Überprüfung eines Führerscheins

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  • Hallo Zusammen,

    wir haben ein kleines Problem im Haus. Gibt es eine Behörde oder ein Amt dass mir oder dem Fuhrparkleiter sagen darf, ob ein vorgezeigter Führerschein gültig ist oder nicht?

    Wir haben einen Mitarbeiter der einen ungarischen Führerschein hat und diesen auch beim Entleihen eines Fahrzeuges vorzeigt. Ich muss vielleicht dazu sagen dass es sich um KEINEN ausländischen Mitarbeiter handelt. Also bis hierhin sind wir als Unternehmen ja noch eigentlich noch fein raus, oder? Mitarbeiter möchte ein Fahrzeug, also muss er seinen Führerschein vorzeigen. Jetzt wurde mir aber im Vertrauen von einem anderen Mitarbeiter erzählt dass besagter Mitarbeiter für Deutschland keinen gültigen Führerschein besitzt, weil ihm dieser 2007 weg genommen wurde. Und wie es halt dann so ist...man kennt halt dann bei einer Behörde jemanden und ruft da mal an und bekommt inoffiziell (ich weiß, dass das nicht ganz korrekt ist) die Bestätigung dass dieser Mitarbeiter tatsächlich keine Fahrerlaubins in Deutschland hat, weil er zur MPU müsste.

    Dieser "Schwarzfahrer" wurde dann von seinem Vorgesetzten darauf angesprochen und hat wieder seinen ungarischen Führerschein gezückt und dachte wohl damit sei alles gut. Aber nun habe ich das Problem dass ich ja weiß dass uns dieser Mitarbeiter "foppt" und denkt wir kommen ihm nicht auf die Schliche.

    Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Ich weiß zu 99% dass uns der Mitarbeiter "betrügt", kann es ihm aber nicht nachweisen. Und irgendwie möchte ich dieses ganze Thema auch nicht einfach so stehen lassen, nach dem Motto: wir haben uns ja den Schein zeigen lassen also ist für uns alles gut. Hier geht es auch um Vertrauen zu dem Mitarbeiter und ich finde, sowas geht einfach gar nicht. Was ich auch im Privaten Bereich so sehe. Fahren ohne Führerschein ist ein NO GO.

    Aber was tue ich jetzt??? ;( ?(

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen...schon mal Danke im Voraus...

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  • Hallo,

    Tipp: Unternehmen, die sich den organisatorischen Aufwand oder den Unmut der Beschäftigten durch die Führerscheinkontrollen der Mitarbeiter ersparen wollen, können da mit auch Prüforganisationen wie den TÜV, die Dekra usw. beauftragen. Diese benachrichtigen die registrierten Fahrer rechtzeitig vor der fälligen Prüfung. Sie können dann bei einem der zahlreichen Prüfstützpunkte, in einer Autowerkstatt oder Tankstelle vorfahren, in denen auch die regelmäßigen Kfz-Prüfungen durchgeführt werden, und dort ihren „Lappen“ vorlegen. Die ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfung (und im schlimmsten Fall die Benachrichtigung des Chefs) übernimmt dann die Prüfstelle.
    Quelle: BWR Media

    das wäre eine Möglichkeit, diese ist zwar mit Kosten für das Unternehmen verbunden, aber ob eine Behörde Dir Auskunft über die Fahrerlaubnis eines Mitarbeiters (ohne dessen Einverständnis) geben wird, wage ich vor dem Hintergrund des Datenschutzes zu bezweifeln!

    In diesem Sinne einen schönen Tag!

  • Da es hier auf eine Rechtsberatung hinauslafen wird, würde ich den Firmenanwalt fragen. Du hast es hier nicht nur mit der StVO zu tun, sondern auch mit anderen Gesetzen und Verordmnungen z.B. Datenschutzgesetz. Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, kommt auch das Betriebsverfassungsgesetz zum Tragen...

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo Melie,

    meines Wissens müsste er als Deutscher Staatsbürger auch eine deutsche Fahrerlaubnis haben, d.h. er müsste seinen Ungarischen Führerschein Umschreiben lassen beim zuständigen Ordnungsamt oder Landkreis. Spätestens da aber würde auffallen das er schon eine deutsche Fahrerlaubnis besitzt oder wie in seinem Fall besessen hat. Also würde ich von ihm verlangen schnellstens sich eine deutsche Fahrerlaubnis zu besorgen. Und spätestens dann gerät er in Beweisnot.

    MfG Ingo

    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,

    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)

    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • Ein sehr interessantes Problem.

    Just my two cents:
    Ich muss als Unternehmer keine ausländische Fahrerlaubnis akzeptieren, wenn der betreffende Mitarbeiter seinen Hauptwohnsitz in Deutschland und nicht(!) in dem betreffenden Land hat. Es gibt (genaueres bitte beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen) klare Regelungen für die Umschreibung, wenn der Hauptwohnsitz geändert wurde.
    Sind diese Bedingungen nicht eingehalten, ist eine entsprechende Abmahnung (bitte dazu einen Fachanwalt konsultieren) der Weg.

