Zulassung zum Lehrgang

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  • Hallo liebe Leute,

    ich weiß, wahrscheinlich wird euch das Thema nerven, habe aber keine Antwort auf meine Frage oder besser meine Sorge hier im Forum gefunden.
    Ich wurde in dieser Reinigungsfirma angestellt, um eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitsscherheit zu absolvieren. Dafür war die Stelle ausgeschrieben. Ich habe hier am 2. April angefangen. Ich habe eine Ausbildung als Bürokauffrau, allerdings noch keine Berufserfahrung in dem Bereich. Dafür habe ich schon in einer Tischlerei gearbeitet, dabei auch auf dem Bau. Habe Erfahrung in Kindergärten, ind der Gastronomie und als Reinigungskraft gesammelt.
    Ich warte nun auf die Anmeldeformulare, und hoffe, dass ich zugelassen werde um dann in Zukunft in der Reinigungsfirma als FASI zu arbeiten. Werde ich nicht zugelassen, werde ich wohl mein Job verlieren.
    Was meint Ihr? Sollte ich schon mal anfangen, wieder Bewerbungen zu schreiben? Oder bin ich da ein guter Ausnahmefall? Hier werden doch nun wirklich keine Ingenieure gebraucht.
    Danke für Eure Geduld.
    Liebe grüße.

    :30:

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  • Hi Igreen, also so wie Du es Beschreibst fehlt Dir da eine wichtige Komponente:
    Die einzigen Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit: Eine berufliche Qualifikation als Ingenieur, Techniker, Meister oder eine gleichwertige Qualifikation sowie mindestens zwei Jahre Berufspraxis.

    Ich denke deshalb sieht es recht mau aus.

    Viele Grüße
    Ralf

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie auch behalten.

  • Ja, aber es gibt doch die Ausnahmen in speziellen Fällen. Wozu braucht man einen Ingenieur in einer Reinigungsfirma? mein Chef wird sich doch bei meiner Einstellung was gedacht haben. Er meinte, durch meine vielfältige Berufserfahrung habe ich gute Chancen. Der macht sich da gar keinen Kopf. Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.

  • Hmm.. jo so etwas soll es geben:
    "Ausnahmen sind mit Zustimmung der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse möglich."

    Aber ich bin mir da nicht sicher ob das mal so eben geht.

    Ich wünsche Dir hinsichtlich dessen denn viel Glück.

    :whistling:

    Viele Grüße
    Ralf

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie auch behalten.

  • ..Ich habe hier am 2. April angefangen. Ich .. hoffe, dass ich zugelassen werde

    Wenn sich in vier Monaten nichts getan hat, bist Du sicher nicht angemeldet worden.
    Da nimmt Dich jemand auf den Arm.

    Zitat

    ... Was meint Ihr? Sollte
    ich schon mal anfangen, wieder Bewerbungen zu schreiben? ...

    Wofür Bewerbungen? Eine Stelle als Bürokraft hast Du ja.

    Zitat

    Hier werden doch nun wirklich keine
    Ingenieure gebraucht.

    Nach einer Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, würde dies Urteil vielleicht etwas differenzierter ausschauen?


    Grüße
    Flügelschraube

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  • Hi

    Halte ich alles für sehr fragwürdig.
    Eine Firma stellt einen neuen MA ein als SiFA?
    Keine Klärung der zuständigen BG?
    Forderungen gemäß AsiG?
    ...
    ....
    ...

    Darauf ein NEUES Arbeitsverhältnis aufbauen???
    Na JA

    Grüße aus den Rheinland (Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.)

    Erwin

  • Mich wundert immer die Naivität der Leute die sich zu einer FaSi- Ausbildung anmelden, obwohl sie die Rahmenbedingungen des ASiG´s nicht erfüllen. Normalerweise informiert man sich doch darüber.
    Gibt es eigentlich eine Person in diesem Forum, welche über eine Ausnahmegenehmigung über die Ausbildung verfügt, ohne die berufliche Qualifikation zu erfüllen? Das würde mich mal interessieren.

