Stimme ich Euch zu.
Fantomas: Ja, das ist schon dramatisch, wenn bei einer Prüfung nicht auffällt, dass eine notwendige Umrüstung nicht gelaufen ist und das würde mich, genau wie Dich ja auch, stutzig machen. Jetzt versteh ich auch mal den Hintergrund, warum Du so spezifisch nachfragst.
Ich erklär Dir mal kurz, wie eine Prüfung normalerweise auszusehen hat und zu dokumentieren ist.
Vorraussetzungen:
Material muss komplett vorgelegt werden. Verkette Systeme, wie Rettungssystem sind im Ganzen vorzustellen,
die Gebrauchsanleitung/ Dokumentation des Herstellers, Prüfprotokolle der letzten Prüfung und ggf. Instandsetzungs-/ Wartungsnachweise müssen vorliegen.
Hier ist es wichtig, dass der Prüfer nachvollziehen kann, ob er überhaupt prüfen darf, weil es Materialien, Geräte oder Bestimmungen des Herstellers gibt, wo dieser eine Prüfung durch einen "normalen" Sachkundigen ausschließt.
Bsp: Singing Rock. Hier schreiben die klar vor, dass die Prüfung nur durch einen von Singing Rock zertifizierten Sachkundigen durchzuführen ist. Wenn Du den Wisch net in der Hand hast (ich habe diesen), darfst Du deren Produkte überhaupt net Prüfen... Herstellervorgabe.
Der Prüfer sollte jederzeit z. B. auf die Homepage des Herstellers gehen können, um entsprechende Informationen zu den Prüfobjekten erhalten zu können, bsp. Rückrufe der Petzl Absorbicas bestimmter Herstellungschargen...
Dann findet die Prüfung der einzelnen Komponenten statt. Zuerst die Sichtprüfung mit Prüfung der max. Verwendbarkeitsdauer (Ablegereife) dann die Prüfung entsprechender Funktionen. Hier aber aufpassen. Bei z. B. mitlaufenden Auffang- oder Abseilgeräten gehört eine Funktionsprüfung dazu. Dass kann bei Abseilgeräten dazu führen, dass der Prüfer sich damit über entsprechende Höhen abseilen muss, Bsp: Petzl ID oder Rik. Dazu sollte er fähig sein.
Die Dokumentation erfolgt nicht auf die einfache Art. Für jedes Objekt/ System wird ein einzelnes Prüfprotokoll erstellt. Hier werden Materialien und Geräte der PSA-Kat. 3 geprüft. Da weise ich für jeden Karabiner, für jeden Gurt etc. alles mit einzelnen Prüfpunkten nach. Oder stell Dir mal vor, dass Du ein Atemschutzgerät zur Prüfung gibst und Du bekommst es mit einem Zettel wieder, wo draufsteht, dass es i. O. ist. Na ja. Weißt, was ich meine.
Grade für zusammenhängende Systeme ist das wichtig. Ich muss als Prüfer sehen können, was dort integriert ist, mit welcher SerienNr. etc. Nur so kann ich doch nachhalten, ob da etwas ausgetauscht wurde, was eigentlich nur hätte der Hersteller machen dürfen. Dann müsste ja zusätzlich ein Nachweis des Herstellers vorliegen.
Die Dokumentation für die Ausstattung eines Industriekletterers kann somit schon mal ein ganzer Ringordner sein. Übrigens sind die Nachweise mitzuführen. Das geht dann auch vereinfacht aber eine genaue Dokumentation ist zu erstellen und auf Verlangen entsprechender Berichtigter vorzulegen, z. B. BG.
Ich schildere den großen Fall, also mit Abseilgeräten etc. Im kleinen Fall (reine PSAgA) geht das relativ zügig, grade wenn alles gleiche Komponenten sind.
Hilft Dir das weiter?
Gruß
Jens