Beiträge von Fantomas

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    Habe gerade die Info erhalten das eine handschriftliche Unterschrift nicht notwendig ist. Ich werd mich also einmal nach einer Lochzange umsehen

    Diesbezüglich haben "Prüflabel" keinen Rechtscharakter. Der visuellen Kontrolle erleichtert dies aber ungemein.

    Ich bestelle meine jedes Jahr- zum Jahresende- immer neu & in der aktuellen "Farbe".

    Gutes Prüfprotokoll was eine eindeutige Identifizierung nach sich bringt & gut ist.

    Gruß, Fantomas

    Lochzange nicht vergessen ^^

    Siehe DGUV 108-007 Lagereinrichtungen und -geräte (bisher: BGR 234)

    Abs. 4.2.4.2 Bei Palettenlagerung müssen die Sicherungen gegen herabfallende Ladeeinheiten auch an den obersten Ablagen mindestens noch0,5 m hoch sein.

    Gruß
    Fanotmas

    Schönen Guten Morgen Zusammen. :moin:

    Ich stelle mich am Rande dieser Fragestellung einmal kurz vor.

    Mein Name ist Stefan und komme aus dem wunderschönen Niedersachsen. 33 Jung / Zwei wunderschöne Kinder und seid 3 1/2 Jahren selbstständig als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem Schwerpunkt AMS. Nebenbei erledige ich noch die üblichen Prüfungen von Leitern, Tritte sowie Fahrgerüsten, die Prüfung von Schwerlastregalen *Ironie Ende* sowie Anschlagmittel und PSAgA.

    Bin gerade in einer Weiterbildung als UMB und habe kürzlich die Ausbildung als Brandschutzbeauftragter absolvieren dürfen. Ziel für mich ist es später. diese drei Säulen auf dem Dienstleistungsmarkt darzustellen.

    Nun zu meiner Frage. Ich habe einen Kunden mit ca. 250 MA welches durch einen BSB betreut werden muss. Der Chef war so nett und hat mir für diese Dienstleistung 1,5 Tage im Monat zur Verfügung gestellt.
    Die ganzen Baugenehmigungen, Brandschutzgutachten usw. habe ich mittlerweile durchgeackert und entsprechende "Findings" an die zuständigen Fachvorgesetzten weiter getragen.

    Da ich in diesem Berufsfeld noch nicht "Sattelfest" bin, überlege ich mir entsprechende Literatur für dieses Berufsfeld anzuschaffen.

    Kann jemand mir gute Bücher empfehlen bzw. hat jemand schon diverse Erfahrungen?

    Der bauliche Brandschutz ist für mich hier zweitrangig - das soll und darf der Brandschutzgutachter abfrühstücken (Kontrollieren werde ich es dennoch)

    Vorgebastelte GBU'S usw. fallen für mich kategorisch schon einmal raus - das erstelle ich dann lieber doch selber (y)

    Vorab möchte ich mich für die Unterstützung bedanken!

    Wünsche allen einen sonnigen Tag. Macht es nicht so wild

    Erst einmal einen guten Morgen / guten Tag an alle Menschenschützer!

    So - der Junior des alten Herren - der sich gerade die Sonne in Kuba auf dem Rücken scheinen lässt "Wo bleibt mein Urlaub?" - hat ein Problem.
    Ich muss ja zwangsläufig meinen Vater vertreten - und nun bekam ich einen Anruf von einer Unserer Firmen.

    Der Gute Herr fragte mich - was wir per Definition im Mobilfunkbereich - unter einen 3 Mann Standort verstehen. Da dies nicht wirklich mein Spezialgebiet ist, dachte ich mir - mensch vielleicht kann der ein oder anderen damit etwas anfangen.
    Zu meinen Laienwissen - Steigen/klettern o.Ä. ist ja sowieso nur gestattet wenn man min. zu zweit vor Ort ist - aber was versteht man unter einen 3 Mann Standort!?

    Das war es von meiner Seite aus - bitte um rege Teilnahme :)

    Beste Grüße
    Stefan

    Mensch das Thema passt ja gerade wie die Faust aufs Auge!