    Danke über Rückmeldungen im Voraus.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Na da hat entweder einer einen sehr guten Draht zur BG oder ist extrem "blauäugig". Ich möchte Dir ja keine Angst machen, es könnte aber durchaus sein, dass Du keine Zulassung bekommst oder deine Prüfung erst später machen darfst.
    Versuch doch mal mit Deinem Chef zu reden, ob Du nicht vorab erst einmal ein Sicherheitsbeauftragter wirst. Dann einarbeitest und später zur FaSi ausgebildet wirst. Ich würde Dir ja gerne mehr Hoffnungen machen und Dir Deine Ängste nehmen, aber....
    Was sagt denn Dein Chef zu der Problematik?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • In meinem Werdegang als SiFa,
    hatte ich eine Sondergenehmigung der BG. Ich habe 15 Jahre als Schichtleiter
    gearbeitet mit der Ausbildung eines Sicherheitsbeauftragten.(BG Druck, Masch BG)

    Nach einem
    Arbeitsplatzwechsel als Werkstattleiter in der Elektromontage habe ich einige
    Lehrgänge bei der Berufsgenossenschaft besucht

    (SiBe 1-3, Gefahrstoffe. UWT 1, UWT 2 usw. usw.) Nach einigen Jahren kam dann
    unsere Technische Aufsichtsperson auf die Idee das ich die Ausbildung

    zur
    Fachkraft für Arbeitssicherheit machen könne.

    Nach einer Wartezeit von 7
    Monaten auf den Ausbildungsgang, zog ich meine SiFa-Ausbildung in 13 Monaten
    durch.

    So kann es auch gehen.

    Grüße aus dem Rheinland

    Erwin

  • Es gibt Privatschulen, die kämpfen bei den Zulassungsstellen wie die Löwen für Teilnehmer ohne Quali...........ist so

    Wer andern eine Bratwurst brät,
    der hat ein Bratwurstbratgerät

  • Der Gesetzgeber hat ja bewusst eine Ausbildung mindestens zum Techniker oder Meister vorgesehen, da es in vielen Fällen auf ein Mindestmaß an technischem Wissen aber eben auch auf Erfahrungen ankommt. Wir beschäftigen hier im Unternehmen auch eine Reinigungsfirma. Die Reinigen dabei auch sehr komplexe Anlagen. Da gibt es Höhenarbeitsplätze, Ex-Schutzbereiche, Bereiche mit gefährlichen Stoffen u.v.a.m.

    Und ja, der Arbeitgeber hat sich in Deinem Fall etwas dabei gedacht, als er dich eingestellt hat. Und zwar: "die ist günstiger zu haben als eine ausgebildete SiFa" & "Eine SiFa die noch ausgebildet werden muss, kann ich mir in meinem Sinne erziehen und bis sie die Ausbildung und genügend Erfahrung hat, nervt sie mich nicht mit lästigen Arbeitsschutz-Dingen"

    Du erweist weder dir selbst noch den zu betreuenden Mitarbeitern/innen einen guten Dienst.

    Wie sieht es z.B. mit eurem Gefahrstoffkataster aus? Schau dir die Reinigungsmittel einmal an.

    Oder die Gefährdungsbeurteilungen für häufig wechselnde Arbeitsplätze? Wie ist da der Stand?

    Habt ihr Reinigungsmaschinen? Gibt es da Betriebsanweisungen?

    Welche Vorsorgeuntersuchungen sind zu machen?


    Ist nicht böse gemeint, aber SiFa ist schon ein anspruchsvoller Job (wenn man es ernsthaft betreibt)

    Gruß

    DerStefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • Hi

    Halte ich alles für sehr fragwürdig.
    Eine Firma stellt einen neuen MA ein als SiFA?
    Keine Klärung der zuständigen BG?
    Forderungen gemäß AsiG?
    ...
    ....

    Der Plan war, mich nach meiner Probezeit zum Lehrgang anzumelden. Meine Probezeit ist erst Anfang Oktober um, aber mein Chef meint, ich mache mich gut, und er will das jetzt in trockene Tücher bringen.

    Und ja, der Arbeitgeber hat sich in Deinem Fall etwas dabei gedacht, als er dich eingestellt hat. Und zwar: "die ist günstiger zu haben als eine ausgebildete SiFa" & "Eine SiFa die noch ausgebildet werden muss, kann ich mir in meinem Sinne erziehen und bis sie die Ausbildung und genügend Erfahrung hat, nervt sie mich nicht mit lästigen Arbeitsschutz-Dingen"

    Du erweist weder dir selbst noch den zu betreuenden Mitarbeitern/innen einen guten Dienst.

