Stapelhöhen von Artikel im Lager

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  • Hallo SiFa ´s,
    Gut oder fahrlässig war gestern eine Diskussion im Lager.
    Man stellte Blechbauteile auf Anweisung der GF übereinander.
    Grundfläche ca 1 m breit / o,5 m tief / 2 m hoch. Davon 3x Stck übereinander / Ergo Gesamthöhe ca. 6 m.
    Dies aus Kosten / Lagerplatzgründen.
    Untergrund: glatter Lagerboden , keine Palette.

    Die BGR 234 sagt mir nicht klar aus, darf ich das oder nicht. ( Jedenfalls erkenn ich das nicht) :?:
    Bitte um Nachhilfe.

    Gruß Qualit

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  • Hallo Qualit,

    wie glatt sind denn so deine Bleche? Liegen die schön trocken aufeinander, saugen sich quasi fest oder sind die Dinger noch total glatt und rutschen bei jeder horizontalen Gradabänderung?

    Metall auf Metall ist sicherlich nicht so schön. Ohne deine Sache jetzt zu kennen, würde ich auf jeden Fall etwas Holz dazwischenpacken oder irgendeine Anti-Rutschmatte, Gummi, etc..

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Grundfläche ca 1 m breit / o,5 m tief / 2 m hoch. Davon 3x Stck übereinander


    Hallo Qualit.
    Wie sieht es denn mit Lehrgang/ Fortbildung aus?
    Momente mal.
    Stahlbleche, einen Meter breit, halben Meter tief, zwei Meter hoch????????????
    Ohne Stabilisierung ... einfach so???
    No Go!!!! Selbst bei Gerüsten ist ein Verhältnis von 1 zu 3 einzuhalten! Und das ohne diese Last!
    Ist dieser Stapel an Verkehrswegen? Hat ein Stapler aufgrund des Gewichts einen Schutz über dem Fahrerhaus???
    Oder existieren entsprechende Schutzmaßnahmen?

    Gruß

    vom entsetzten Jens 8|

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo Safety_officer

    das nimmt zu viel Platz weg.

    Darf man oder darf man nicht gemäß Richtlinen so stapeln?
    Das ist hier die Frage und wenn nicht ,wie ist das erklärbar.
    Gruß Qualit

  • ... danke an alle die sachlich geschrieben haben.
    Scheint ja hier kein Selbsveständnis zu sein. Frustet mich schon sehr.

    Moin, seit Ihrer Anmeldung auf dieser Internet-Plattform sind mehr als 1.000 Beiträge erschienen.

    Um Ihre These, dass Ihrem Empfinden nach zahlreiche unsachliche Beiträge zu beklagen sind, zu belegen, bitte ich Sie, mindestens fünf Ihrer Meinung nach unsachliche Beiträge anzugeben, die Sie "gefrustet haben", damit wir Ihre Empfindlichkeit verstehen. :S
    Und geben Sie bei dieser Gelegenheit bitte einen Ihrer Beiträge an, bei denen Sie einem Fragesteller aus diesem Forum eine hilfreiche Antwort gegeben haben oder wo Sie uns hilfreich Ihre Berufserfahrungen weitergegeben haben. :D
    Und wenn Sie weiter solche Beiträge, wie oben zitiert, liefern möchten, sollten Sie eine Umbenennung von "Qualit" in "Tullius Destructivus" in Erwägung ziehen. :cursing:
    Und ob dieser (mein) Beitrag nun als "unsachlich" oder "der Sache gerecht" empfunden wird, können Sie mit einer Umfrage bei den Mitlesern klären lassen; dazu gibt es hier eine schöne Forenfunktion.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leute... ich bitte Euch!

    Wir wollen doch alle sachlich bleiben, oder?

    Also, wenn Qualit irgendwie Problem hat kann er sich gerne bei mir melden und bei a.r.ni weiß ich ja
    das dich "sowas" sehr aufregt und du sofort für die Sifapage "in die Presche" springst.

