Beiträge von u.riedel

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    Das mit den großen Augen ist so ne Sache:

    Man kann auch durchaus milde belächelt werden, trotz oder vielleicht gerade wegen der Quellenangabe...
    Das Ergebnis steht immer im Verhältnis zur Beratungsresistenz.

    Hardy


    Ganz meiner Meinung und es kommt auch immer auf den Personenkreis an 8) und da Arbeitsschutz Führungsaufgabe ist, sind dann die Führungskräfte besonders sensibilisiert.

    Vor allen Dingen wenn Sie dann in ihrem Wirkungskreis sprich Abteilung Spitzenreiter in der Unfalltabelle sind!

    Hallochen,

    ja mit den geschätzten Zahlen der Unfall- und Ausfallkosten kann man in der Tat bei jeder Unterweisung "Eindruck" hinterlassen. Wir haben wirklich mal alle Faktoren (Personalkosten, Berufgenossenschaftsbeitrag, Direkte Unfallkosten, Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen, Verwaltungskosten usw...) zusammen addiert und sind auf 630,-€ für einen durchschnittlichen Unfalltag gekommen!

    Schöne Grüße aus Berlin!

    Lange Rede kurze Frage: Wird ein Mitarbeiter zum "Kranführer" sobald ich ihn intern z.b. von einem Meister entsprechend schulen lasse und ihn beauftrage mit dem Führen von Kränen?
    Anschließend könnte man dann den ein oder anderen zu eben diesem Seminar zur Kranbedienung schicken um das ganze etwas zu vertiefen.


    Eindeutiges Nein!!! Ist ja hier auch schon intensiv erklärt worden. Wir haben das so geregelt, einen Mitarbeiter als Kranführer ausbilden lassen und diesen dann "Inhouse-Ausbildung" von 1-2 Tagen je nach der Anzahl der anfallenden Kranarbeiten durchführen lassen. Vorteil, spart Kosten, Nachteil, der "Kranschein" ist nur "innerbetrieblich" gültig!!!

    Gruß aus Berlin

    Hallo,

    kann ich nur bestätigen, wir haben auch so ein sinnvolles Formular, wobei wir dabei unterscheiden ob es ein "gefährdender Zustand" oder ein Beinahunfall ist. Dies ist wichtig für die Dokumentation wenn ein Unternehmen nach OHSAS 18001 zertifiziert ist und es sich ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement leistet.

    Wichtig ist noch, dass dieses Formular an den verantwortlichen Bereich geleitet wird und der Zustand auch präventiv beseitigt wird, damit es zu keinen Unfall kommt! Ein Beinaheunfall ist nicht meldepflichtig (BG)

    Gruß aus Berlin

    Hallo Zusammen,

    seit im vergangenden Jahr unserer leiternder Sicherheitsing. in den Ruhestand ging, versucht der Vorstand einen anderen Weg zu gehen. Scheinbar will er die Stelle erstmal mit einer Zeitkraft (2 Jahre) besetzen und dann seinen Betriebsarzt (dieser macht gerade eine 2 jährige Ausbildung zur Sifa) auch für die sicherheitstechnische Beratung einzusetzen. Ich glaube zuwissen, dass dies ohne Bestellung nicht möglich ist, unabhängig von der gesetzlichen Lage!

    So will sich der Vorstand anscheinend eine Stelle einsparen, welche aber nach den Berechnungen der Einsatzzeiten der DGUV 2 erforderlich ist!

    Um Erfahrungswerte oder Tips wäre ich nicht undankbar;-))!

    Guten Tag,

    als Fachkraft für Arbeitssicherheit soll ich auf eine Anfrage eines Betreibers einer Kläranlage (umschlossendes, abgeschranktes Gelände) klären, ob auf der Anlage die Straßenverkehrsordnung angewendet darf. Ich sage nein!

    Wie sieht es der Rest und gibt es klare Rechtssprechung dazu?

    Vielen im voraus!

    FG U.Riedel ?(

    ´Hallochen, kann ich nur bestätigen..jedesmal das gleiche Thema..hört doch keiner mehr hin....Unfallgeschehen mit einbinden..Schwachstellen oder Defizite (Tragen von PSA) die Du beobachtest oder dir mitgeteilt werden sind immer spannend wenn Du die Sie mit Beispielen oder kleinen Filmchen belegst.

    Gruß aus Berlin :thumbup:

    Das Thema Betriebsfeier gibt es nicht nur bei Betrieben ... :)
    Es kommt nicht darauf an, wer die Feier organisiert, sondern wer faktisch (rechtlich) der Veranstalter ist.
    Ich verweise da mal auf dieses Dokument eines Urteils, in dem einige generelle Vorgaben für das Vorliegen einer (versicherten) Betriebsfeier dargestellt werden.
    Auch in diesem Dokument wird noch einmal ausdrücklich auf die Voraussetzungen für eine (versicherte) Betriebsfeier eingegangen.

    Sorry, Christian, aber ich sehe aufgrund der Schilderung des TE immer noch keinen Versicherungsfall.

    Wenn ich aber diese verblüffende Ähnlichkeit sehe ... Nachtigall, ik hör dir trapsen ...


