Moin zusammen,
wir haben in der Firma ein 6 m tiefes Wasserbecken in dem verschiedenste Untersuchungen statt finden.
Extrem selten, aber doch eben ab und zu müsste ein Taucher eingesetzt werden um einfache Arbeiten zu erledigen. Z.b. bergen von Material oder sonstige Reinigungsarbeiten.
Ich tu mich schwer, einzuordnen welche Fähigkeiten der Taucher haben sollte/muss.
Die DGUV Vorschrift 40 (BGV C23) "Taucherarbeiten" und die GUV-R 2112 "Einsatz von Forschungstauchern" finde ich um ehrlich zu sein extrem hoch angesetzt für den geplanten Einsatz in einem Becken vergleichbar mit einem Schwimmbad.
Konkreter: Der Unternehmer plant, einen Sporttaucher zu beauftragen - mit entsprechender medizinischer Vorsorge.
Bevor jeder selbst blättert:
ZitatAlles anzeigenAnforderungen an den Taucher
§ 10 (1) Der Unternehmer darf nur Personen als Taucher beschäftigen, die
1. das 21. Lebensjahr vollendet haben,
2. über hinreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die sichere
Durchführung von Taucherarbeiten verfügen,
3. unter den Voraussetzungen nach Nr. 2 in jeweils 6 Monaten 6 Tauchstunden
nachweisen können.
4. entfällt
(2) Kann ein Taucher den Nachweis nach Absatz 1 Nr. 3 nicht führen, so darf er im
Anschluss an die Zeit ohne Tauchgänge für mindestens 12 Tauchstunden nur unter
den Bedingungen für Arbeiten mit besonderen Erschwernissen nach § 23 Abs. 1
und 2 eingesetzt werden.
(3) entfällt
Durchführungsanweisung
zu § 10 Abs. 1 Nr. 2:
Von der Befähigung des Versicherten für die sichere Durchführung von Taucherarbeiten
kann der Unternehmer insbesondere dann ausgehen, wenn der Versicherte über
die im Anhang 1 zu dieser Durchführungsanweisung genannten Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten verfügt. Diese können insbesondere auch durch die erfolgreiche
Prüfung gemäß der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Taucher / Geprüfte Taucherin“ vom 25. Februar 2000 (BGBl. Teil I
Nr. 8, S. 165 ff., ausgegeben zu Bonn am 8. März 2000) belegt werden.
Die genannte Verordnung regelt die Fortbildung von Tauchern im Sinne des Berufsbildungsgesetzes
vom 14. August 1969. Der bisherige „Taucher-Facharbeiterbrief“
ist dem Zeugnis nach der Verordnung gleichwertig.
Würde jetzt erstmal die Standards / GFB / Unterweisung abarbeiten und dann mal weiter sehen.
Hat da jemand Erfahrungen / Ratschläge? Meinen BG-Ansprechpartner habe ich bisher nicht erreicht.
Besten Dank & Gruß