Widerstand der Unfallkasse

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  • Hallo, ich möchte mich kurz vorstellen:

    Jahrgang 65, weiblich, Beauftragte für Arbeitssicherheit, Stabstelle.

    Ich möchte gerne die Ausbildung zur Sifa machen, weil ich fast alle Tätigkeiten einer Sifa sowieso schon seit 2 Jahren mache. Unsere jetzige Sifa ist krankheitshalber ausgeschieden und wir haben keinen Ersatz. Ich mache zum Beispiel alle Unterweisungen, erstelle Gefährdungsbeurteilungen, ermittle die gesundheitliche Belastung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz, überprüfe die Bildschirmarbeitsplätze auf Ergonomie und rege Neuanschaffungen an, führe arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratungen am Arbeitsplatz durch, mache die Vorsorgekartei,......


    Jetzt sollte man glauben, dass ich dafür wohl qualifiziert bin. Nein, bin ich wohl nicht! Die Unfallkasse hat heute eine Ausbildung in Dresden abgelehnt - Begründung: kein Ingenieursstudium und kein Meister und kein Techniker!

    Und wohl auch noch eine Frau!

    Jetzt habe ich bereits im Lebenslauf alle Tätigkeiten aufgeführt, die ich mache, aber das interessiert keinen! Jetzt hoffe ich sehr, dass es hier auch "Abgelehnte" gibt, die sich trotzdem durchsetzen konnten und die Ausbildung gemacht haben.

    Kann mir hier jemand mit Rat und Tat helfen? Für mich ist die Unfallkasse in Stuttgart zuständig. Gibt es hier jemanden, der auch über Stuttgart abgelehnt wurde und dennoch mit Hartnäckigkeit gewonnen hat??

    Oder gibt es noch einen anderen Weg, die Ausbildung machen zu können?


    Danke an alle, die mich hier unterstützen wollen.


    Grüße aus HN, Janeway65 ;(

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  • hier steht was dazu

    hier auch
    Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister/Meisterin oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.

    hier auch
    Voraussetzung:
    Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können, ist der Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde erforderlich. Dieser liegt vor bei einer beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker, Meister oder vergleichbare Qualifikationen mindestens zweijährigen beruflichen Praxis als Ingenieur, Techniker oder Meister (ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker oder ohne Meisterprüfung mindestens vierjährigen beruflichen Praxis in gleichwertiger Funktion) erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung (Stufen I bis III) zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

  • Hi Jane

    erstmal herzlich :516: viel Spaß und Info hier.

    Eigentlich solltest du deine Frage in einem passenden Unterforum stellen. Schau dir einfach mal die Forenregeln an.
    Aber weils nun schon hier steht, gibts auch ne Antwort von einem, der keinen technischen Background hat:

    Das ist völlig unterschiedlich:

    Meinereiner, langjähriger Fachkrankenpfleger Anästhesie und Intensiv, bekam von der Bezirksregierung Köln, Dezernat 56 nur die Erlaubnis die Ausbildung zu machen, wenn ich keine technischen Bereiche betreue, auch die Küche ist ausgeschlossen.
    Ein Kollege in der Ausbildung mit gleichem Background bekam vom gleichen Dezernat der Bezirksregierung Münster die Antwort: Das sei doch einem Meister gleich zu setzen, klar könne er die Ausbildung machen.

    Und das ist ein und das selbe Bundesland.

    Sprich doch mal mit deinem Chef, ob er da nicht persönlich tätig werden möchte. Wir hatten damals (2010 *grins*) ein illustres Beisammensein in unserem Haus mit der zuständigen Dame der Bezirksregierung und unserer Aufsichtsperson vom BGW.
    Dabei konnten wir dann der Dame obige Regelung "abringen".
    Hauptargument war: Welcher Techniker kennt sich denn mit Arzttätigkeit und Pflege aus. Das hat gezogen.

    So, noch nen schönen Abend

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo
    zunächst einmal finde ich dass Sie sehr wichtige und fachlich auch verantwortungsvolle Tätigkeiten im Arbeitsschutz durchführen.

    Hardy hat ja bereits geschrieben, wie beispielhaft eine Lösung aussehen kann........

