Bestimmungen Reinigungsmittel in Supermärkten?

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  • Hallo ,
    ich suche jemanden, der mir sagen kann, welche Vorgaben es über die Benutzung von Glasreinigern in Supermärkten gibt. Gibt es da überhaupt Vorgaben? Es geht darum, daß wir einen solchen abfüllen lassen wollen und ihn zum Produkt mitverkaufen wollen. Vom Hersteller gibt es ein SDB. Aber wie sieht es mit unserer Verantwortung aus? Wir stellen es ja nicht her.
    Hab echt gerade keine Ahnung.

    Danke!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo,

    wenn Ihr den Reiniger abfüllen lasst und vertreibt, müsst
    Ihr natürlich auch die Vorgaben für das Inverkehrbringen von
    Chemikalien einhalten. Ihr müsst Euren Kunden dann u.a. auch
    Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Und zwar in Eurem Namen,
    die Daten könnt Ihr natürlich vom Hersteller beziehen. Falls der
    Hersteller außerhalb der EU sitzt, müsst Ihr natürlich auch
    gewährleisten, dass die Stoffe bzgl. REACH registriert sind. Falls der
    Reiniger ein Gefahrstoff ist, müsst ihr den natürlich auch entsprechend
    kennzeichnen (ab nächstes Jahr gemäß GHS bzw. CLP-Verordnung).

    Falls
    das Abfüllen und Vertreiben von Chemikalien zu Eurem Tagesgeschäft
    gehört, sollte das für Euch kein Problem sein. Falls nicht, müsstet Ihr
    erstmal schauen, was alles zu beachten ist.

    Gruß
    Osnabrück

  • Hallo Osnabrück,
    es ist nicht unser Tagesgeschäft. Daher auch meine Unkenntnis. Welche Vorgaben gibt es da beim "Inverkehrbringen von Chemikalien"? Der Hersteller sitzt in Deutschland. Auch weiss ich nicht, ob es im Bereich von Lebensmitteln spezielle Vorgaben gibt.
    Wäre nett wenn du mir noch nähere Hinweise geben könntest, wo ich noch nachschauen kann.
    Danke schonmal
    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)


  • Falls das Abfüllen und Vertreiben von Chemikalien zu Eurem Tagesgeschäft
    gehört, sollte das für Euch kein Problem sein. Falls nicht, müsstet Ihr
    erstmal schauen, was alles zu beachten ist.

    Worin besteht die Hilfestellung?
    Diese Aussagen sind doch dem Fragenden bekannt. Gerade deshalb fragt er ja.

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  • Hallo Frank,

    je nach Menge und Häufigkeit eurer Aktion kann du ja auch einen Lohnabfüller für Reinigungsmittel beauftragen. Die füllen auch kleine Mengen ab. Wenn du keinen findest kann ich dir 2 nennen.

    Wir füllen ab und zu Duftöle ab. Neben der Aufbewahrung der ganzen Abfülltechnik, den Allergien der Leute und dem Handling der Aufträge bleibt finanziell nicht viel hängen.
    Also wenn du es auslagern kannst bist du wahrscheinlich besser dran.
    VG Reinhard

    :031:

  • Hallo Frank,

    ich denke, die Fragestellung sollte noch mal präzisiert werden. Die fragst nach Benutzung und willst aber (so versteh ich das) abfüllen und verkaufen. Wo soll abgefüllt werden? Wer füllt ab? Fremdvergabe? Und an welchem Produkt soll das beigefügt werden? Ist das Produkt ein Lebensmittel?
    Also wenn ich gedanklich mal durch einen Supermarkt gehe, kann ich keine größeren Auflagen als die räumliche Trennung (Abstand) von Lebensmitteln und Reinigern erkennen (Lagerung und Verkauf). Nicht mal Auffangwannen. Als In-Verkehr-Bringer SiDaBla und evtl. eine Produktbeschreibung zzgl. zugelassenes gekennzeichnetes Gebinde (bei Kleinmengen nicht) wurden ja hier schon genannt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo zusammen,
    hier präzisiere ich das ganze mal:

    1. Das Reinigungsmittel wird zugekauft und soll vom Hersteller abgefüllt werden.

    2. Das Produkt gehört zur Marktausstattung (ist damit kein Lebensmittel).

    3. Es soll unserem (zu reinigendem) Produkt beigefügt werden. Damit der Kunde (Supermarkt selbst) unser Produkt nur mit "unserem" Reiniger reinigt.

