Sicherheitsunterweisung

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  • moin moin aus hh,

    hab' da 'mal eine frage:

    muss ich als unternehmer sicherheitsunterweisungen für sämtliche gefährdungen jährlich wiederholen, oder reicht es, wenn die regelmässigen unterweisungen jew. unterschiedliche themen behandeln ?

    m.e. sollte es doch reichen, dass die unterweisungen regelmässig stattfinden, und dass die jeweiligen themen von den mitarbeitern gut aufgenommen und "verinnerlicht" werden - es macht m.e. keinen sinn, wenn

    der mitarbeiter zum x-ten male darüber geschult wird, welche psa nötig ist, sofern sich nichts verändert hat. oder auch bei einer unterweisung zur handhabung der flurförderzeuge durch langjährige mitarbeiter

    hört doch am niemand mehr hin.

    freue mich auf viele antworten / tips / anregungen danke und ein "sicheres" we ;)

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  • Hallo Duesi,
    nein, Du musst nicht sämtliche Gefährdungen jedes mal komplett Unterweisen.
    Je nach Beinahe-Unfällen, Bedarf, Wunsch der MA, etc. sucht man sich Ausschnitte als Thema. Ändert sich das Arbeitsverfahren, die Arbeitsmittel, ist ein Unfall passiert oder beginnt ein neuer Mitarbeiter sseine Arbeit, musst Du ausführlich Unterweisen. Dazu kommen noch besondere Vorschriften + Gestze, wie z.B. JArbSchG, StrahlSchV
    Spätestens nach Deiner Ausbildung hast Du das aber auch im Griff
    gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Stephan,

    ja, das ist auch mein Kenntnisstand - hatte heute jemanden von Secova hier zur Präsentation einer Sicherheits-Datenbank, und der gute Mann wollte mir weismachen, dass es gesetzliche Vorschriften gibt,

    die eine jährliche Unterweisung aller Themen vorschreibt. Ich sollte mich eben nicht so leicht verunsichern lassen ;)

    Ja, mit der Ausbildung geht's voran - SLP 2 + am 04.03. nach Eppstein.

    Besten Dank auf jeden Fall für die schnelle Antwort und ein schönes Wochenende für Dich

    Gruß Düse

  • ´Hallochen, kann ich nur bestätigen..jedesmal das gleiche Thema..hört doch keiner mehr hin....Unfallgeschehen mit einbinden..Schwachstellen oder Defizite (Tragen von PSA) die Du beobachtest oder dir mitgeteilt werden sind immer spannend wenn Du die Sie mit Beispielen oder kleinen Filmchen belegst.

    Gruß aus Berlin :thumbup:

  • Jährliche Unterweisungen!

    Nach der BGV A1 wird jährlich unterwiesen. Das bezieht sich auf jede konkrete Gefahr oder Änderungen.
    Wenn ich jährlich die Führer der Flurförderfahrzeuge unterweise, bin ich doch nicht befreit vpn der jährlichen Unterweisung zur elektrischen Sicherheit.

    In unseren Industriebetrieben hier wird daher oft unterwiesen.
    Konkret: In der Wingas hier im Dorf wird jede Woche unterwiesen. Das ist kein Schreibfehler!
    Natürlich kenne ich auch einen Betrieb, wo vor der Weihnachtsfeier eine Unterweisung stattfindet. Man glaubt fälschlicherweise damit sei die Pflicht erfüllt.
    In Flugzeugen erfährt man bei jedem Flug, wo sich die Notausgänge befinden. Und das zeigt tatsächlich große Wirkung.

    Grüße
    Flügelschraube

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  • Natürlich kenne ich auch einen Betrieb, wo vor der Weihnachtsfeier eine Unterweisung stattfindet.

