Beiträge von Twister666

ANZEIGE
ANZEIGE

    Der Gesetzgeber fordert das Bereitstellen eines ausreichenden Auffangvolumens. Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten Behälters (mindestens 10% der eingelagerten Menge) aufnehmen können.
    Soweit in Wasserschutzgebieten die Lagerung zugelassen ist, muss die gesamte Lagermenge (100%) zurückgehalten werden können.

    Hallo,

    grundsätzlich muss das größte gelagerte Gebinde 1 mal aufgefangen werden.

    Wir bauen mittlerweile unter jedes Regalhaus eine Auffangwanne und fahren Behörden technisch aber auch vom Handling gut damit.

    Wie haben uns seinerzeit die zuständige Landesbehörde dazugeholt und als Gegengewicht die IHK um solche Dinge im Vorfeld (Bauphase) zu besprechen.

    MFG Twister666

    @ Globetrotter


    vielen Dank für diesen zumindest denkenswerten Ansatz. Ob es hilft....ich weiss es nicht, aber der Ansatz ist mal ein total anderer. Statistiken, Analysen usw kennen die Herren ja zu genüge.


    @ die anderen,


    ich wünsche mir das diese Diskussion nun nicht an dieser Stelle aufhört, da wir ja scheinbar "fast" alle mit dieser Problematik arbeiten müssen bzw zu kämpfen haben.


    Also haut in die Tasten :)


    MFG Twister666

    Hallo zusammen,

    innerhalb einer Gruppe von Hobbylobbyisten (Geschäftsführer und Vorstände) entstand folgende sehr hitzige Diskussion:

    "Arbeitssicherheit ist teuer, bringt nix und die negativen Auswirkungen / Konsequenzen beim nix tun sind überschaubar......ganz nach dem Motto "bislang ist alles gut gegangen"

    • Welche Argumente würdet Ihr anbringen um diese Mauer zu durchbrechen (echte Fakten) ???
    • Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und wenn ja, wie seit Ihr damit umgegangen ???


    Ich war nach dieser endlosen Diskussion einfach nur platt über soviel Dummheit und Ignoranz, freue mich aber auf die angedachte Fortsetzung :thumbup:


    Vielen Dank für Eure Anmerkungen, Kommentare und harte Fakten.


    Euch allen ein schönes Wochenende


    MFG Twister666


    Hallo Twister.
    Ich kann mich dem Herrn Schmeisser nur anschließen aber mal etwas anderes. Habt Ihr bei Euch keine Stellenbeschreibung was den Umfang der Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten beinhaltet? Ich bekomme so etwas grundsätzlich für meine Betreuungsaufträge. Da stehts im Auftrag drin, welchen Tätigkeitsumfang der Auftrag hat, weil ich ja in vielen anderen Bereichen auch ausgebildet bin. Das wären dann Sonderleistungen, die auch extra abgerechnet werden müssten.

    Gruß

    Jens

    Hallo Jens,

    Stellenbeschreibungen gibt es wohl, aber nicht in dem Umfang den wir gern hätten. Das ganze soll ja auch ein wenig Hilfestellung für unsere BSB sein.
    Wie gesagt, ich habe mir die Literaturempfehlung bestellt und werde mal sehen, was ich daraus verwerten kann. Sitze in den nächsten Tagen auch nochmal
    mit dem VDS zusammen und werde auch dort die ein oder andere Anregung mitnehmen können.

    MFG Twister666

    Hallo zusammen,

    zuerst einmal meinen Dank an Simon für den Tipp. Ich habe direkt mal ein paar davon bestellt ;)

    @ Andreas
    relativ einfach zu beantworten.....da ich im Bereich Unternehmenssicherheit zuhause bin, fällt auch der Brandschutz Schwerpunktmäßig in meinen Bereich.
    Natürlich hatten wir in der Vergangenheit im Rahmen der Bestellungsurkunden / Pflichtenübertragung auf die Rechte und Pflichten hingewiesen. Nach einer etwas längeren Diskussion mit dem VDS und dem Feuerversicherer sind wir aber zu dem Schluss gekommen, dass ein Pflichtenheft bzw. Handbuch für die Brandschutzbeauftragten in unseren Häusern der richtige Weg ist.

    Für weitere Anregungen bedanke ich mich.

    MFG Twister666

    Hallo zusammen,

    ich bin derzeit bei der Erstellung eines Pflichtenheftes für unsere internen Brandschutzbeauftragten (Industriebauten + Verwaltung).

