahrer handelt

    Der RTW war wohl vor oder während seiner Studentenzeit. (Selbstkritik - ich muss deutlicher Schreiben.... aber wenn die Aussage vom Lagerhelfer gekommen wäre, hätte ich den Thread nicht eröffnet.)

    Scheinbar hat ja auch der Disponent in der Leitstelle hier einen Notfall gesehen und den Rettungswagen mit Sonderfahrt losgeschickt.

    Hier war die Meinung des Kritikers, dass der Disponent beim Stichwort "Stromunfall" keine Entscheidungsfreiheit hätte und die Sonderfahrt unvermeidlich war.


    Wir haben hier noch einiges im Bereich AS-Organisation aufzuarbeiten.

    Ich setze auch noch das Thema "Transport zum Arzt" auf unsere ASA-Liste. Und benutze nachher die Suchfunktion und Tante Gurgel um Infos zu einem Ablaufdiagramm "wie kommen die körperlich beschädigten MAs zum D-Arzt".


    Gruß

    Rainer

    Moin,

    kurze Schilderung des Vorfalls: Körperdurchströmung von Hand zu Hand. FI hat aufgepasst und den Strom unterbrochen. Ersthelfer haben 112 gewählt (und gesagt, dass der FI ausgelöst hat und der Verunfallte sich gut fühlt). RTW (kam mit Blaulicht und Tatü-tata) hat Verunfallten mitgenommen. Arzt hat keine Notwendigkeit der Beobachtung gesehen. Verunfallter war nach ca. 45min wieder in der Firma.

    Soweit so gut ..... ABER..... jetzt haben wir eine Diskussion inne Firma zu der ich gerne noch ein paar Meinungen hätte.

    Ein ehemaliger RTW-Fahrer ist der Meinung die EH hätten überreagiert und dadurch die RTW-Besatzung unnötigt gefährdet (hohes Risiko eines Verkehrsunfalls durch die Alarmfahrt) und überflüssige Kosten verursacht. Es hätte gereicht den Durchströmten mit dem Firmenwagen zu einem Arzt zu bringen. (Und der Verunfallte sagt, es wäre ja gar nix passiert, der Arztbesuch war nicht notwendig.)

    Alle EH bei uns, mit denen ich gesprochen habe, hätten den Notruf gewählt. Auch unsere BA sagt: "Alles richtig gemacht!". Und doch sind die EH wg. der Kritik jetzt verunsichert. Einige überlegen sogar als EH zurückzutreten.

    Wie hättet Ihr / Eure EHs gehandelt? (:/ jetzt hab ich aus der Diskussion doch eine Frage gemacht.)


    Gruß

    Rainer


    PS: Das ganze wird ASA-Thema, auch die Unfallanalyse läuft. (Das ganze war ein Versuchsaufbau und er hat falsch verkabelt - Es ist sogar möglich, dass es keiner mitbekommen hätte, wenn der FI nicht ausgelöst hätte.)

    Zitat

    Wer bekommt das Messergebnis mit? Gibt es andere Wege / Möglichkeiten als den Datenspeicher im Messgerät, das Messergebnis einer Person zuzuordnen (z.B, Augenzeugen, Überwachungskameras, Stempelkarte o.ä.)? Wer bekommt wie mit, wenn eine Person nach der Messung nach Hause fährt und kann so entsprechende Rückschlüsse ziehen?

    Moin,

    das Gerät steht in einer Ecke nahe des Eingangsbereiches. Da hat hinter mir keiner Platz.

    Das System besteht aus einer Meßeinheit und einem Tablet zur Anzeige. Bei uns gemeinsam an einer Stativstange. Es wäre aber denkbar, das Tablet getrennt aufzustellen.

    Die Anzeige erfolgt mit 4x4mm-Segmenten. Zu sehen ist der Umriss, die Brille und der fehlende Haaransatz. Das Bild wird nicht gespeichert. Man muss bis auf ca. 10cm ran, damit die Messung startet. Das Gerät ist im Dauerbetrieb, aber es ist keine Dauermessung.

