Elektrofachkräfte im Betrieb

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  • Hallo zusammen,

    zuerst mal ja das Thema ist oft besprochen und es gibt zahlreiche Threads und Dokumente dazu und ich habe auch die SuFu bereits benutzt.

    Dennoch würde mich eher die betriebliche Praxis interessieren, auch bezüglich formaler Regelungen.

    Angenommen es gibt in Firma X eine "verantwortliche Elektrofachkraft", darüber hinaus aber auch personen die zwar die Fachkenntnis (Ausbildung / Studium) haben aber in keinster Weise schriftlich für Tätigkeiten dieser Art bestellt sind. (Beispiel Messingenieur der aber auch Tätigkeiten bis 400V an Schaltschränken durchführen muss).

    Wie breche ich es formal am saubersten von oben nach unten? Wie sollte man seinen Mitarbeitern bescheinigen diese und jene Tätigkeiten durchführen zu dürfen etc.?
    Vermieden werden sollte um es platt auszudrücken dass Mitarbeiter ohne Fachkunde an elektrischen Anlagen rumwerkeln. Dies ist die einfache Sache indem man es einfach verbietet.
    Andererseits will ich (bzw der Unternehmer) aber auch bestimmten Mitarbeitern entsprechende Aufgaben zuweisen können damit diese dann auch klar wissen wer was darf und wer nicht.

    Ich kriege meine Frage grad nicht auf den Punkt formuliert, daher beschreibt doch gern mal wie eure Firma es handhabt. Reicht z.b. ein uni abschluss in elektrotechnik oder wird jeder Mitarbeiter einzeln in seinen kompetenzen und aufgabenbereichen bewertet?

    Gruß

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  • Moin JRico,

    wenn die einzelnen Begriffe und das Können und Wissen der Mitarbeiter klar sind:
    Macht es zunächst über eine GB. Der Hausmeister macht andere Tätigkeiten, als der Inbetriebnehmer oder der Instandhalter. Dröselt das auseinander und dann listet ihr das auf, ergänzt es mit einer Betriebsanweisung und Unterweisung, und dann könnt ihr (Chef!!!) die Leute beauftragen.

    Die verantwortliche Fachkraft hat für das Fachliche die Verantwortung. Sie kann die einzelnen Leute fachlich beurteilen und dann auch entsprechende Anweisungen geben. Hier sollte vor allem der Chef aufpassen, wenn er Arbeiten delegiert, die jemand gar nicht machen könnte.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin Rico,

    mal als grobe Richtung ohne Anspruch auf Vollständikeit/Rechtmässigkeit:

    - elektrotechnischer Laie: darf normale Leuchten wechseln, Sicherung (LS 16 A als Bsp))mal reindrücken SCHLUß!Darf auch keine elektrischen Betriebsräume betreten!
    - EuP: darf unter Aufsicht definierte, unterwiesene und schriftliche dokumentierte Tätigkeiten ausführen
    - EFffT: darf definierte, unterwiesene und schriftliche dokumentierte Tätigkeiten ausführen
    - EFK: darf arbeiten, nach Anweisung der VEFK (nicht eigenverantwortlich Anlagen ergänzen u., o.ä.)
    - VEFK: darf/muss alles: wie Anlagen planen und verantworten

  • Hallo,
    Elektrofachkräfte sind Person die aufgrund
    ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der
    einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche
    Gefahren erkennen kann
    . Da reicht nicht alleine die Ausbildung oder das Studium. Die Elektrofachkräfte müssen schriftlich bestellt werden.

    Viele Grüße

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  • ..................... und im Leben stehen!

    Ein Elektriker, der vor gefühlten 50 Jahren seine Ausbildung gemacht hat und seitdem völlig anders arbeitet, der ist keine Elektrofachkraft mehr!

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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Zusammen,

    bei uns handhaben wir es wie arn.im es beschrieben hat. Allerdings beauftragen wir unsere EFK, s nicht zusätzlich schriftlich, alle Aufgaben werden in Stellenbeschreibungen der einzelnen Mitarbeiter festgelegt. Dieses Vorgehen ist mit unseren AP der ETEM abgesprochen und hat auch noch keine Beschwerden von der Gewerbeaufsicht gegeben.

    Mit Hardware Ings frisch von der UNI die keine Elektrotechnische Berufsausbildung genossen haben, verfahren wir etws anders die werden erst nach einer bestimmten Einarbeitungszeit zur EFK und dürfen Inbetriebnahmen durchführen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo Zusammen und danke für die Antworten.

    Also habe mich nochmal ein wenig informiert und auch Infos von der Firma bekommen zum Ausbildungsstand der Mitarbeiter.

    Nun habe ich ca. 10 Mitarbeiter die Bachelor Elektrotechnik / Mechatronik / Techniker Elektrotechnik sind und die sollen (in Absprache mit der VEFK) eine Berechtigung bekommen zum Arbeiten an elektr. Anlagen bis 400V.

    Ich würde jetzt diese Personen (da wir es bisher nicht im Arbeitsvertrag festgehalten haben wie bei Sturm) zur EFK benennen wollen damit
    a) sie selbst sicher sein können sie dürfen bei fehlerbehebung etc mal an die anlage
    b) ich sicher bin dass keine Person an anlagen rumfummelt die keine EFK ist.

    Wer dazu noch Ratschläge hat was ich beachten muss oder evtl einen Vordruck zur benennung der EFK - immer gerne :)

    Gruß