    Wie sieht es z.B. mit eurem Gefahrstoffkataster aus? Schau dir die Reinigungsmittel einmal an.

    Oder die Gefährdungsbeurteilungen für häufig wechselnde Arbeitsplätze? Wie ist da der Stand?

    Habt ihr Reinigungsmaschinen? Gibt es da Betriebsanweisungen?

    Ich hab hier zwei dicke Ordner voll mit Reinigungsmitteln und den dazugehörigen Doks. Formaldehythaltige Mittel sind schon lange verbannt. Reinigungsmaschinen werden von unserem Hausmeister regelmäßig, und vom Technischen Dienst gewartet. Wir haben mehrere Stellen, die sich um solche Sachen kümmern. Gefahrenanalysen wurden erst vor kurzem vom Gewerbeamt abgenommen. Billiger? Naja, hier wird nach Tarif bezahlt.
    Ich bin gespannt.
    Ich hoffe, ich hab nächste Woche schon eine Ahnung, was geht. :thumbup:

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  • ...und hier mal etwas "Aufmunterung". Natuerlich kann man erstmal "schwarz" sehen - ich bin aber eher ein positiv denkender Mensch :) Also, es kann, zugegeben, etwas schwierig werden mit der Zulassung. Nichtsdestotrotz kann hier auch Dein AG sicher einiges fuer Dich tun. Wenn bis dato keine Betreuing da war, und der AG zeigt mit Deiner Einstellung seinen festen Willen etwas zu aendern, wird sowas i.d.R. auch von den BGen honoriert. Im besten Fall koenntet ihr ja mal euren TAB auf eine Tasse Kaffee einladen und die Sache mit ihm besprechen. Es hilft hauefig, wenn man auch das Gesicht hinter einem Namen kennt. Aussedem haetten Dein Chef und Du dann die Moeglichkeit, die geplanten Perspektiven darzulegen und zu erlaeutern, warum ausgrechnet Du diese Position bekleiden sollst und auch kannst.

    Also, angehen!!!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Danke Michael. Mir kommt das auch nicht so vor, als wenn ich hier ausgenutzt oder veräppelt werde. Die sind hier total nett und familiär.
    Bis jetzt hat mein Chef die Arbeitssicherheit erledigt. Da er aber zu wenig Zeit dazu hat, muss er den Bereich abgeben.
    Mir macht das hier total Spaß, ich hab schon so viel dazugelernt. Die Mitarbeiter mögen mich alle. Ich komme mit allen Vorarbeitern und dem Betriebsrat super aus.
    Das muss einfach klappen!
    :47:

  • Hi Igreen,

    also erstmal würde ich Dir raten Dich mit deinem TAB bzw der Berufsgenossenschaft zusammen zusetzen. Der kann mit Dir schon einige Dinge besprechen und zeigt Dir auch eventuelle Lücken auf. Und Du brauchst seine Zustimmung ja eh wenn Du Dich anmelden möchtest.

    Ich habe auch keinen Techniker, Meister oder ähnliches - ich habe 'nur' mein Betriebswirtschaftsstudium. Ich bin als Sicherheitsingenieur eingestellt worden, hauptsächlich um die Einführung von ISO14001 und OSHAS 18001 anzutreiben. Mein Schwerpunkt im Studium war Personal und Qualitätsmanagament. Nach knapp 9-monaten in meinem Job hat mein Chef (SIFA) den Job aufgegeben und plötzlich war keiner mehr da ausser mir. Ich musste mir halt alles im 'Learning by doing' Verfahren aneignen. Ich habe übrigens den Job meines ehem. Chefs bekommen - und das in einem Amerikanischen Konzern. Zuerst war da auch viel Skepsis von den Kollegen ob ich das als Frau ohne technischen Hintergrund überhaupt kann etc...

    Ich sehe das gar nicht so als Problem keine technische Ausbildung zu haben den vieles was eine SIFA macht ist ja organisatorisch und beratend. Ich komme gut zurecht und wenn es was technisches gibt was ich nicht beantworten kann so gibt es ja Hilfe hier oder im Netz, oder von Fachleuten oder von Kollegen. Eine SIfa kann ja eh nicht Experte in allem sein.

