Arbeitszeit der Sicherheitsbeauftragten

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  • Hallo Mitstreiter!

    ich habe eine Frage nach den Arbeitsstunden von Sicherheitsbeauftragten in Schulen. Genau genommen für den inneren Bereich.

    Ein Lehrer wird zum Sicherheitsbeauftragten ernannt.
    In seiner Abteilung hat er 20 Lehrerkollegen (die Hälfte an Werkzeugmaschinen), für die er mitschauen soll. Die Kollegen sind in der Regel sehr unbeleckt, haben das Wort Gefährdungsbeurteilung nur im Fernsehen gehört.
    Eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation ist nicht existent. Der Sicherheitsbeauftragte bekommt eine Wochenarbeitsstunde für diesen Job. Es bleibt bei einer externen Sifa natürlich viel mehr Arbeit an ihm hängen.

    Welche Arbeitszeit, oder welcher Schlüssel ist für den Zeitaufwand des Sicherheitsbeauftragten anzusetzen?

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Hi Flügelschraube,
    also es ist ihm ja die Zeit, die er zur Ausübung seiner Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter benötigt, zu Verfügung zu stellen - so will es der Gesetzgeber.
    Wenn an der Schule ( und es handelt sich ja scheinbar eine berufsbildende Schule ) die Lehrerkollegen es nicht so mit dem Arbeitsschutz haben, dann läuft da meiner Meinung nach schon was im Ansatz falsch.
    Wie sollen denn die zukünftigen Auszubildenden etwas mitnehmen, wenn das Vorbild ( in diesem Fall der Lehrer) im Arbeitsschutz schon versagt !!!

    Und nun mal ehrlich - die Funktion als Sicherheitsbeauftragter nimmt man ( oder sollte man zumindest) ehrenamtlich und aus innerer Überzeugung wahrnehmen.
    Ein Lehrer hat meiner Meinung nach genügend freie Zeit und braucht dafür nicht noch zusätzliche Stunden - oder gar Überstunden machen !!!!! :D


    Gruß
    coach

  • Hallö !
    Ich fürchte, da setzt man dem Kollegen einen Hut auf, der zu gross ist. An diesem Punkt sollte, extern oder nicht, erstmal die SiFa ihren Job machen und den Druck vom Sibe nehmen, anstatt ihn seine Arbeit machen zu lassen. Insbesondere wenn es darum geht, den Vorgesetzten und unmotivierten Kollegen klar zu machen, was genau wessen Aufgabe ist und was nicht.


    Gruss vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Da eine feste Zielvorgaben zu machen (bes wenn der Arbeitsschutz so wie beschrieben läuft ) finde ich nich gelungen.
    Würde da versuchen mit der Fasi eine andere Lösung zu finden.
    Bei uns läuft die Tätigkeit als Sibe im normalen Ablauf mit.
    Nur für ASA-Sitzungen wird zusatzzeit fällige.

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

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  • Genau in diese Richtung habe ich das auch bringen wollen.
    Der Sibe soll nicht die Arbeit der FaSi machen - da läuft doch an der ganzen Schule etwas falsch was das Thema Arbeitsschutz betrifft !!!
    Nur der Sibe ist direkt an der Basis und ihm fallen Besonderheiten natürlich schneller auf als einer externen FaSi - da brauchen wir uns ja nichts vormachen.

    Es sollte daher am Schulleiter angesetzt werden - die Tätigkeiten als Sibe kann nebenbei laufen ohne zusätzlichen Zeitansatz - aber ein gewisses Engagement sollte der Kollege dann schon entwickeln !!

    Gruß
    coach

  • Hallo!

    Ja, ihr habt ja alle Recht - nützt nur nix.
    Die Sifa, die 40 Schulen in 20 Wochenstunden betreuen soll (darunter 2 Berufsbildungszentren), kann sicher ihre Arbeit machen, sicher nicht wie es die DGUV V2 vorsieht.
    Die Anfahrt zu den großen Schulen beträgt zwischen 50 und 100 km.
    Wie gesagt ist es ein System welches sich im Aufbau befinden soll.

    Coach67: "... es ist ihm ja die Zeit, die er zur Ausübung seiner Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter benötigt, zu Verfügung zu stellen..)
    Ja, natürlich - aus welchem Topf soll der Schulleiter diese Stunden zaubern?
    Und eben wie viele- das ist meine Frage.

    Vielleicht gibts konkrete Tipps von Jemandem.
    Die Gesetzeslage kenne ich.

  • Hallo Zusammen,

    um noch einmal auf die eigentliche Frage zurück zu kommen :

    Welche Arbeitszeit, oder welcher Schlüssel ist für den Zeitaufwand des Sicherheitsbeauftragten anzusetzen?

