Beiträge von lima

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    - Gibt es hierfür eine Gesetzesgrundlage?

    - Sind ausschließlich Auffangwannen betroffen, welche Aktiv genutzt werden?

    - Ist es abhängig von dem darauf befindlichen Medium?


    Das wird dir hier niemand pauschal beantworten können, aber mit der TRGS 510 solltest du weiterkommen...

    (Stichpunkte: Habt ihr ein Lager nach TRGS510? Lagermengen? Gebindegrößen? Stoffe?)

    Evtl. zusätzlich: Habt ihr eine Ex-Zone ausgewiesen? Dann noch die TRGS 720-727


    Seither ging es hier aber um Wasserstoffperoxid, Klasse 5.1, und nicht um ein organisches Peroxid Klasse 5.2?!

    Aber nicht, wenn es sich um eine Abgabe nach ChemVerbotsV handelt

    Richtig, ich wollt´s nur nicht so pauschal stehen lassen, deshalb auch der Hinweis auf die jeweilige VO.

    Bei "Waffen, Explosivstoffen..." denk ich spontan an die EG 1148 und EG 273, und die können eben auch für ein Jahr gelten

    bei uns in Bayern gilt die VStättV erst ab 200 Besucher.

    Das würde ich so pauschal niemandem mit auf den Weg geben!

    Die bayrische (und auch genug andere) VStättVO gelten auch bei mehreren kleinen Räumen mit <200 Besuchern, die einen gemeinsamen Rettungsweg haben

    Bei mir lagen einmal die SDB von einem Stoff, gleiche Konzentration, von drei verschiedenen Herstellern auf dem Tisch.

    Durch unterschiedliche H+P Sätze stuft ein Hersteller den Stoff nur mit "Flamme", der nächste mit "Flamme+Ausrufezeichen" und der dritte mit "Flamme+Totenkopf" ein.

    Natürlich beharren alle drei darauf, richtig eingestuft zu haben...


    Seit dem vergleiche ich keine SDB mehr!

    Zu 1)

    auch wenn die TRGS 510 hier eigentlich die Zusammenlagerung verbietet


    Jein, wenn man weiß was man da gerade beurteilt, kann man ja vielleicht von den Ausnahmen etwas anwenden:

    Ich häng mich hier mal dran, da ich auch eine Frage zum Luftwechsel habe.

    Ausgangslage ist ein Gefahrstofflager für die Zwischenlagerung (nur passiv) von Lösemittelgemischen (UN1992/1993) zur Entsorgung.

    In Anlage 5 der TRGS 510 finde ich bis 1000l den 0,4fachen Luftwechsel und Ex-Zone 2 bzw. 2facher Luftwechsel und keine Zone.

    In Absatz 4 wird bei der aktiven Lagerung ein 5facher Luftwechsel gefordert.

    Was brauch ich denn für eine Lüftung, wenn ich passiv über 1000l lagern möchte?

    Was bedeutet "15k-Faustregel"?


    Wenn die umgebende Temperatur bei reinen brennbaren Flüssigkeiten mehr als 5°C (bzw K) niedriger ist als der Flammpunkt der reinen Substanzen und bei Gemischen mehr als 15°C (bzw K) niedriger ist als der Flammpunkt des Gemisches, dann kann keine explosionsfähige Atmosphäre entstehen, außer die brennbare Flüssigkeit wird versprüht oder verspritzt.

    Evtl ist die Ausnahme 18 für euch nützlich?

    Zitat

    Befreiung vom Beförderungspapier
    2.1


    Gefährliche Güter in Versandstücken und ungereinigte leere Verpackungen, die für die Beförderung nicht an Dritte übergeben werden, dürfen ohne Beförderungspapier befördert werden, wenn die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschritten ist und eine Ausnahme dieser Verordnung, nach § 5 der GGVSEB oder eine multilaterale Vereinbarung nach Abschnitt 1.5.1 ADR nicht angewendet wird. Für gefährliche Güter nach Unterabschnitt 1.1.3.6 Beförderungskategorie 4 ADR sind für die Bestimmung der höchstzulässigen Gesamtmenge die Mengenangaben der Beförderungskategorie 3 in Verbindung mit Absatz 1.1.3.6.4 ADR anzuwenden.

    Dräger verkauft die Bump Test Station laut Werbung für den Funktionstest...

    Müsste dort nicht eigentlich der Anzeigetest erwähnt werden? Könnte ja dem Absatz nicht schaden :whistling:

    Oder übersehe ich etwas?

    Zitat

    Einfach, schnell und ohne Strom

    Mit der Dräger Bump Test Station führen Sie Funktionstests mittels einer Testgasflasche in wenigen Sekunden durch.

    Wir haben ebenfalls tragbare Gaswarngeräte.

    Da die überhaupt nicht in meinem Aufgabengebiet liegen, hatte ich mich damit noch nicht befasst und bin nun wohl auch "auf ein Problem" gestossen. Die DGUV 213-056 liest sich für mich eindeutig:

    11.3 Festlegung der Kontrollfristen

    Sichtkontrolle und Anzeigetest: Vor jeder Arbeitsschicht


    Vielen Dank für die Infos. Was ist aber z.B. mit solchen Geräten. Die müssen ja angeblich nicht kalibiriert werden? Ich bin gerade etwas ratlos.


    Gruß Frank

    Die von dir verlinkten Geräte werben nicht mit "kalibrierfrei", sondern wartungsfrei. Somit wäre mM nach die Sichkontrolle und Anzeigetest fällig. Ob damit jetzt der jährliche Systemtest wegfallen kann...?

    Als Laborbetrieb haben wir CO2-Löscher und Schaumlöscher im Einsatz, die möchte ich dann auch beide schulen können.

    CO2-Übungslöscher, die mit Wasser und Druckluft betrieben werden, sind für mich nicht Zielführend. Ich möchte schon den "Effekt" des CO2 haben -> Wenn, dann auch richtig!


    ...meinst du den Co² Übungslöscher von A. aus BW???

    Ja, die waren auch dabei, CO2Übungslöscher haben aber noch 2-3 andere im Angebot


    ...baue lieber einen richtigen CO2-Löscher in die praktischen Übungen ein.


    Praxistipp: Wenn es nicht eilt besuch nächstes Jahr die Interschutz, schau dir die Produkte vor Ort an (i.d.R. kann man dort auch vieles praktisch ausprobieren) und nutze ggf. den Messerabatt ;).

    Füllst du danach dann selber auf? Wenn ja, wie? Sachkundige/Befähigte Person für Feuerlöscher benötigt?

    Ist das für einen Laborbetrieb machbar? Wir haben von CO2-Flaschen mit und ohne Steigrohr, Trockeneis, bis zu einem flüssig CO2-Tank ab nächstem Jahr alles.

    Unsere Wartungsfirma verlangt für die Wiederbefüllung zu viel, das bekomme ich für so regelmäßige Schulungen, wie ich sie anbieten will, nicht durch.

    Interschutz ist sowieso geplant, aber bevor mir die Verkäufer eine Story vom Pferd erzählen, frag ich hier...