    Ich möchte nur an alle appellieren nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und erstmal ruhig und sachlich
    nachfragen wo denn die Probleme liegen - oft sind es einfach nur Komunikationsprobleme oder Probleme bei der
    Nutzung des Forums an sich - nicht auf die jeweilige fachliche Kompetenz bezogen!

    Es ist Sonntag, also wir schlafen drüber und morgen steigen wir wieder ein - OK!?

    Chris

    preview

  • Darf man oder darf man nicht gemäß Richtlinen so stapeln?


    Nachzulesen in der BGI 582: "Die Schlankheit von Stapeln – das Verhältnis der Höhe zur Schmalseite der Grundfläche – darf nicht größer als 6 :1 sein."
    Bei den genannten Angaben "Grundfläche ca 1 m breit / o,5 m tief / 2 m hoch" haben wir die Schmalseite mit 0,5m x 6 = 3m, sprich, der Stapel darf nicht höher sein als 3 m.
    Ein Stapeln der Schränke ist danach nicht möglich.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • @ all,

    jetzt mal alle Theorie weggelegt.

    Ich finde diese Sache kann man doch sehr gut mit "Bauchgefühl" regeln. Wenn ich so einen Stapel direkt sehen könnte/würde, könnte ich mir vom Bauch her ein Urteil erlauben und das wäre ein nein. Warum? Ein gewisses Kribbeln würde Risiko schreien.
    Was ich damit sagen will ist doch, warum muß man immer alles mit irgendwelchen Formeln begründen, wenn BGV A0 (gesunder Menschenverstand) hier schon rebelliert?

    Nichts gegen die Leutchen, die eine passende Begründung abgegeben haben!


    @ Qualit, danke für das Danke zu meiner Antwort: Gerne. Wobei ich irgendwie auf dem Schlauch stehe und die Sache mit der Selbstverständlichkeit nicht verstehe. Ich denke, jeder der antworten will (das kommt in einem Forum manchmal vor), macht das eben so gut er/sie kann. Die Antworten sind sicherlich von der Qualität unterschiedlich, mal gut, mal bissig oder eben auch mal daneben, doch das gehört dazu. Jeder hat eben seine persönliche Brille auf.

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Safety-Officer hat ja die Regelung erwähnt und schön erklärt, dass auch ich sie verstehe. :thumbup:

    ...Ich finde diese Sache kann man doch sehr gut mit "Bauchgefühl" regeln. Wenn ich so einen Stapel direkt sehen könnte/würde, könnte ich mir vom Bauch her ein Urteil erlauben und das wäre ein nein. Warum? Ein gewisses Kribbeln würde Risiko schreien...


    Meine Praxiserfahrung sagt mir: Jeder einfache IKEA(*) Schrank hat als Lieferbestandteil ein kurzes Stück Rolladenband und zwei Schrauben dabei, als Kippsicherung. Wenn ich mir dann vorstelle, dass jemand 3 Schränke übereinander stellt, ohne jegliche Kippsicherung und die Schränke auch nicht durch ihr gewaltiges Gewicht eine gewisse Standfestigkeit vorweisen, dann ist die Entscheidung klar. Ohne entsprechende Sicherung ist ein solcher Stapel nicht durchzuführen.

    (*) Man kann hier auch weitere Möbelhäuser aufführen, der genannte Name dient nur als Beispiel.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Natürlich erzeugt alleine die bildliche Vorstellung, das da drei Blechschränke ohne Sicherung senkrecht übereinander stehen, ein verda*** ungutes Kribbeln im Bauch.
    Aber ein Bauchgefühl, und das wissen wir, reicht nun mal dummerweise als Begründung für eine Forderung nicht aus.
    Und deshalb halte ich die Frage: "Wo steht das?" für absolut berechtigt.
    Denn manche Information ist nicht einfach zu finden, insbesondere wenn entsprechende Vorgaben (hier z.B. die BGI 869) zurückgezogen werden und die Suche in der Präventionsdatenbank der DGUV mit den passenden Begriffen ins Leere läuft.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo @ all.

    richtig gute Argumente sind ja zutagegekommen.DANKE

    Das freut einen sehr!

