moin moin,
das ist alles soweit klar - bis auf eine Sache.
Wenn ich die Abkürzung AMR richtig deute, dann sind damit arbeitsmedizinische Regeln gemeint.
So ist es
Ich hatte bisher den Eindruck gewonnen, dass diese "nur" den Betriebsarzt betreffen und sein Vorgehen bei den Untersuchungen regeln. Sollte ich da falsch liegen, lasse ich mich gern eines Besseren belehren.
Nein, das ist nicht so. Manche AMR richten sich an den Betriebsarzt, manche an den Betrieb (z.B. AMR 5.1) und manche an beide.
Grüße
awen