Urheberrecht Gefährdungsbeurteilung?

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  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    als externe Fasi habe ich für einen Kunden eine umfangreiche GBU
    erstellt. Nun hat dieser Kunde aus Sendungsbewusstsein heraus die
    komplette GBU als PDF auf der Hompage des Verbandes eingestellt, in dem
    er und ich Mitglied sind. So kann nun jedes Mitglied die GBU runterladen
    und sich daraus bedienen. Wie ist hier das Urheberrecht zu werten?
    Besitze ich ein Recht? Oder hat mein Kunde die GBU "gekauft"?

    Vielen Dank im voraus,


    Falco Zanini

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  • Hi !
    Mal ein Vergleich: wenn Du beim Fotografen ein Bild von Dir machen lässt, darfst Du das dann online stellen ???
    Nee, darfste nicht, weil das Urheberrecht beim Fotografen bleibt. So sehe ich das hier auch. Der Auftraggeber kann und soll die Gefährdungsbeurteilung zwar nutzen, aber nicht veröffentlichen, er hat nicht die Rechte an der Urheberschaft.


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Hallo!

    ToBi hat absolut Recht, denke ich.
    Trotzdem muss man mal schauen:
    Besteht die GeBe aus einer Seite oder aus 102 Seiten.
    Was heißt GeBe genau? Ausgefüllte Checklisten, Checklisten mit Kommentear und Einschätzung, gehört ein Maßnahmenkatalog dazu, usw?
    Bei einer umfangreichen GeBe, wie hier zunächst behauptet, ist das Urheberrecht wohl beim Ersteller.

    Der zweite Punkt dürfte der Vertrag sein. Für was wird hier gezahlt? Was ist erlaubt oder ausgeschlossen?

    Zunächst einmal würde ich bitten die Verbreitung sofort einzustellen, bis eine Klärung erfolgt ist.

    Flügelschraube


    PS
    Mir persönlich wäre es recht, wenn jemand für mich Reklame macht. Natürlich müsste ich als Urheber genannt werden.

  • Hallo Zusammen,

    zum Urheberrecht kann ich nicht viel sagen, da habe ích die gleiche Meinung wie die anderen, aber erlaubt bitte mal einige Fragen?

    Du sagst die Gefährdungsbeurteilung hast Du erstellt? Wer erstellt eigentlich die Gefährdungsbeurteilung? Die SiFa oder die Führungskraft? und wer unterschreibt sie? Kennt die Gefährdungsbeurteilung eigentlich der Vorgesetzte? Ich kenne sehr viele Führungskräfte die ihre Gefährdungsbeurteilung nicht kennen weil sie andere erstellt haben. Frag mal beim Gewerbeaufsichtsamt oder beim AP der BG nach.

    Ein Anwalt sagte mir mal zu meiner Anfangszeit als FaSi wenn ich eine Gefährdungsbeurteilung erstelle und unterschreibe übernehme ich die Unternehmerpflichten! Das gleiche gilt wenn ich als FaSi zu Unterweisungen einlade weil der Vorgesetzte z.B. zu faul ist oder sagt du machst das schon! ich habe wichtige Arbeiten auf den Tisch. Und das kommt sehr oft vor!

    Richtig ist es wenn der Vorgesetzte zur Unterweisung einläd vor allen Dingen anwesend ist, die SiFa die Unterweisung hält und der Vorgesetzte den Inhalt der Unterweisung vor seinen Leuten bestätigt. Das gleiche gilt bei der Gefährdungsbeurteilung und darunter sollte immer stehen mit Mitarbeit der FaSi XXX

    Aber wahrscheinlich hast Du es ja so gemacht und ich habe Deine Anfrage nur falsch verstanden.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • ...Wie ist hier das Urheberrecht zu werten?
    Besitze ich ein Recht? Oder hat mein Kunde die GBU "gekauft"?


    Erst einmal ist zu klären, ob die Arbeit ein entsprechendes geistiges Niveau besitzt. Bei einer umfangreichen GB, gehe ich einmal davon aus. => Urheberrecht greift.
    In Deutschland gilt grundsätzlich der Ersteller des Werkes als Urheber und er hat somit das Urheberrecht. Dieses Recht kann nicht veräußert werden!
    Allerdings kann man ein Nutzungsrecht veräußern. Jetzt kommt es auf den Vertrag an. Ist dort "nur" festgehalten, dass Du für die Firma eine entsprechende GB erstellen sollst, dann kann man davon ausgehen, dass die Firma ein einfaches Nutzungsrecht an der GB erworben hat. Sie kann die GB also betriebsintern nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist in der Regel vom einfachen Nutzungsrecht nicht erfasst und somit unzulässig. Die Grenzen hierbei sind fließend und vom Einzelfall abhängig. Die Firma darauf ansprechen würde ich aber auf alle Fälle. Macht es Sinn in diesem Falle auf Konfrontation mit der Firma zu gehen? Oft eher nicht, man möchte ja möglicherweise Folgeaufträge bekommen. Ist in dem veröffentlichten Dokument ein entsprechender Hinweis auf Dich als Urheber enthalten? Wenn ja, so würde ich es als Werbung so stehen lassen. Wenn nein, so würde ich darum bitten, dass ein entsprechender Hinweis in das Dokument eingefügt wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Vielen Dank für Eure Meinungen. Die GBU hat über 10 klein geschriebene Seiten im Stil der BGI 8700. Also Gefährdungsfaktor, individuelle Ermittlung der Risikomaßzahl, Maßnahmenableitung und erneute R-zahl nach Maßnahmen. Für die Branche gibt es nichts standardisiertes (Veranstaltungsbranche-mein Fachgebiet) und ich betrachte meine GBU schon als Vorreiter. Die GBU habe ich im Auftrag des UN erstellt, er kennt sie und nutzt sie, auch auf dem beschriebenen Weg. Mein Name taucht nirgendwo auf, er hat mich davon nicht informiert, bzw. gefragt und es gibt auch keinen Begleittext zur Erläuterung. Mein Vertrag ist der Standardvertrag des VDSI, in dem ich auch Mitglied bin. Mit Standardverträgen ist das ja so eine Sache... Das PDF hab ich vom Verband offline stellen lassen und bespreche meine Bedenken heute mit dem Kunden.

