Hallo SiFa ´s,
Gut oder fahrlässig war gestern eine Diskussion im Lager.
Man stellte Blechbauteile auf Anweisung der GF übereinander.
Grundfläche ca 1 m breit / o,5 m tief / 2 m hoch. Davon 3x Stck übereinander / Ergo Gesamthöhe ca. 6 m.
Dies aus Kosten / Lagerplatzgründen.
Untergrund: glatter Lagerboden , keine Palette.
Die BGR 234 sagt mir nicht klar aus, darf ich das oder nicht. ( Jedenfalls erkenn ich das nicht)
Bitte um Nachhilfe.
Gruß Qualit