Kontrollpflichten von Vorgesetzten

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  • Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einer gut umsetzbaren Lösung, um als Vorgsetzter der nach Arbeitsschutzgesetz erforderlichen „Kontrollpflicht“ nachzukommen. Zum „Tatbestand“:

    In einer Produktion arbeiten in verschiedenen Abteilungen einige hundert MA. Verschiedene Vorgesetzte handhaben bisher z.B. die Situation „Mitarbeiter trägt keine Schutzbrille“ nach eigenem Ermessen. Von „bloß nicht drauf ansprechen“ bis zur „Abmahnung“ wegen sicherheitswidrigem Verhalten ist alles dabei.

    Wie kann man ein mehr oder weniger einheitliches, aber vor allem wirksames System der Kontrolle aber auch des Lobs für die Vorgsetzen umsetzen? Gibt es Ideen?

    Habe an schon an eine Art rote, gelbe und grüne „Karte“ System gedacht. Ein Mitarbeiter, der besonders bzgl. Sicherheitsverhalten heraussticht, bekommt meinetswegen ein grünes Armbang umgeklebt. Bei Sicherheitswidrigem Verhalten bekommen MA ein gelbes, bei wiederholung innerhalb eines Zeitraums ein zweites. Bei dritter Wiederholung folgt die „rote Karte“… Gibt es mit sowas ähnlichem Erfahrungen bzw. weitere Ideen?

    Bin über Hilfe sehr dankbar. LG, possiblesafety

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  • Hallo possiblesafety,

    ich würde von farblichen Armbändern Abstand nehmen.

    Als Dienstleiter müssen wir in vielen Kundenobjekten eine anders farbliche Kopfhaube tragen wie unsere Auftraggeber.

    Mann hat schon das Gefühl den Judenstern auf dem Kopf zu tragen !

    Ich stelle mir das ähnlich vor, der Mitarbeiter wird zusätzlich zur Arbeitsaufgabe gestresst, jeder sieht, das Er ein defiziet hat und dafür öffentlich getadelt wird .

    Ihr solltet Eure Führungskräfte schulen ( mit der BG zusammen ) !

    Ihnen muss vermittelt werden, dass Sie Ihre MA ansprechen müssen, es gehöhrt zu Ihrer Arbeitsaufgabe als Führungskraft .

    Mitarbeiter die immer positiv auffallen, kann man z.B. mit einen Gutschein für den Werksverkauf (wenn vorhanden) belohnen,dass färbt eventuell auf die

    anderen ab.

    Als letztes bleibt dann leider nur die Abmahnung.

    Gruß ASM10

  • Das ist keine gute Idee die Leute farblich als Sündenböcke zu markieren. Hier hilft nur schulen, informieren usw. In dem von dir zitierten Fall gibt es ein ganz nettes Video zum Beispiel, das kann man den Mitarbeitern mal vorspielen.

    http://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/suva…_a860cd8ff.html

    und natürlich auch den Vorgesetzten, denn die müssen darauf achten dass die Mitarbeiter ihre PSA korrekt tragen.

    Und die vom Kollegen vorgeschlagene Belohnungstaktik würde weitaus Erfolg versprechender sein.

  • Hallo,

    genau zu dieser Thematik gibt es verschiedene, gute Ansätze zu "Verhaltensbasiertem Arbeitsschutz - BBS - Bahavior Based Safety". (Klick mich)

    Ein Punkt dabei ist, dass systematisch und wertneutral die persönlichen Leistungen im Arbeitsschutz erfasst werden und kommuniziert werden.
    Dann werden Zielsetzungen durch die Geschäftsleitung gegeben und monatlich abgerechnet.
    Funktioniert sehr gut - wenn es konsequent umgesetzt wird und die Geschäftsleitung dahinter steht. Aber das ist wohl sehr oft das Problem... ;)


    ...der Mitarbeiter wird zusätzlich zur Arbeitsaufgabe gestresst. Jeder sieht, das er ein Defizit hat und dafür öffentlich getadelt wird...


