Hallo Leut`s,
suche rechtssichere Definition eines Beinaheunfalls. Ab wann kann ich von einem Beinaheunfall reden? Kann man(n) bei einer Meldung von Gefahren (Sauna), hier Betriebsrat, "Kein Verbrennungsschutz am Ofen", "die Stufen der Bank sind zu hoch ca. 80-100cm" u. "Es gibt keine Haltegriffe für den Mitarbeiter" von einem möglichen Beinaheunfall sprechen. Kann man unsichere Bedingungen/Handlungen als möglichen Beinaheunfall angeben. Sind Beinaheunfälle meldepflichtig bei der BG??
Meine Recherche hat leider nichts eindeutiges ergeben.
Vielen Dank.
MfG Prototyp