Mahlzeit,
wenn in der Gefährdungsbeurteilung für Flurförderfahrzeuge der Vermerk unter "Organisatorisch" steht:
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 muss/ ja
Dann ist dies doch keine Angebotsuntersuchung mehr, sonder gilt als Pflichtuntersuchung, oder liege ich hier falsch?
Die Ausslegeung lt BGG 925 ist äußerst schwammig... Der Unternehmer muss doch wissen, ob ein Führerscheinneuling
körperlich geeignet ist...? Hier möchte unser BR ein Mitspracherecht...? Meiner Meinung hat er das nicht, bei Pflichtuntersuchungen?
Bitte um Euer Feedback....
Gruss ebeto01