Sportstudio und Sporthalle

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  • Hallo!

    Gerne würde ich Eure Meinung zur Prüfung von Sportgeräten lesen.

    Im Fitnesstudio so wie unseren regionalen Sporhallen finde ich entweder einen Aufkleber mit der Botschaft: "Alles geprüft und als sicher befunden." oder eben gar nichts.

    Aus dem Bereich E-Technik kenne ich es so, dass alle Geräte einzeln geprüft und gekennzeichnet werden.
    Das erwarte ich selbstverständlich von Trainigsgeräten mit Elektroanschluss auch.

    Wie sieht es nun mit der Sprossenwand, dem Kletterseil, dem Kasten, dem Schmetterling usw. aus?
    Nach meiner Meinung müssten alle Geräte einzeln eine sichtbare Prüfmarkierung tragen.
    Dass dazu eine Dokumentation im Ordner oder elektronisch besteht ist für mich selbstverständlich.

    Bislang fand ich noch in keiner Vorschrift, in keiner Halle, bei keinem Prüfunternehmen ein Hinweis auf Einzelplaketten.
    Der Träger der Halle erklärt, dass es einen Prüfauftrag, ein positives Ergebnis und eine Zahlung gibt. Damit ist doch alles klar?
    Die prüfenden Unternehmen erklären, dass es so etwas noch nie gab. Auch alles klar oder?


    Grüße
    Flügelschraube

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  • Ich kenne das so, dass die Sportgeräte eine Inventarnummer haben und für jede Inventarnummer, wurde ein Kontrollblatt angelegt. Dort ist dann eingetragen, ob das Gerät in Ordnung war/ist oder ob es Mängel hat, und wann diese abgestellt wurden und von wem.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • meiner meinung (müssen) unterliegen fitnessgeräte einer min. jährlichen prüfung ...
    Realität ist aber : ich trainiere in bei einer fitnesskette , da wird in dieser richtung leider nichts gemacht ...und die kunden müssen die trainer immer auf mängel hinweisen ..
    e-check ?? fehlanzeige, gerätesicherheit ? :na warten wir ab wenn der hausmeister da ist .....bis mal was passiert .....

    es gibt sogar beim tüv nen lehrgang : sachkundiger für fitnessgeräte oder so ähnl......

  • meiner meinung (müssen) unterliegen fitnessgeräte einer min. jährlichen prüfung ...
    Realität ist aber : ich trainiere in bei einer fitnesskette , da wird in dieser richtung leider nichts gemacht ...und die kunden müssen die trainer immer auf mängel hinweisen ..
    e-check ?? fehlanzeige, gerätesicherheit ? :na warten wir ab wenn der hausmeister da ist .....bis mal was passiert .....

    es gibt sogar beim tüv nen lehrgang : sachkundiger für fitnessgeräte oder so ähnl......


    Nur was hat das mit der Arbeitssicherheit zu tun, wenn die Geräte nur von den Kunden genutzt werden?
    OK, Stromschlag ist auch für den Angestellten möglich, aber wenn die Mechanik nicht das tut was sie soll...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • der kunde arbeitet ja mit den maschinen und wenn ich zum beispiel trizeps maschine mit 60 kg gewicht arbeite und das stahlseil reißt .... egal ob trrainer oder kunde ... für beide wird es dann gefährlich ...
    wer prüft denn zb.laufbänder ? oder mal ganz banal den heißluft handtrockner ?? für mich gehört das alles zur Arbeitssicherheit .....

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich denke das ist ein ähnliches Thema wie dieses hier:

    Erfahrungen mit Sachkundigen für Spielgeräte/Spielplätze

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo,
    ich denke da wie Toni.
    Der Nachweis einer Prüfung ist nicht die klebende Plakette. Sie ist nur ein Augenschmeichler. Ausschlaggebend ist das Prüfprotokoll. Eine Plakette
    oder eine Inventarnummer hilft der Zuordnung.

    Tschau,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wollen nicht, ich könnte auch ohne dieses hässliche Papperl auskommen. Allerdings bietet es die Grundlage für eine schnelle Kurzüberprüfung durch unsere Freunde und Helfer. Ansonsten würden wir wohl viel häufiger angehalten werden. Von den Leuten, die auf gut Glück einfach die Überprüfung "vergessen" ganz zu schweigen! ;)

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

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  • Für die Bereiche, in denen die "Betreuten/Sportler" auch gesetzlich unfallversichert sind (Kita, Schulen, Heime etc.), gilt die GUV-SI 8044 "Sportstätten und Sportgeräte".
    Ich meine in Bezug auf Fitnessstudios auch schon bei Google/KommNet dazu etwas gelesen zu haben...habe ich aber leider nicht zur Hand. Am Besten nochmal selbst suchen.

