Hilfe wann müssen elek. ortsveränderliche Geräte geprüft werden

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  • Hallo zusammen,

    vorweg ich bin keine FaSi. Wann müssen z.B. ein Akkuschrauber geprüft werden? Bevor man ihnen einsetzen tut oder nach einen gewissen Zeitraum. Jährlich ist klar wenn die Geräte schon genutzt werden. Mir geht es um neuanschaffungen. Also wir kaufen einen Akuuschrauber mit CE Kennzeichnung etc...müssen wir diesen Prüfen bevor er genutzt wird?

    Sorry, ich hoffe mich nicht all zu komisch ausgedrückt zu haben.

    DANKE ?(

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  • Hallo Feuerlöscher!

    Ich bin nun unsicher, was Du Deinem Chef sagen willst.
    Wenn Du ihm sagst, dass er jedes neue Grät zunächst einer richtigen elektrischen Prüfung unterziehen soll, dann scheint mir dies mehr als übertrieben.
    Natürlich muss man ein Gerät optisch betrachten. 95 % der Fehler sind ja optisch erkennbar.

    Grüße
    FS

  • Hallo Feuerlöscher,

    visuelle Prüfung -ok, man soll aber nicht vergessen den "GS" Siegel. Dem Produkt wird bescheinigt, dass es den Anforderungen des Geräte und Produktsicherheitsgesetzes entspricht.


    Gruß

    Metall

  • Tach Feuerlöscher,

    der (er) Arbeitgeber stellt für seine Mitarbeiter Arbeitsgeräte zur Verfügung. Diese Arbeitsgeräte müssen in einem ordnungsgemässen Zustand sein, damit keine Gefahr von den Geräten ausgeht.

    Das hat er zu überprüfen und genau dafür gibt es die BGV A3, die die entsprechenden geltenden VDE Vorschriften eingebaut hat und das regelt.

    Die Intervalle für eine Prüfung kann er selbst bestimmen. Dazu hat er einen bestimmten Rahmen. Je nach Beanspruchung der Geräte kann er dann Prüfungen alle 3 Monate ansetzen oder einmal pro Jahr (siehe BGV), je nach Beanspruchungsgrad.
    Ein neues Gerät, egal wieviele Zeichen es hat, muss ebenfalls überprüft werden (Eingangskontrolle). Als NAchweis für eine Prüfung dient NICHT ein Aufkleber/Prüfsiegel, sondern ein Protokoll, das aufzubewahren ist!
    Die Prüfung selber kann z.B. eine Elektrofachkraft mit entsprechenden Gerät durchführen (Betriebselektriker).

    Das ein Gerät vor der jeweiligen Benutzung durch den Anwender visuell überprüft wird, sollte sich von selbst verstehen.

    Alle Klarheiten beseitigt?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo!

    ... und wieder diese Grundsatzdiskussion 8)

    Was aus praktischer Sicht nun passabel erscheint oder was auch nicht .. nach BGV A3 sind Elektrogeräte vor Inbetriebnahme zu prüfen, es sei denn, der Hersteller/Händler kann eine Prüfung nach BGV A3 mit Auslieferung nachweisen.
    Diese Prüfung ist nicht durch eine Sichtprüfung, oder durch diverse GS und Co. - Aufkleber zu ersetzen.

    Und das finde ich auch gut so, da ich bei meinen betreuten Firmen seit Gültigkeitsbeginn der BGV A3 und (schleppender) Einführungsphase schon so um die 20 nagelneue Geräte erlebt habe, die sang- und klanglos durch die BGV A3 - Prüfung (orstveränderliche Elektrogeräte) durchgerasselt sind.
    Darunter waren neben hochpreisigen Büro-Stehlampen natürlich auch die üblichen Verdächtigen, wie z. B. Lichterketten aus China.
    Bei 0% dieser Geräte waren die Fehler optisch erkennbar und viele hatten die vielgerühmten GS und Co. - Aufkleber!

    Gruß
    Andreas

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  • Und das finde ich auch gut so, da ich bei meinen betreuten Firmen seit Gültigkeitsbeginn der BGV A3 und (schleppender) Einführungsphase schon so um die 20 nagelneue Geräte erlebt habe, die sang- und klanglos durch die BGV A3 - Prüfung (orstveränderliche Elektrogeräte) durchgerasselt sind.
    Darunter waren neben hochpreisigen Büro-Stehlampen natürlich auch die üblichen Verdächtigen, wie z. B. Lichterketten aus China.
    Bei 0% dieser Geräte waren die Fehler optisch erkennbar und viele hatten die vielgerühmten GS und Co. - Aufkleber!


    Kann ich auch so bestätigen. Bedenkt bitte, dass diverse Aufkleber nur bestätigen, dass das Baumuster geprüft wurde und viele Hersteller nur stichprobenartige Kontrollen durchführen. Hier ist NICHT sichergestellt, dass das Gerät, was Ihr da habt, alle diese Prüfungen wirklich erhalten hat. Daher, VOR Inbetriebnahme prüfen/ prüfen lassen. Sonst kann es da ein böses Erwachen geben.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Was aus praktischer Sicht nun passabel erscheint oder was auch nicht .. nach BGV A3 sind Elektrogeräte vor Inbetriebnahme zu prüfen, es sei denn, der Hersteller/Händler kann eine Prüfung nach BGV A3 mit Auslieferung nachweisen.