    Euch erst einmal einen schicken Feiertag!

    Ich habe gerade mal wieder fix eine Frage bzw. ich brauche mal euren Rat lieber Arbeitsschützer und alle anderen :)

    Ich selber bin ja gelernte Fachkraft für Arbeitssicherheit und habe begleitend schon an AMS-Systeme mitgearbeitet. Ich möchte mich in der nahen Zukunft speziell "nicht" nur auf die Arbeitssicherheit stürzen sondern vermehrt auf Tätigkeiten vorbereiten die das Thema ASM BS OHSAS 18001:2007 betreffen.

    Zu mir kann ich nur sagen - ich lerne schnell, denke "meistens" gleich nee Ecke weiter und kann auch sehr komplexe Daten/Arbeitsschritte o.Ä. verstehen/aneignen.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    "Macht es Sinn - den Auditor/Leitenden Auditor f. AMS-System BS OHSAS 18001:2007 gleich zu machen oder erst zum Einblick den Lehrgang Internen Auditor f. AMS-Systeme zu besuchen!? Hat jemand da so seine Erfahrungen bzw. kann mir jemand ein persönliches Feedback geben, wie er mit dem Stoff so klar kam/wie ist es euch ergangen!?


    Besuchen möchte ich den ganzen Spaß bei der DNV in Hamburg.


    Vorab schon einmal vielen Dank für die Mühe!


    Grüße aus dem Celler Raum


    Stefan

    Da mein Thema schon als erledigt markiert worden ist, muss ich leider noch einmal ein neues aufmachen :)

    Mein Senior war nun auf einen Workshop der BG Elektro - und hatte meine Fragestellung mit in die Diskussion eingebunden.

    Führerschein JA oder Nein !?

    Antwort: Geht man das Themengebiet der Theorie und der Praxis durch - Anhand der BGG 966 - entfällt die Pflicht eines Führerscheines! ABER nur wenn eine Theorieausbildung gem. Ausbildungsplan stattgefunden hat - anschließender Test und Urkundenausstellung inkl. Ernennung (Befähigte Person mit dem Typ der Hubarbeitsbühne)
    Arbeitgeber muss auch nicht jemanden als Prüfer ausbilden lassen (auch wenn die BG oder andere Dienstleister dies anbieten) - sondern sich einen MA aussuchen der fachlich und charakterlich dafür geeignet ist (z.B. MA der schon lange im Betrieb ist - eine gewisse Verantwortung aufgrund seines Postens hat und oft mit dem Umgang dieser im Betrieb verwendeten Hubarbeitsbühne vertraut ist).

    Wollte ich am Rande noch einmal loswerden - weiss ja nicht, in welcher Hinsicht das für euch Interessant ist.

    Sollten jetzt wieder Argumente kommen - Das ist totaler Blödsinn - ich gebe nur das weiter, was die BG beim WOrkshop dazu gesagt hat ;)
    Euch ein schickes Wochenende!

    Fantomas

    Erst einmal vielen Dank für eure ganzen Anregungen und Tipps!

    In zwei Wochen ist der Senior bei einem Workshop zum Thema Arbeitssicherheit - ich habe mal die FRage diesbezüglich formuliert und bekomme dann "so" hoffe ich - dort auch noch einmal eine Aussage ;)

    Mhhhhh dann einmal abwarten und Tee trinken :)

    Moin alle Zusammen!

    DAS NERVIGE Thema, Hubarbeitsbühnen :) Mittlerweile habe ich mir echt die Augen wund gelesen - mir Druckstellen am Telefonhörer geholt und bin jetzt immer noch nicht "eindeutig" schlauer!

    Die Fakten:

    Betriebsgröße 270 MA
    Gelenkhubarbeitsbühne - Benutzung ca. 2-mal die Woche für Arbeiten in der Halle
    Höhe: ca. 5 Meter
    Anzahl der Beschäftigten die in der Vergangenheit eine theoretische und praktische Einweisung durch eine ehemalige SiFa bekommen haben ca. 25 MA

    Praktischer Teil durch einen MA der seit ca 20 Jahren dort beschäftigt ist und das "Teil" auswenig und blind bedienen kann.