    Bei uns dient es nur der Selbstkontrolle (Anonye Blitzumfrage ergab, dass 30% kein Fiebertermometer haben - hmmmm, die müssten zur Kontrolle in die Apotheke oder zum Arzt.) Wir sind schließlich auch angehalten nicht mit Erkältungssymptomen zu arbeiten.

    Wir sind ca. 25 Leute im Gebäude. Natürlich bekommt da jeder mit, wenn jemand wieder nach Hause fährt. (Außer mir, ich bin hier morgens immer der Letzte - und oft genug das L. (wenn ich mal wieder an AS erinnere))

    Und wenn sich jemand öfters an den Rücken greift und sich dann abmeldet um zum Arzt zu gehen, dann denk ich mir auch meinen Teil. (Besonders wenn diese Person einen großen Garten, aber keinen Rasentraktor hat.)

    Wir haben versucht das Gerät zu überlisten. Ist bislang noch nicht gelungen. Eine Kollegin hat die Haare nach vorn fallen lassen, aber das Gerät hat nicht gemessen (keine Kopfform erkannt?). Und mit einem Feuerzeug kann man es auch nicht zum Narren halten.

    Ich habe meinem Bürokollegen angeboten ihn zu Ohrfeigen, bis dass das Gerät Fieber anzeigt. Er ist bislang aber eher unkooperativ.


    Gruß

    Rainer

    in der Veröffentlichung des BMAS steht auch etwas über kontaktloses Fiebermessen der Mitarbeiter.

    Im Fernsehen sieht man ja auch immer wieder solche Infrarot-Thermometer.

    Mein aktueller Stand ist aber, dass die IR-Thermometer(auch wegen Schweiß auf der Haut) sehr ungenau sind. Bei Messungen im Ohr/Schläfe ist der Abstand nicht einzuhalten.

    Moin,

    wir haben so ein Gerät im Dauerbetrieb hier stehen. Ich gehe jeden Morgen hin, stelle mich für 2 sec davor und bekomme ein Ergebnis. Keine weitere Person ist in die Messung eingebunden, Abstände werden somit eingehalten. Ich muss auch keinen Knopf drücken. Es wird nichts gespeichert (DSGVO konform). Auf den Tablett sieht man nur ein Thermobild mit groben umrissen (und dass ich Brillenträger bin).

    Bei mir war bislang alles OK. Für den Fall der Fälle, dass erhöhte Temperatur angezeigt wird, dürfte ich nach Hause fahren und mit meinem eigenen Thermometer messen.

    Überlisten geht nicht. Es haben sich schon einige das Gesicht knallerot gerubbelt - für einen freien Tag hat's nicht gereicht.


    Gruß

    Rainer

    Moin,

    wir haben aufgrund der Mail mit der GRS-Hotline telefoniert. Die Aussage war, dass man nicht wechseln muss, sondern dass die Sammelbehälter weiterhin abgeholt werden. Ändern würde sich die Zahl der Behälter die mindestens zur Abholung bereit gestellt werden müssen. (Die wollen halt Anzahl der Fahrten minimieren.)

    Wir werden jetzt nichts unternehmen, da die Abholung relativ reibungslos funktioniert. Wenn viele zu hRS wechseln, kann ich mir gut vorstellen, dass die ins Schleudern kommen, wenn die ne Menge neuer Abholungen organisieren müssen.

    Und mit dem GRS haben wir Erfahrung, mit den Neuen/Alternativen haben wir die nicht. (Bei der Lizensierung der Transportverpackungen haben wir arg Lehrgeld zahlen müssen.)

    Gruß,

    Rainer

    Moin,

    Was ist mit den anderen Wänden?

    Die Büros liegen an der Rückseite des Gebäudes. Rechts und links sind andere Büros, vorne der Gang. Und aufs Terrariumfeeling bei Glaswänden ist keiner scharf. Auch Großraumbüro scheidet (zum Glück) aus.

    ... problemlos einen Hersteller bzw. Lieferanten finden...

    Meine Kollege sagte mir, er hätten nur Absagen erhalten. Sonst wäre er gar nicht erst zu mir gekommen und dieser Thread wäre ungeschrieben geblieben.
    Muss mal nachhaken ob es am gewünschten Liefertermin lag oder an der Lieferfähigkeit generell.


