Hallo,
wir haben bei einigen Betrieben immer mal wieder Diskussionen über die richtige Lagerung von Gefahrstoffen.
Im speziellen geht es um flüssige und feste Waschmittel bzw. Waschzusätze, die alle über eine Gefahrstoffkeinnzeichnung verfügen (Ätzend, Reizend, usw).
Diese werden in einem seperaten Lagerraum bis zur Verwendung abgestellt. Dabei handelt es sich um 40L Kanister, 200L Fässer und 1000L IBC Behälter.
Es kommt immer wieder die Diskussion auf, ob alle Gefahrstoffe auf Auffangwannen gelagert werden müssen oder nur solche, die über eine wassergefährdende Eigenschaft laut Sicherheitsdabenblatt verfügen.
Es wird immer wieder auf die TRGS 510 verwiesen, aber dort finde ich auch keine konkrete Aussage.
Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
Über eure Hilfe wär ich sehr dankbar.
Gruß
Florian