Regalbeauftragter??

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  • Hallo,

    mein GF will von mir ne Aussage ob wir einen extra Regalbeauftragen brauchen oder ob dass der Leiterbeauftragte mitmachen kann.

    Bin für jede Hilfe dankbar.


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Ok entweder machst du den Lehrgang selber und erstellst dir anhand der BGR 234 und der DIN 15635 die Prüfprotokolle selber oder du bestellst dir einen, der die jährliche Inspektion durchführt.

  • Hallo!

    Die Frage lautet: " brauchen wir einen Regalbeauftragten?"
    Die Antwort lautet: "Ja!"

    Regalbeauftragten / "Sicherheitsbeauftragter für Regale" schaut wöchentlich nach Auffälligkeiten.
    Regalprüfer / Regalinspektor schaut einmal im Jahr nach dem Zustand der Regale.

    Gerade der Begriff Regalinspektor verschafft Achtung oder Aufmerksamkeit. Eine Vielzahl von Firmen bietet eine Ausbildung zum Regalinspektor an. Die Eindeutige Regelung, mit dieser Ausbildung, dem Ausbildungsinhalt und der Notwendigkeit zu dieser Ausbildung fehlt scheinbar. Nach meinem Kenntnisstand entscheidet der Betreiber ob Du eine genügende Fachkompetenz hast, um die Regale zu prüfen.
    Prüfer (egal von wem oder was) sollten immer ein bestimmte Kompetenz besitzen und (ganz wichtig) ihre Grenzen kennen. Genaues wird immer hinterher vom Richter entschieden. Die Ängstlichkeit schnell nach einer externen Firma zu rufen, beruht häufig einfach auf einer eigenen Unsicherheit.
    Die Argumentation geht dann schnell in die Richtung von Sonderfällen: Hochregale in sehr großen Hallen, Regale im Wind, Regale auf nicht festem Untergrund, Regale auf Permafrost, Regale unter Wasser usw. Meine Regale mag ich mit der DIN in der Hand selber prüfen.


    Grüße
    Flügelschraube

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  • hallo,

    die antwort liegt wie schon hier geschrieben in der DIN EN 15635, BGR 234...das zauberwort heißt ..befähigte Person..und da sollte schon eine Schulung im spiel sein..meine meinung...bis denne!

  • ...im Gegensatz zu Fluegelschraube: Klares "Nein!" Einen "Regalbeauftragten" braucht keiner, will keiner und ist auch von keinem vorgeschrieben. Der Begriff ist ein Konstrukt findiger Unternehmen, die, mal wieder, Seminare verkaufen wollen. Da bist Du mit U.Riedel's Aussage sehr viel besser bedient - "Befähigte Person". Bei entsprechender Kenntnis kann dies dann selbstverständlich auch die Person sein, die momentan die Leitern prueft.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael,

    fast.

    Der Sicherheitsbeauftragte für Regale (PRS, Person Responsible for Safety) wird gefordert um in kurzen Zeitabständen irgendwelche Schäden zu erkennen und zu melden. Das kann z.B. der Lagerarbeiter sein, der das Regal füllt. Das ist nicht der SiBe nach BGV A1.
    Eine entsprechende Ausbildung braucht der nicht. Fertig.

    Der Regalprüfer/Regalinspektor prüft das Arbeitsmittel (siehe BetrSichV § 10 (2)) "Regal" 1x pro Jahr auf Schäden. Grundlage ist hier die besagte DIN 15635, die den Inhalt der BGR 234 wiederspiegelt.
    Diese befähigte Person (!) sollte sich in dem Bereich entsprechend auskennen und auch Materialkenntnisse besitzen (Metallgefüge, schweissen, reparieren, etc.). Diese Person muß KEINE externe Ausbildung haben. Es schadet jedoch nichts.

    Verwirrung jetzt komplett.

    Grüße von einem Regalprüfer MIT externer Ausbildung und schönem Zertifikat. :rolleyes:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hm,

    ohne entsprechenden Teilnahme an einem Seminar meiner Meinung nicht gerade rechtssicher. Den schon in der TRBS 1203 "befähigte Person" steht geschrieben:

    Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 7 BetrSichV umfasst eine Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstandes sowie eine angemessene Weiterbildung.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

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  • Hi,

    das ist schon richtig.

    Doch wo steht: "Seminar" ist Pflicht in Bezug auf Regalprüfer? Gibt es nicht. Das versuchen die Seminarveranstalter (oft) darzulegen.

    Ein Seminar gibt hier schon ein wenig Rechtssicherheit FÜR den Prüfer, klar. Vielleicht erfährt der Bäcker im Seminar dann glaubhaft, dass er nur schwer eine befähigte Person sein kann. Auch hier das alte Spiel: Ausbildung, zeitnahe Tätigkeiten, Fachkenntnisse und Weiterbildung.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • mein GF will von mir ne Aussage ob wir einen extra Regalbeauftragen brauchen oder ob dass der Leiterbeauftragte mitmachen kann.

    wir hatten hier
    [Diskussion] Beauftragung eines internen Regalprüfers
    schon mal eine sehr ausführliche Diskussion über Sinn und Unsinn der berühmt-berüchtigten DIN EN 15635 :D
    mit eigenen Anfragen an das BMAS (a.r.ni) und an KomNet (Toni).