    Bauchgefühl hat aber häufig in der Haftungsfrage keinen sehr hohen Beweischarakter.

    ZDF-- heißt/bedeutet ZAHLEN--DATEN--- Fakten

    Alles muß begründbar gemacht und bewertet werden. So war das früher und so ist es sicherlich auch noch heute.

    Um beim Beispiel zu bleiben, was nicht getürkt ist, wie bringt man dieses zu einem guten Ende in der Beweiskette.

    Nicht einfach nur sagen -- nicht so hochstapeln -höchsten 2x / oder Regal bauen.

    Gerne Anregungen aus Eurem sicherlich reichem Erfahrungsschatz.

    Gruß Qualit

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  • Hallo Zusammen,

    nun mal langsam mit den jungen Pferden, ich kann die bedenken von Qualit und auch die von Safety-Officer voll nachvollziehen, ich höre auch immer wieder von vielen Abteilungsleitern und früher auch von einzelnen Unternehmern ,, Bitte geben Sie mir Zahlen, Daten und Fakten" und ich meine mit Recht, viele UVV,s sind zurückgezogen, viele Unterlagen die man benötigt werden nicht gefunden und auf den klaren Menschenverstand kann man sich leider auch immer weniger verlassen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen Sturm

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Moin zusammen,

    ich kann Sturm, Qualit und Safety-Officer nur zustimmen. Insbesondere bei beratugsresistenten Individuen, bei denen nicht sein kann was nicht sein darf, muss man mit Vorschriften kommen, die schwarz auf weiß kein Schlupfloch lassen - und diese Kandidaten darauf festnageln.

    Glücklich der, der sich nicht mit solchen Idioten rumärgern muss, sondern mit Leuten arbeiten kann, die den gesunden Menschenverstand nicht ausgeschaltet haben.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ACK.
    Der Schutz der Menschen von arbeitsbedingten Gefahren lebt doch erst so richtig vom Austausch, von der Information, vom "Best Practice", von dem "Wie machen es andere ...".
    Und genau in diese Lücke springen Foren wie dieses hier.
    Ohne Internet und die damit verbundenen Kommunikationsmedien wäre Vieles nicht möglich oder nur unter sehr erschwerten (kostenintensiven) Bedingungen.

    Und mal ganz ehrlich, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht ... und dann kann der richtige Hinweis "Gold" wert sein.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Moin.
    Also. Um mal beim Thema zu bleiben. Welche Last kann eine dieser gepackten Paletten ab? Also "Dachlast" auf den Packstücken? Gibts darüber eine Aussage?
    Wenn nicht, wird da auch nur geraten und angenommen. Da werde ich dann keine Zahlen liefern, wenn mir keine geliefert werden. Denkt immer dran. Ihr könnt auch nur auf die Informationen reagieren, die Ihr bekommt. Kann mir der Zuständige nicht sagen, ob er die überhaupt stapeln darf, macht er genau das Gleiche, wie ich. Dann untersage ich das. Ganz klar.
    "Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten "Ich dachte...""
    Soviel dazu.
    Weiter im Text. Im Bereich der Ladungssicherung ist es schön beschrieben. Wann ist denn ein Packstück kippgefährdet? Wenn sich der Schwerpunkt oberhalb des Punktes befindet, dessen Höhe der Hälfte der Standflächmaße befindet.
    Zu Deutsch: Sehe ich den gedachten Schwerpunkt und schaue im 45 Grad Winkel nach unten und sehe dort nicht den Rand des Packstückes, ist es kippgefährdet. Zumindest im Bereich der Ladungssicherung.
    Bei dieser Lagerart stehen zwei kippgefährdete Packstücke übereinander.
    Das sind genau die gleichen Ausreden im Straßenverkehr: "Ach, das ist so schwer, das bewegt sich nicht. Versuchen Sie das mal zu schieben ..." :cursing:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)