Externe SiFa - Fortbildung in Einsatzzeiten

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  • Hallo Allesamt,
    ich habe ein Frage zur Fortbildung wenn man als externe SiFa tätig ist. Gem. DGUV 2 wird eine bestimmte Stundenzahl der Grundbetreuung ermittelt.
    a) Sind diese Stunden komplett vor Ort im Betrieb abzuleisten ? Wenn nein, wie viele Stunden müssen dann mindestens vor Ort abgeleistet werden ?
    b) Kann ein bestimmter Anteil der Stunden für die Weiterbildung von der externen SiFa in Anspruch genommen werden oder ist eine Weiterbildung nicht in den Einsatzzeiten der Grundbetreuung enthalten ?
    Über Infos und Meinungen hierzu würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank.
    Ingo

    Einmal editiert, zuletzt von retepogni (6. März 2013 um 14:30) aus folgendem Grund: Name ergänzt :-)

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  • Hallo,

    zu a) kann ich nichts sagen, da ich interne Sifa und ständig vor Ort bin
    zu b) die Weiterbildung der Sifa steht im ASiG und nicht in der DGUV Vorschrift 2, da sie kein Bestandteil der Grundbetreuung oder des betriebspezifischen Teils der Betreuung ist.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Moin,

    zu a) innerhalb der DGUV Vorschrift 2 werden ja exemplarisch die Tätigkeiten im Rahmen der Grundbetreuung gelistet. Meiner Meinung nach kannst / musst du auch was dafür in deinem Büro (Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten / Selbstorganisation) erledigen.

    zu b) würde ich eine externe Firma beschäftigen, sei es da das Unternehmen noch so klein ist oder um Kosten zu sparen; würde ich die Weiterbildungen der externen Fachkraft nicht auf mein gekauftes Kontigent buchen lassen. Ich habe ja eine externe Leistung mit Fachwissen gekauft :D .

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Mahlzeit,

    da muss ich K-Prinz unterstützen. So traurig es auch ist, so einleuchtend ist es auch! Ich beauftrage eine Fachfirma nicht damit sich fortzubilden. Wo kommen wir denn da hin? Dann unterstütze ich eine Firma finanziell darin Argumente zu schaffen um bei den nächsten Aufträgen noch mehr zu verlangen. Schliesslich ist man ja noch qualifizierter als bei den letzten Aufträgen. ;)


    Bei einer festen Sifa ist das etwas komplett anderes!

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Moin,

    a) Sind diese Stunden komplett vor Ort im Betrieb abzuleisten ? Wenn nein, wie viele Stunden müssen dann mindestens vor Ort abgeleistet werden ?


    Es gibt keine gesetzliche / BG-Regelung, allenfalls eine vertragliche Regelung.

    Zitat

    b) Kann ein bestimmter Anteil der Stunden für die Weiterbildung von der externen SiFa in Anspruch genommen werden oder ist eine Weiterbildung nicht in den Einsatzzeiten der Grundbetreuung enthalten ?


    Weiterbildung ist nicht Bestandteil der DGUV V2 und zählt damit nicht zu den Einsatzzeiten. (Das war auch schon vor der DGUV V2 der Fall!)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo,

    so ist es.

    Mitarbeiterzahl x Betriebsschlüssel (z.B. 1,5) x 80% ergibt die MINDEST-Stundenzahl der Fasi-Betreuung. Hier geht alles rein, was gemacht wird, also Zeit im Betrieb, Ausarbeitungen, Nachforschungen, Unterweisungen, etc.

    Die Fortbildungszeit ist "Privat"-Sache der bezahlten Fasi. Hat also nichts mit dem Betrieb zu tun.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hhhhmmm,

    jetzt komme ich etwas ins Grübeln. Wir bekommen bislang von unserem externen Dienstleister sowohl für Fortbildung als auch tlw. für Fahrzeiten Stunden von unserem Kontingent abgebucht, obwohl die DGUV2 das ausdrücklicn nichgt vorsieht. Ich mache da aber weder der SiFa noch der BA einen Vorwurf, denn dahinter steht ein Betrieb, der Geld verdienen will und das offensichtlich auch recht geschickt macht. (gemacht hat - in vierzehn Tagen ist Orgagespräch :rolleyes: )

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Dan frag da doch mal vorsichtig nach. Auch bezüglich offensichtlich vorhandener Kommunikationsschwierigkeiten in deren Haus. (aus anderem thread)
    Ihr habt euch ja für alles aus einer Hand entschieden, weil es von der Koordination besser nicht zu gehen scheint. Wenn das nun doch ein Problem ist sehe ich hier sehr wohl Redebedarf. ;)

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Hi,

    sehe das wie Martin. Aber vor dem Orga-Gespräch würde ich mich mal mit dem Geschäftsführer unterhalten, ihn auf die Probleme hinweisen, damit er beim Orga-Gespräch entsprechend argumentieren und verhandeln kann.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Meistens wird getrickst, wenn sich der Kunde nicht so auskennt, und man um den Kunden zu angeln mit Dumpingpreisen rangegangen ist.

    Als Selbstständiger, als Betrieb der Arbeitssicherheit als Dienstleistung verkauft, muss ich aber vernünftig kalkulieren. Wenn jetzt aus allen Regeln und Beurteilungen eine Betreuung von 10 Stunden monatlich zusammenkommt, dann muss ich als Dienstleister berücksichtigen was ich noch für zusätzliche Aufwendungen habe. Firmenwagen, Mobiltelefon sowie einen Arbeitsplatz mit Computer und Internetanschluss oder Notebook für den Mitarbeiter, Fahrzeiten, meine eigene Verwaltung (Personal für die Lohnbuchhaltung, Rechnungslegung, und so weiter)
    Versicherungen wie Haftpflicht ect.... und zuletzt natürlich den Lohn des Mitarbeiters.
    Wenn ich diese Zahlen alle habe, dann kann ich mir einen Stundenverrechnungssatz daraus ableiten. Bei seriösen Unternehmen, die hinterher nicht schummeln, unterschreitet mit sicherheit nicht die 50€ netto.... wenn man weniger zahlt, dann kann man sich schon von vornherein ausrechnen dass man nicht zu 100% bekommt was man bekommen sollte. Sonst kommt der Dienstleister nicht auf seine Kosten.

    meine Meinung. 8)

  • ja und so kommen dann für einen Betrieb mit 25 MA a 1,5h Kosten von 75€ / Monat zustande. Das ganze noch icl. BA.
    Der Betreuer hat also 24€/Stunde kalkuliert, sorry aber da kann ich nicht mithalten.
    Absolutes Dumping und wohl entsprechend die Leistung

    Gruß Fritz :D :D

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Der Betreuer hat also 24€/Stunde kalkuliert, sorry aber da kann ich nicht mithalten.
    Absolutes Dumping und wohl entsprechend die Leistung

    Gruß Fritz :D :D


    ... wieso das denn? 25 € sind m.E. nach o.k. - halt nur für 20 Minuten..... :thumbup:
    Gruß J.J.M.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),