    Gruß,
    Rainer

    Moin,

    hoffe, ich bin diesmal etwas näher am Arbeitsschutz...


    Wir bauen gerade ein Gebäude für unsere Akkureparaturabteilung um.

    Halle 1 ist ca. 7m hoch (war mal ein Showroom - stand sogar ein Haus mit Balkon und Reetdach drin). Halle 2 hat eine Höhe von 4m.

    Bild29052018.jpg

    In Halle 1 wird eine Zwischendecke eingezogen. Unten werden Technikerplätze eingerichtet (alle Plätze mit Sichtverbindung nach draußen), oben mehrere Büros. 2 Büros haben nach derzeitigem Planungsstand kein Tageslicht.
    Dabei ist dort eine Wand, auf deren anderen Seite nix ist als Luft - genauer: Man könnte auf Halle 2 gucken - wenn die Maurer dort ein Loch gelassen hätten.

    Die Wand zwischen Halle 1 und Halle 2 ist eine T90 und der Brandsachverständige meint, alles kein Problem .... mache wir zwei Löcher inne Wand und setzen F90-Fenster rein.


    Jetzt haben wir sogar zwei Probleme:
    1. Niemand scheint uns F90-Fenster 130x100 liefern zu wollen/können. (Die Fenster sollen nicht zu Öffnen sein - Klimaanlage).
    2. Wir verstehen den Sinn der F90-Vorgabe nicht. Was ist der Unterschied zu Fenster in den Seitenwänden - beide gewähren den Blick in die Natur (bzw zum nächsten Gebäude). Da der Brandsachverständige derzeit nicht zu erreichen ist, können wir ihn auch nicht fragen. (Die T90 zwischen den Hallen macht uns dabei kein Verständnisproblem - nur die T90 zwischen Halle 1 und Außenwelt.)


    Kennt jemand eine (andere) Lösung, die die Brandschutzvorgaben erfüllt und den Mitarbeitern eine angenehme Arbeitsumgebung schafft?
    Lichtöffnungen im Dach scheiden wohl aus. Für den Schallschutz wird die Decke abgehangen und mit Lichtschächten würden der Hall in der Halle bleiben - sagt der Akustikexperte.

    Ach ja, wir sind in NRW.


    Gruß,
    Rainer

    Hallo Guudsje,

    Zitat von Guudsje

    Ich glaube, ich fahre nie mehr Auto.

    Solltest Du aufs e-Bike umsteigen wollen..... Ich kenn da 'ne Quelle für neue Fahrrad-Akkus, bzw. Akkuaufbetreitung, evtl. auch mit Kapazitätserhöhung :D .

    Gruß,
    Rainer

    Moin,

    SV 188 greift nicht, denn ein Kriterium ist hier eine Nennenergie von max. 100 Wh, unsere Fahradakkus haben aber 200-800 Wh.


    Wir liefern an Privatkunden. In korrekter Verpackung mit allen vorgeschriebenen Aufklebern (der "Preis" für eine nicht korrekte UN-Nummer (UN3481 statt UN3480) war nicht ohne). Auch gibt es derzeit nur einen Paketdienst, der LiIonen-Akkus innerhalb Deutschland (ohne Inseln) transportiert. Andere - auch wenn sie Gefahrgutpakete händeln - schließen UN3480 etc. aus. UN3480 darf nicht in den Flieger und diese Paketdienste können den reinen Straßentransport nicht garantieren. (OK, es gibt noch unbezahlbare Kurierdienste.)

    Anekdote am Rande. Ein Fahrer eines anderen Paketdienstes erklärte uns ganz Stolz: "Ich darf jetzt auch 1000-Punkte fahren. Der Wagen hat extra einen Feuerlöscher bekommen." - Auf die Frage, wie umfangreich die Schulung denn gewesen sei, guckte er nur.... er hatte nämlich keine erhalten.