    Meine persönliche Meinung, auch aufgrund meiner beruflichen Erfahrung ist eine andere. Wir hatten auch 2 Mal eine exam. Pflegkraft die Möglichkeit der Ausbildung mit Zustimmung ermöglicht - bringt man das Ergebnis kurz und knapp rüber = Katastrophe.
    Eine Krankenschwester hat den Handwerkern und Schreinern "vorschreiben" wollen wie sie sich an ihre Betriebsmittel anwenden - ok in beiden Fällen war mitunter mangelnde Sozialkompetenz in ausreichender Menge vorhanden. Natürlich hätten wir uns auch den Betriebsarzt einsparen können, so ein Kleinigkeiten wie Hörtest, Sehtest und Ergonomie das machen die Pflegekräfte doch gerade so mit. Übrigens sind beide nicht mehr in dem Klinikum tätig......

    Wenn es nach mir geht wird genau das ASiG bzw. die Vorschrift 2 in den Grundvoraussetzungen angewendet, die technische Ausbildung ist grundsätzlich nachzuweisen oder in Ausnahmen eine vergleichbare langjährige Tätigkeit, welche einem Meister ähnlich ist. Genau so haben wir auch bei der BG entschieden.
    Grundsätzlich wird m.E. nach die technische Grundausbildung bereits zu häufig unterlaufen. Eine primäre Aufgabe ist die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen - also ich denke spätestens ab hier braucht man einen technischen Background.

    Fakt ist, eine Ausnahme soll eine Ausnahme bleiben sonst könnten die Techniker, Meister und Ingenieure sich ihre Grundausbildung sparen.....
    Unabhängig davon, wünsche ich viel Erfolg beim "tricksen".
    Schönen Abend
    AL

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),


  • Meine persönliche Meinung, auch aufgrund meiner beruflichen Erfahrung ist eine andere. Wir hatten auch 2 Mal eine exam. Pflegkraft die Möglichkeit der Ausbildung mit Zustimmung ermöglicht - bringt man das Ergebnis kurz und knapp rüber = Katastrophe.
    Eine Krankenschwester hat den Handwerkern und Schreinern "vorschreiben" wollen wie sie sich an ihre Betriebsmittel anwenden - ok in beiden Fällen war mitunter mangelnde Sozialkompetenz in ausreichender Menge vorhanden. Natürlich hätten wir uns auch den Betriebsarzt einsparen können, so ein Kleinigkeiten wie Hörtest, Sehtest und Ergonomie das machen die Pflegekräfte doch gerade so mit. Übrigens sind beide nicht mehr in dem Klinikum tätig......

    Aber jetzt mal ehrlich, wie gut kennt sich der Schreinermeister im OP aus? Was passiert, wenn der dem Chirurgen etwas vorrschreiben will?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hardy
    korrekt - genau so sehe ich es auch.......

    Ich habe lange ein Klinkum betreut inklusive OP-Neubau mit über, 120 Firmen, teilweise 20 gleichzeitig vor Ort:
    Bautechnik, Innenausbau, Elektro, Noterhalt, Heizung, Klima, Sanitär, Lüftung (auch am Tisch) Brandschutz, usw.......
    Niemals würde ich dem Chirurg den Schnitt zu zeigen ;-))
    Genau dies würde kein Fachmann machen, aber wie die Funktionalität einer Lafette ist und was zu beachten ist, kann ein "Techniker" sehr wohl einem Chirurgen erläutern.
    J.J.M

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo Janeway65,


    erstmal :516: im Board.

    Hier zu den Qualifikationsanforderungen was die DGUV dazu sagt
    http://fernlehrgang.unfallkassen.de/webcom/show_ar…_nr-2313/i.html

    Ich hatte bei meiner Ausbildung auch Kollegen die nicht Ingenieur/Techniker/Meister waren.Sie hatten allerdings eine mehrjährige Tätigkeit als Verantwortlicher nachzuweisen.

    Sprich doch mal mit deinem Chef, ob er da nicht persönlich tätig werden möchte. Wir hatten damals (2010 *grins*) ein illustres Beisammensein in unserem Haus mit der zuständigen Dame der Bezirksregierung und unserer Aufsichtsperson vom BGW.
    Dabei konnten wir dann der Dame obige Regelung "abringen".