    Beste Grüße
    QMSifa

  • Hallo zusammen,

    ich muss das Thema nochmal aufgreifen und euch nach eurer Meinung fragen:

    In allgemeinbildenden Schulen müssen ja die Sportgeräte regelmäßig geprüft werden (Funktions- u. Sichtprüfung). Kann eine Lehrperson wohl aufgrund ihrer Erfahrung mit den Sportgeräten als befähigte Person angesehen werden und somit die Prüfung durchführen?
    Für die Dokumentation kann man ja eine Checkliste mit Prüfpunkten an die Hand geben.

    Freue mich auf eure Sichtweisen.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Ich habe - aufgrund diverser praktischer Erfahrungen mit Sportlehrern - begründete Zweifel an einer Eignung (es mag sicherlich Ausnahmen geben).
    Ich persönlich würde den Lehrkräften die Sichtprüfung vor Benutzung auferlegen, die regelmäßige (jährliche) Prüfung z.B. dem Hausmeister.

    siehe z.B. auch:
    http://www.schulsport-in-bw.de/media/files/Ch…ete_aktuell.pdf

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Danke für die Info.
    Ja, so habe ich das auch vor :D

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

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  • Hallo und einen Gruß!

    In allgemeinbildenden Schulen müssen ja die Sportgeräte regelmäßig geprüft werden (Funktions- u. Sichtprüfung).

    Die zu prüfenden Sportgeräte befinden sich doch sicher in Sporthallen? Die Nutzung geschieht natürlich i.d.R durch alle Schulformen.

    Zitat

    Kann eine Lehrperson wohl aufgrund
    ihrer Erfahrung mit den Sportgeräten als befähigte Person angesehen
    werden und somit die Prüfung durchführen?
    Für die Dokumentation kann man ja eine Checkliste mit Prüfpunkten an die Hand geben.

    Grundsätzlich denke ich, dass eine Sportkolleginn / ein Sportkollege in seine Geräte eingewiesen ist. Ein Sportler dürfte "Sein" Gerät kennen. Eine Fehlfunktion sollte also sofort auffallen. Eine Checkliste hilft natürlich enorm.
    Eine Sport-Geräteprüfung durch einen Sportkollegen (Kollegin) halte ich für möglich. Das schließt nicht aus, dass Lehrerinnen und Lehrer sich außer Stande sehen, ein fundiertes Urteil über Festigkeiten usw. abzugeben.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Wer im Besitz einer Trainerlizenz ist, sollte schon einschätzen können, ob die Sportgräte sicher sind und nur sichere Geräte sollten dann zur Benutzung freigegeben werden.
    Der Gesetzgeber schreibt keine Prüfungen oder ähnliches vor und die GUV - SI 8044 kann man nur eingeschränkt auf Fitnessstudios anwenden.

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Wer im Besitz einer Trainerlizenz ist, ...

    Es geht um akademische Pädagogen (im allgemeinen "Lehrer" genannt), nicht um lizensierte Trainer.

    Es gibt Bundesländer, in denen Pädagogen für den Schwimmunterricht nicht selbst schwimmen können müssen, und es gibt Bundesländer, in denen Legastheniker laut Gerichtsurteil Deutschunterricht erteilen dürfen. Leider kein Jux und keine Ironie. Mag sein, das ich durch entsprechende Negativerfahrungen vorbelastet bin ... der 08/15-Lehrkraft traue ich aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung eine sicherheitstechnische Beurteilung von Sportgeräten einfach nicht zu. (Mein Ältester lag letztes Jahr im Sportunterricht unter einer zusammengebrochenen Tischtennisplatte ... Diplomsportlehrer ... )

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Wenn es um Sportstätten und Sportgeräte für den Schulsport geht, dann greift ja unmittelbar die GUV - SI 8044. Bei akademisch ausgebildeten Lehrkräften (Lehrer) setze ich voraus , das sie die GUV auch lesen und entsprechend anwenden können und sich vor der Benutzung der Sportgeräte durch ihre Schüler vom sicheren Zustand der Geräte überzeugen.
    Also vor jeder Unterrichtsstunde!!!

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

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