Dubiose Sachkunde nach BGG 906 - Prüfung von PSA! - An alle Sifas und diejenigen die in der Feuerwehr sind!

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  • Stimme ich Euch zu.
    Fantomas: Ja, das ist schon dramatisch, wenn bei einer Prüfung nicht auffällt, dass eine notwendige Umrüstung nicht gelaufen ist und das würde mich, genau wie Dich ja auch, stutzig machen. Jetzt versteh ich auch mal den Hintergrund, warum Du so spezifisch nachfragst.
    Ich erklär Dir mal kurz, wie eine Prüfung normalerweise auszusehen hat und zu dokumentieren ist.
    Vorraussetzungen:
    Material muss komplett vorgelegt werden. Verkette Systeme, wie Rettungssystem sind im Ganzen vorzustellen,
    die Gebrauchsanleitung/ Dokumentation des Herstellers, Prüfprotokolle der letzten Prüfung und ggf. Instandsetzungs-/ Wartungsnachweise müssen vorliegen.

    Hier ist es wichtig, dass der Prüfer nachvollziehen kann, ob er überhaupt prüfen darf, weil es Materialien, Geräte oder Bestimmungen des Herstellers gibt, wo dieser eine Prüfung durch einen "normalen" Sachkundigen ausschließt.
    Bsp: Singing Rock. Hier schreiben die klar vor, dass die Prüfung nur durch einen von Singing Rock zertifizierten Sachkundigen durchzuführen ist. Wenn Du den Wisch net in der Hand hast (ich habe diesen), darfst Du deren Produkte überhaupt net Prüfen... Herstellervorgabe.

    Der Prüfer sollte jederzeit z. B. auf die Homepage des Herstellers gehen können, um entsprechende Informationen zu den Prüfobjekten erhalten zu können, bsp. Rückrufe der Petzl Absorbicas bestimmter Herstellungschargen...

    Dann findet die Prüfung der einzelnen Komponenten statt. Zuerst die Sichtprüfung mit Prüfung der max. Verwendbarkeitsdauer (Ablegereife) dann die Prüfung entsprechender Funktionen. Hier aber aufpassen. Bei z. B. mitlaufenden Auffang- oder Abseilgeräten gehört eine Funktionsprüfung dazu. Dass kann bei Abseilgeräten dazu führen, dass der Prüfer sich damit über entsprechende Höhen abseilen muss, Bsp: Petzl ID oder Rik. Dazu sollte er fähig sein.

    Die Dokumentation erfolgt nicht auf die einfache Art. Für jedes Objekt/ System wird ein einzelnes Prüfprotokoll erstellt. Hier werden Materialien und Geräte der PSA-Kat. 3 geprüft. Da weise ich für jeden Karabiner, für jeden Gurt etc. alles mit einzelnen Prüfpunkten nach. Oder stell Dir mal vor, dass Du ein Atemschutzgerät zur Prüfung gibst und Du bekommst es mit einem Zettel wieder, wo draufsteht, dass es i. O. ist. Na ja. Weißt, was ich meine.
    Grade für zusammenhängende Systeme ist das wichtig. Ich muss als Prüfer sehen können, was dort integriert ist, mit welcher SerienNr. etc. Nur so kann ich doch nachhalten, ob da etwas ausgetauscht wurde, was eigentlich nur hätte der Hersteller machen dürfen. Dann müsste ja zusätzlich ein Nachweis des Herstellers vorliegen.
    Die Dokumentation für die Ausstattung eines Industriekletterers kann somit schon mal ein ganzer Ringordner sein. Übrigens sind die Nachweise mitzuführen. Das geht dann auch vereinfacht aber eine genaue Dokumentation ist zu erstellen und auf Verlangen entsprechender Berichtigter vorzulegen, z. B. BG.
    Ich schildere den großen Fall, also mit Abseilgeräten etc. Im kleinen Fall (reine PSAgA) geht das relativ zügig, grade wenn alles gleiche Komponenten sind.

