Zulassung zum Lehrgang

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  • Hallo Igreen,
    erstmal wünsche ich Dir alles Gute für den Job und alles, was sich noch daraus entwickeln kann.
    Und was das Board angeht, so finde ich persönlich, dass es im Sinne des Arbeitsschutzes nur förderlich sein kann, wenn sich engagierte Nicht-SiFa's interessieren, informieren und einbringen. :thumbup:


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

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  • Ich danke euch allen für die Antworten, die Kritik und den Zuspruch, die Motivation usw. Ich bin gespannt, was nun alles noch so auf mich zukommen wird.
    :X: erst ma locker an meine Aufgaben rangehen und weitermachen!

    Vielen Dank und liebe grüße an Euch alle! :62:

  • Hallo lgreen,

    habe heute morgen die Info bekommen, dass einer unserer Safety Manager an seinem Standort zum Produktionsleiter befördert wurde.
    Hat er sich verdient. Und die Arbeit im Arbeitsschutz wurde als positiv für die Beförderung gesehen...

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hi Igreen, also so wie Du es Beschreibst fehlt Dir da eine wichtige Komponente:
    Die einzigen Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit: Eine berufliche Qualifikation als Ingenieur, Techniker, Meister oder eine gleichwertige Qualifikation sowie mindestens zwei Jahre Berufspraxis.

    Ich denke deshalb sieht es recht mau aus.

    Zählt der Technische Fachwirt als gleichwertige Qualifikation zum Meister ?

  • Hallo iGreen
    Ich hätte da mal einen guten Tipp für dich.
    Da so wie angegeben eventuell die Arbeitslosigkeit droht, ist die Arge für dich der richtige Ansprechpartner.
    Diese zahlt nämlich dann die Kosten für einen Bildungsträger.
    Mach dir die Mühe und sprich mit einem Sachbearbeiter/in der Arge.Wirst sehen, das diese für dich da sind, obwohl du in einer Beschäftigung stehst.
    Das mit der drohenden Arbeitslosigkeit wenn du nicht die Voraussetzungen hast ist der Trumpf für dich.
    Gruß Martin :thumbup:

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  • Hallo,
    was ist das bitte für ein Tipp??
    Zum Erkaufen eines (neuen) Berufes ohne die gesetzlichen Voraussetzungen? Was soll hier für eine Fachkraft herauskommen?
    Am besten als "Ausnahme" noch selbstständig machen, was natürlich juristisch sehr besenklich ist, weil für jedes Unternehmen eine Ausnahme zur Betreuung beantagt werden müsste - macht nur keiner....
    Nennen Sie den Bildungstäger der die Ausbildung für Bares anbietet und ich werde mich bemühen dass der Bildungsträger vom BAUA überprüft wird.

    siehe auch:
    [News] Sifa-Ausbildung ohne Meister, Techniker, Ing.-Ausbildung / Ausnahmen u.ä.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • ...Zum Erkaufen eines (neuen) Berufes ohne die gesetzlichen Voraussetzungen? ...


    Nicht der Beruf wird erkauft, sondern die Ausbildung dazu.
    Weiterhin muss man sich die Frage stellen, in wie weit die in Deutschland gültigen Regeln gegen die Niederlassungsfreiheit der EU verstoßen. Warum sollte eine entsprechende Fachkraft aus einem anderen EU Land in Deutschland nochmals die Ausbildung durchlaufen müssen? Meiner Meinung nach ein klarer Verstoß gegen EU Recht.
    Zusätzlich stellt sich mir die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sinnvoll sind? In manchen Fällen mögen sie ja sinnvoll sein, in vielen allerdings nicht. Zur Zeit sind ja die psychischen Belastungen im Fokus. Kann diese ein technisch vorgebildeter Mitarbeiter wirklich so gut bewerten?
    Warum soll z.B. ein Bauingenieur Gefährdungen durch Gefahrstoffe besser beurteilen können als ein Chemielaborant?
    Mir kommen also in Sachen Ausbildung zur SiFa ganz schön viele Fragen auf, bei denen ich gewaltige Zweifel habe, ob die jetzige gesetzliche Regelung eine akzeptable Rechtfertigung besitzt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    immer wieder diese "Glaubensfrage" nach den Voraussetzungen, die wir hier im board schon (gefühlte) 1000x durchgekaut haben.