    Problem: BG Metall sagt - die "müssen" einen "Führerschein" haben - sagt nämlich die BGG 906. Ich meine zu glauben das dies falsch ist. Ist ja auch "nur" ein Grundsatz!

    Und Wieso das ganze - Kann man das Problem folgendermaßen lösen!?

    Wir machen in Zukunft einen theoretischen Teil - Dauer ca. 3 Std. - Praxis durch den MA mit der Berufserfahrung ca. 5 Std. gemäß Ausbildungsplan BGG 906 - Theorieabschlussprüfung durch meine Person, Zertifikatsausstellung und anschließende Beauftragung Typenspezifisch nur auf diese eine Bühne. Unternehmer legt eine Schreiben auf und versichert, das der MA für den praktischen Teil ausbilden darf.. weil lange Berufserfahrung und praxisnähe zu der Gelenkhubarbeitsbühne.

    Was meint Ihr - ich meine diese Diskussion gibt es ja schon ewig ABER eine richtige Antwort.... mhh naja alles sehr schwammig.

    Ist der Gedankensprung von meiner Seite total falsch - bzw. wie würdet ihr es machen wollen!?

    Ziel: Keine extra Kurse für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ( Dauer 3 Tage für Benutzer) / Ausbilder: 8 Tage Kurs.

    Habe das jetzt mal so ganz nüchtern auf die vorhanden Fakten reduziert...

    SO und nun dürft ihr mich auseinanderreißen ;)

    Spaß beiseite, wie sieht ihr das bzw. wie geht ihr mit dem Problem um!? Ich für meinen Teil, befürworte eine Ausbilldung z.B. durch die BG aber wenn es auch anders geht, warum nicht!?

    Beste Grüße :thumbup:

    Euer Fantomas!

    SimonSchmeisser:

    Genau das habe ich auch gelesen. Ich meine, wenn ich das richtig interpretiere - davon ab, gibt es hier nichts zu interpretieren, sieht die Lage doch ---recht-- eindeutig aus.

    Flügelschraube:

    TOP1: Ich bestätige hiermit deine Vermutung das meine "momentane" Qualifikation nicht ausreicht um PSAgA zu überprüfen bzw. abzunehmen. Was an sich ja auch wieder ein Widerspruch zu der BGR198 - dem Sachkundigen - ist. Wenn ich das nämlich auf den letzten Aspekt beziehe, schimpfe ich mich jetzt einfach mal Sachkundiger weil ich seit ca. 3 Jahren an ca. 60 Höhenrettungsschulungen sowie der Prüfung von PSAgA dabei war und mir echt viel fachliche Qualifikationen/Erkenntnise anreichern konnte .

    TOP2: Wirtschaftliche Nutzung ist in diesem Fall "Zweitrangig" - ich meine wir reden über 10 Sätze PSAgA - das macht den Kohl nun auch nicht fett 8)
    Uns ist - vorallem dem Senior- aufgefallen, das sich viele "Sachkundige" schimpfen - und die Prüfung unserers Erachtens mehr als Schwammig verlaufen sind.

    Bsp.: Fehlende Hinweise das Läufer UNBEDINGT umgerüstet werden muss weil der Hersteller eine Sicherheitswarnung an die Leute geschickt hat bzw. drauf aufmerksam gemacht hat.

    Mhhhh wie gesagt, ich persönlich, das ist meine Meinung hört der Spaß genau bei diesem Thema auf. Entweder ich knalle mal 3 Mark 50zig auf dem Tisch und mir diesen Wisch zu holen oder ich lasse es eben sein.
    Genauso wie die Scheinbetreuung im großen Stil mancher Selbstständiger die von Firma zu Firma fahren und nur abzocken um das schnelle Geld zu machen. Ich persönlich bekomme dann das blanke "Mahlzeit" ;)

    Dennoch Danke für die ganzen Anregungen, finde dieses Forum immer noch sehr wichtig - man hört sich mal die ein oder andere Meinung an :) Thanks !