    Arbeitsschutz zusätzlich zur Arbeitsaufgabe?
    Wer nicht sicher arbeitet, kann auch seine Arbeitsaufgabe nicht ordentlich erledigen! Und dazu finde ich es notwendig, die Defizite öffentlich zu machen und die Konflikte auszutragen. Nur dann ändert sich auch etwas.
    Ich habe gute Erfahrungen mit Kennzeichnungssystemen am Helm oder Firmenausweis gemacht. Es sollte aber immer eine Positiv-Kennzeichnung sein. Also einen farbigen Punkt für absolvierte Schulungen, Fahrgenehmigungen, etc.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Eine Schulung für die Führungskräfte....................ein ganz super Vorschlag!!!
    Die Schulungen für die Führungskräfte zusammen mit der BG werden bei uns jährlich durchgeführt. Die für uns zuständige Aufsichtsperson spricht dann auch richtig Klartext welche Aufgaben in Punkto Arbeitsschutz (auch unter Zuhilfenahme von aktueller Rechtsprechung etc.) der Führungsrige obliegt.
    Ich hoffe nur, dass es in anderen Einrichtungen anders aussieht! Denn wenn man das Ergebnis, welches auf diese Schulungen folgt, betrachtet.....
    Ich kann einfach nur sagen, schade um die investierte Zeit, einfach nur vergebene Liebesmüh!

    Aber man soll ja die Hoffnung niemals aufgeben!

    In diesem Sinne...........

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  • @all,

    Sanktionen?
    gelbe, rote Karte?
    Belohnung?
    Bestrafung? :8:

    Alles Mist, sorry wenn ich das so ohne Blühmchen sage. Arbeitsschutz hat etwas mit Vernunft zu tun, mit VOOOORLEBEN (für die Führungskräfte), mit Einsicht (nach dem AHA-Effekt), mit Motivation (etwas selber tun, ohne Drängeln) und mit Respekt und Ernstnehmen. :40::40::40:

    Das ist meine persönliche Einstellung. Sie klappt nicht immer aber meistens. Arbeitsschutz beginnt im Kopf. :4:

    In diesem Sinne,
    der Wladmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Sie klappt nicht immer aber meistens. Arbeitsschutz beginnt im Kopf.


    Keine Methode klappt immer. Feingefühl und gute Menschenkenntnis helfen einem ungemein in dem Job als FaSi. Man muss auch flexibel sein und ein Gespür dafür haben wie man am besten welche Personen erreicht. Sich stur an eine einmal gelernte Methode halten macht einen dann genauso schlimm wie die unbelehrbaren ..... "dat mach ich schon seit 20 jahren sooo un is noch nie wat passiert"... Kandidaten.

    nur mal so...wenn schon klartext....

  • Wer nicht sicher arbeitet, kann auch seine Arbeitsaufgabe nicht ordentlich erledigen! Und dazu finde ich es notwendig, die Defizite öffentlich zu machen und die Konflikte auszutragen. Nur dann ändert sich auch etwas.

    Das ist richtig,aber nicht auf den Köpfen einzelner Personen, wenn dann im ganzen.

    Eine farbliche Makirung sehe ich nur bei Ersthelfern oder Brandschutzhelfern. Alles andere ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.

    Es entspricht glaube ich auch nicht mehr der heutigen Pädagogik einzelne Personen an den Pranger zu stellen.

    Andrasta hat es für sich gut erkannt, man muss den Menschen lesen mit dem man es zu tun hat .

    Ich habe in 14 Jahren als Schichtleiter einige Kollegen kennen gelernt, die Zusammengeklappt wären, wenn ich Ihnen eine Makirung verpasst hätte -

    Ein Gespräch unter 4 Augen hatte oft mehr Nährwert. Wenn das nicht geholfen hat, musste Arbeitsrechtlich vorgegangen werden.

    Gruß ASM10

  • Moin Zusammen,

    wir haben Schulungen mehrmals wie bei Quacks durchgeführt, also Schulungen durch die Aufsichtspersonen von der Berufsgenossenschaft die haben da super Vorträge gehalten so richtig mit Frage und Antwortspielchen, Rechtsbeispiele und vieles mehr.

