Beiträge von Joker

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    Hallo Bettina,

    meinst du vllt. diesen Film hier?

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    Grüße aus dem Schwarzwald,
    Simon

    Hallo Grisu,

    so wie du das beschreibst klingt das für mich fast wie ein Kommissioniergerät (z.B. N 20C von Linde) oder ein Hochhubwagen (z.B. L 12LS von Linde). Beide Geräte kann es durchaus ohne Überrollkäfig bzw. Fahrerschutzdach geben.
    Beide bestehen aus Fahrerstand und Gabel - ohne Hochhubeinrichtung bzw. der Hochhubwagen hat eine bis in die zweite Regalebene.

    Aber vllt. hast du uns ja ein Bild vom Gerät, oder eines ähnlichen Gerätes.


    Grüße aus dem Schwarzwald.
    Simon

    Da du unbedingt eine Buchempfehlung möchtest... ;)
    Hab mal einen Blick in meine 'kleine' Bibliothek geworfen und geschaut was vllt. für den Anfang hilfreich sein könnte.

    Arbeitsschutz von A-Z erschienen bei HAUFE-Lexware GmbH & Co.KG

    Taschenbuch Betriebliche Sicherheitstechnik erschienen im Erich Schmidt Verlag

    [Kostenlos als pdf] BGHM Informationen für Arbeitsschützer Taschenbuch 2015

    Arbeitsmedizin erschienen im Springer-Verlag

    Die angegebenen Bücher sind natürlich nicht das non-plus-ultra - alles aus den Büchern wird man vermutlich auch in der ein oder anderen Internetquelle finden.
    Jedoch wird es bei einer Einzelrecherche schwer werden einen guten Überblick zu bekommen.
    Eine Bitte hätte ich noch - bitte die Bücher nicht blind kaufen, du musst auch mit dem Schreibstil der Autors klarkommen. Viele Anbeiter bieten die Möglichkeit einer Leseprobe, oder natürlich du gehst in eine Bibliothek...

    Vllt. noch ein- oder zwei weitere Tipps...
    - je nach dem wie es um deine Kenntnisse in Chemie und Werkstoffkunde steht kannst du hier auch noch etwas nacharbeiten.
    - auch ganz hilfreich finde ich die ASR'n, hier wird einiges zusammengefasst und man kann gute Impulse für weitere Recherchen mitnehmen.

    Damit hast du auf alle Fälle mal gut was zutun... :whistling:

    Gruß,
    Simon

    Hallo Niko,

    die "DIN EN 1836 Persönlicher Augenschutz - Sonnenbrillen und Sonnenschutzfilter für den allgemeinen Gebrauch und Filter für die direkte Beobachtung der Sonne" schreibt zum Thema unter
    4.1.3.2.1, dass Sonnenbrillen für das Autofahren und den Straßenverkehr den Kategorien 0,1,2,3 angehören müssen.
    Darüberhinaus gibt es noch Anforderungen an den Transmissionsgrad und das Erkennen von Signallichtern (Punkte 4.1.3.2.2 und 4.1.3.2.3)

    Wichtig ist, dass die Norm jedoch zurückgezogen wurde.
    Jedoch sagt dieses Dokument der BAUA auch, dass lediglich Sonnenbrillen der Kategorie 4 nicht für den Straßenverkehr geeignet ist.

    EDIT: Ich habe bei Perinorm gerade die Nachfolgenorm "DIN EN ISO 12312-1 Augen- und Gesichtsschutz - Sonnenbrillen und ähnlicher Augenschutz - Teil 1: Sonnenbrillen für den allgemeinen Gebrauch" gefunden. Die Aussage hinlänglich der Kategorien bleibt bestehen. Jedoch kommt noch eine dritte Anforderung hinzu - "Fahren bei Dämmerung oder Nacht", diese Anforderung besagt, dass Sonnenschutzfilter mit einem Transmissionsgrad von <75% nicht für das Autofahren/Straßenverkehr bei Dämmerung/Nacht verwendet werden dürfen. Wenn ich das richtig sehe betrifft dies Sonnenbrillen der Kategorien 1,2,3,4.

    Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

    Beste Grüße,
    Simon

    Hallo zusammen,

    heute morgen bekam ich eine E-Mail von info(at)fasi.de mit dem Betreff "invoice". Diese E-Mail enthält den Anhang "invoices.zip" - diesen Anhang bitte nicht öffenen. Er enthält Schadsoftware.
    Dem VDSI ist das Problem bekannt, es wird wohl daran gearbeitet - mir wurde geraten (hatte in einer Anwallung von Geistesgegenwart dort vor dem öffnen angerufen) die E-Mail zu löschen.

    Soviel in allerkürze aus der Mittagspause.

