Geruchsemissionen

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  • Unser Unternehmen befindet sich im Einzugsbereich einer Biogasanlage. Aufgrund mehrerer unglücklicher Zustände kommt es zu regelmäßigen Geruchsemissionen aus der Anlage die für Unmut unter den Anwohnern führen. Für Geruch gibt es leider keinen qualitativen sondern nur quantitative Grenzwerte. Ein unabhängiges Labor hat hier Untersuchungen durchgeführt und dabei festgestellt, dass Beeinträchtigungen für die nachfolgende Wohnbebauung unterhalb der Grenzwerte liegen. Dagegen werden bei 3 Gewerbebetriebe -und darunter zählt auch der Betrieb, in dem ich als Sicherheitsbeauftragter bestellt bin- die quantitativen Grenzwerte überschritten. 15 % der Jahresstunden müssen in Gewerbegebieten derartige unangenehme Gerüche in Kauf genommen werden, im Falle unseres Betriebes liegt der Wert bei etwa 22%. Untersuchungen über eventuelle organische Gesundheitsschäden existieren bei Gerüchen derartiger Natur nicht, jedoch bin ich der Meinung, dass hier ein nicht unerheblicher psychischer Gefährdungsfaktor vorliegt und Handlungsbedarf besteht. Nun kommt aber das Heikle an der Situation...der Geschäftsführer unseres Betriebes ist auch gleichzeitig Geschäftsführer der emittierenden Biogasanlage. Kann mir jemand weiterhelfen
    a) besteht gesetzlicher Handlungsbedarf?
    b) wie argumentiere ich einem solchen Fall von Personalunion der Geschäftsführung beider Unternehmen.
    Vielen Dank für Eure Hilfe und Meinung!

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  • Ein unabhängiges Labor hat hier Untersuchungen durchgeführt und dabei festgestellt, dass Beeinträchtigungen für die nachfolgende Wohnbebauung unterhalb der Grenzwerte liegen. Dagegen werden bei 3 Gewerbebetriebe -und darunter zählt auch der Betrieb, in dem ich als Sicherheitsbeauftragter bestellt bin- die quantitativen Grenzwerte überschritten.

    Wie haben die das ermittelt? Olfaktometrie? Rasterbegehung?

    Zitat

    15 % der Jahresstunden müssen in Gewerbegebieten derartige unangenehme Gerüche in Kauf genommen werden, ...

    Gesetzes- bzw. Genehmigungsgrundlage ist hier die Geruchsimmissions-Richtlinie; nach dieser gelten folgende Immissionswerte:
    Wohn-/Mischgebiete: 10%
    Gewerbe-/Industriegebiete 15 %
    Dorfgebiete 15%

    Die Art der Gerüche spielt bei der Beurteilung auch eine Rolle.
    GIRL, Anhang 2:
    "Bewertung von Gerüchen
    Die Bewertung, ob eine Geruchsbelästigung als erheblich und damit
    als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen ist, wird von einer Vielzahl
    von Kriterien beeinflusst.
    Es sind dies u. a. die Geruchsqualität (es riecht nach ...), Hedonik
    (angenehm, neutral oder unangenehm), die Geruchsintensität, die tages-
    und jahreszeitliche Verteilung der Einwirkungen, der Rhythmus, in dem
    die Belastungen auftreten, die Nutzung des Gebietes, die Ortsüblichkeit
    landwirtschaftlicher Gerüche."

    Zitat

    im Falle unseres Betriebes liegt der Wert bei etwa 22%. Untersuchungen über eventuelle organische Gesundheitsschäden existieren bei Gerüchen derartiger Natur nicht, ...
    a) besteht gesetzlicher Handlungsbedarf?

    Ja. Eine Biogasanlage ist eine genehmigungsbedürftige Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.
    Genehmigungsvoraussetzung ist die Einhaltung der Immissionswerte (unter Berücksichtigung einer etwaigen Irrelevanz der Zusatzbelastung durch eine Anlage).
    Bei ständigem Verstoß dagegen während eines bestimmungsgemäßen Betriebes liegt letztlich ein nichtgenehmigter Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage vor.
    In solch einem Fall findet sich ein Paragraph im Strafgesetzbuch:
    § 327 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    eine genehmigungsbedürftige Anlage oder eine sonstige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, deren Betrieb zum Schutz vor Gefahren untersagt worden ist, ... betreibt.

    Zitat

    b) wie argumentiere ich einem solchen Fall von Personalunion der Geschäftsführung beider Unternehmen.

