G25 Mitbestimmungspflichtig....?

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  • Mahlzeit,

    wenn in der Gefährdungsbeurteilung für Flurförderfahrzeuge der Vermerk unter "Organisatorisch" steht:

    Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 muss/ ja

    Dann ist dies doch keine Angebotsuntersuchung mehr, sonder gilt als Pflichtuntersuchung, oder liege ich hier falsch?

    Die Ausslegeung lt BGG 925 ist äußerst schwammig... Der Unternehmer muss doch wissen, ob ein Führerscheinneuling

    körperlich geeignet ist...? Hier möchte unser BR ein Mitspracherecht...? Meiner Meinung hat er das nicht, bei Pflichtuntersuchungen?

    Bitte um Euer Feedback....


    Gruss ebeto01

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  • Hallo Arne,

    das hatte ich ja schon gelesen, mein Problem ist nicht der Mitarbeiter, sonder der Betriebsrat, der besteht auf ein
    Mintbestimmungsrecht und möchte die G25 torpedieren.
    Grund: er wurde nicht informiert, das es eine G25 in der nächsten KW gibt....
    Meine Frage: muss der Unternehmer eine Einwilligung für die G25 von BR einholen, obwohl die Gefährdungsbeurteilung ein muss vorschreibt?

    Gruß ebeto01

  • Moin ebeto01,

    wir hatten auch gedacht, dass die G 25 durch Aufnahme in die GFB automatisch zur Pflichtuntersuchung wird. Ist aber leider nicht der Fall.

    Bei der Erstellung der GFB, und damit auch der Festlegung des Untersuchungsumfangs, trägt der Unternehmer die Verantwortung, und da darf ihm keiner - auch kein Betriebsrat - reinreden.

    Bei der Weitergabe von Untersuchungsergebnissen, speziell bei Angebotsuntersuchungen, ist das leider etwas anderes. Wenn der untersuchte MA nicht will, bekommt das Unternehmen kein Ergebnis.

    Mit einsichtigen Betriebsräten kann und sollte man eine Betriebsvereinbarung treffen um das Thema sauber zu regeln. (War mit unserem BR leider nicht zu machen...)

    Wir haben nur das Glück, vernünftige MA zu beschäftigen. :D

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hatte heute ein sehr interressantes Gespräch.

    Da ging es sich um die G25. Solange nichts passiert, ist alles egal. So wie es scheint.

    Es gibt bei uns Unternehmen die machen für 70 EURO Staplerscheine. Ohne G25 und Sehtest und bescheinigen dieses aber auf den Staplerscheinen. Ein Grauzone.

    Nur das Problem, wenn etwas passiert!!! Was Dann, ja dann kommt die Staatsanwaltschaft und forscht nach. Der ausbilder haftet erst einmal immer.

    Als Betriebsrat, sollte man doch froh sein wenn die G25 gemacht wird. Es sei denn, dann würden gesundheitliche Mängel festgestell. Sind die BR Mitglieder selber Staperfahrer?

    Das ist doch kontraproduktiv.

    Dieses ist meine Meinung.

    Gruß

    sifa 1959
    8o

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  • Hallo,
    die G 25 ist und bleibt KEINE Pflichtuntersuchung nach ArbMedVV.
    Dann kann das 1000-mal in der GB stehen und es wird trotzdem nicht verpflichtend.
    Nur über eine ordentliche Betriebsvereinbarung kann die G 25 eingesetzt werden und dann auch nur bei entsprechenden Berufsgruppen bzw. Beschäftigten mit entsprechender Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Nur über eine ordentliche Betriebsvereinbarung kann die G 25 eingesetzt werden ...

    So, und das heißt, dass Unternehmen ohne Betriebs- oder Personalrat, wo es keine "Betriebsvereinbarungen" gibt, überhaupt keine Handhabe haben oder verstehe ich Sie hier falsch?
    Sie wissen, dass ich Ihre apodiktische Meinung nicht teile.

    toni: mir scheint, man könnte mittlerweile ein eigenes Forum "G25" aufmachen und die betreffenden Beiträge dorthin verschieben :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • So, und das heißt, dass Unternehmen ohne Betriebs- oder Personalrat, wo es keine "Betriebsvereinbarungen" gibt, überhaupt keine Handhabe haben oder verstehe ich Sie hier falsch?
    Sie wissen, dass ich Ihre apodiktische Meinung nicht teile.

    toni: mir scheint, man könnte mittlerweile ein eigenes Forum "G25" aufmachen und die betreffenden Beiträge dorthin verschieben :D

    a.r.ni
    ... das tut mir jetzt auch leid, wobei es nicht meine Meinung ist sondern der Grundlage geschuldet ist und ich weder Verfasser der ArbMedVV noch des BetrVG bin. :huh:
    selbst die gesetzlichen Unfallversicherungsträger reden in der Empfehlung zur Umsetzung der G25 von einer Betriebsvereinbarung, was wiederum ein BR/PR voraussetzt.

