Beiträge von MiFaSi1972

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    "Arbeiten mit Absturzgefahr" sind im Katalog der Tätigkeiten mit verpflichtenden bzw. freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen gem. ArbMedVV nicht erwähnt. Dieser Umstand, der nach unserer Erfahrung in der Praxis für einige Rechtsunsicherheit sorgt, sollte jedoch nicht zum Anlass genommen werden, auf die Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G41 zu verzichten. Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschrift gehört die Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu den Pflichten eines Unternehmers (§ 3 GUV-V A1, § 5 ArbSchG) und auf der Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung ist für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen (§ 3 ArbMedVV). Insofern ist die G41 als Nachweis der körperlichen Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr anzusehen, deren Notwendigkeit sich aus einer gewissenhaften Gefährdungsermittlung und -beurteilung ergeben sollte.

    Zusätzlich ergibt sich auch aus § 7 ArbSchG die Unternehmerpflicht, bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte deren Befähigung je nach Art der Tätigkeit zu prüfen. Bei Arbeiten unter Absturzgefahr ist wohl davon auszugehen, dass neben der fachlichen Eignung (Ausbildungsnachweise) ganz sicher auch der gesundheitliche Aspekt zu berücksichtigen ist. Auf unserer Baustelle verlangen wir den Nachweis für alle Mitarbeiter die in Höhe ab 2m arbeiten.

    Hallo zusammen,auch ich möchte mich dann einmal Vorstellen:

    Ich bin gelernter Elektriker und Fahrlehrer.

    Nach meinem Techniker Verkehrstechnik, Schwerpunkt Verkehrsmanagement habe ich mich zur FASI und SiGeKo ausbilden lassen.

    Weiterhin bin ich Sachkundiger zur Prüfung von Ketten und Hebezeugen, Regalanlagen, Gerüsten, Leitern und Tritten sowie für PSA gegen Absturz.


    Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit und Meinungsbeiträgen im Forum

    Als Sachkundiger zur Prüfung von Regalanlagen muss ich deine Frage mit einem ganz klaren JA beantworten. Bei der Prüfung durch BG oder Gewerbeaufsicht gem §10 Abs1 BGV A1 wird man nämlich mit der Frage konfrontiert: Sind Sie ihrer wöchentlichen Prüfpflicht nachgekommen? Prüfberichte? Jahresprüfberichte?

    Die Sichtkontrolle macht in den meisten Fällen der Sicherheitsbeauftragte, welcher sich jedoch in den Regalen auskennen sollte. Ich nehme diesen immer bei meinen Prüfungen mit und gebe, hoffe ich, wertvolle Tips