    Ich habe auch die Zulassung zur Ausbildung bekommen und wenn alles gut läuft habe ich Ende des Jahres abgeschlossen (in 12 Monaten). Ich würde nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Besprech dich mit dem TAB und deinem Chef und sieh was geht. Das wichtigste ist allerdings das Du Dich mit den Aufgaben einer SIFA identifizieren kannst. Heisst - auch mal unangenehm zu sein wenn es darum geht Gesetze einzuhalten oder SIcherheit zu wahren. Und Du musst bereit sein ständig zu lernen, vorallem wenn Du blutiger Anfänger bist und gar keine Vorkenntnisse hast.SIFA sein ist eine anspruchsvolle Aufgabe denn man muss ja bedenken das man sich im Arbeitsschutz im Strafrecht bewegt.

    Spekulieren können wir hier viel aber der TAB wird Dir sicher konkreter was sagen können.

  • Danke ABA. Mir ist schon bewusst, auf was ich mich einlasse. Ich hab mich ja vor meiner Einstellung schon über alles informiert. Mit dem lernen hab ich auch keine Probleme, das hört ja anscheinend sowieso nie auf. Ich sag euch alle sofort bescheid, wenn es geklappt hat mit meiner Anmeldung. Bin ja auch schon mitten drin im Thema auf der Arbeit.
    :25:

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  • Hallo Igreen,

    ich würde das auch auf mich zukommen lassen und mit der BG sprechen.

    Ich bin auch "nur" Chemielaborant, bin seinerzeit aber anstandslos angemeldet worden und habe die Ausbildung gemacht.
    Hatte da (zum Beginn der Ausbildung) etwa 5 Jahre Berufspraxis, davon die letzen 3 Jahre aber schon im Bereich Klassifizierung/Einstufung/Gefahrgut (mit entsprechenden Zusatzausbildungen) und habe guten Kontakt zu Behörden und der BG gehabt.
    Und meine damalige Firma hatte vorher auch noch nicht so viel mit Arbeitsschutz im Sinne, als da wer gebraucht wurde hat die BG das begrüßt, das ich das machen wollte. Gut das war noch die alte Ausbildung, da hat sich sicher einiges geändert.

    Und wenn man (Frau) bereit ist zu lernen und mit der Unterstützung des Forums kommt man auch gut weiter.

    Gruß und viel Erfolg
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Moin,

    ich weiß, wahrscheinlich wird euch das Thema nerven, habe aber keine Antwort auf meine Frage oder besser meine Sorge hier im Forum gefunden.

    ... ja, es nervt :D , denn Du hast vielleicht nicht gründlich hier im Forum gesucht :whistling:
    Schau mal u.a. hier
    [Frage] Sifa mit Ausnahmegenehmigung
    [Frage] Bestellung
    [suche Hilfe] Fasi ohne Ingenieur, Meister oder Techniker???

    Und, nein, nicht die BG entscheidet über die Zulässigkeit Deiner Tätigkeit als SiFa, sondern Gewerbeaufsicht / Amt für Arbeitsschutz; diese werden sich erfahrungsgemäß NICHT gegen die Einschätzung der BG stellen, aber formal sauber ist eine schriftliche Erlaubnis der Gewerbeaufsicht / des Amtes für Arbeitsschutz.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,
    da weder die gesetzlichen Voraussetzungen noch die Kriterien für eine Ausnahme (meisterähnliche Tätigkeit) vorliegen dürfte die Ausbildung nicht durchgeführt werden. Ein freier Ausbildungsträger würde wahrscheinlich aus wirtschaftlichen Gründen (Teilnehmergebühr) die Ausbildung durchführen. Dies wurde hier schon öfters beschrieben.
    Inwieweit hier eine Gegensteuerung erfolgt wird sich demnächst zeigen.
    Nehmen Sie meinen Beitrag nicht persönlich, aber die Grundlagen zur Ausbildung für diesen Beruf passen nicht zu Ihrer Qualifikation.
    Aber etwas Hoffnung bleibt, es gibt zahlreiche Beispiele mit ähnlichem Background welche irgendwo einen willigen Ausbildungsträger gefunden haben, obwohl die UVT diese abgelehnt hatten.....

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),