    Die Führungskräfte waren immer sehr beeindruckt und teilweise geschockt weil sie nicht wussten was für eine Verantwortung sie tragen.

    Ein Betriebsleiter war zum Beispiel der Ansicht für das was ich nicht weiß kann ich nicht die Verantwortung tragen, die Meinung vertritt er übrigens immer noch mit voller Überzeugung trotz Schulung!!!!

    Positiv an den Schulungen war aber das zumindest die Meisterebene viel aus den Schulungen umgesetzt hat. Bei den oberen Führungskräften habe ich da meine Zweifel!!!!!!!!!!!!!!!! die kommen meist von der Uni und haben von Arbeitsschutz nie was gehört und wollen teilweise auch nichs hören. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Ich werde nicht verzweifeln und werde die Schulungen mit den AP,s weiter durchführen bei einigen bleibt sicher was hängen und das erleichtert meine Arbeit ein wenig.

    Grüße aus Braunschweig!!!!

    Sturm

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Hi zusammen...

    gerade bei renitenten Führungskräften kann es mal Sinn machen einen Coach mit Justiz-Erfahrung / Arbeitsrecht zu haben. Auch da gibt es bei den BG´en oft gute Trainer.

    Vor allem wenn Anwälte etwas erzählen und von anonymisierten Fallbeispiele erzählen können fällt bei vielen der Groschen.
    Der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist vielen Vorgesetzten gerade in Bezug auf den Arbeitsschutz noch sehr fremd. Dazu kommt dann noch, daß das was so eine"Läppische" Sifa erzählt ja auch nicht ganz ernst genommen wird. Da zählt bei vielen gerade höheren Führungskräften wieder ein Titel mehr als fachliche Expertise.

    Aber, wie gesagt, ein guter Trainer der Ahnung von Psychologie (weil man mit solchen Typen ja auch umgehen können muss) und Praxiserfahrung im Arbeitsschutz / Arbeitsrecht kann da Wunder wirken - zumindest mittelfristig.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • ...Verschiedene Vorgesetzte handhaben bisher z.B. die Situation „Mitarbeiter trägt keine Schutzbrille“ nach eigenem Ermessen. ...


    Dann wird es Zeit, dass deren Vorgesetzte entsprechend handeln, z.B. klare Betriebsregelungen erlassen. Sofern zu gewissen Tätigkeiten Betriebsanweisungen existieren, sind diese in der Regel bindend. Passiert jetzt etwas, ist der betroffene Mitarbeiter in der Haftung, aber ebenso der Vorgesetzte und möglicherweise auch dessen Vorgesetzte, wenn keinerlei Kontrolle erfolgte.
    Ich hatte ja schon in anderen Beiträgen auf Dr. Gregor und seine hervorragenden Vorträge zu Haftungsfragen im Arbeitsrecht hingewiesen. Vielleicht wäre es mal ganz gut, den Führungskräften eine entsprechende Schulung zukommen zu lassen.
    Hier nochmal die Kontaktdaten: Dr. Klaus Gregor Landgericht Würzburg Ottostr. 5 97070 Würzburg Telefon: 0931 / 38 17 20 E-Mail: klaus.gregor@lag-wue.bayern.de

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Sofern zu gewissen Tätigkeiten Betriebsanweisungen existieren, sind diese in der Regel bindend. Passiert jetzt etwas, ist der betroffene Mitarbeiter in der Haftung, aber ebenso der Vorgesetzte und möglicherweise auch dessen Vorgesetzte, wenn keinerlei Kontrolle erfolgte.


    Vorgesetzte sind in der haftung, klar. Aber der Mitarbeiter? Kannst du das begründen?

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Vorgesetzte sind in der haftung, klar. Aber der Mitarbeiter? Kannst du das begründen?

    auch die Mitarbeiter haben diesbezüglich Pflichten!

    Verantwortlich oder nicht? Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz?
    GQA-News Verantwortlich oder nicht?