    Ganz Böse und ganz privat: Einfach mal bei der zuständigen Polizeiwache vorsprechen und um eine Kontrolle bitten ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Gibt es bei euch eine Regelung zur Pflicht der Meldung eines eingezogenen Führerscheins?


    Guck mal hier. Der ADAC (NEIN, KEINE WERBUNG) :D hat auf seiner Homepage eine klare Regelung stehen, wie das abläuft.
    Ich denke mal der Reiter "FS-Tourismus" ist das was du suchst, oder?


    http://www.adac.de/infotestrat/ra…aspx?tabid=tab2

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Vielleicht noch ne andere Idee.

    Einführung der Pflicht dass falls ein Mitarbeiter einen ausländischen Führerschein hat und im Unternehmen als Fahrer tätig ist, diesen bis sechs Monate nach Eintritt ins Unternehmen auf EU-Führerschein umschreiben zu lassen und vorzulegen... Wenn er den nicht vorweisen kann --> Tod durch Beschuss mit Wattebällchen. :D

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Hallo,

    wenn ich deine Frage richtig verstehe, so ist es der Fuhrpark eurer Firma, d.h. Eigentum der Firma.
    Und dann müsst ihr eigene Regeln aufstellen, wir ihr mit eurem Eigentum umgeht. Und in diesem Fall würde ich dringend darauf bestehen, eine gültige und nachvollziehbare Fahrerlaubnis durch den Mitarbeiter zu bestätigen.

    Das kann durch Vorlage eines Internationalen Führerscheins oder durch eidesstaatliche Versicherung der Fahrerlaubnis erfolgen.
    Aber wie oben schon geschrieben, das ist Sache eines Rechtsanwalts und nicht der Sifa. Was sagt denn der Geschäftsführer, Personalleiter und Fuhrparkleiter hierzu? Diese stehen ja in direkter Verantwortung.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Das steht es schwarz auf weiss.

    Ich würde in deinem Fall auf das Urteil des EuGH verweisen und den Arbeitgeber dahingehend beraten dass er diesen Ausländischen Führerschein nicht anerkennen muss. Erst wenn ein deutsches Gericht anders entscheidet, kann er den Lappen vorlegen. Als Betriebsleiterin habe ich bei solchen Kandidaten die mir mit dubiosen Papieren (Meistens Pässe und Arbeitserlaubnisse) kamen immer nett angefragt: "Sie haben sicherlich nichts dagegen wenn ich mal kurz bei der Polizei anfrage ob dieses Papier auch einwandfrei ist."

    Meist braucht ich da gar nicht anrufen. 8)

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  • Schon mal vielen lieben Dank für Eure schnellen Antworten.

    Der direkte Vorgesetzte verlangt jetzt einen schriftlichen Nachweis dass dieser Führerschein in Deutschland gültig ist. Ich hoffe der bleibt auch dran und lässt das nicht "einfach unter den Tisch fallen". Denn einen solchen Nachweis kann der Mitarbeiter ja gar nicht vorlegen weil er den ja nirgends bekommt. Ich wundere mich wie dreist und frech manche Menschen sind. Er weiß dass er einen Fehler gemacht hat und statt dazu zu stehen macht er einfach fröhlich weiter und zückt den Führerschein obwohl er weiß dass dieser nicht gültig ist. Wenn ich der Chef wäre würde ich mir ganz genau überlegen ob ich den Mitarbeiter noch weiter beschäftige.

  • Servus,

    Ein kniffeliger Fall, das...

    Zum Thema Umschreibungspflicht sollte man sich die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), insb. § 28, zur Brust nehmen. Unnötige Umschreibung von rechtmässig (!) erworbenen EU-Führerscheinen kann man m.E. nicht verlangen.

    Andereseits muss ja der Unternehmer nach BGV D29 seinen Mitarbeiter aktiv beauftragen ein KFZ zu führen (oder eben auch nicht), und zwar - siehe dort § 35 - auch im Hinblick auf seine charakterliche Eignung.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Unnötige Umschreibung von rechtmässig (!) erworbenen EU-Führerscheinen kann man m.E. nicht verlangen.


    Aber ich kann als Unternehmer (wenn ich im Zweifel bin) vom Mitarbeiter verlangen, das er eine Anerkennung der zuständigen Behörde vorlegt.
    Als Unternehmer würde ich sogar noch die entsprechenden Verwaltungskosten tragen und den Mitarbeiter auf die Führerscheinstelle begleiten, damit er keine Kosten hat ... *laPalomapfeif*

    Es gibt auch noch einen weiteren Knackpunkt: die 2-jährige Probezeit in Deutschland!
    Inhaber eines EU-Führerscheins aus dem Ausland brauchen ihre Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht in Deutschland registrieren zu lassen, sobald sie hier ihren Wohnsitz begründen.
    Wer aber den Führerschein zu diesem Zeitpunkt noch keine 2 Jahre besitzt, muss ihn innerhalb eines halben Jahres beim Straßenverkehrsamt registrieren lassen. -> Probezeitregelung!