    Antwort: Die gesamte vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, kein Schlüssel ist anzusetzen (es existiert keiner).

    Gruß Sven

  • Hallo sreimann!

    leider verstehe ich Deine Antwort nicht.
    Soll der Beamte also keinen Unterricht mehr machen und nur für die Arbeitssicherheit da sein?
    Was kann ich dem Schulleiter sagen?
    Ich muss irgendwelche handhabbaren Fakten nennen oder begründet fordern, sonst ändert sich nicht.
    Sprüche nützen mir nix. Bitte also konkreter.
    Ein Lehrer kann schlecht während seiner Unterrichtszeit andere Räume betrachten, mit Kollegen sprechen oder die Gefährdungsbeurteilung überprüfen.
    Lehrer die sichim Unterricht langweilen sollte man wohl besser entlassen.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Hallo Flügelschraube,

    Hier scheint nicht ganz klar zu sein, was die Aufgabe eines SiBe ist. Was ist den dem Sibe in diesem Fall konkret übertragen worden ?

    Der SiBe ist aufgrund seiner Erfahrung der jenige welcher, der *_während_* seiner Arbeitszeit "nebenbei" darauf *_achtet_*, dass alles möglichst sicher abläuft. Das heißt nicht, dass er (ausser in akuten Gefahrensituationen) auch gleich eingreift, oder womöglich anfängt die nicht vorhandene Gefährdungsbeurteilung zu schreiben.

    Wenn ihm was auffällt, soll er's nach oben melden, wenn's Kleinigkeiten sind, die auf das Fehlverhalten eines Kollegen zurück gehen, kann er sich ihn mal bei Seite nehmen.

    Für alles andere ist der Vorgesetzte und/oder die SiFa da.

    mit freundlichen Grüßen,

    Sven Reimann

  • Hallo,

    was soll den der Lehrer in der Stunde als Sicherheitsbeauftragter alles machen.....und wer macht sowas und gibt den Sicherheitsbeauftragten

    eine Zeitvorgabe ...das habe ich noch nie gehört.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ...Hier scheint nicht ganz klar zu sein, was die Aufgabe eines SiBe ist....


    Das Gefühl habe ich auch.

    ...Die Sifa, die 40 Schulen in 20 Wochenstunden betreuen soll (darunter 2 Berufsbildungszentren), kann sicher ihre Arbeit machen, sicher nicht wie es die DGUV V2 vorsieht.
    Die Anfahrt zu den großen Schulen beträgt zwischen 50 und 100 km.
    Wie gesagt ist es ein System welches sich im Aufbau befinden soll.....


    Sieht für mich nach einem klassischen Organisationsverschulden aus. Zu geringe Anzahl an SiFa, die hier vor Ort tätig werden können. In manchen Bereichen zählen Schüler wie Arbeitnehmer, das wird nur leider all zu gerne "vergessen". Siehe z.B. Gefahrstoffverordnung §2, Abs. 6. Umgang mit Gefahrstoffen haben viele, z.B. bei der Holz- oder Metallbearbeitung, im Chemieunterricht und streng ausgelegt, sogar im Informatikunterricht, wenn etwas auf dem Laserdrucker ausgedruckt wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Ja, ihr habt ja alle Recht - nützt nur nix.

    Nun liegt es bei dir, aus dem was Recht ist, das Richtige zu machen.

    Die Sifa, die 40 Schulen in 20 Wochenstunden betreuen soll (darunter 2 Berufsbildungszentren), kann sicher ihre Arbeit machen, sicher nicht wie es die DGUV V2 vorsieht.

    Dann hat eure Schulleitung ein Problem. Und wenn du nicht selbst irgendwann vor dem Richter deswegen stehen willst, solltest du dies eskalieren lassen.

    Coach67: "... es ist ihm ja die Zeit, die er zur Ausübung seiner Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter benötigt, zu Verfügung zu stellen..)
    Ja, natürlich - aus welchem Topf soll der Schulleiter diese Stunden zaubern?
    Und eben wie viele- das ist meine Frage.

    Die Antworten sind doch schon gegeben. Soviele Stunden wie nötig entsprechend den Vorschriften (s.o.). Und aus welchem Topf dies gezahlt wird, muss die Schulleitung entscheiden. Einhaltung von Vorschriften und Gestzen ist ein Muss und muss dann auch entsprechend im Budget enthalten sein.

    Die Gesetzeslage kenne ich.

    Aber der Schulleiter sollte sie schon kennen.

    Soll der Beamte also keinen Unterricht mehr machen und nur für die Arbeitssicherheit da sein?