    4. Das Reinigungsmittel wird damit nicht an Supermarktkunden verkauft. Es wird ausschließlich vom Reinigungspersonal des Supermarktes zur Reinigung verwendet.

    5. Es kann möglicherweise mit Lebensmitteln in Kontakt kommen (offene Ware oder abgepackt). Daher meine Frage ob es hier Bestimmungen für Reinigungsmittel, die im Bereich von Lebensmitteln eingesetzt werden gibt.

    Natürlich kann und habe ich bereits Tante Guugle befragt :S (danke Andrasta), aber nicht DIE Antwort bekommen, die ich wollte. Daher frage ich dann mal hier in die Runde, um zu erfahren, ob jemand vielleicht mehr weiss. :rolleyes:
    Danke.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

    Einmal editiert, zuletzt von Frank_Fasibe (20. August 2014 um 14:48)

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  • also einige Quellen zum Nachlesen hast Du ja schon bekommen daher hier nur noch eine Anmerkung:

    Wenn ihr das Zeug Abfuellt, labelled und verkauft spielt es keine Rolle von wem IHR das Zeug bekommt. Rechtlich seit ihr dann Inverkehrbringer mit allen Rechten und Pflichten.

    Anders gesagt: Wenn das Inverkehrbringen von Chemikalien Neuland fuer mich ist, das ganze dazu auch nur "nettes Beiwerk" zum Kerngeschaeft (damit kann ich natuerlich falsch liegen...) und nicht wirklich viel bei rumkommt - ich wurede die Finger davon lassen und/oder eure Kunden vielleicht sogar an den Orginalhersteller verweisen und einen Deal mit dem aushandeln...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,
    Ok, wir wären dann "Inverkehrbringer".

    Leider kommen wir nicht umhin, diese Reinigungsmittel selbst abfüllen zu lassen. Der Orginalhersteller des Produktes hat selbst keine Möglichkeiten dazu. Insgesamt geht es auch nicht darum, aus dem Verkauf des Reingers ein großartiges Geschäft zu generieren. Es geht vielmehr darum, die Eigenschaften des Produktes durch die Anwendung des dazugehörigen Reingers zu erhalten.

    Leider hab ich ich bisher knichts finden können, ob es im Bereich Reinigung von Glasoberflächen im Verkaufsbereich von Supermärkten Vorschriften gibt.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Frank,

    das ist nicht ganz mein Gebiet, deswegen nur Denkanstöße.
    Schau mal nach HACCP. Da werden imo auch Reiniger behandelt. Alternativ NSF-Standard. Mit den Schlagworten "reiniger nsf-a1" solltest Du weitere Hinweise finden.
    Es gibt mit Sicherheit auch entsprechende DIN-Normen, in denen Dein Problem geregelt wird.

    Die Reinigung von Glasoberflächen ist auch in der Verordnung EG Nr. 852/2004 und der LMHV enthalten. Leider nicht so genau, wie Du es zur Beantwortung Deiner Frage benötigst.
    Einfach mal in's Unreine geschrieben: Das Reinigungsmittel muss sich Rückstandsfrei abwaschen lassen, bzw. verdunsten.
    Imo ist der Lieferant Ansprechpartner Nr. 1. er muss Dir die Eignung für den geplanten Einsatz nachweisen und hat mit Sicherheit auch entsprechende Experten.

    Viel Erfolg

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Ich würde vertraglich vereinbaren, dass der Hersteller die ganzen chemikalienrechtlichen Dinge übernimmt, also UBA Anmeldung, REACH, GHS usw.
    Nähere Infos zu Deinen Bedingungen für den Reiniger kann man bestimmt dem LMHV oder dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetzentnehmen. Aber auch dies würde ich vertraglich dem Hersteller des Mittels übertragen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.