    Hilft Dir das weiter?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hier ist es wichtig, dass der Prüfer nachvollziehen kann, ob er überhaupt prüfen darf, weil es Materialien, Geräte oder Bestimmungen des Herstellers gibt, wo dieser eine Prüfung durch einen "normalen" Sachkundigen ausschließt.
    Bsp: Singing Rock. Hier schreiben die klar vor, dass die Prüfung nur durch einen von Singing Rock zertifizierten Sachkundigen durchzuführen ist. Wenn Du den Wisch net in der Hand hast (ich habe diesen), darfst Du deren Produkte überhaupt net Prüfen... Herstellervorgabe.

    Hallo Jens!

    Schöne Darstellung von Dir.
    Nun hab ich auch etwas dazu gelernt.
    Mit 999 promilliger Sicherheit kann ich sagen, dass diese Prüfvorgänge nicht unbedingt so laufen.
    Die Dekra hat z.B. nicht nach Papieren gefragt.

    Dass die Hersteller eine solche Forderung, wie Du schreibst, aufstellen dürfen halte ich für falsch.
    Ich meine wir hätten es schon bei Regalen diskutiert, dass bestimmte Hersteller nur eigene Prüfer wollen.
    Hier bin ich mir ziemlich sicher, dass solche Vorgaben vor Gericht keinen Bestand haben.

    Die Gurtsysteme gehen ja sowieso nach relativ kurzer Zeit in den Müll.
    Über erweiterte Systeme haben wir hier zunächst nicht gesprochen. Auf der BG-Schulung sind zunächst auch NUR die eigentlichen Gurtsysteme dran.
    Erweiterte Rettungssysteme müssen speziell geschult werden.

    Wichtig erscheint mir bei allen Prüfern bzw. Prüfungen, dass der Prüfende vor allem seine Grenzen kennt. Ich meine hier nicht nur PSA (oder PSAgA), sondern alle Prüfungen.

    Grüße
    Flügelschraube

  • @ Globetrotter KLar haben deine Auführungen geholfen :D

    Melde mich bei Euch morgen einmal in ruhe, mir brummt so der Schädel, wenn ich jetzt schreibe - wird da nur wirres Zeug bei rauskommen 8|

    In dem Sinne, euch einen schicken Start in die neue Woche ;)

  • Hallo Flügelschraube.
    Diese Zertifizierung durch z. B. Hersteller kannst Du meistens beantragen (kostenlos), wenn Du den Nachweis nach BGG 906 vorweisen kannst. Mich hats nix gekostet. Auf dem Lehrgang nach BGG 906 lernst Du aber auch, dass die Herstellervorgaben zwingend zu beachten sind. Daher lohnt es sich, sich einfach mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen und dies anzufragen. Ich wage in dem geschilderten Fall mal zu behaupten, dass in meinem Beispiel der Hersteller die Zertifizierung des angesprochenen Kollegen verweigern würde. Ich hatte mich auch schon gefragt, ob die damit Kohle machen wollen aber seit diesem Thema sehe ich es jetzt nicht mehr so. Ich möchte auch noch das Bsp. Höhensicherungsgeräte anführen. Die Dinger sind ja nun überall im Einsatz. Hier sieht es ebenfalls so aus. Hier müssen Prüfungen durchgeführt werden, die ich aber als Sachkundiger garnicht machen kann, weil ich dafür keine Prüfausstattung habe. Da müssen ganz bestimmte Prüfungen gemacht werden, die nur der Hersteller machen kann oder eben Leute, die die Ausstattung besitzen und vom Hersteller zertifiziert sind.

    Gruß

    Jens

    PS: Den Prüfungsablauf, den ich geschildert habe ist der Idealzustand. Oft liegen die alten Prüfberichte nicht vor aber ohne Anleitung des Herstellers.... Geht ja wohl garnicht. Wie soll denn der Nutzer eine korrekte Prüfung vor Benutzung durchführen oder bei Anwendungsschwierigkeiten nachschauen?

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)