    Dieser Beitrag ist unter dem bereits erwähnten Link zu finden!
    Dort ist es sehr anschaulich dargestellt!

    In diesem Sinne............

  • Hallo Leute. Ich würde ja jetzt jeden gerne einzeln begrüßen aber das lass ich jetzt. 8)
    Zu dem Vorschlag mit der farblichen Kennzeichnung: VERBOTEN!!! Ich habe nur probiert, dass meine MA (größtenteils aus Polen) eine farbliche Kennzeichnung am Helm bekommen, dass wir wissen in welcher Sprache wir sie ansprechen müssen (Deutsch, Englisch oder ob ich einen Dolmetscher brauche für Polnisch).
    Dieses ist Diskremenierung, egal ob es sinnvoll ist oder nicht. Da benötigt man eine verdammt gute Begründung, die Zustimmung des Betriebsrates und des einzelnen MA. Deswegen würde ich in diese Richtung keine Gedanken verschwenden.
    Ich habe hier bei mir einige Defizite im Bereich der PSA festgestellt oder auch, wo Neuanschaffungen notwendig sind. Ich habe die Leute alle zusammen geholt und habe einige Vorschläge gemacht und die sollten entscheiden. Danach habe ich Musterstücke angefordert und jeder konnte mal schauen und wenn es ging auch probieren. Damit suchen die Leute sich ihre PSA selber aus. Sie werden gefragt und beteiligt. Da geht es nicht um Belohnung und "Bestrafen" (ich mag das Wort Saktionieren lieber). Sie werden ernst genommenund bekommen eine individuelle Stimme. Das ist wesentlich mehr wert. Ich würde es vllt auch nicht unbedingt auf einzelne einer Arbeitsgruppe drücken, sondern auf die Gruppe selbst. Eine Arbeitsgruppe mit Vorgesetzten erzieht sich selber, wenn die Leute merken, dass jemand etwas falsch macht, weißt jeder MA der Gruppe den Betreffenden darauf hin. Wer unbedingt belohnen möchte, soll dies tun aber nicht weil Leute die Regeln einhalten sondern aktive an der Verbesserung mitarbeiten. Das spornt andere an und ist ein wesentlich besseres Mittel um den Standard zu erhöhen und nicht auf einem Niveau rumzukrebsen und jedes Mal das gleiche zu bemängeln. Natürlich gehört die Schulung ALLER MA dazu und nicht nur der Vorgesetzten. Was auch manchmal gut funktioniert ist die Verantwortung für gewisse Dinge (z. B. Arbeitsschutz im gewissen Maß) mal jedem zu übertragen und nicht nur einen den Buhmann spielen lassen. Und wenn bei dem was net läuft, bekommt er zuerst einen (in Maßen) Aber dann hat jeder mal den Hut auf und fängt auch an darauf zu achten. Geht aber leider nicht immer diese Methode aber wäre noch ein Vorschlag. So als "Wanderpokal". Dann erlebt jeder mal, wie das ist, wenn man darauf achten muss, dass andere nix falsch machen. ;)
    Oder sieht das jemand anders? Für Vorschläge bin ich immer offen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Zu dem Vorschlag mit der farblichen Kennzeichnung: VERBOTEN!!! ...Da benötigt man eine verdammt gute Begründung, die Zustimmung des Betriebsrates und des einzelnen MA....


    Hallo,

    dass es verboten ist, ist mir neu. Und ich habe auch noch Zweifel an dem Verbot.
    Warum sollte es diskriminierend sein, einen Mitarbeiter in seiner Muttersprache anzusprechen und zu betreuen? Fordert das nicht auch z.B. §14 der GefStoffV?
    Diskriminierend wird es dann, wenn "NUR" die polnischen Kollegen einen farbigen Punkt bekommen. Und deswegen müssen alle eine entsprechende Markierung bekommen.