    Gruß,
    Rainer

    Moin,

    bei uns ist eine Diskussion im Gange, ob wir auch Verlader im rechtlichen Sinne sind oder uns einfach zurücklehnen können. Ich suche keine Rechtsauskunft, sondern Beispiele und Argumente mit denen ich Entscheidungsträger zum Handeln veranlassen (oder mich (hier) einfach mal zurücklehnen) kann.


    Szenario:
    Wir verpacken Fahrradakkus (UN3480) und stellen die Pakete auf Rollwagen. Dann kommt der Paketdienst, der Fahrer nimmt die Kartons und legt/stapelt sie auf die Ladefläche des Transportfahrzeugs. Transport nach 1000-Punkte-Regel. Unsere letzte Handlung ist das heranrollen der Rollwagen, niemand von uns packt die Pakete danach an.
    Nun ist jetzt Hochsaison und die Anzahl der Pakete steigt... und dann zeigte der Abschluss 1200 Punkte. Wir haben daraufhin den Paketdienst angerufen und einen zweiten Wagen geordert. (Und uns gewundert, dass der Paketdienst nicht selber 'STOP' gesagt hat oder sonstwie gehandelt hat. Schließlich wird jedes Paket einzeln als Gefahrgut beim Paketdienst angemeldet und der Paketdienst hat alle Infos.)


    Jetzt ging die Diskussion los:
    Gruppe 1 sagt, wir hätten uns den Anruf sparen sollen. Der Fahrer wäre der Verlader und unsere Pflichten enden beim ordnungsgemäßen Verpacken. Außerdem wüssten wir ja nicht wieviele "Punkte" schon im Lieferwagen seien.
    Gruppe 2 sagt, wir sind auch Verlader, da wir die Pakete (im Rollwagen) dem Fahrer übergeben. Auch wären die Verladerpflichten vom Fahrer allein gar nicht zu stemmen, da ihm Informationen fehlen, die uns zur Verfügung stehen. Und wenn bei der Kontrolle des Paketdienst Abweichungen bei/durch unsere Pakete auffallen, wären wir mit 'dran'.


    Da die Teilzeitsifa ja " genügend Zeit" hat und sich "mit Gesetzen und so auskennt" ist die Sache bei mir gelandet. Also die Verladerdefinition nach "Gesetz"...

    Verlader nach ADR:

    Zitat

    Verlader: Das Unternehmen, das
    a) verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug oder
    einen Container verlädt oder
    b) einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbeweglichen Tank auf ein Fahrzeug verlädt.


    Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB sagt:

    Zitat


    Verlader ist das Unternehmen, das
    a) verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug (ADR), einen Wagen (RID), ein Beförderungsmittel (ADN) oder einen Container verlädt oder
    b) einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbeweglichen Tank auf ein Fahrzeug (ADR), einen Wagen (RID), ein Beförderungsmittel (ADN) verlädt oder
    c) ein Fahrzeug oder einen Wagen in oder auf ein Schiff verlädt (ADN).
    Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert;


    Und da waren sie wieder... meine beiden Gruppen: Gruppe 1 fühlt sich vom ADR bestätigt (Verlader ist der Paketdienst) und Gruppe 2 von der GGVSEB (Verlader ist .... zur Beförderung übergibt).


    Also weiter gegoogelt Internet-Suchmaschinen gequält. Habe aber nur Stellen gefunden, die die Definitionen für 'Verlader' aus ADR und GGVSEB übernehmen. Keine Stelle erklärt/vertieft/interpretiert.
    Ich finde einige Beispiele wo Mitarbeiter des Gefahrgutproduzenten gemeinsam mit dem Fahrer das Zeugs ins/aufs Fahrzeug bringen. Hilft hier aber nicht, denn es ist bei uns Konsens, dass wir dann Verladerpflichten hätten.


    Was mir fehlt ist ein Beispiel, wo Verladerpflichten nicht oder eindeutig auf die Person beschränkt wird, die das Paket auf die Ladefläche legt.

    Hat jemand so ein Beispiel? Schon mal Ärger als Verlader gehabt? Wurde von staatlicher Stelle dafür gelobt, Verladerpflichten zu erfüllen? Oder kann mir Nachhilfe im Googeln in Suchmaschinennutzung geben?