    Ich würde es mit dem Hinweis versuchen, dass bei einer Beschwerde von Betroffenen (Nachbarfirmen) beim Gewerbeaufsichtsamt dieses reagieren muss und Ermittlungen aufnimmt (z.B. Kontrollbesuche).
    Wenn die bisherige Beurteilung auf einer Olfaktometrie beruht, könnte das GAA zur weiteren Prüfung des Sachverhaltes eine Rasterbegehung anordnen; das dauert ca. 1/2 Jahr und ist mit erheblichen Kosten für den mutmaßlichen Verursacher verbunden.
    Bei negativem Ausgang sind dann technische Maßnahmen erforderlich, die das GAA mittels einer nachträglichen Anordnung gemäß §17 BImSchG
    "§ 17 Nachträgliche Anordnungen
    (1) Zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten können nach Erteilung der Genehmigung sowie nach einer nach § 15 Abs. 1 angezeigten Änderung Anordnungen getroffen werden. Wird nach Erteilung der Genehmigung sowie nach einer nach § 15 Abs. 1 angezeigten Änderung festgestellt, dass die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht ausreichend vor schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen geschützt ist, soll die zuständige Behörde nachträgliche Anordnungen treffen. "

    einfordern kann.
    Das ist kein erfreulicher Vorgang ... :D
    Die Behörde könnte dann auch fordern, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen mit einem weiteren Geruchsgutachten festgestellt wird.

    Fazit: wenn der Unternehmer nicht von selbst Abhilfe schafft, kann ihm das hohe Gutachterkosten und ein gutes Jahr besondere Aufmerksamkeit der Genehmigungsbehörde einbringen.

    Von unzufriedenen, demotivierten Mitarbeitern und Nachbarbetriebe, die irgendwann anfangen, sich über alles mögliche zu ärgern ... usw. einmal abgesehen.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ich kenne das Gutachten, das Verfahren etc. selbst nicht. Hier aber zur Erklärung ein Auszug aus dem Presseartikel der hiesigen Lokalpresse:

    "...Anfang April erfolgte eine Messung. Dazu war die an diesem Tag übelriechende Luft abgesaugt worden, sagt der Bearbeiter beim LRA, wohl auch an mögliche Kritiker gerichtet. Er habe die Verpflichtung, den negativsten Zustand zu analysieren, also auch bei offenem Fermenter, schiebt der Gutachter nach. Ein vierköpfiges Geruchskollektiv analysierte die Proben, erklärt Krauß. Eine anerkannte Methode. Darüber hinaus hat Krauß auch eine Auswertung der Windrichtung vom Deutschen Wetterdienst herangezogen, die anders als im ersten Gutachten im Baugenehmigungsverfahren nicht die Messungen in Leipzig, sondern in Gera-Leumnitz also westlich zugrunde legten. Darüberhinaus betrachtete er das Geländeprofil, in dem die Biogasanlage liegt, und das zeigt, dass der Wind den Gestank in Richtung Stadt zieht. Aber das wussten die Anwohner schon.

    Für den Gesetzgeber spiele es keine Rolle, nach was es stinkt, so es nicht giftig ist, und wie stark, sagt Krauß. Die Dauer ist entscheidend. Das Gesetz ist ein Kompromiss. Einerseits müsse die Gesundheit der Bürger gesichert werden, andererseits die Wirtschaft nicht behindert, so Krauß. Für letztere liegt die Belastungshöhe bei 15 Prozent. Und hier gibt es Überschreitungen. So trifft dies das Geschäftshaus der Gartenbau und Landschaftsgestaltung mit 23 Prozent, die Firma XXXXmit 25 Prozent und die XXXXXXX mit 22 Prozent der Jahresstunden. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Und selbst, wenn es aus der Gärtnerei eine Beschwerde gibt, lasse dies keine Forderung nach einer Umhausung zu, ist die Mitarbeiterin des LRA sicher. Da stünde die Investition einer geschätzten halben Million Euro in keinem Verhältnis. "Vor Gericht würde uns das um die Ohren fliegen", sagt sie. Eine Lösung aber müsse gefunden werden. Gespräche laufen. .."

  • Ich kenne das Gutachten, das Verfahren etc. selbst nicht. ...Anfang April erfolgte eine Messung.

    Nach dieser Messung wurde eine Olfaktometrie durchgeführt, um die Geruchsemissionen zu ermitteln; mit diesen Daten wurde anschließend eine Ausbreitungsberechnung nach dem Lagrange-Modell durchgeführt.
    Nachdem ich den Artikel
    http://altenburg.otz.de/web/lokal/wirt…chten-185479111
    gelesen habe, bin ich etwas ratlos.
    Obwohl die Immissionswerte an Aufpunkten signifikant überschritten werden, sieht das Umweltamt keinen Handlungsbedarf, weil noch keine Beschwerden vorliegen?
    Dann sollte man dafür sorgen, dass die Beschwerden der betroffenen Betriebe beim LRA und Umweltamt eintrudeln ...

