Moin zusammen,
durch die Einführung der ArbMedVV taucht bei uns gerade folgende Frage auf: Wann müssen wir eine Untersuchung nach G 25 anbieten, wenn durch den Betriebsarzt keine Fristen (bei der letzten Untersuchung) für die nächste Untersuchung festgelegt wurden?
Gibt es hierzu irgendwelche schriftliche Regelungen, die ich bisher übersehen habe?
Wir machen es jetzt so, dass der MA die G 25 - Untersuchung immer dann angeboten bekommt, wenn er auf Grund einer Pflichtvorsorge sowieso beim Betriebsarzt ist - aber das steht nirgendwo schriftlich.
Wie macht ihr das?
Gruß aus dem Norden
nj 1964