    Damit meinst du aber doch bestimmt nicht uns, oder? ;)

    Ihr werdet lachen, mit unseren Aushilfen (und Azubis im sog. Ausseneinsatz /~praktikum) mache ich das so. Denn die können nicht für jede Schulung/ Unterweisung nen Tag Urlaub von ihrem Hauptberuf nehmen. Und deshalb kommen die ca. 2 Stunden früher vor der Weihnachtsfeier und genießen dann meine Gesellschaft :D . (und aus der Erfahrung der letzten beiden Jahre: das waren jeweils die besten Unterweisungen, besonders da hier ein super Dialog entstand.)
    Da werden dann für diese Kleingruppe diverse Unterweisungen gebündelt gegeben. Es werden zwar auch im Arbeitsalltag immer wieder Unterweisungen gegeben, dann jedoch (wie das so oft ist,) meistens nicht dokumentiert. Natürlich dürfen sie auch übers Jahr verteilt teilnehmen, doch dass klappt nicht immer.

    Neue MA durchlaufen eine sog. Einarbeitungscheckliste, in der alle relevanten Dinge aufgeführt sind und wenn sie dies erklärt bekommen haben (und verstanden!!! es gibt noch 2 zusätzl. Spalten für erneute Erklärungen), bekommen sie eine Unterschrift auf ihren "Laufzettel". Der muss dann innerhalb von einer bestimmten Frist abgearbeitet sein.

    Wir kommen damit gut zurecht. Und sowohl BG wie auch MDK sind damit zufrieden gewesen 8o

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • ...Wenn ich jährlich die Führer der Flurförderfahrzeuge unterweise, bin ich doch nicht befreit vpn der jährlichen Unterweisung zur elektrischen Sicherheit...

    Die jährliche Unterweisung der Flurförderzeugführer ist aber doch nur ein Ausschnitt dessen, was bei einer Erstunterweisung (in dem Fall oft auch Schulung genannt) durchgegangen wird.
    Als Beispiel kann man hier die CD-Rom "Jährliche Unterweisung Gabelstaplerfahrer" von einem Verlag nennen: Ausgabe 2011 Sicheres Lagern und Stapeln, Ausgabe 2012 Sicheres Laden mit Flurförderzeugen - vom Lager in den Laster, Ausgabe 2013 Flurförderzeuge auf öffentlichen Straßen
    Oder durchlaufen bei euch die Fahrer jährlich die komplette Schulung?

    Nicht falsch verstehen: Natürlich müssen die Gefahren unterwiesen werden... aber die Erstunterweisung sollte imo doch um einiges Umfangreicher sein.
    Die von Dir genannten wöchentlichen Unterweisungen kenne ich von Mineralölgesellschaften. Dort werden wöchentlich Kurzunterweisungen wie im SCC gefordert durchgeführt. Auch die sind nicht mal annähernd vom Umfang her wie die Erstunterweisungen. Auf Baustellen wird unter Umständen sogar täglich unterwiesen. Aber auch hier ist es eher eine Auffrischung

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Dort werden wöchentlich Kurzunterweisungen wie im SCC gefordert durchgeführt.


    Hallo,

    nur als kleine Randbemerkung, in der SCC-Norm sind monatliche Mitarbeitergespräche gefordert.

    Eine kontinuierliche Unterweisung/Schulung/MItarbeitergespräch, egal wie man es nennt, ist bei guter Gestaltun/Themenauswahl wesentlich zweckmäßiger als die jährlichen Standartunterweisungen.
    Man wird aber um die Rechtssicherheit zu erreichen, einzelne "immer gleicher Inhalt" Unterweisungen machen müssen. z.B. Brandschutzordnung um nur eine zu nennen.

    MfG

    Jürgen

  • Man wird aber um die Rechtssicherheit zu erreichen, einzelne "immer gleicher Inhalt" Unterweisungen machen müssen. z.B. Brandschutzordnung um nur eine zu nennen.


    ?( Warum das? Gerade bei derart umfassenden Themenkomplexen bin ich doch, was die Inhalte der Unterweisung angeht, sehr flexibel.
    Aus meiner Erfahrung heraus sind fünf, sechs "Kurzunterweisungen" von maximal 10 - 15 Minuten Dauer weitaus effektiver als die Mitarbeiter eine ganze Stunde mit einer Unterweisung zu beschäftigen.
    Verinnerlicht werden Handlungsweisen nur durch laufende Wiederholung.