    Meine im obigen Beitrag geschilderten Empfehlungen sind damit leider hinfällig ;(

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    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
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  • Hallo,

    ich wollte keinen neuen Thread öffnen und daher stelle ich mein Anliegen/Frage hier rein.

    Wir verarbeiten Naturstoffe, sie werden vor der Extraktion mittels Hammermühle fein vermahlen. Ab und an sind leider auch Naturstoffe dabei, die bei der Verarbeitung streng riechen. Wir sind im Industriegebiet. Ein Nachbar (Einwohner) hat sich jetzt wegen Geruchsbelästigung beschwert. Wir haben danach alle Öffnungen der Produktionshalle soweit es geht abgedichtet und Abluft nach außen durch weitere Maßnahmen absorbiert.

    Nun die Frage: Was können und müssten wir noch unternehmen, dass wir hier keine Rechtlichen Probleme z.B. mit der Gewerbeaufsicht usw. bekommen?

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  • Ihr seid im Industriegebiet... von welchem Einwohner reden wir... anderer Industriebetrieb, wirklich - quasi - Einfamilienhaus von nebenan?

    Es gibt ja auch Industriegebiete mit Klärwerken und es gibt ja auch Landwirtschaftliche Betriebe mit massivsten Geruchsbelästigungen... Gleicher Themenkomplex finde ich.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Vielleicht mal in die Unterlagen schauen, ob das alles so rechtens ist... Wäre nicht das erste Mal, das da an den Behörden vorbei Wohngebiete entstehen...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Vielleicht mal in die Unterlagen schauen, ob das alles so rechtens ist... Wäre nicht das erste Mal, das da an den Behörden vorbei Wohngebiete entstehen...

    :/ Fände ich nicht so prickelnd und ist auch Aufgabe einer Behörde und nicht einer Firma.

    Jedoch muss sich die Firma um etwaige Emissionen kümmern die durch sie verursacht werden.

    Genehmigungsbescheid prüfen ob evtl. der Umfang der Genehmigung versehentlich erweitert wurde ;) und ggf. angepasst werden muss.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • prüft eure Bau- und Betriebsgenehmigungen. Habt ihr dagegen verstossen?

    prüft die kommunalen Regeln für dieses Industriegebiet - was ist erlaubt oder verboten in Bezug auf Lärm, Staub, etc?

    Wenn der Nachbar in einem Industriegebiet wohnt (als Eigentümer eines Betriebs?), kann er sich nicht auf Regeln berufen, die in einem Wohngebiet gelten würden.

  • Das Problem ist m.M.nach, dass der Eigentümer aktuell sein Haus verkaufen möchte und keinen Käufer für den Preis, was er sich vorstellt, findet. Heute ruft er bei uns an und möchte dass wir das Haus abkaufen :Lach:. Nach der Aussage kann er sich beschweren wo er möchte. Ich sehe ehrlich gesagt keinen Handlungsbedarf. Wir haben alles mögliche getan was noch Wirtschaftlich vertretbar ist. Falls das nicht ausreicht, kann uns die Behörde gerne mitteilen, was wir noch umsetzen müssen.

  • Hallo Halil,

    das hört sich nach Krieg an.

    Ich würde auf jeder Fall die Behörden mit reinnehmen. Dann ist das Ganze rund und ihr seit nicht erpressbar.

    Wäre es möglich den Stinker zu neutralisieren? Vielleicht gibt es da ja etwas?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Wäre es möglich den Stinker zu neutralisieren?

    Hallo Waldmann,

    welchen Stinker neutralisieren? ^^

    Wir versuchen jetzt die Produktionshalle soweit es geht nach außen abzudichten und werden beobachten ob es besser wird. Sollte es nicht besser werden, lassen wir eine Messung durchführen.

  • Wichtig ist, dass ihr die Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik betreibt und das nachweisen könnt (inkl. Wartungen, Instandhaltungen insbesondere der Filter etc). Eure Maßnahmen hören sich aus der Ferne aber schon ganz gut an.

    Denn das kann die Behörde verhältnismäßig leicht prüfen und bei einer begründeten Beschwerde auch nachfordern. Dabei geh ich davon aus, dass ihr die Anlage entsprechend der Genehmigung betreibt. Sonst solltet ihr das schnellstmöglichst gerade ziehen.

  • Hallo Kai,

    die Anlage wird nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben. Die regelmäßige Messungen nach TA Luft werden durchgeführt und wir sind unterhalb der erlaubten Höchst-Grenzwert. Den Geruch im Außenbereich, was während der Vermahlung entsteht, können wir leider nicht gänzlich verhindern. Das Menschen Gerüche unterschiedlich wahrnehmen ist klar, was für einen "stinkt", ist für den anderen evtl. angenehm oder sie empfinden es als nicht störend.