    Also habe ich keine apodiktische Meinung hierzu, sondern habe nur den Istzustand beschrieben und dieser erscheint zunächst fix. 8o
    Mann kann auch eine "Richtlinie zur Umsetzung der G25" einführen, dies muss aber begründet sein.
    Bei konkreten Anlässen könnte der Arbeitgeber auch von seinem Direktionsrecht gebrauch machen - aber das ist der schwerste Weg. :rolleyes:

    Wobei m.E. nach die betriebsärztliche Leistungen in Bezug auf die G 25 oft überbewertet wird.
    Wenn dem nicht so ist könnte man für alle Beschäftigten mit Bildschirmarbeitsplatz die G37 verpflichtend einführen - dient ja nur dem Schutz der Beschäftigten. :love:

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

    Einmal editiert, zuletzt von AL_MTSA (6. August 2013 um 19:53)

  • Moin.....

    also wir haben eine BR, aus diesen Grund wird alles auf eine BV hinaus laufen..... !?!

    Ich danken allen für Ihr Feedback... DANKE... !!!

    Gruss
    ebeto01

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  • ... ich weder Verfasser der ArbMedVV noch des BetrVG bin. :huh:
    selbst die gesetzlichen Unfallversicherungsträger reden in der Empfehlung zur Umsetzung der G25 von einer Betriebsvereinbarung, was wiederum ein BR/PR voraussetzt.

    ... also keine Lösung für Betriebe ohne Betriebsrat?
    Nun, wie ich schon in einem anderen Gesprächsfaden geschrieben habe, habe ich für "meine" Betriebe eine Lösung festgelegt.

    Zitat

    Wobei m.E. nach die betriebsärztliche Leistungen in Bezug auf die G 25 oft überbewertet wird.

    Da ich kein Betriebsmediziner bin, kann ich das nicht beurteilen.

    Zitat

    Wenn dem nicht so ist könnte man für alle Beschäftigten mit Bildschirmarbeitsplatz die G37 verpflichtend einführen - dient ja nur dem Schutz der Beschäftigten.

    Das ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen (Angebotsuntersuchung vs. Eignungsuntersuchung); einen Kommentar spare ich mir.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Zitat

    Wenn dem nicht so ist könnte man für alle Beschäftigten mit Bildschirmarbeitsplatz die G37 verpflichtend einführen - dient ja nur dem Schutz der Beschäftigten.

    Das ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen (Angebotsuntersuchung vs. Eignungsuntersuchung); einen Kommentar spare ich mir.[/quote]


    einen Kommentar habe ich aber noch zu den Birnen:
    es geht nicht hier um (Angebotsuntersuchung vs. Angebotsuntersuchung) :thumbup:
    "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen."

    Da die G25 auch eine Eignungsuntersuchung darstellt ist der genau der Grund, dass diese nicht in der ArbMedVV als Pflichtuntersuchung geführt wird.

    Hier noch eine Info der BAUA:
    1.40. Muss ein Beschäftigter seine Eignung durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nachweisen?
    Nein. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen nicht der Erbringung eines Eignungsnachweises für bestimmte Tätigkeiten.
    Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen vorrangig dem Gesundheitsschutz und der individuellen Aufklärung und Beratung des
    Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen seiner Arbeit und seiner Gesundheit.....
    Quelle: Auszug aus - FAQ des AfAMed / Seite 15 von 24

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hi,

    zum Thema G25 noch kurz:

    Sowohl in der BGV D27 und auch D29 und auch Betriebssicherheitsverordnung steht was über die körperliche Eignung.
    Und überlassen von Fahrzeugen, bedienen von Maschinen und so weiter... die Verantwortung der Unternehmer bzw. Arbeitgebers.

    Die körperliche Eignung kann über die G25 ermittelt werden.

    Die G25 ist ein Untersuchungsgrundsatz und zählt zu den Wunschuntersuchungen, wobei der Wunsch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geäußert werden kann.

    Über die Gefährdungsbeurteilung bekomme ich die G25 für gewisse Tätigkeiten immer mit rein, wobei auch der Betriebsrat über den ASA seine Meinung dazu geben kann.

    Und auch der Betriebsrat hat eine Mitwirkungspflicht beim Arbeitsschutz, wird leider immer wieder gerne vergessen.

    Grüße
    Lucy

  • Zitat

    1.40. Muss ein Beschäftigter seine Eignung durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nachweisen?

    ... Die Antwort auf diese Frage ist richtig.
    Aber wie hätte die Antwort gelautet, wenn die Frage
    "Muss ein Beschäftigter seine Eignung durch eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nachweisen?"
    formuliert wäre?
    Tja, wir beide kommen nicht zusammen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hi,

    zum Thema G25 noch kurz:
    Die G25 ist ein Untersuchungsgrundsatz und zählt zu den Wunschuntersuchungen, wobei der Wunsch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geäußert werden kann.
    Grüße
    Lucy


    Hallo,
    das stimmt so nicht. Seit wann können Wunschuntersuchungen vom Arbeitgeber geäußert werden?? ?(

    Die Definition der Wunschuntersuchung ist gemß § 2 Abs. 5 in der ArbMedVV:
    Wunschuntersuchungen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die der Arbeitgeber den Beschäftigten nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen hat.

    Die zahlreichen Aussagen können hier in einer Information nachgelesen werden.

