Hallo A.Kühn,
ich denke Dir geht es um die Nachrüstung von Altmaschinen/Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, da bist du beim Thema "wesentliche Änderungen" falsch aufgehoben.
Ein klare Richtlinie habe ich dazu nicht gefunden, die belastbarste Aussage kommt von der BGHM:
https://www.bghm.de/arbeitsschuetz…ujahr-vor-1993/
Dort lautet die Antwort "im Prinzip ja, mit Ausnahmen". In jedem Fall ist eine Nachrüstung günstiger als eine Neuanschaffung.