Beiträge von Florian85

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    Ich weiß, dass das mit der Zeit echt knapp werden könnte und man eigentlich schon 10 min mit der Konzeptvorstellung verbringen kann.
    Aber ich muss doch davor ein wenig darauf eingehen, was der momentane Stand der Dinge ist oder?

    Ohne die getroffenen Ziele zu nennen macht es doch keinen Sinn ein Maßnahmenkonzept vorzustellen, oder wie seht ihr das?

    Hallo Zusammen,

    ich habe bereits meinen Praktikumsbericht eingereicht und vom Betreuer auch das erfreuliche Ergebnis mitgeteilt bekommen.
    Grundsätzlich ging es bei meinem Praktikum darum, den Arbeitsschutzgedanken in ein bestehendes QM-System eines kleinen Dienstleistungsunternehmens (versichert bei der VBG) zu integrieren.
    Während des Praktikums wurden Ziele entwickelt und daraus Umsetzungskonzepte abgeleitet. Die eigentliche Umsetzung war nicht mehr Bestandteil des Praktikums.

    Nun fehlt mir ein wenig eine Idee, was ich in der Präsentation ansprechen möchte.
    Randbedingungen sind soweit klar, ich präsentiere vor den Entscheidungsträgern unseres Unternehmens, also eine Überzeugungspräsentation und KEINE Auflistung der Tätigkeiten im Praktikum.
    Ich treffe dabei die Annahme, dass die Geschäftsführung ihr OK für das Projekt in der Vergangenheit gegeben hat und dies auch aktiv unterstützt.

    Ich hätte mir folgendes gedacht:

    1. Kurze Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer (GF, QMB, FaSi, Betriebsarzt)
    2. Nennung des Projektthemas (Integration AS in QM)
    3. Ist-Stand (Analyse ist durchgeführt, Ziele sind zusammen mit der GF definiert worden)

    4. Kurzer Eyecatcher (evtl. mit emotionalem Hintergrund/letzter Arbeitsunfall etc oder was lustiges)

    5. Ergebnis meiner Konzeptentwicklung
    6. Apell an die GF, geeignete Konzepte auszuwählen und umzusetzen (Handlungsbedarf!)

    Liege ich damit total falsch oder geht das in die richtige Richtung?
    Vorallem mit den getroffenen Annahmen (Ziele bereits definiert, etc.) bin ich mir absolut nicht sicher...

    Danke!

    Hallo,

    für die Inhalte des Gefahrstoffverzeichnisses gibt es ja vorgaben:


    1. Bezeichnung des Gefahrstoffes (z.B. Produkt- oder Handelsname aus dem Si-cherheitsdatenblatt),
    2. Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
    3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen und
    4. betroffene Arbeitsbereiche.

    Meine Frage bezieht sich auf Punkt 3. Wie gebe ich am sinnvollsten den Mengenbereich an?
    Gebe ich die maximale Lagermenge, also die Menge, welche maximal zur gleichen Zeit im Betrieb vorhanden ist an,

    oder aber,

    Gebe ich die Jahresgesamtmenge, also die pro Jahr eingesetzte Menge im Betrieb an?

    Danke für eure Hilfe!

    Hallo,

    wir betreuen im Moment einen Kunden bei der Einführung eines QM-Systems.
    Der Kunde ist in der Wäschereibranche tätig.

    Im Audit hat der Auditor immer wieder im Bezug auf Arbeitssicherheit EU-Richtlinien und Verordnungen zitiert, z.B. zur Lagerung von Gefahrstoffen (hier wurden Auffangwannen gefordert).

    Daher die Frage:
    Diese EU-Richtlinien und Verordnungen im Bereich Arbeitsschutz gelten doch überhaupt nicht für die Schweiz, da kein Mitgliedsstaat, oder bin dich da falsch gewickelt?

    Danke für eure Hilfe!

    Hallo,

    wir haben bei einigen Betrieben immer mal wieder Diskussionen über die richtige Lagerung von Gefahrstoffen.
    Im speziellen geht es um flüssige und feste Waschmittel bzw. Waschzusätze, die alle über eine Gefahrstoffkeinnzeichnung verfügen (Ätzend, Reizend, usw).