    ... und wenn der Azubi im ersten Lehrjahr den Chef anmacht: "Wo ist deine Schutzbrille!?" - dann ist alles richtig gelaufen. 8)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hallo,

    nur als kleine Randbemerkung, in der SCC-Norm sind monatliche Mitarbeitergespräche gefordert.

    Eine kontinuierliche Unterweisung/Schulung/MItarbeitergespräch, egal wie man es nennt, ist bei guter Gestaltun/Themenauswahl wesentlich zweckmäßiger als die jährlichen Standartunterweisungen.
    Man wird aber um die Rechtssicherheit zu erreichen, einzelne "immer gleicher Inhalt" Unterweisungen machen müssen. z.B. Brandschutzordnung um nur eine zu nennen.

    Sorry, natürlich hast Du recht mit dem monatlichen Turnus der Toolbox-Meetings! Danke, dass Du aufgepasst hast.

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo!

    Vielleicht hab ichs etwas falsch verstanden. Unterweisungen sind für mich immer mit einer Maximalzeit von 30 Minuten verknüpft.
    In meinen Betrieben dauert eine Erstunterweisung auch nicht wesentlich länger.
    Persönlich würde ich auch von einer 3 Stunden-Unterweisung nichts halten.
    Von dem was uns konzentriert erzählt wird, behalten wir doch nur etwa 10 %. Eine Mammutunterweisung erscheint mir also als rausgeschmissenes Geld.
    Ich spreche von Unterweisungen einzelner Themen mit Rückfragen und vor Ort Besichtigung von 20 min Dauer.

    Grüße
    Flügelschraube

  • ....genau,
    kurz und knackig. Die Leute sollen zuhöhren und nicht einschlafen.

    Gefordert ist "mind. eine" Unterweisung pro Jahr. Themenauswahl ist frei, muß also nicht ständig wiedergekaut werden.
    Zwischendurch gibt es Unterweisungen nach "Anlass", also wenn irgendetwas passiert ist, ein neues Gerät gekommen ist, ein neuer MA plötzlich da ist, u.s.w.

    Wichtig ist immer die Dokumentation.

    Munter bleiben.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • man darf über alles.reden nur nicht über 10minuten.....
    persönlich versuche ich das auch bei Überweisungen so zu halten. spätestens dann müssen sich meine TN aktiv einbringen. das klappt normalerweise gut und ich bekomme auf diesem Weg direkt einen Eindruck ob's verstanden wurde. so kann ich dann ggf. auch auf 1 std. Unterweisungsdauer

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

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  • ....Gefordert ist "mind. eine" Unterweisung pro Jahr. Themenauswahl ist frei, ...


    Gewagte These, die wahrscheinlich im Schadensfalle vom Richter in der Luft zerrissen wird. Da kann man dann schlecht argumentieren, dass man z.B. das Anschließen von Gasflaschen vor 5 Jahren zum letzten mal unterwiesen hat, da andere Dinge für wichtiger erachtet wurden.
    Es klafft eine nicht unerhebliche Lücke zwischen rechtlicher Vorgabe und praktisch durchführbarer Unterweisung. Würde man die Rechtsvorgaben streng auslegen, dürfte man wohl nicht mehr arbeiten, da man mit unterweisen beschäftigt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin tiefflieger,

    du kannst nicht alles und ständig machen. Ergo, machst du immer etwas verkehrt.

    Ich denke das der, der gar nichts macht, zerrissen wird. Und nur so nebenbei, in der Verantwortung ist jeweils der Chef, Boss, Unternehmer, der Selbstständige oder wie auch immer der heißt. Die FaSi kann und wird ihm helfen. Die Unterweisungen sollten schon etwas mit den möglichen Gefährdungen zu tun haben. Gab es da nicht eine Gefährdungsbeurteilung?

    Munter bleiben.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Da kann man dann schlecht argumentieren, dass man z.B. das Anschließen von Gasflaschen vor 5 Jahren zum letzten mal unterwiesen hat, da andere Dinge für wichtiger erachtet wurden.

