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Tenor: Saufen gehört zu Arbeitstreffen
Gericht: Sozialgericht Heilbronn
Aktenzeichen: S 6 U 1404/13 K.
Datum: 28.05.2014
Quelle Urteil: http://www.shortnews.de/id/1097324/soz…t-arbeitsunfall
https://de.nachrichten.yahoo.com/gericht--sturz…-125338836.html
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Heilbronn (AZ: Urt. v. 28.05.2014, Az. S 6 U 1404/13 K.) kann es sich im Einzelfall um einen Arbeitsunfall handeln, wenn sich der Arbeitnehmer im Zuge einer Betriebsratversammlung oder Tagung zusammen mit den Kollegen betrinkt und anschließend stürzt.
Der Geschädigte war Teilnehmer einer dreitägigen Betriebsratversammlung und traf sich am Abend des ersten Tagungstages mit Arbeitskollegen, wobei auch Alkohol konsumiert wurde. Mit etwa zwei Promille Blutalkoholkonzentration stürzte der Arbeitnehmer gegen 1 Uhr morgens.
Er zog sich dabei Kopf- und Lungenverletzungen zu. Das Sozialgericht wertete die abendliche Versammlung als Arbeitstreffen, da hier dienstliche Belange besprochen wurden. Der Alkoholgenuss sei darüber hinaus üblich und habe keinen Einfluss auf die Wertung als Arbeitstreffen.
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Anm.: dieser Vorfall ist mit Sicherheit nicht abgeschlossen. Hier wurde "nur" entschieden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Weitergehen wird es so: sich durch Alkohol oder sonstige Rauschmittel in einen Zustand zu versetzen, bei dem man sich oder andere gefährdet, ist Vorsatz.
Der Mitarbeiter wird eine schöne Rechnung von der BG bekommen ...