  • Moin,

    eigentlich erstellt doch der Kunde selbst die Gefährdungsbeurteilung, da ja die Führungskräfte bzw. die Beauftragten gehalten sind, Gefährdungen, die sich aus Tätigkeiten ergeben, zu beurteilen. Du bist ja dem Papier nach nur beratend tätig. Insofern hat natürlich der Kunde die Verfügungsgewalt über die Gefährdungsbeurteilung. Klar werden wahrscheinlich in 90% aller Fälle die Gefährdungsbeurteilungen komplett von der SiFa erstellt, aber auf dem Papier war es immer nur eine beratende Tätigkeit. :rolleyes:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Bezüglich der Art der Ausführung einer GuB. Checklisten mit ja und nein kann jede Führungskraft ausfüllen. Anders sieht es schon aus, wenn man eine Vorlage gem. BGI / GUV - I 8700 verwendet. Da kann man schon verstehen, wenn die FaSi bei der Ausführung "ein wenig" mehr unterstützt.
    Kommt halt drauf an, wie man sein System mit der Dokumentation aufbaut ;)

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • ... So kann nun jedes Mitglied die GBU runterladen
    und sich daraus bedienen. ... Falco Zanini


    Hallo FalcoCGN,
    Es steht irgendwo geschrieben: "Der Unternehmer hat ...". In der Realität ist es ja wirklich so, dass der Unternehmer am Ende nix hat, außer mindestens die GBU unterschrieben. Eine Form ist auch nicht vorgeschrieben. Meine GBU´s(Gefährdungsbeurteilungen) und GBUMpl (Maßnahmepläne zu GBU´s) die ich für Unternehmer erstelle gehen bei mir nur als Papier oder eingescannte *.pdf zur Unterschrift durch den Unternehmer aus dem Büro. Damit ist schonmal die Mühe für andere zum Abkupfern recht groß(trotz Software). Außerdem ist jedes Unternehmen anders und keiner kann einfach "Guttenbergen". Wir als Sifa´s geben die Linie für die Unternehmer vor.
    So ist es mir schon mehrfach nach 37 Arbeits- und Brandschutzjahren und 17 Jahren Selbständigkeit in dem Job vorgekommen, das das Amt für AS oder der TAB der BG hier im Thüringer Distrikt gesagt hat, "Ach ja, soeine GBU mit dem Kopf habe ich schon woanders gesehen, is´gut".
    Mit dem Urheberrecht befasse ich mich da garnicht.
    Nochmal zu @tiefflieger seiner Aussage, das es was ausmacht ob die GBU/Dokumente/was auch immer entsprechendes geistiges Niveau besitzt. Dazu fällt mir nur ein - Urheberrecht - wenn es um Liedtexte geht: "Da steht ein Pferd auf m Flur!" -> also geistiges Niveau scheint mir nicht ausschlaggebend zu sein. :D
    Freue Dich, wenn jemand versucht in Deine Fußstapfen zu treten, seine Schuhe sind meistens kleiner als Deine.

    ... kuck hin was de machst! --> Obacht geben - länger leben!

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  • Moin,

    ein schwieriges Thema, wie es auch die Vorredner schon gesehen haben.

    Fakt ist doch sicherlich, dass der Kunde eine Dienstleistung gekauft hat. Was jetzt dazu gehört, dass wissen oft noch nicht einmal die lieben Anwälte.

    Ich persönlich, also MEINE Meinung, denke, in einer GB steckt zur Umsetzung ein gewisser Leitfaden, den viele Köpfe zusammengebracht haben. Dieser Leitfaden wird dann mit dem persönlichem Gehirnschmalz zu Papier gebracht. Böse Zungen werden jetzt behaupten, dass es immer das Gleiche ist. Das lassen wir einmal. Es ist individuell. Jeder schreibt anders und denkt auch anders. Die Ansätze sind unterschiedlich. Ob gut oder schlecht, auch hier kein Urteil darüber.
    Ist das schon geistiges Eigentum? Ein wenig und auch wieder nicht. Wo ist die Grenze?