  • hmmmm?

    Die G25 ist ein Untersuchungsgrundsatz und zählt zu den Wunschuntersuchungen, wobei der Wunsch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geäußert werden kann.


    Ich meine die G25 ist eine Eignungsuntersuchung und keine Wunschuntersuchung.


    .... Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht............... Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen umfassen Pflichtuntersuchungen, Angebotsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen.


    Bei den Vorsorgeuntersuchungen geht es immer darum, ob sich durch die Tätigkeit eine Gefährdung für den Mitarbeiter ergibt. Bei der G25 wird eher betrachtet ob vom Mitarbeiter eine Gefährdung ausgeht.


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ... Die Antwort auf diese Frage ist richtig.
    Aber wie hätte die Antwort gelautet, wenn die Frage
    "Muss ein Beschäftigter seine Eignung durch eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nachweisen?"
    formuliert wäre?
    Tja, wir beide kommen nicht zusammen.

    Das ist doch genau das Problem bei dieser Sachlage wir reden nun mal von arbeitsmedizinischen (xxxx)-Untersuchungen UND:
    Arbeitsmedizinische Vorsorge dient nicht der Feststellung der Eignung oder Tauglichkeit von Beschäftigten für bestimmte Tätigkeiten = Eignungsuntersuchung.

    Es geht doch nur darum, dass wir Sicherheitsingenieure nicht etwas beratend empfehlen, auch wenn wir die G25 als "gut" bewerten, was seitens der Rechtslage nicht so ist.
    Und die G25 wird ohne weitere (zulässige) organisatorischen Maßnahmen nicht verpflichtend.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Vielleicht solltet ihr euch mal von der G 25 loesen...

    Der AG muss sicherstellen, dass seine MA koerperlich geeignet sind. Dies kann durch eine G 25 erfolgen - muss es aber nicht. Als Arbeitgeber kann ich genausogut eine entsprechende Eignungsbescheinigung von meinem MA verlangen, z.B. eine aerztliche Bescheinigung, welche die Eignung zum Fuehren von Fahrzeugen bestaetigt. Dies waere dann eine Verpflichtung des MA. Und klar ist auch - kein Eignungsnachweis kein Job (also wenn ich's auf die Spitze treibe). Hier geht die Fuersorgepflicht des AG immer vor. Dies sollte auch der BR wissen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Mahlzeit Michael,

    genau aus deinen beschrieben Grund (Fürsorgepflicht) werden ja diese "Eignung" körperlich durchgeführt, das versteht auch der Betriebsrat.
    Nur, möchte dieser, ein Mitbestimmungsrecht, wenn soche Veranstaltungen geplant werden, laut §87(1) Nr.7 BetrVG in Verbindung mit §11 ArbSchG.
    Und nach dem Feedback, glaube ich hat er hier nicht ganz unrecht, denn der Arbeitgeber muss anbieten, der Arbeitnehmer kann annehmen.
    Und bei einen kann, ist der BR Mitbestimmungspflichtig zu informieren....

    Gruss
    ebeto01

  • Uiiii, was für ein Thema.
    Ihr reitet sehr auf den genauen Begriffen rum. Da hätte ich aber auch noch etwas. Ihr könnt den ganzen Mist umgehen, indem Ihr dem "Kind einen neuen Namen gebt".
    Warum sollte der Arbeitgeber denn nicht vorschreiben können, dass "der MA seine körperliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen und für Lenk- und Steuertätigkeiten regelmäßig mit einer Eignungsuntersuchung zu bestätigen hat." Wenn diese Untersuchung dann auf Grundlage und Untersuchungsumfang der G25 beruht, is das eben so.
    Damit habt Ihr das Problem grundsätzlich ausgehebelt, fertsch ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Uiiii, was für ein Thema.
    Ihr reitet sehr auf den genauen Begriffen rum. Da hätte ich aber auch noch etwas. Ihr könnt den ganzen Mist umgehen, indem Ihr dem "Kind einen neuen Namen gebt".
    Warum sollte der Arbeitgeber denn nicht vorschreiben können, dass "der MA seine körperliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen und für Lenk- und Steuertätigkeiten regelmäßig mit einer Eignungsuntersuchung zu bestätigen hat." Wenn diese Untersuchung dann auf Grundlage und Untersuchungsumfang der G25 beruht, is das eben so.
    Damit habt Ihr das Problem grundsätzlich ausgehebelt, fertsch ;)

    Gruß

    Jens


    Hallo Jens,
    das ist doch mal ein guter Vorschlag. :rolleyes:
    Aber bitte bedenke eine winzige Kleinigkeit: wenn der MA seine körperliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen....... dem Arbeitgeber nachweisen muss(!);
    was der Unternehmer ohne Weiteres verlangen kann,
    dann geht der Mitarbeiter zum Arzt seiner Wahl, weil er von seinem Recht der freien Arztwahl hier gebrauch machen kann - natürlich wird der Grundsatz hier eingehalten
    und eine entsprechende Bescheinigung des Arztes wird auch vorgelegt..... :thumbup:

    Das hatten wir auch schon.....
    Gute Restwoche

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),