    Ich würde auch den Vorschlag von Hardy unterstüzen und Du solltest es über diesem Wege versuchen. Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe für Dich dass es doch noch klappt.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Jane.
    Frag mal in diesem Bezug bei einem externen Bildungsträger an, z. B. bei der ISA Hattingen.
    https://sifaboard.de/www.isaev.de
    Da einfach mal mit in Verbindung setzen und fragen, ob Deine Sachen anerkannt werden. Ich sehe da eigentlich kein Problem drin aber ich hab ja nix zu sagen (hab einen reinen Beratervertrag :D )

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ... Die Unfallkasse hat heute eine Ausbildung in Dresden abgelehnt - Begründung: kein Ingenieursstudium und kein Meister und kein Techniker!
    ...


    Die Unfallkasse BW tendiert meiner Meinung nach sogar dazu, nur Ingenieure zuzulassen, da ist ein Meister oder Techniker schon nicht so gerne gesehen. Teilweise kann ich diese Haltung sogar verstehen, allerdings ist ja die Tätigkeit der FaSi sehr breit gefächert und auch ein Ingenieur dürfte in klinischen Bereich sehr schenll an seine Grenzen kommen. Hier muss man sich dann in die entsprechenden Regelungen einlesen und sein Netzwerk spielen lassen. Statt einem technischen Titel halte ich es für wichtig, dass man sein eigenes Wissen realistisch einschätzen kann und auch zugeben kann, wenn man sich in einem Bereich nicht auskennt. So etwas findet man heute immer seltener, denn wir sind ja alle cool und oberschlau, da passt es nicht etwas nicht zu können und auch noch darauf zu verweisen. Eine Sekretärin wird einem Schlosser kaum zeigen können, wie man richtig schweißt, aber ein Chemieingenieur kann dies wahrscheinlich genau so wenig.
    Ich würde mir innerbetrieblich Unterstützung holen, also meinen Arbeitgeber mit ins Boot holen. Dann nochmals gemeinsam das Gespräch mit der Unfallkasse suchen. Vielleicht ist ja doch ein Weg offen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen ja gerade Mangelware sein. Vielleicht lässt sich die Unfallkasse ja überzeugen, dass es besser ist einen engagierte Fachkraft zu besitzen, die die formalen Voraussetzungen nicht ganz erfüllt, als überhaupt keine.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Guten Morgen und herzlich Willkommen

    ich habe auch keinen Ingenieur, Meister oder sonst wie Bildungsstand. Jedoch habe ich gute 20 Jahre Gebäudereinigung von der Pieke auf als Erfahrung aufm Buckel. Sprich, von der Putzfrau bis zur Betriebsleiterin. BG Bau macht hier aber keinen Unterschied. Ich wurde zur Ausbildung zugelassen.
    Meine Fähigkeiten als Frau auch Bautechnische Prozesse korrekt zu beurteilen konnte ich in den letzten 3 Jahren mehr als unter Beweis stellen. Ersteinmal gibt es genügend Dokumentation zum recherchieren und nachlesen wenn man etwas nicht weiß, und zweitens ist die oben genannte soziale Kompetenz ausschlaggebend. Sprich, wenn ich richtig mit den Menschen kommuniziere, dann erreiche ich auch vielmals positive Resonnanz.
    Ich hab inzwischen aber auch so viel gelernt, auch über Bautechnik. Es ist eben wichtig dass man kein stillstehender Mensch ist, man muss sich immer weiterbilden, laufend.
    Jedoch kann einem so eine Behörde immer nur vor den Kopf schauen. Von daher würde ich Hardy's Rat befolgen. Ist vieleicht die erst Hürde die man nehmen muss, andere davon zu überzeugen dass man geeignet ist. Danach kommen dann viele andere Hürden. :D