    Beste Grüße,
    Simon

    Hallo Mele,

    insofern du hier vom Metallbestandteil der Leiterplatte sprichst würde ich mir hier kaum Gedanken deswegen machen.
    Der Grund ist recht einfach - meist kommt als leitender Bestandteil Kupfer (auch in Legierung) zum Einsatz, Kupferist ein relativ 'edles' Metall und deshalb nur schwer oxidierbar (brennbar).
    Mir würden spontan auch keine 'leicht brennbaren' Metalle einfallen, die im Bereich der Herstellung von Leiterplatten verwendet werden (unter Umständen in Form einer Legierung mit einem reaktionsträgerem Material - hierbei würde ich jedoch auch die Brennbarkeit vernachlässigen).

    Zubeachten ist jedoch in welcher Form das Material vorliegt - zur Veranschaulichung: Eisen-/ Stahlwolle brennt recht gut ab, aber eine Schraube eher weniger.
    Fallen z.B. Schleifstäube aus Metall/ - mit Metallbestandteilen an könnte über einen entsprechenden Löscher nachgedacht werden.
    (Falls ich nonsens geschriben habe korrigiert mich bitte - man lernt ja nie aus...)

    Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

    Gruß,
    Simon

    Hallo Inspektor,

    ich kann mich awen nur anschließen - ich bin während meines Praxissemesters in den Genuss gekommen unter anderem mit dem Gefahrstoffmanagementmodul von EcoWebDesk zu arbeiten, nach einer Eingewöhnungsphase geht die Arbeit sehr zügig von der Hand. Vorallem die erweiterten Möglichkeiten können viel Arbeit ersparen (Zugriff durch direkte Vorgesetzte → Erstellung einsatzspezifischer Betriebsanweisungen). Vorrausgesetzt ist natürlich eine entsprechende Schulung der der Mitarbeiter (das Programm ist bisweilen recht komplex und wenig intuitiv), aber die Mühe lohnt. EcoWebDesk ist hier im Forum glaube ich auch mit einem Profil unterwegs...

    Weiterhin gibt es auch noch das Programm GVP 13 - mit welchem ich auch schon die ein oder andere Erfahrung sammeln konnte.

    Beste Grüße aus dem Schwarzwald,
    Simon

    Danke, vielen Dank - zum Glück hat mein Stuhl Armlehnen... Sonst hätt's mich vor lachen wohl runtergeschlagen und ich könnte eine ähnliche Geschichte beisteuern. ;)

    Wünsch dir eine gute Besserung - und bei der Flaschenproblematik... musst dich halt eine zeitlang an Flaschen mit Kronkorken gütlich tun - die bekommt man auch mit einer Hand auf. :D

    Beste Grüße aus dem Schwarzwald,
    Simon

    Hallo tiefflieger,

    vielen Dank für deine Antwort!
    Genau, der Hersteller stellt im Lohnauftrag des Inverkehrbringers die Sprays her und etikettiert diese dann wie gewünscht.

    Verstehe ich es dann richtig?
    Auftraggeber = Hersteller - daraus folgt u.a. z.B.:
    Auftraggeber muss Notruf zur Verfügung stellen (ob firmeneigene Notrufnummer oder externer Anbieter)
    Auftraggeber muss das Sicherheitsdatenblatt unter seinem Namen zur Verfügung stellen und selbst 'pflegen'
    usw.
    Also trägt in diesem Falle der Auftraggeber alle Pflichten und primär auch dem Kunden gegenüber sämtliche Verantwortung die sonst der Hersteller tragen würde?

    Besten Dank,
    Simon

    Hallo Schnecke004,

    dass die Spots bei stehenden Rädern leuchten ist recht ungewöhnlich - ich kenne es so, dass der entsprechende Spot (man kann z.B. jeweils einen für Vorwärts- und Rückwärtsfahrt einbauen) nur leuchtet, wenn das Fahrzeug in die entsprechende Richtung bewegt wird. Ihr könntet z.B. versuchen (falls dies möglich und praktikabel ist) die Gangwahl während der Standzeit in eine 'neutrale' Position zu stellen. Oder ihr lasst einen Techniker vom lokalen Herstellervertreter einen Blick auf die Situation werfen [wie gesagt - ein dauerhaftes Leuchten in Stillstand ist mir bis dato noch nicht begegnet]. Nicht, dass die Akzeptanz gegenüber dem System nachlässt und die Belegschaft dies irgendwann ablehnt... :wacko:

    Arne

    Ich selbst bin Brillenträger und mir ist ein vergleichbares Problem mit Reflexionen durch den Blue-Spot noch nicht aufgefallen - könnte u.U. daran liegen, dass ich enspiegelte Brillengläser habe [was du als Lösung angesprochen hast]. Aber deine Einschätzung mit 'der Angst vor dem Unbekannten' klingt plausibel - vllt. einfach nochmal in 8 Wochen nachfragen ob die Probleme weiterhin bestehen... Vllt. hat sich bis dahin die anfängliche Skepsis gelegt. :whistling:

    Gruß,
    Simon

    Hallo zusammen,

    ich wurde bei folgendem Sachverhalt um Hilfe gebeten. Meine Einschätzung habe ich mit dazu geschrieben, vllt. könnt ihr mal drüberschauen und mir sagen ob ich nicht ganz falsch liege (falls ja wobei) bzw. wie ihr die Angelegenheit lösen würdet.