    Waum nicht?
    Unterweisung ist ja kein "Alleinstellungsmerkmal", sondern in einen Kontrollprozess eingebunden. Wenn ich also regelmäßig kontrolliert (und dokumentiert) habe, ob die Gasflaschen fachgerecht angeschlossen werden, sollte das kein Problem sein.
    Und genau das ist der Punkt, warum ich die obligatorische "jährliche" Unterweisung für pädagogisch-didaktischen Unfug halte - es hört keiner zu, verstehen ... naja, umsetzen ... meist Fehlanzeige.
    Unregelmäßige kurze Unterweisungen zu wechselnden Themen, sich als Unterweisender die richtige Handhabung zeigen lassen, in der Praxis kontrollieren - so funktioniert aus meiner Sicht effektive Unterweisung.

    Wie war das nochmal, frei nach Konrad Lorenz:
    „gedacht” ist nicht gesagt…
    „gesagt” ist nicht gehört…
    „gehört” ist nicht verstanden…
    „verstanden” ist nicht gewollt…
    „gewollt” ist nicht gekonnt…
    „gekonnt und gewollt” ist nicht getan…
    „getan” ist nicht beibehalten…

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • ...Gab es da nicht eine Gefährdungsbeurteilung?


    Auch so ein nettes theoretisches Konstrukt. Ich wage zu behaupten, dass es keinen Betrieb in Deutschland gibt, der über vollständige und umfassende Gefährdungsbeurteilungen zu allen im Betrieb auftretenden Tätigkeiten verfügt. Auch hier ein gewaltiger Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
    Das soll natürlich nicht bedeuten, dass man die Hände in den Schoß legt und nun darauf wartet, dass jemand diese "Missstände" alle richtet. Eine praktikable rechtliche Vorgabe würde mich allerdings erfreuen, denn das was ich in letzter Zeit so als Trend ablesen kann sind alles theoretische Konstrukte, die sich schön in einer Power Pont Präsentation darstellen lassen, aber keinerlei praktische Umsetzbarkeit besitzen.
    Natürlich ist Unterweisung ein kontinuierlicher Prozess, der sich laufend fortentwickelt und an die betrieblichen Umstände anpassen muss.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,
    klar.

    Wer viel macht, kann auch viele Fehler machen. Nur, sollte man deswegen gar nichts mehr machen? Wohl kaum.

    Ich habe in meiner Tätigkeit lieber (un)bewußte Lücken als gar nichts.

    Viele Kontakte zur BG und zur Bezirksregierung (NRW) unterstreichen meine Meinung. Böse werden die entsprechenden Aufsichtsbeamten bei denen die nichts machen und dazu noch resistent sind.
    Wo jetzt der Königsweg ist? Ich kann es nicht sagen. Hier muß jeder seinen Weg finden. 8o

    Viel Erfolg.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,

    ihr habt Recht, dass die Leute euch einschlafen, wenn sie ewig das selbe hören. Aber, die Rechtslage ist eindeutig: alle Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen (min.) einmal im Jahr unterwiesen werden. Wie man das halbwegs interessant macht steht leider nirgendwo. Im Schadensfall kann man sich vorm Richter nicht damit rausreden, das die MA das schon zehnmal gehört haben. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass bei einem schweren Unfall die Herren von der Behörde sich mit den MA unterhalten wie die Unterweisung war und was sie verstanden und behalten haben.

    Sicherheitskurzgespräche vor Ort auf konkrete Gefährdungen können die (Haupt-) Unterweisung zeitlich deutlich kürzen und sind meiner Meinung nach ein gutes Werkzeug.

    Zum Schluss: Ja, der Unternehmer hat die verantwortung und wir sind nur beratend tätig. Aber, wenn wir die Unterweisung halten, dann muss sie auch vollständig und korrekt sein, denn das kann man aufgrund unserer Ausbildung voraus setzen.

    Gruß aus dem Pott

    Ruhrpott-Harry