    Gruß,
    Rainer

    Moin,

    leider ist der kleine Umweg für den Vater Rhein heute doch nicht für mich drin. Dienstag ist ATEX-/IECEx-Audit :22: und das einzige was mir ein frühes Wochende verschaffen könnte, wäre ein Totalausfall unserer EDV.

    Wünsche allen viel Spaß und gesunden Appetit. :pop3:


    Rainer

    Moin,

    bei uns kocht gerade das Thema Lötrauchabsaugung hoch. Wir haben 4 THT-Bestückungsplätze. Die Lötstationen sind seit ein paar Jahren mit Lötspitzenabsaugung ausgestattet. Nun sind die über der Lötspitze positionierte Saugröhrchen zu schwer (geworden) und die Schläuche zu unhandlich und überhaupt... "man kann mit den Dingern nicht arbeiten". (DIe MA haben zum Großteil die Aufsätze demontiert. Die Schadstoffbelastung ist Ihnen egal.)

    Jetzt kam der Fertigungsleiter mit einem Alternativvorschlag. Genauer: Ich sollte mein OK zu diesem Gerät geben. Habe dies nach Sichtung der DGUV Information 213-725 (ex BGI/GUV-I 790-025) "Manuelles Kolbenlöten mit bleifreien Lotlegierungen in der Elektro- und Elektronikindustrie" und dem BIA Untersuchungsbericht "Lötrauchemissionen beim Einsatz von Absauggeräten - Weichlöten" abgelehnt. Meinen Vorschlag, Geräte mit Flächenabsaugung von Ersa, OKI oder Weller (war das schon Werbung?) zu betrachten, lösten nur ein "VIIIEEEL zu teuer - was da schon die Ersatzfilter kosten" aus.

    Stattdessen will er von mir Vorgaben zu Luftdurchsatz, Filterdicke, etc und Normen. Denn die Aussage der BIA ("Die höchsten Lötrauchemissionen wurden bei Tischgerätenermittelt. Diese sind nur unwesentlich geringer als bei den Versuchen ohne Absaugung.") akzeptiert er nicht, da ja schon 10 Jahre alt und die Technik doch immer Fortschritte macht. Auch ist die BG >>>>zensiert<<<<, da sie keine klaren Aussagen macht und nur Teures verlangt.
    Werde ihm jetzt Staubgrenzwert und ein paar andere Werte übermitteln. Dann kann er seinen Wunschlieferanten fragen, ob dieser die Einhaltung garantiert. (Wenn ja, sind wir doch alle :) )

    Da §§§§-Reiterei und Zahlenhickhack sicher nicht zielführend sind, suche ich nach anderen Lösungen und Argumenten.

    Daher - nach langer Vorrede - meine Fragen:

    • Welche Erfahrungen habt ihr mit Lötrauchentsorgung gemacht?
    • Wie ist die Akzeptanz der lötkolbenhaltenden Menschen am absaugunterstützten Lötplatz bei euch?
    • Was / Welche Alternativen habe ich übersehen?

    Eine durchschnittliche Dauer der Lötarbeiten (bleifrei) kann ich nicht angeben. Einmal können das an einem Platz drei Tage je 8h hintereinander sein. Mal eine Woche nur Nachlöten einzelner Lötstellen (nach der Wellenlötanlage). Oder auch 4 Wochen nur Bestücken, ganz ohne Löten.


    Gruß,
    Rainer


    Und ja... wir haben hier auch nichttechnische Probleme ||

    Moin,

    was sind schon "natürliche Reaktionen"? Jeder Jeck ist anders.

    In dem Moment werden unmengen, auch widersprüchliche, Gedanken durchs Hirn jagen: Was war das. Ich muss zum Ziel. Ich will nach Hause. Aua. Da liegt was, was mir gehört, wie kommt es dahin?

    Und das Glasscheiben sich plötzlich aus der Fassade verabschieden, hat es auch hier schon gegeben (war das D'dorf oder F'furt?).

    Halte das Video für echt. Ich glaube aber auch, dass die '69 wirklich auf dem Mond waren.


    Gruß,
    Rainer