    Zitat

    Wir haben bis vor ca. 1,5 Jahren bei einem Abfüller für chemische Produkte zwei Sprays [beide Gefahrstoffe und einschlägig gekennzeichnet] abfüllen und mit einem eigenen Etikett versehen lassen.
    Auf den Etiketten ist kein Verweis auf den Hersteller/Abfüller angegeben. Einen weiteren Kauf haben wir in Hinblick auf eine sich ändernde Gesetzeslage einstellen lassen.
    Unser Informationsstand zu diesem Zeitpunkt war folgender: Der Inverkehrbringer, in diesem Fall wir, ist verpflichtet einen Notruf (drei Personen, die geschult sind und von denen immer einer zu erreichen ist) zu unterhalten, Ferner sind wir für den Inhalt und die Änderung der Sicherheitsdatenblätter verantwortlich.

    Wir würden gerne wissen, ob Sie uns bei folgenden Fragestellungen behilflich sein können:
    - Wie eng ist der Begriff "Inverkehrbringer" gefasst?
    - Wer ist für den/die Support/Notrufnummer verantwortlich, wenn der Hersteller/Abfüller nicht auf dem Etikett benannt wird?
    - Wird der Hersteller/Abfüller auf dem Etikett benannt, ist der Inverkehrbringer in diesem Fall aus der Verantwortung entlassen?

    Bevor wir nun wieder mit unserem Lieferanten, der mittlerweile auch Kunde von uns ist, Kontakt aufnehmen, würden wir gerne die rechtliche Situation weitestgehend geklärt haben

    Gerade hinsichtlich der EU-Verordnung 1272/2008, REACH-Verordnung 1907/2006 und der TRGS 220 gewinnt diese Thema wieder verstärkt an Bedeutung.

    Meine Einschätzung zu den gestellten Fragen:

    Zitat

    - Wie eng ist der Begriff "Inverkehrbringer" gefasst?


    Inverkehrbringer gem. §3 (9) ChemG ist wer Chemikalien für Dritte bereitstellt und diese an Dritte abgibt. Doch wie verhält es sich wenn der Hersteller auf Grund des Etiketts nicht ersichtlich ist? Wird dann der Inverkehrbringer zum Hersteller [kein Rückschluss durch Kunden auf ursprünglichen Hersteller möglich]?

    Zitat

    - Wer ist für den/die Support/Notrufnummer verantwortlich, wenn der Hersteller/Abfüller nicht auf dem Etikett benannt wird?


    Meiner Einschätzung nach ist hier der Inverkehrbringer verantwortlich (BkGS 220 bzw. (EG) Nr. 1907/2006).

    Zitat


    - Wird der Hersteller/Abfüller auf dem Etikett benannt, ist der Inverkehrbringer in diesem Fall aus der Verantwortung entlassen?


    Meiner Einschätzung nach ja – da hier direkt auf den Hersteller verwiesen wird bzw. er als fachliche Reverenz angegeben ist.


    Mein Rat wäre hier: Mit dem Hersteller eine Etikettierung mit einem eigenen Etikett zu vereinbaren, auf diesem Etikett jedoch den Hersteller als Ansprechpartner in Notfällen zu benennen. Somit könnte auch das SDB des Herstellers an den Endkunden weitergegeben werden. Oder seht ihr das anders?


    Besten Dank,
    Simon

    Hallo Arne,

    ich vermute mal ihr habt einen blauen Punktscheinwerfer (Blue-Spot) verbaut. Vllt. währe es einen Versuch wert hier hier einen Punktscheinwerfer mit einem roten Licht zu verwenden (Red-Spot).
    Sonst würden mir spontan nur Rundum[blitz]leuchten (keine spezifische Richtungsangabe) oder Blitzleuchten einfallen (wobei hier bei Blitzleuchten ein hohes Blendpotential nach allen [sichtbaren] Seiten auftritt).
    Alles in allem würde ich dennoch einen Punktscheinwerfer als das kleinste und verträglichste 'Übel' im Bereich der optischen Warneinrichtungen betrachten.

    Mich würde dennoch interessieren, woher die Kopfschmerzen der Staplerfahrer kommen? Kannst du mir hierzu vllt. ein paar Infos geben?

    Gruß,
    Simon