    Dazu würde ich mich über Hilfestellungen / Anregungen / Vorlagen sehr freuen, da ich denke man muss das Rad nicht immer neu erfinden.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung

    MFG Twister666

    Vielen Dank,


    die Information aus §55 Arbeitsstättenverordnung hatte ich bereits, auch den Umfang eines solchen Plans kennen wir.


    In Hessen wurde mit Änderung der Hessischen Bauordnung erst ab 2002 ein Brandschutzkonzept gefordert, vorher war dies Teil der Baugenehmigung....aber auch da Fehlanzeige (inkl. der Industriebaurichtlinie).


    Auch ein längeres Telefonat mit der Brandschutzbehörde / Baubehörde sowie der BG brachte keinen Erfolg.


    Ich suche also eher weiterführende Informationen oder Erfahrungen die über die oben genannten hinaus gehen, da dies nicht wirklich aussagefähig ist (aus meiner Sicht).


    Über weitere Anmerkungen würde ich mich freuen.


    MFG Twister


    Hallo zusammen,

    da ich nun schon einige heiße Diskussionen zum oben genannten Thema mitgestalten durfte, wollte ich das Thema mal in den Raum schmeißen:

    1. ab wann sind diese Pläne vorgeschrieben ???

    2. von wem werden diese vorgeschrieben ???

    3. oder ist es wie immer......DIE Gefährdungsbeurteilung ???

    Um die Sahne nicht vom Kuchen zu klauen nur ein paar Basics: Industriebau, keine Verkaufsstätte, < 20 Mitarbeiter, in Hessen :)

    Bin gespannt auf Eure Ausführungen

    MFG und DANK an die Brandschützer

    Twister

    Hallo zusammen,

    P5 und die LEK 4 sind nun auch bei mir Geschichte :thumbup:

    Damit geht die ziemlich lustige aber auch anspruchsvolle Zeit der SiFa Ausbildung (12 Monate) zu Ende und ein neuer Arbeitsschützer hat das Licht der Welt erblickt :D

    Ich Danke allen hier im Forum die mit Rat und Tat zur Seite standen (werde versuchen dies in Zukunft hier ebenfalls zu tun).

    MFG Twister

    P.s. ich geh nun ein wenig feiern :138: :138: :138:

    bei uns sind eine handvoll Leute durchgefallen und haben es dann im zweiten Anlauf gemeistert. Der einzige Grund warum sie durchgefallen sind war im übrigen die ZEIT !!!!

    Versuch einfach die 10 Minuten einzuhalten......(8-11 steht im Bewertungsbogen) und dann kommst du mit einer guten Vorbereitung sicher durch.

    Ich persönlich habe mit 10 Seiten Powerpoint genau 09:54 gebraucht^^ (viel mehr sollten es nicht sein)

    MFG Twister

    P.s. wir hatten so ein paar Komiker die > 30 Seiten gebastelt hatten und ein Daumenkino veranstalten wollten *hust*

    Was ich noch anmerken möchte.....gerade im Bereich der Arbeitsschutzmanagementsysteme ist eine Übertragung der Unternehmerpflichten (egal ob nun als Zusatz oder fester Bestandteil des Arbeitsvertrages) fast eine Pflichtveranstaltung (ich denke da z.B. an das Gütesiegel "sicher mit System") . Zumal es sich bei unseren Führungskräften zum großen Teil um langjährige Mitarbeiter handelt, deren Arbeitsverträge nicht 100 % Rechtssicher formuliert waren.

    Ein weiterer Punkt sind die staatlichen Aufsichtsbehörden, die in letzter Zeit schon des öfteren (gerade in Norddeutschland) nach solchen Übertragungen fragen.......gerade aus diesem Grund haben wir GEMEINSAM mit der BG eine solche Übertragung formuliert und auf den Weg gebracht.

    Alles in allem also ein spannendes Thema was mich sicher noch lange beschäftigen wird^^

    MFG Twister

    P.s. wie gesagt es geht in unserem Fall um eine sehr große Anzahl an Mitarbeitern.

    Wenn die Sifa sich das Thema auf den Schreibtisch holt, kann sie nur scheitern. Entweder im Top-Management oder in der mittleren Führungsebene, diese Wahl hat die Sifa immerhin...

    naja manchmal kommt man wie die Jungfrau zum Kind oder aber als Stabstelle zum Vorstand......dann kann selbst ich nicht mehr NEIN sagen :D :D :D

    An dieser Stelle möchte ich echt mal loswerden, dass es richtig Spaß macht solche komplexen Dinge in dieser Runde zu diskutieren......Punkt :thumbup:

    MFG Twister