  • Hallo zusammen !
    Da ich selbst zur Gruppe derer gehöre, die die Ausbildung nach der Ausnahmeregelung gemacht haben, geb' ich mal meinen Senf dazu.
    Die BG (Metall) hat damals seeeehr genau hingeschaut und erst nach eingehender Prüfung der Sachlage und nach mehreren intensiven persönlichen Gesprächen der Ausbildung zugestimmt. Das Ganze vollzog sich damals infolge einer Erkrankung mit Berufsunfähigkeit, weshalb ich doppelt dankbar für diese Chance bin.
    Die Konsequenz ist aber für mich, dass ich sehr genau meine Kompetenzen und auch meine Grenzen kennen muss. Deshalb muss ich mir gut überlegen, welchen Bereich ich mir zutraue und wo ich besser abwinke, Methodenkompetenz hin oder her. Deshalb werde ich mich immer in Bereichen bewegen, die hinreichend nah an meiner beruflichen Erfahrung liegen. Dort, wo man einfach keine Ahnung hat, muss man auch mal ablehnen, auch das ist eine wichtige Kompetenz !
    Bei der Ausbildung von Kollegen ohne Titel legen die BG'en nach meiner Erfahrung neben der Berufserfahrung besonderes Augenmerk auf die ganz persönliche Eignung und das halte ich angesichts der Aufgabe für völlig in Ordnung. Wenn die zusammen mit dem beruflichen Tätigkeitshintergrund gegeben ist, sollte auch die Unfallkasse den Sinn der Ausbildung sehen und diese unterstützen. Ich drücke Janeway65 mal die Daumen, dass eine ordentliche Lösung gefunden wird.
    Die "Titellosen" sollten und werden wohl auch die Ausnahme bleiben, denn eine Aufweichung der Qualitätskriterien der SiFa-Arbeit ist nicht Sinn und Zweck. Aber auch ohne Urkundengalerie kann man gute Arbeit leisten, mit der man sich nicht verstecken muss.

    Grüsse vom Thomas (Facharzt für Kraftfahrzeugheilkunde :D )

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Mahlzeit...

    also die ganz große ausnahme scheint es aber auch noch nicht zu sein.
    Okay, bei mir damals fing es in der chemie mit einr ganzen Abteilung um mich herum an - inklusive leitendem Sicherheitsingenieur. Der damalige kontakt zur BGRCI war hervorragend und es gab überhaupt keine einwände einen chemielaboranten, ohne Techniker, aber mit ein paar Jahren Erfahrung als Sicherheitbeauftragter zur Fasi auszubilden.
    Der Wechsel dieses Jahr zur BGETEM war noch unkomplizierter - da gab es nich einmal den Hauch eines Einwandes.

    Es ist offensichtlich schon (natürlich je nach Bereich und Aufgaben) so, dass der Titel egal ist, sobald man einmal den Fuss in der Türe hat. 8o

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Guten Morgen zusammen,

    ich kann jetzt nur für die BGW in Rheinland Pfalz sprechen:
    Nach eingehenden Gesprächen mit den Zuständigen der BGW wurde mir die Ausbildung zur Fasi angeboten, leider scheitert es momentan noch an den fehlenden Mindesteinsatzzeiten, damit die Ausbildung komplett getragen wird und mein Vorgesetzter hardert noch mit den dafür entstehnden Kosten... (Gut Ding braucht Weile.)

    Durch meine Ausbildungen erfülle ich die genauen Zugangavoraussetzungen auch nicht (Gärtner, Heilerziehungspfleger, Qualitätsmangaerin im Sozialwesen, Sibe), doch durch meine Stellung im Betrieb erfülle ich die "Ausnahmekriterien".

    Versuch es doch mal über den Weg bzw. über die für dich zuständige BG.

    Viel Erfolg,
    Susanne

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)

    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

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  • Hi,

    seit diesem Jahr gibt es eine neue Regelung bzgl. SiFa Ausbildung ohne Ing., Techniker oder Meister.

    Der Betrieb muss zusammen mit der Zuständigen Aufsichtsperson der BG oder UK einen Antrag bei dem Gewerbeaufsichtsamt stellen.
    Erst wenn der genehmigt worden ist, kann die Ausbildung begonnen werden.

    Dies wird vorallem in Berufen angewendet, wo die Meisterprüfung zum führen eines Betriebes keine Vorausetzung mehr ist.

    Wichtig bei dem Antrag ist, dass man mind. vier Jahre Führungsaufgaben übernommen hat, dies muss der Betrieb bestättigen.
    Fürhungsaufgabe = Personal- und Budgetverantwortung!

    Die Ausbildung wo anders zu machen, ist zwar möglich, aber dann kannst nicht als SiFa arbeiten, weil die Voraussetzungen fehlen.
    Dies geht Studenten so, die im Rahmen des Studiums die SiFa Ausbildung gemacht haben. Erst nach mind. 2 Jahren Berufserfahrung durften die als SiFa auch tätig werden.

    Grüße
    Lucy

    P.S. stand im einem Rundschreiben der DGUV... weiss nicht ob es öffentlich ist, aber eine AP kann da auch weiterhelfen, wenn die davon weiss ;)