Erst einmal euch ALLEN einen "wunderschönen" Guten Tag!
Ich freue mich jetzt schon auf eure Antworten bezüglich folgender Thematik
Zum Sachverhalt:
Mein Vater ist seit 8 Jahren selbstständig und betreut Firmen bezüglich Arbeitssicherheit und die Durch-, und Ausführung von Höhenrettungsschulungen - Bundesweit - mit einem jährlichen Durchlauf von ca. 450 Personen. Nun haben "wir" folgendes Problem bzw. sind auf etwas gestoßen was uns etwas verwirrt.
Bei der Betreuung eines neues Betriebes in der Arbeitssicherheit haben wir festgestellt, das ein Hauptfeuerwehrmann nebenberuflich auf Selbstständigenbasis die jährliche Überprüfung von PSA durchführt und diese auch abnimmt.
Bis hier- behaupte ich - ist der Sachverhalt "sauber". Gehen wir einen Schritt weiter.
Sachkunde hat derjenige erworben wer einen anerkannten Lehrgang nach der BGG 906 absolviert hat bzw. diesen Schein dem Auftraggeber vorweisen kann. Diese Erkenntnis gaben wir den Auftragnehmer weiter - dieser wurde hellhörig und sprach den guten Mann mal an und bat nach "Jahren" um diesen Nachweis.
EIN NACHWEIS KAM AUCH!
------ Der Nachweis über einen Gerätewartlehrgang der Landesfeuerwehrschule XYZ ------ aus dem Jahre 1999!
+
Schriftverkehr aus einer E-Mail:
" Sehr geehrter Herr XYZ,
mit gleicher Mail sende ich Ihnen die Prüfbescheinigung
Gerätewart durch die Bundesland Landesfeuerwehr-
schule Musterstadt, die die Sachkundigenschulung GUV-R &GUV-G (BGG906)
mit folgenden Inhalten hat:
-Allgemeine Hinweise, Grundlagen und Anwendung
-Aufgaben eines Sachkundigen
-Grundkenntnisse der rechtlichen Grundlagen
-Vorschriften und Normen
-Auffanggurte, Verbindungsmittel, Auffanggeräte
-Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
-Anforderungen, Benutzung, Aufbewahrung
-Erkennen und Beurteilen von schadhaften Produkten
-Dokumentation der Prüfung
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
WAS HALTET IHR VON DIESEN NACHWEIS UND WAS FÜR EINE AUSSAGEKRAFT HAT DIESER GERÄTEWARTLEHRGANG!?
Wenn es sich herausstellt, das diese Person jahrelang Auffanggurte, Rettungssgeräte, Haltegurte, Seil-, und Bandfalldämpfer geprüft hat - ohne eine "richtige" Sachkunde erworben zu haben - was macht man mit diesen Mann!?
Bevor ich es vergesse: Die Inhalte der Mail, finden sich selbstverständlich nicht in der Urkunde des Gerätewartlehrganges wieder! Wurde wohl eher aus der Vorschrift abgeschrieben und in der E-Mail eingefügt!
Ich bitte euch alle hier um eine Hilfe und eine Klärung des Sachverhaltes. Die Landesfeuerwehrschule welche vor Ort, möchte mir keine Auskunft erteilen . schon komisch.....
Vielen Dank schon Einmal!
Euer Stefan