Beiträge von Optimus

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    Hallo A.Kühn,

    ich denke Dir geht es um die Nachrüstung von Altmaschinen/Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, da bist du beim Thema "wesentliche Änderungen" falsch aufgehoben.

    Ein klare Richtlinie habe ich dazu nicht gefunden, die belastbarste Aussage kommt von der BGHM:
    https://www.bghm.de/arbeitsschuetz…ujahr-vor-1993/

    Dort lautet die Antwort "im Prinzip ja, mit Ausnahmen". In jedem Fall ist eine Nachrüstung günstiger als eine Neuanschaffung.

    Obwohl das Thema schon als erledigt markiert ist, möchte ich noch eine Ergänzung hinzufügen:

    In der neuen TRGS 510 von 2013 ist diese Forderung explizit aufgeführt, ohne Angaben von Mengengrenzen:

    4.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen

    (10) Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen müssen in eine Auffangeinrichtung eingestellt werden, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Kann eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, müssen die Auffangeinrichtungen elektrostatisch ableitfähig sein.

    Ich hoffe das hilft zur Klärung des Sachverhaltes weiter.

    Hallo Kollegen,

    als ergänzende Information (wenn auch erst zum 1.7.2010):

    Die Vertreterversammlungen der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft sowie der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft haben in ihren Sitzungen am 02. Dezember 2009 bzw. 17. Dezember 2009 beschlossen, mit der Holz-Berufsgenossenschaft zum 01. Juli 2010 zu fusionieren. Die neue Berufsgenossenschaft wird den Namen „Berufsgenossenschaft Holz und Metall“ tragen.

    Gruß,

    der Optimus