    Keiner kann alles, da ist es völlig egal ob man jetzt Ing., Techn., oder Mstr. ist. Wie viele Berufe lassen sich daran messen oder wie viele Sonderregelungen gibt es? Ich kann es nicht sagen.

    Auf der anderen Seite sollte doch jeder, der eine Chance für sich sieht, diese ergreifen. Hoffentlich funktioniert das dann auch und es kommen dann nicht nur die neuen Mitbewerber, die für 15€/Std. arbeiten, heraus.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Ihr dürt euch wieder beruhigen ;) Das Thema ist doch bereits erledigt, Igreen hat zwar die Ausbildung nicht genehmigt bekommen, aber den Job behält sie und der Chef hat eine gute Möglichkeit gefunden eine Interessierte Person trotzdem in dem Bereich einzusetzen. Der Thread ist nur aufgepopt, weil C.thoma hier nochmal eine Frage gepostet hat.

    Zählt der Technische Fachwirt als gleichwertige Qualifikation zum Meister ?


    Hallo C.thoma,

    ich zitiere mal aus Wikipedia: "Der Technische Fachwirt (HwK) ist kein Abschluss auf Meisterebene, er wird jedoch als Teil III der handwerklichen Meisterprüfung anerkannt"

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Dazu evtl. mal ein allgemeiner Hinweis: Ingenieur, Techniker oder Meister sind gefordert - oder eine Tätigkeit in vergleichbarer Position! Wer nur in vergleichbarer Position gearbeitet hat, muß zwar eine längere Tätigkeit nachweisen (je nach Quelle 4 oder 5 Jahre statt nur 2), aber grundsätzlich ist es kein Problem. Letztlich kommt es auf die Kenntnisse und die Erfahrung an, aber nicht auf den passenden Zettel mit dem Titel. Bei mir reichte ein nicht beendetes Studium und jahrelange Tätigkeit in verantwortlicher Position auch aus. Ich bin weder Ingenieur, Techniker oder Meister, aber ich verfüge über Kenntnisse und Erfahrungen, die sozusagen den Mittelwert dieser geregelten Qualifikationen darstellen. Wer also z. B. 5 Jahre als Werkstattleiter gearbeitet hat, der darf natürlich auch die SiFa-Ausbildung machen und anschließend auch als SiFa arbeiten.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo Zusammen,

    also auch noch mein Senf dazu. Ich glaube die Formalien sind geklärt. Zu Bedenken gebe ich, dass ich in 15 jahren Tätigkeit bei 4 verschiedenen BGen jede Menge "Ausnahmen" kennenlernen durfte. Das ging vom einfachen Elektriker, statt dem Elektromeister bis hin zu einem Tierpräparator (die gehören übrigens zu der BG ETEM unter den Begriff Medien). Häufig war in kleineren betrieben der Wunsch da, eine eigene Sifa vor Ort zu haben, der den Betrieb genau kennt und damit auch die Probleme und Mitarbeiter. Der einzige "Meister" war aber der Betriebs- oder Werkstattleiter, der sich dann quasi selbst kontrollieren müsste. Deshalb wurde hier eine Ausnahme zugelassen.

    Ich bin zwar selbst Techniker, kenne aber einige engagierte Kollegen, die nur mit Facharbeiterbrief und Engagement einen guten Job machen. Andererseits gibt es genügend Pfeifen, die sich Sich.Ing. nennen und trotzdem total neben der Spur sind.

    Zum Thema Fachidioten: Sind wir wohl alle. Ich glaube nicht an eine Universalsifa, die alles gleich gut kann. Jeder hat wohl Einsatzgebiete, in die er sich auch erst einlesen muss oder den rat von Kollegen sucht. Nicht zuletzt in diesem Forum hier... :rock2:

    Igreen: Da dein Chef ausgebildete Sifa ist, hast du ja vor Ort jemanden, den du fragen kannst und der dich unterstützt. Also auf geht´s.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)