    Das vergisst so Mancher, der der deutschen MPU entfliehen will und einen neuen Schein unter Vorspielung falscher Tatsachen im Ausland macht.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Es gibt auch noch einen weiteren Knackpunkt: die 2-jährige Probezeit in Deutschland!

    Danke für den Hinweis ... daran hätte ich in diesem Fall nicht gedacht ... jetzt schon ... :thumbup:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Servus,

    Mit der Probezeitregelung hast Du natürlich schon Recht, ob das im vorliegenden Fall zur Debatte stand kann ich nicht beurteilen. Schwieriger stelle ich mir die Bestätigung der Gültigkeit eines in einem Drittstaat erstellten Dokuments durch eine deutsche Behörde vor; Da fehlt es mir etwas an Vorstellungskraft, aber vielleicht geht sowas (Zu meinen Studienzeiten hat sich daran meine damalige Bezirksregierung die Zähne ausgebissen, und schliesslich aufgegeben; Zu der Zeit hätte man eigentlich noch umschreiben müssen, konnte aber die Klassenäquivalenz nicht darstellen).

    Mich wundert aber zuvorderst der Unterton des Ganzen, wonach der MA gleichsam ein Recht hätte Diestfahrzeuge zu gebrauchen, und der Unternehmer ihm dies nur unter Zuhilfenahme öffentlicher Stellen verweigern könne...

    Wenn ein Unternehmer Zweifel an der charakterlichen Eignung des MA zum Führen eines Fahrzeugs hat, so ist es m.W. seine Pflicht die erforderliche Beaftragung zu verweigern.

    Mithin könnte man eventuell ja auch das Problem bei der Wurzel zu packen, und den MA bei einer professionellen Vorbereitung auf die MTU betrieblich begleiten.

    Gruss, Chrimu...
    (Ihr ahnt es: ...der mit einem vor 30 Jahren völlig legal im EU-Nachbarland erworbenen Führerschein -inzwischen auf EU-Modell geupdatet- rumgurkt...) 8)

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Schwieriger stelle ich mir die Bestätigung der Gültigkeit eines in einem Drittstaat erstellten Dokuments durch eine deutsche Behörde vor; Da fehlt es mir etwas an Vorstellungskraft, aber vielleicht geht sowas

    Geht, ist allerdings manchmal etwas bis deutlich aufwändiger und kostet Zeit und Geld ...

    Wenn jemand in DE bereits irgendwann mal einen Führerschein gemacht hat, ist dies registriert, genau wie der Entzug der Fahrerlaubnis.
    Und genau das wird die Führerscheinstelle überprüfen ...

    Wenn ein Unternehmer Zweifel an der charakterlichen Eignung des MA zum Führen eines Fahrzeugs hat, so ist es m.W. seine Pflicht die erforderliche Beaftragung zu verweigern.

    Korrekt.

    Mithin könnte man eventuell ja auch das Problem bei der Wurzel zu packen, und den MA bei einer professionellen Vorbereitung auf die MTU betrieblich begleiten.

    Das wäre natürlich die optimalste und soziale Lösung.

    Nachtrag: Hier wird die gängige Verfahrensweise bei Ungarn-Führerscheinen beschrieben ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Das wäre natürlich die optimalste ...

    Kreisch!!! Semantik-Alarm! ;(
    ... "optimal" reicht, es ist genau so wenig steigerbar wie "aktuell" und "ideal"
    Nix für ungut ... :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Mensch a.r.n.i!

    :110:
    Das einzigste was zählt ist doch, daß du verstehst was er meint!

    :14:

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

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  • Kreisch!!! Semantik-Alarm! ;(

    Du hast ja recht - mea culpa (ich habe mich nur dem derzeitigen politischen Sprachgebrauch angepasst).

    Wie heisst es so schön:
    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sie darf immer und überall von Jederman kostenlos benutzt werden. Sie ist aber kein OpenSource, darf also nicht eigenmächtig verändert werden.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Guten Morgen an Alle,

    hier der aktuelle Stand der Geschichte...

    nachdem ja bei uns im Hause Allen irgendwann klar wahr dass unser besagter Mitarbeiter keinen gültigen Führerschein hat, wurde nochmal ein Gespräch mit ihm geführt. Und dabei musste er endlich "Farbe bekennen" und hat zugegeben in Deutschland nicht fahren zu dürfen, :thumbdown: aber er hätte sich nicht viel dabei gedacht weil es ja immer nur kurze Strecken waren die er gefahren ist. X( Er hat eine ordentliche Standpauke über sich ergehen lassen müssen und bekommt eine Abmahnung. Keine Ahnung ob man das jetzt so stehen lassen sollte, aber ich habe meine "Pflicht erledigt" und was die Vorgesetzten dann aus einem solchen Fehlverhalten machen, soll ja nicht mehr mein Problem sein. In diesem Sinne...bis bald und vielen lieben Dank an alle... :thumbup:

  • Hallo,

    zu dem spannendem Thema und für die vielen Informationen zwischen den Zeilen sage ich als Mitleser eimal DANKE.

    Die Problematik könnte/kann jeden von uns erreichen.


    Der Waldmann

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)