    Wenn es sein muss, ja.

    Was kann ich dem Schulleiter sagen?

    Genau das.

    Ich muss irgendwelche handhabbaren Fakten nennen oder begründet fordern, sonst ändert sich nicht.
    Sprüche nützen mir nix. Bitte also konkreter..

    Die Fakten wirst du dann beim nächsten Unfall haben. Aber das wünsche ich dir nicht.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Ich finde, die Überlegung, wie und mit welchem Stundenkontingent der Kollege als Sibe freigesetzt werden kann, ist ein falscher Ansatz. Der Schulleiter ist für seinen Betrieb verantwortlich. Es stellt sich demnach nach meiner Auffassung nicht die Frage, wieviele Stunden er dem Kollegen zugesteht, sondern wie er selbst, in der Verantwortung für seinen Posten, die Feierabende in nächster Zeit verbringt, um das in Gang zu bringen, was bisher anscheinend komplett versäumt wurde.
    Die SiFa mit knapp bemessenem Zeitplan kann das nicht alles aus dem Stand mit dem Zauberstab von unterwegs erledigen, der Sibe als Einzelkämpfer schon gar nicht. Wenn dann dort noch Lehrkörper rumlaufen, die sich für´s Thema Sicherheit nicht weiter interessieren und gleichzeitig Schüler / Auszubildende an Maschinen arbeiten lassen, läuft´s mir kalt den Rücken runter.
    Ich würde im Zweifel den Unfallversicherungsträger mit ins Boot holen, damit zeitnah überhaupt was passiert und etwas Sicherheit in die Bude kommt. Die können sich dann auch gleich mal die Einsatzzeiten für 40 (unglaublich) Schulen ansehen.
    Es kann doch bitteschön nicht angehen, dass jetzt mal eben der Sibe vor´s Loch geschoben wird. Ist der eigentlich geschult oder wurde er nur mal fix ernannt, weil er sich nicht schnell genug aus dem Staub machen konnte ?


    Ich habe heute noch Buntwäsche, in diesem Sinne...
    Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • ............... so ist es doch.

    Der/die SiBe hat Augen und Ohren und kennt das Umfeld. Wenn er jetzt noch sensibilisiert ist, kann er schon einige Dinge, die im Arbeitsleben Gefahren darstellen könnten, weitergeben. Das Weitergeben geht an die Adresse Schulleiter. Der ist als "Chef" für seinen Bereich verantwortlich. Die Sifa unterstützt mit einer bestimmten Stundenzahl. Die SiBe hat keinen "festen Satz" und sollte ihre Erkenntnisse sofort weitergeben und nicht erst in der 8. Stunden am 3. Mittwoch im Monat, weil das ja die Zeit dafür ist.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)


  • Es kann doch bitteschön nicht angehen, dass jetzt mal eben der Sibe vor´s Loch geschoben wird. Ist der eigentlich geschult oder wurde er nur mal fix ernannt, weil er sich nicht schnell genug aus dem Staub machen konnte ?


    Hallo Tobi!


    Hier soll kein Sibe irgendwohin geschoben werden. Ganz im Gegenteil. Ich würde
    Ihn gerne unterstützen, in dem ich mehr Resorrcen fordere.

    Die Siebe ist in einem umfangreichen Kurs u.a. von mir
    ausgebildet worden.

    Allerdings ist sie zeitlich völlig überfordert.


    Auf Sprüche in der Art: "Mir scheint, hier ist nicht
    klar, was eine Sibe ist!" kann ich absolut verzichten.


    Mit dem Unfallversicherungsträger ist es nicht so einfach wie es scheint.
    Immerhin sind zumindest der GUV und die BG zuständig. Mit der Einschaltung der beiden, einschließlich GAA habe ich einschlägige Erfahrungen.
    Dass es mindestens zwei Sibe von verschiedenen Organisationsformen gibt, und dass der Rektor nicht beliebig Stunden verteilen darf erleichtert die Sache nicht.
    Überhaupt scheint mir die Rechtsstellung des Schulleiters nicht klar. Zumindest sehen die Schulbehörde und die Schulleiter die Stellung völlig verschieden.



    Ein Lehrer kann in seiner Tätigkeit (Unterricht in einem bestimmten Klassenraum) nicht einfach die Arbeitssicherheit für den Trakt mal eben mit in Augenschein nehmen.
    Das kann nur zusätzlich oder mit entsprechender Anrechnungszeit geschehen.