    Genau so und nicht anders.

  • Bei uns wird jedes neu angeschaffte Gerät geprüft. Erst nach bestandener Prüfung wird es dann zur Benutzung freigegeben. Um dieses Prozedere auch sicherzustellen, werden ortsveränderliche, elektrotechnische Betriebsmittel grundsätzlich nur über die technische Abteilung beschafft.

    Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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  • Bei uns wird jedes neu angeschaffte Gerät geprüft. Erst nach bestandener Prüfung wird es dann zur Benutzung freigegeben. Um dieses Prozedere auch sicherzustellen, werden ortsveränderliche, elektrotechnische Betriebsmittel grundsätzlich nur über die technische Abteilung beschafft.

    Christian


    Und wie stellt ihr sicher, dass das auch für die privat mitgebrachten Geräte gemacht wird?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Und wie stellt ihr sicher, dass das auch für die privat mitgebrachten Geräte gemacht wird?


    Das ist ganz einfach. Es existiert grundsätzlich das Verbot, das private Geräte ohne Prüfung betrieben werden. Lässt sich aus Gründen des Brandschutzes begründen. Ich kenne viele Firmen, die das so handhaben. 60% der Brände entstehen durch defekte Elektrogeräte/ elektr. Anlagen. Daher dieses Verbot. Private Geräte müssen ebenfalls erst geprüft werden, bevor diese eine Genehmigung zum Betreiben in der Firma bekommen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)


  • Das ist ganz einfach. Es existiert grundsätzlich das Verbot, das private Geräte ohne Prüfung betrieben werden. Lässt sich aus Gründen des Brandschutzes begründen. Ich kenne viele Firmen, die das so handhaben. 60% der Brände entstehen durch defekte Elektrogeräte/ elektr. Anlagen. Daher dieses Verbot. Private Geräte müssen ebenfalls erst geprüft werden, bevor diese eine Genehmigung zum Betreiben in der Firma bekommen.

    Schick sowas. Ist nur ein Problem wenn nicht sanktioniert wird. Damit habe ich ständig zu kämpfen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Private Geräte sind natürlich ein Problem! Generell verbieten kann man private Geräte nicht, man kann auch nicht in jedem Fall klinikeigene Geräte zur Verfügung stellen.
    Die häufigsten privaten Geräte im Krankenhaus sind der Fön und der elektrische Rasierapparat. Wir haben natürlich schon über dieses Problem nachgedacht, aber eine Lösung haben wir da auch noch nicht. Es bedeutet natürlich auch einen sehr hohen personellen Aufwand für die Prüfung und Kontrolle, auch wenn der Patient nur 2 oder 3 Tage im Krankenhaus verweilt.
    Vielleicht gibt es ja in anderen Häusern schon gute Erfahrungen oder Lösungsansätze!? Für Ideen und Hinweise bin ich immer dankbar.

    Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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  • Private Geräte sind natürlich ein Problem! Generell verbieten kann man private Geräte nicht, man kann auch nicht in jedem Fall klinikeigene Geräte zur Verfügung stellen.
    Die häufigsten privaten Geräte im Krankenhaus sind der Fön und der elektrische Rasierapparat. Wir haben natürlich schon über dieses Problem nachgedacht, aber eine Lösung haben wir da auch noch nicht. Es bedeutet natürlich auch einen sehr hohen personellen Aufwand für die Prüfung und Kontrolle, auch wenn der Patient nur 2 oder 3 Tage im Krankenhaus verweilt.
    Vielleicht gibt es ja in anderen Häusern schon gute Erfahrungen oder Lösungsansätze!? Für Ideen und Hinweise bin ich immer dankbar.

    Christian


    ups, ich glaube hier haben alle an was anderes gedacht, nämlich an Geräte wie Kaffeemaschine, Radio usw. die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz mitbringen. Aber Patienten hmm, klar ich würd ja auch meinen Föhn mitbringen.

    Interessante Frage. Bin gespannt was da die KH-Fasis zu sagen

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ich habe jetzt auch mehr in die Richtung von awen gedacht. Bei Patienten sieht es ja wieder anders aus, jedoch gäbe es die Möglichkeit eben solche Geräte zu verbieten, die als Hitzequelle dienen. Eben die Kaffeemaschine etc. Können nicht Föne für die Zimmer angeschafft werden, die entsprechend geprüft werden? Z. B. halbjährlich? Aber ich denke, dass in Schwesternzimmern/ Stationszimmern alles eigentlich vorhanden ist. So kenne ich es von meiner werten Exfrau (Krankenschwester). Auf den Patientenzimmern sieht das ja wieder anders aus. Da hätte ich jetzt nicht wirklich ne 100%-Lösung für :S Sind ja Kunden :whistling:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

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