Hallo Allesamt,
ich habe ein Frage zur Fortbildung wenn man als externe SiFa tätig ist. Gem. DGUV 2 wird eine bestimmte Stundenzahl der Grundbetreuung ermittelt.
a) Sind diese Stunden komplett vor Ort im Betrieb abzuleisten ? Wenn nein, wie viele Stunden müssen dann mindestens vor Ort abgeleistet werden ?
b) Kann ein bestimmter Anteil der Stunden für die Weiterbildung von der externen SiFa in Anspruch genommen werden oder ist eine Weiterbildung nicht in den Einsatzzeiten der Grundbetreuung enthalten ?
Über Infos und Meinungen hierzu würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.
Ingo
Externe SiFa - Fortbildung in Einsatzzeiten
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Hallo,
zu a) kann ich nichts sagen, da ich interne Sifa und ständig vor Ort bin
zu b) die Weiterbildung der Sifa steht im ASiG und nicht in der DGUV Vorschrift 2, da sie kein Bestandteil der Grundbetreuung oder des betriebspezifischen Teils der Betreuung ist. -
Moin,
zu a) innerhalb der DGUV Vorschrift 2 werden ja exemplarisch die Tätigkeiten im Rahmen der Grundbetreuung gelistet. Meiner Meinung nach kannst / musst du auch was dafür in deinem Büro (Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten / Selbstorganisation) erledigen.
zu b) würde ich eine externe Firma beschäftigen, sei es da das Unternehmen noch so klein ist oder um Kosten zu sparen; würde ich die Weiterbildungen der externen Fachkraft nicht auf mein gekauftes Kontigent buchen lassen. Ich habe ja eine externe Leistung mit Fachwissen gekauft .
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Mahlzeit,
da muss ich K-Prinz unterstützen. So traurig es auch ist, so einleuchtend ist es auch! Ich beauftrage eine Fachfirma nicht damit sich fortzubilden. Wo kommen wir denn da hin? Dann unterstütze ich eine Firma finanziell darin Argumente zu schaffen um bei den nächsten Aufträgen noch mehr zu verlangen. Schliesslich ist man ja noch qualifizierter als bei den letzten Aufträgen.
Bei einer festen Sifa ist das etwas komplett anderes!
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Moin,
a) Sind diese Stunden komplett vor Ort im Betrieb abzuleisten ? Wenn nein, wie viele Stunden müssen dann mindestens vor Ort abgeleistet werden ?
Es gibt keine gesetzliche / BG-Regelung, allenfalls eine vertragliche Regelung.Zitatb) Kann ein bestimmter Anteil der Stunden für die Weiterbildung von der externen SiFa in Anspruch genommen werden oder ist eine Weiterbildung nicht in den Einsatzzeiten der Grundbetreuung enthalten ?
Weiterbildung ist nicht Bestandteil der DGUV V2 und zählt damit nicht zu den Einsatzzeiten. (Das war auch schon vor der DGUV V2 der Fall!) -
Hallo,
so ist es.
Mitarbeiterzahl x Betriebsschlüssel (z.B. 1,5) x 80% ergibt die MINDEST-Stundenzahl der Fasi-Betreuung. Hier geht alles rein, was gemacht wird, also Zeit im Betrieb, Ausarbeitungen, Nachforschungen, Unterweisungen, etc.
Die Fortbildungszeit ist "Privat"-Sache der bezahlten Fasi. Hat also nichts mit dem Betrieb zu tun.
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Hhhhmmm,
jetzt komme ich etwas ins Grübeln. Wir bekommen bislang von unserem externen Dienstleister sowohl für Fortbildung als auch tlw. für Fahrzeiten Stunden von unserem Kontingent abgebucht, obwohl die DGUV2 das ausdrücklicn nichgt vorsieht. Ich mache da aber weder der SiFa noch der BA einen Vorwurf, denn dahinter steht ein Betrieb, der Geld verdienen will und das offensichtlich auch recht geschickt macht. (gemacht hat - in vierzehn Tagen ist Orgagespräch )
Gruß Frank
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Dan frag da doch mal vorsichtig nach. Auch bezüglich offensichtlich vorhandener Kommunikationsschwierigkeiten in deren Haus. (aus anderem thread)
Ihr habt euch ja für alles aus einer Hand entschieden, weil es von der Koordination besser nicht zu gehen scheint. Wenn das nun doch ein Problem ist sehe ich hier sehr wohl Redebedarf. -
Hi,
sehe das wie Martin. Aber vor dem Orga-Gespräch würde ich mich mal mit dem Geschäftsführer unterhalten, ihn auf die Probleme hinweisen, damit er beim Orga-Gespräch entsprechend argumentieren und verhandeln kann.
Hardy
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Meistens wird getrickst, wenn sich der Kunde nicht so auskennt, und man um den Kunden zu angeln mit Dumpingpreisen rangegangen ist.
Als Selbstständiger, als Betrieb der Arbeitssicherheit als Dienstleistung verkauft, muss ich aber vernünftig kalkulieren. Wenn jetzt aus allen Regeln und Beurteilungen eine Betreuung von 10 Stunden monatlich zusammenkommt, dann muss ich als Dienstleister berücksichtigen was ich noch für zusätzliche Aufwendungen habe. Firmenwagen, Mobiltelefon sowie einen Arbeitsplatz mit Computer und Internetanschluss oder Notebook für den Mitarbeiter, Fahrzeiten, meine eigene Verwaltung (Personal für die Lohnbuchhaltung, Rechnungslegung, und so weiter)
Versicherungen wie Haftpflicht ect.... und zuletzt natürlich den Lohn des Mitarbeiters.
Wenn ich diese Zahlen alle habe, dann kann ich mir einen Stundenverrechnungssatz daraus ableiten. Bei seriösen Unternehmen, die hinterher nicht schummeln, unterschreitet mit sicherheit nicht die 50€ netto.... wenn man weniger zahlt, dann kann man sich schon von vornherein ausrechnen dass man nicht zu 100% bekommt was man bekommen sollte. Sonst kommt der Dienstleister nicht auf seine Kosten.meine Meinung.
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ja und so kommen dann für einen Betrieb mit 25 MA a 1,5h Kosten von 75€ / Monat zustande. Das ganze noch icl. BA.
Der Betreuer hat also 24€/Stunde kalkuliert, sorry aber da kann ich nicht mithalten.
Absolutes Dumping und wohl entsprechend die LeistungGruß Fritz
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Der Betreuer hat also 24€/Stunde kalkuliert, sorry aber da kann ich nicht mithalten.
Absolutes Dumping und wohl entsprechend die LeistungGruß Fritz
... wieso das denn? 25 € sind m.E. nach o.k. - halt nur für 20 Minuten.....
Gruß J.J.M.