    Insofern finde ich die meisten Antworten nicht gerade hilfreich.
    Grüße
    Flügelschraube

  • Insofern finde ich die meisten Antworten nicht gerade hilfreich

    Hallo Flügelschraube,

    du kannst von uns kaum erwarten, dass wir die strukturellen Probleme des deutschen Schulwesens lösen. :S


    Ein Lehrer kann in seiner Tätigkeit (Unterricht in einem bestimmten Klassenraum) nicht einfach die Arbeitssicherheit für den Trakt mal eben mit in Augenschein nehmen.
    Das kann nur zusätzlich oder mit entsprechender Anrechnungszeit geschehen.

    Ich zitiere mal "Wikipedia":
    "Der Sicherheitsbeauftragte ist in seiner Funktion ausschließlich "ehrenamtlich" (die Bezahlung ist mit dem Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers abgegolten) tätig und kann in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes ersetzen."

    Und ehrenamtlich heißt auch, zusätzlich zur "üblichen" Arbeit bzw. Arbeitszeit. Und damit sind wir wieder bei der ersten Antwort...

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Insofern finde ich die meisten Antworten nicht gerade hilfreich.

    Meine Antwort wirst Du vielleicht auch nicht für "hilfreich" - und schon gar nicht für "alternativlos" - halten ... :D
    Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung zur Einsatzzeit? 8)
    ...

    Ich stelle mir vor:
    Arbeitsschutz durch beispielhaftes Vorleben, durch Beobachten der Umgebung = 0 h/a
    Arbeitsschutz durch dokumentierte Inspektionsgänge = n,mm h/a (Festlegung durch erstmalige Begehung der SiFa mit dem SiBe)
    Dokumentation durch Diktiergerät (und Weitergabe an Sekretariat) = 0 h/a
    Dokumentation durch schriftlichen Bericht = o,pp h (Festlegung durch erstmalige Berichterstattung der SiFa mit dem SiBe)

    Lohn?
    - extra freigegebenes Budget für Klassenprojekte
    - anspruchsvoller Klassenausflug (Höherwertigkeit nachvollziehbar gegenüber anderen Klassen)
    - nicht-steuerpflichtige Gratifikationen

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Tach. Ich werde hier jetzt mal net aufs Vorleben entsprechender Lehrkräfte eingehen. Das gehört eindeutig dazu. Bringt mich jedoch zu einer wichtigen Frage. Wenn alles an einem hängen bleibt... ist dieser Lehrer auch der einzige, der den Arbeitsschutz in seinem Unterricht umsetzt und zusätzlich noch die Arbeit für den Lehranstaltsleiter macht?
    Hier stimmt doch wohl was nicht. Von ganz oben bis ganz unten!!!
    Haben Lehrer nicht entsprechende Weiterbildungstage/ Jahr zur Verfügung? Somit -> ALLE AUF SIBE schicken... und den Leiter gleich mit. Sind bald Sommerferien. Da kann sich die gesammte Mannschaft hinsetzen und büffeln! Nein. Ich hab nix gegen Lehrer aber ich habe genau so etwas im Studium gehabt! Ein Prof war wirklich super, der Rest war in diesem Thema... pfui!!! Wie sollen da Azubis, Studenten, Schüler oder andere Personen etwas vorgelebt bekommen?
    Mein Vorschlag: ALLE AUF SIBE und ALLE auch bestellen! Fertsch! Dann noch den zusätzlichen Teil mit Verantwortung, Schutzbefohlene, EH-Kurs gleich hinten dran etc... Können die alle gleich direkt auf die Festplatte kriegen! NO MERCY!!! Dann klappt das auch zu einem hohen Prozentsatz.
    Hey. Das sind Lehrkräfte. Die haben mehr Zeit, als wir alle zusammen. Und wenn ich meinen Sohn iwann in so eine Lehranstalt schicke, dann erwarte ich auch, dass er entsprechend auf diese Sachen bewusst hingewiesen wird. Sonst ist diese Einrichtung für ihren Lehrauftrag nicht geeignet!

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo a.r.n.i.!

    Hier ein Hinweis, wie sich Deine BG das mit dem Sibe vorstellt:

    Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, in seinem Arbeitsbereich Unternehmer und Führungskräfte sowie seine Kollegen
    bei der Durchführung des Arbeitsschutzes zu unterstützen, Anstöße für eine Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit zu geben und
    über Sicherheitsprobleme zu informieren.
    Der Sicherheitsbeauftragte besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen.
    soll beraten und helfen.
    begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege.
    erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz.
    kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken.
    ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes.
    Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es,
    auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten.
    auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten.
    sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden.
    Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren.
    sich um neue Mitarbeiter zu kümmern.
    an Betriebsbegehungen und Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten teilzunehmen.

    Dies selbstverständlich ehrenamtlich, aber innerhalb seiner normalen Arbeitszeit.