    Diese werden in einem seperaten Lagerraum bis zur Verwendung abgestellt. Dabei handelt es sich um 40L Kanister, 200L Fässer und 1000L IBC Behälter.
    Es kommt immer wieder die Diskussion auf, ob alle Gefahrstoffe auf Auffangwannen gelagert werden müssen oder nur solche, die über eine wassergefährdende Eigenschaft laut Sicherheitsdabenblatt verfügen.
    Es wird immer wieder auf die TRGS 510 verwiesen, aber dort finde ich auch keine konkrete Aussage.

    Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?

    Über eure Hilfe wär ich sehr dankbar.

    Gruß
    Florian

    Als Gruppenbester mit 92% bestanden!

    BTW: Die Frage, wann die Aufsichtsperson in den Betrieb darf war bei uns sogar zweimal dran. Einmal als Multiple-Choice und einmal als offene Frage.
    Ein paar der offenen Fragen weiß ich noch:

    Welche 4 Gesundheitsgefahren können durch Schweißerhandschuhe abgewendet werden? (Keine Teilbewertung)
    Die 5 Schritte der Gefährdungsbeurteilung (Teilbewertung)
    Die 8 Elemente eines Arbeitssystems (keine Teilbewertung!)
    Wie setzt sich der Wärmehaushalt (Wärmegleichung) des menschlichen Körpers zusammen (keine Teilbewertung)
    Was sind die 3 Grundsätze im Strahlenschutz (keine Teilbewertung)
    Was bedeutet autonomes Recht der BG (Teilbewertung)
    Ab wann Laserschutzbeauftragter (keine Teilbewertung)
    Einsatzbereiche (3) von UV-Strahlung (keine Teilbewertung)

    Mehr konnte ich mir leider nicht merken.
    Es waren insgesamt 36 Seiten, bis Frage 60 nur Multiple-Chopice und Zuornungsaufgaben, ab 61 nur noch offene Fragen bzw. Sätze vervollständigen.
    Ich war nach 1,5 Std fertig mit einmal komplett überprüfen. Die Zeit ist wirklich mehr als reichlich.

    Allgemein war das Thema psychische Faktoren sehr stark im Fordergrund. Das gefürchtete Thema Gefahrstoffe, welches auf der CD sehr viel Zeit in Anspruch nahm, kam dagegen nur mit einer einzigen Auswahlfrage vor...

    Die Fragen zum Zuordnen bzw ankreuzen waren leichter als die Fragen in den Onlinetests bei Profasi, da hier oftmals sehr deutlich wurde, welche Antworten totaler Quatsch waren. Das Ganze ist also wirklich zu schaffen und auch gut zu schaffen. Bei uns haben alle 20 Teilnehmer bestanden, Durschnitt lag bei 75%. Nur 2 Teilnehmer waren unter 60%...

    Beispielsweise PER-haltige Schlämme --> gefährlicher Abfall weil ein * neben der Abfallschlüssselnummer steht.

    Du hast natürlich mit allem was du geschrieben hast recht, nur gehts mir nur um die Sichtweise des Übergebenden.
    Also was muss diese Person beachten/kontrollieren.
    Was der Fahrer oder das Entsorgungsunternehmen zu beachten haben, interessiert in dem Fall nicht.

    Hoffe durch die Einschränkungen den Sachverhalt besser konkretisiert zu haben.

    Hallo,

    ich stehe hier gerade vor einer kniffeligen Frage.
    Was hat die Person, die im Betrieb anfallende gefährliche Abfälle an den Entsorger übergibt, alles zu beachten?

    Ich weiß, dass sie sich von der Rechtmäßigkeit der Entsorgung überzeugen muss.
    Sprich, ob der Entsorger den gefährliche Abfall auch annehmen darf.
    Deweiteren müssen die Angaben auf dem Übernahmeschein (Abfallart, Menge, etc.) kontrolliert werden.

    Gibt es sonst noch Dinge, die die übergebende Person zu beachten hat?

    Danke für eure Hilfe!
    Gruß
    Florian

    Im Moment bin ich noch nichts von beiden.
    Habe bei einem kleinen Unternehmensberater angefangen, dort jetzt meine Masterarbeit abgeschlossen und bin nun dort fest angestellt.
    Ab November beginnt meine Ausbildung zur FaSi.

    Bis diese abgeschlossen ist, unterstütze ich meinen Chef bei der Durchführung von Schulungen und Unterweisungen.
    Ich werde die Schulung aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht selber halten, sonder nur die Präsentation dafür erstellen.