    Wie schon oben geschrieben, habe ich gute Erfahrung mit entsprechenden Kennzeichnungen gemacht (Wichtig: Positiv-Kennzeichnung).
    Natürlich mit Zustimmung des Betriebsrats, der Datenschutzbeauftragten und der Betriebsleitung. Ist ein bißchen mühsam, aber es funktioniert.
    Wir haben es als Betriebsvereinbarung gemacht bzw. direkt in die Arbeitsordnung aufgenommen, damit entfällt die Einzel-Zustimung der Mitarbeiter.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Jens, das sind gute Überlegungen die du durchaus umsetzen kannst in einem Betrieb wo immer die gleichen Leute miteinander arbeiten.

    Auf dem Bau gestaltet sich das schon etwas schwieriger. Da sind kleine "günstige" Subs von Subs tätig die das Wort Arbeitsschutz nicht mal kennen. Die sollen sich auf einmal an Regeln halten die ein Bauherr vorgibt. Die erleben manchmal strengere Sicherheitsregeln oder auch minimalst Anforderungen wie das tragen von Gehörschutz an der Kreissäge zum ersten Mal. Die argumentieren dich zu Tode wenn du da nicht einfach kategorisch einen Schlussstrich ziehst. Da gehts nur noch mit erster Verwarnung, zweite Verwarnung mit ner Stunde Zwangspause, beim Dritten Mal hat der Mitarbeiter eben mal einen Tag Baustellenverbot.
    Wers gar nicht kapiert bleibt ganz draussen.
    Irgendwann kapiert es dann auch deren Vorgesetzter dass er Geld und Zeit verliert wenn er die Regeln bei seinen Mitarbeitern nicht durchsetzt.

  • Hallo Andrasta.
    Ich bin auf einer Baustelle und habe da keine Probleme mit. Die Baustelle hat ca. 3500 MA, wovon ich einen Teil betreue. Seitdem die merken, dass sie etwas mitreden können klappt das prima. Weil das nämlich viele auch noch nicht kannten ;) Positive Einwirkung. Wer noch nie gefragt wurde, wird es kennen, wenn er dann das erste Mal gefragt wurde. Ich werde inzwischen mit Namen und Handschlag von den Meisten begrüßt und selbst die kommen mit jemanden zu mir, der deren und meine Sprache spricht, wenn sie iwas haben. Sei es Vorschläge oder Bitten. Ich habe da Fast nur gute Erfahrungen mit gemacht. Das man damit natürlich nicht alle bekommt, ist auch klar. Aber da gibt es so viel. Mal kreativ sein. Wir haben hier auch einen Maßnahmenkatalog von zig Seiten. Bei meinen ist dieser noch nie angewandt worden und das sagt doch viel, oder? Wirkungskontrolle: :thumbup::thumbup:

    @ Nico: Ja, da hast Du Recht. Aber hat der Unternehmer nicht dafür zu sorgen, dass genau in diesem Bereich Leute eingesetzt werden, die der vorgegeben Sprache mächtig sind? Somit entfiele das Kennzeichnen, da sonst kein anderer diese Tätigkeit ausführen dürfte. Und wie Andrasta schon sagte/ schrieb, ist es auf Baustellen nochmal ne ganz andere Nr. Ich sage nur 10%-Regelung. Also 10% der Anwesenden sollen die vom Bauherrn festgelegte Sprache beherrschen, Gelächter. Ich habe mir eine Auflistung gemacht, mit wem ich mich entsprechend verständigen kann und mich vorgestellt, sowie die vorstellen lassen. Einer von denen ist dabei um ggf. zu dolmetschen oder andere sind vor Ort, die ich herbeiholen kann.
    Wenn ich kennzeichne spiele ich ggf. auf den Bildungsstand des MA an, somit verboten. Hab da schon große Diskussionen drüber gehabt aber wenn es im Betrieb geregelt ist (Betriebsvereinbarungen, Arbeitsvertrag etc) mit entsprechenden Absprachen, dann sollte das auf der rechtlich sicheren Seite sein. Ist aber i. d. R. genau so schlecht umsetzbar, wie meine 10%-R. ;) Vllt kann ich ja was mit der Fußball-EM umsetzen. Sollen die doch ihre Flaggen am Helm tragen, da fällt ne andere kleine daneben net so auf :D

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)