    Weia, das ist aber auch alles umständlich :)
    Wie gesagt - ob nun BGG oder BGR, BGI usw.. die Hierachie ist mir ja nun bewusst - darf eine Gerätewart nun prüfen oder darf er nun nicht prüfen? :wacko:

    Für mich ist die Sache mittlerweile eindeutig - vorallem wenn es zum Staatsanwalt bei einem tödlichen Unfall kommen wird/soll/muss.
    Die Sachkunde ist ja auch alles eine Auslegungssache - die Frage besteht ja eigentlich im wesentlichen - hat er die notwenige Fachkenntnis "das Know How" um solche Sachen prüfen zu dürfen.

    Wie sind die Läufer zu Prüfen -----> HACA z.B. hat seine Baumusterprüfung für einen zurückgerufen weil eine Umrüstung auf einen anderen Typ erfolgen muss
    Manche Auffanggurte haben eine höhere Ablegereife als andere Hersteller (eben nicht 6-8 Jahre sondern 10 Jahre) usw..

    Ich wette, wenn wir diesen Herrn darauf ansprechen - außer einmal PUSTEN wird da nicht viel kommen..

    In der Urkunde steht absolut nichts... außer das der Lehrgang "Gerätewart" heisst und das wars auch wieder.... Stand: 1999

    @ SimonSchmeisser: Es ist die Landesfeuerwehrschule in Celle

    Mhhh und nun - weia Essen ist fertig, ihr entschuldigt mich ;)

    Mensch, so wie es aussieht ist dann damit meine Frage auch schon wieder beantwortet :)

    Eine Sachkunde gemäß BGG 906 liegt nicht vor - wird auch nicht vorliegen weil der gute Mann auch meinte, dieser Gerätewartlehrgang ist dem Sachkundenachweis gem. BGG 906 gleichzustellen.

    Kurz --------> er darf nicht prüfen :) Ich finde es persönlich nur eine Frechheit PSAgA zu prüfen - nur weil man denkt, ich habe soetwas "ungefähres" schon einmal gemacht. DA Hängen wortwörtlich Menschen dran!
    Nächste Woche wird sich auch herausstellen ob derjenige die Steigschutzeinrichtungen über Jahre abgenommen hat - dann wird es echt schon kriminell.

    Habe ich was vergessen - Mensch, danke euch allen noch einmal, ihr seit Spitze :thumbup::thumbup::thumbup:

    Wenn dem so sein sollte, dann würde das ja alles Sinn ergeben :)

    Habe nur die Urkunde hier bei mir auf dem Tisch und da steht nichts drauf - auch die Landesfeuerwehrschulen bieten mittlerweile diese Lehrgänge an ABER nach BGG906 PSAgA. In den Lehrgangsinhalten diverser Landesfeuerwehrschulen Hier -----> Gerätewartlehrgang findet man nichts von PSAgA o.Ä.
    Wie gesagt, ich finde das sehr dubios.

    Urkunde ohne Aussagekraft und den Inhalt "wortwörtlich" in der Mail aus der BGG 906 und BGR 198/199 wild zusammengewürfelt :)

    Ich hoffe, nächste Woche bekomme ich mal jemanden ans Telefon - notfalls muss die BG herhalten.

    Danke erst einmal für deine schnelle Antwort :)
    - WER- welchen Nachweis zu erbringen hat und wie dieses Vertraglich geregelt ist - weiss ich momentan nicht, werde ich aber nachher mal bei meinem Senior nachfragen.

    Habe mir die BGG 906 noch einmal angeschaut und dort steht nämlich expezit, was an Theorie und Praxis erworben werden "muss" und wie eine Prüfbescheinigung auszusehen hat. (16Std. a' 45 Minuten + Praxis)

    Der Gerätewartlehrgang dieses Mannes hat INSGESAMT 3 Tage gedauert - bezweifel halt das die erforderlichen Stunden dort auch schon mit inbegriffen sind - andere Themen werden dort ja auch in den Lehrgang durchgenommen.

    Sachkunde hin-, oder her - naja ich finde das eh ein bißchen komisch- diese Befrifflichkeit "sachkundig ist...." - für mich ist das eher ein Freifahrtsschein ;)

    Gruß Stefan