    Lang, aber meiner Meinung nach lesenswert ... ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • In einem Betrieb, in dem ich mal tätig war, war Regale prüfen so lange ein rotes Tuch, bis wir die Norm bestellt haben.
    Die kostete ja Geld und was so viel Geld kostet, muss ja gut sein.

    Traurig aber wahr.....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • In einem Betrieb, in dem ich mal tätig war, war Regale prüfen so lange ein rotes Tuch, bis wir die Norm bestellt haben.
    Die kostete ja Geld und was so viel Geld kostet, muss ja gut sein.

    Traurig aber wahr.....

    Hi Harmi,

    ich hab's nicht genau drauf. Der Preis für die paar Blätter liegt irgendwie bei 125-135 Teuros. Zu bekommen nur beim (Aus)Beuth-Verlag. :46:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • ... (Aus)Beuth-Verlag.

    :44:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Als Sachkundiger zur Prüfung von Regalanlagen muss ich deine Frage mit einem ganz klaren JA beantworten. Bei der Prüfung durch BG oder Gewerbeaufsicht gem §10 Abs1 BGV A1 wird man nämlich mit der Frage konfrontiert: Sind Sie ihrer wöchentlichen Prüfpflicht nachgekommen? Prüfberichte? Jahresprüfberichte?

    Die Sichtkontrolle macht in den meisten Fällen der Sicherheitsbeauftragte, welcher sich jedoch in den Regalen auskennen sollte. Ich nehme diesen immer bei meinen Prüfungen mit und gebe, hoffe ich, wertvolle Tips

  • Hallochen, ganz meine Meinung, denn wenn der Staatsanwalt erst diese Fragen stellt...dann ist es meistens zu spät...wie am 18.01.2007 in Halle (youTube) und 04.04.2009 in Laxenburg....Prävention ist das Zauberwort, also Weiterbildung....doch da sparen ja die meisten Unternehmer und das kann ihnen dann mal zum Verhängnis werden...hoffentlich bleibt es dann nur beim wirtschaftlichen Schaden!

    Übrings bietet Haufe ein Onlinetraining namens Complinance an, da geht es um persönliche Haftungsrisiken...hoch spannend und nur zur Empfehlung!

    Kalte Grüße aus Berlin!


    Als Sachkundiger zur Prüfung von Regalanlagen muss ich deine Frage mit einem ganz klaren JA beantworten. Bei der Prüfung durch BG oder Gewerbeaufsicht gem §10 Abs1 BGV A1 wird man nämlich mit der Frage konfrontiert: Sind Sie ihrer wöchentlichen Prüfpflicht nachgekommen? Prüfberichte? Jahresprüfberichte?

    Die Sichtkontrolle macht in den meisten Fällen der Sicherheitsbeauftragte, welcher sich jedoch in den Regalen auskennen sollte. Ich nehme diesen immer bei meinen Prüfungen mit und gebe, hoffe ich, wertvolle Tips

  • Bei der Prüfung durch BG oder Gewerbeaufsicht gem §10 Abs1 BGV A1 wird man nämlich mit der Frage konfrontiert: Sind Sie ihrer wöchentlichen Prüfpflicht nachgekommen?

    ... und ich würde mir dann das Gesetz / die Verordnung / die TRBS / die BGV zeigen lassen, in der eine wöchentliche Prüfpflicht vorgeschrieben ist.
    Aber bis dahin kannst vielleicht Du mit einem Quellenhinweis weiterhelfen?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hi a.r.ni,

    guckst du:

    DIN EN 15635
    9.4.2.2
    Sichtkontrollen
    Der Sicherheitsbeauftragte muß sicherstellen, dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrundeliegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzubewahren.


    Soweit der O-Text. Ich habe es irgendwie nicht geschafft ihn hier reinzukopieren.


    Tschau.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi Waldi,

    Hi a.r.ni,

    guckst du:

    DIN EN 15635

    Du brauchst das nicht in rot und in Großschrift schreiben; ... ich weiß, dass das in einer Norm steht. :cursing:

    Deswegen habe ich nach Gesetz / Verordnung / TRBS / BGV gefragt. :rolleyes:

    Ansonsten verweise ich auf die bereits geführten Diskussionen in anderen Themensträngen.

    Andererseits ist es doch ganz gut, dass das so groß geschrieben ist, denn dann sieht man besser, dass "wöchentlich" auch nach dieser Norm nicht zwangsläufig ist.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hi Harmi,

    ich hab's nicht genau drauf. Der Preis für die paar Blätter liegt irgendwie bei 125-135 Teuros. Zu bekommen nur beim (Aus)Beuth-Verlag. :46:

    Ich weiß. Das "Traurig aber wahr" bezog sich allerdings auf die Tatsache, dass nun plötzlich doch was getan werden musste ;(

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...