    8) Ein Fußballturnier, auch welches innerhalb eines Betriebes zur Gemeinschaft aufruft, ist immer mit einem Wettbewerbscharakter verbunden und wird nie von der BG mitversichert, so mein Wissenstand der BG ETEM. Da wir eine große BSG-Gemeinschaft (Betriebssport) im Unternehmen pflegen und ständig mit der Unfallsachbearbeitung zutun haben ist da schon eine Schnittstelle zwischen Betriebsfeier und Betriebssportverantstaltung (Wettkämpfe jeder Art) zu sehen.

    Die Urteile sind daher so nachvollziehbar und für mich nicht mit dem Fall des TE vergleichbar!

    Warum überlassen wir die Entscheidung nicht denjenigen, die es zu entscheiden haben?
    Und das ist zuerst einmal die versichernde Berufsgenossenschaft. Die Unfallmeldung wird vom behandelnden Arzt, dem Verunfallten selbst oder vom Unternehmer kommen.


    Hallochen,

    das sehe ich genauso und aus dem Bauch heraus würde ich sagen Wegeunfall, weil die Feier durch den Einsatz von Geschäftsführern offiziellen Charakter hatte! Aber wer fragt schon meinen Bauch ;) ?

    Endscheidend wird auch das Ende der Feier sein, wenn also offiziell um 23 Uhr Schluß war und der Unfall um 0.40 Uhr geschah, wird es sowieso schwierig!!

    Grüße aus Berlin

    Das ist Wiedereingliederung und hat mit BEM relativ wenig zu tun IMHO.


    Genau das ist gemeint: :rolleyes:
    Das BEM ist die gesetzliche Pflicht aus dem SGB IX. Jeden Mitarbeiter der 6 Wochen im Stück oder in mehreren Etappen im Jahr krank soll angeschreiben werden. In diesem Anschreiben wird ihn gefragt ob seine Krankheit im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Die Frage die hier im Vordergrund steht heißt "wie geht es Dir - wie kann Dir geholfen werden".
    Wer Hilfe braucht kann sie hier einfordern. Dazu sind erfahren und ausgebildete Kollegen im Team. Wer eine ausgeheilte Krankheit hat oder wer meint er braucht keine Hilfe an und mit seinem Arbeitsplatz der braucht dies nur –ohne Angabe der Krankheit – kundtun. Dafür gibt es auf dem Antwortbogen ein dementsprechendes Feld zum Ankreuzen. Sollte jemand vergessen haben dieses Schreiben zu beantworten bekommt er auch noch ein zweites und ein drittes Schreiben.
    Das BEM-Team untersteht der Schweigepflicht.

    Und ich wollte wissen, ob es da schon Erfahrungsergebnisse in anderen Firmen gibt und ob es überhaupt angenommen wird! ?(

    Hallo Zusammen,

    wo gibt es Erfahrungen im Betrieb mit dem BEM (Betriebliche Eingliederung)? ?( Würde mich freuen wenn es schon einige Erfolge zu verzeichnen gibt!

    Grüße aus Berlin

    Hallochen,

    da sich die Fahrer auf unserem Gelände befinden und eigene Mitarbeiter meistens mit auf u.abladen, sind wir in der Mitverantwortung und prüfen immer nach. Oft lassen wir uns den Lastverteilungsplan zeigen, machen Fotos im Zweifelsfall und wenn die Ladungssicherung mangelhaft scheint, laden wir wieder ab.

    Wir haben ganz gezielte Schulungen und Unterweisungen im Unternehmen zum Thema Ladungssicherung durchgeführt!

    FG

    u.riedel

    Hallochen, ganz meine Meinung, denn wenn der Staatsanwalt erst diese Fragen stellt...dann ist es meistens zu spät...wie am 18.01.2007 in Halle (youTube) und 04.04.2009 in Laxenburg....Prävention ist das Zauberwort, also Weiterbildung....doch da sparen ja die meisten Unternehmer und das kann ihnen dann mal zum Verhängnis werden...hoffentlich bleibt es dann nur beim wirtschaftlichen Schaden!

    Übrings bietet Haufe ein Onlinetraining namens Complinance an, da geht es um persönliche Haftungsrisiken...hoch spannend und nur zur Empfehlung!

    Kalte Grüße aus Berlin!


    Als Sachkundiger zur Prüfung von Regalanlagen muss ich deine Frage mit einem ganz klaren JA beantworten. Bei der Prüfung durch BG oder Gewerbeaufsicht gem §10 Abs1 BGV A1 wird man nämlich mit der Frage konfrontiert: Sind Sie ihrer wöchentlichen Prüfpflicht nachgekommen? Prüfberichte? Jahresprüfberichte?

    Die Sichtkontrolle macht in den meisten Fällen der Sicherheitsbeauftragte, welcher sich jedoch in den Regalen auskennen sollte. Ich nehme diesen immer bei meinen Prüfungen mit und gebe, hoffe ich, wertvolle Tips

    Am Donnerstag, 24.01.2013 findet in 10715 Berlin, Hildegardstr. 28, bei der BG Bau ein öffentlicher Vortrag zum Einsatz von Arbeitsbühnen statt.

    Beginn ist um 14.00 Uhr. Referent ist Herr Dipl.-Ing. Lutz Dippel von der BG Transport und Verkehr