    @Falco:

    Suche mit deinem Kunden das Gespräch und rede mit ihm. Das bringt mehr als ein Krieg, der aufziehen könnte.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,
    ...... Es ist individuell. Jeder schreibt anders und denkt auch anders. Die Ansätze sind unterschiedlich. Ob gut oder schlecht, auch hier kein Urteil darüber.
    Ist das schon geistiges Eigentum? Ein wenig und auch wieder nicht. Wo ist die Grenze?
    e.

    Fragt doch einmal einen Schriftsteller der sein geistiges Eigentum als Buch und als E-Book rausbringt.
    Was meint ihr hält der davon wenn sein E-Book geknackt wird und dann über Piratenseiten "verschenkt" wird. Die hier geführte Diskussion ist genau die gleiche.
    Nur das ein Verlag, dass mit dem Urheberrecht aushebeln kann. Indem er dem Autor sämtliche Rechte abkauft, im aber dafür eine Summe X bezahlt.

    Fakt 1: Ein Kunde bekommt von mir (FASI x) die Leistung Gefährdungsbeurteilung. Dieses kauft er sich mit Geld. Denn er bezahlt mir die Arbeitszeit (Meiner Meinung nach zu sehen wie ein Dienstvertrag oder Werksvertrag) und bekommt danach das Produkt Gefährdungsbeurteilung übergeben.
    Annahme 1: Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, wird auch ein Teil Arbeitszeit von ihm oder seiner Mitarbeiter drin stecken. > jede Gefährdungsbeurteilung ist Individuell auf den Betrieb anzupassen.
    Annahme 2: Der Kontrakt läuft aus, und der Unternehmner sucht sich einen anderen Dienstleister Fasi y.

    Die Frage die mir schon die ganze Zeit dazu auf der Zunge liegt ist folgende
    1) Ich nehme die von ihm bezahlten Gefährdungsbeurteilung nicht mehr mit, denn diese gehören mir ja nicht mehr mir. Oder?
    2) Oder vernichte ich jetzt alle Kundendaten inkl. Gefährdungsbeurteilung, MaschBA, usw. vielleicht sogar die zusätzlichen Unterlagen die zum Arbeitsschutzmanagmentsystem gehören?

    Meine persönliche Antwort lautet 1) nein sie gehören nicht mehr mir und 2) nein ich lasse die Daten zurück.

    Falko
    Worüber reden wir jetzt.
    Der Kunde kauft von Dir eine Leistung, dafür bekommst du Geld? oder schenkst du Ihm die Unterlagen?

    Spiegel:
    Du gehst zu einem Notar (1) und läßt dir ein Individuelles Testament aufsetzten.
    Nach einem Jahr gehts du zu einem anderen Notar (2) weil du besser mit Ihm zurecht kommst. Behält der Notar (1) jetzt dein Testament und du musst bei Notar (2) wieder Geld dafür bezahlen ein neues Aufzusetzen?

    Meiner Meinung nach ist es dein Testament und du hast dir einen Gehilfen (Notar) mit Fachkenntniss geholt damit das Richtige darin steht. Also hat Notar (1) keinen Anspruch auf das Testament wenn du wechselst.

    Genauso verhält es sich auch mit der von dir erstellten Gefährdungsbeurteilung, eine von Dir erbrachte Dienstleistung. Mit dem Gehilfen Falco, weil der die Fachkenntnisse hat.

    Ich persönlich würde auf den Kunden zu gehen und Ihm erläutern das die Gefährdungsbeurteilung individuell auf seinen Betrieb geschrieben wurden. Jeder andere kann sich nur Anregungen holen, denn mit anderen Maschinen, leicht anderen Arbeitsabläufen und anderen (vielleicht in der Qualifikation, Alter, Geschlecht ) Mitarbeitern müssen die Gefährdungsbeurteilung anders aussehen.
    Er tut seinen Mitbewerbern einen Gefallen da er seine bezahlte Leistung Ihnen Kostenlos zur Verfügung stellt. (Wettbewerbsverzerrung Nachteil für Ihn)
    Die Gefährdungsbeurteilungen nützen seinen Konkurrenten nichts, da Sie (wahrscheinlich) die Zusammenhänge ( Qualifikation, Alter, Geschlecht ) nicht verstehen und diese auf Ihre betrieblichen Besonderheiten anpassen müssen. Da kann Neu schreiben schneller gehen.
    Aus diesem Grund sollte er diese vielleicht wieder vom Server nehmen.

    Gruß RaBAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Guten Abend, die Kollegen,

    vielen Dank für Eure Anregungen und Meinungen zu den Thema. Ich werde mir das durch den Kopf gehen lassen und mit dem Kunden reden. An Krieg liegt mir nicht. Wahrscheinlich werde ich ihm eine geschützte PDF zur Verfügung stellen, nachdem die GBU von mir gebrandet wurde.

    Viele Grüße,
    Falco