Entsorgung von Spraydosen

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  • Hallo Leute,

    ich hätte da mal eine Frage. Wie Entsorgt Ihr in euren Betrieben die Spraydosen?

    Gibt es eine Dosenpresse zur Restentleerung?

    Gruß Waidler

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  • Nach möglichkeit die Mitarbeiter anhalten diese zu entleeren und dann entsorgen.

    Teilgefüllte Spraydosen müssen in entsprechenden belüfteten Fässer gefültt werden und die zwischenräume mit einem Inertmaterial verfüllt werden.

    Gruß

    Ajot

  • "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

  • Jede Spraydose (mit oder ohne Gefählichkeitsmerkmal ) hat ein Sicherheitsdatenblatt. Darin ist genau beschrieben, wie mit den entleerten (-oder teilentleerten Dosen) zu verfahren ist. Im Regelfall ist das so, das jede Stadt oder Kreis eine zentrale Anlaufstelle hat (googeln oder gelbe Seiten). Dies gilt für privat sowohl als auch für industrielle Anwendungen. Kurzer Anruf genügt und demenstprechend handeln.
    Im Betrieb würde ich die Dosen zentral in Behältern sammeln (je nach Füllung) und dem Entsorger zuführen. Außerdem haben Betriebe die mit Gefahrstoffen zu tun haben eigentlich einen Bereich Umweltschutz, der für solche Fragen offen steht. Viele Betriebe haben auch eine interne schriftliche Verfahrensanweisung. Musste mal schauen.

    Gruß Andi

  • Hallo,mein Vorschlag

    internen Ablauf organisieren: volle Dose nur gegen leere Dose.

    Leere Dose im ASP 800 mit Belüftung sammeln. Stellen die Entsorger zur Verfügung. Dann ist das Thema mit Deckeln der Spraydosen und den Inertmaterial auch vom Tisch.

    Gruß Ossis

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  • Ich schließe mich Ossis an.

    Spraydosen war hier auch ein großes Thema. Aber mit dem ASP-800 belüftet und verschließbar ist die Welt jetzt wieder schön.


    Grüße

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • ASP-800 belüftet


    Hallo,

    Hilfe!
    Tante Gugl findet zwar den ASP-800. Aber dort steht nichts über Belüftung.
    Der Standard ASP ist nur für flüssige und feste Gefahrstoffe. Für mit Treibgas befüllte Kartuschen benötigen wir aber einen von unten (!) zwangsbelüfteten Sammelbehälter.
    Wo kann der ASP-800 belüftet bezogen werden?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Um wieviele Dosen handelt es sich denn so pro Monat?

    Jede Spraydose (mit oder ohne Gefählichkeitsmerkmal ) hat ein Sicherheitsdatenblatt. Darin ist genau beschrieben, wie mit den entleerten (-oder teilentleerten Dosen) zu verfahren ist. Im Regelfall ist das so, das jede Stadt oder Kreis eine zentrale Anlaufstelle hat (googeln oder gelbe Seiten). Dies gilt für privat sowohl als auch für industrielle Anwendungen. Kurzer Anruf genügt und demenstprechend handeln. ...


    Die SDB, die ich so kenne, schweigen sich über die Entsorgung weitgehend aus oder kommen mit so banalen Sätzen wie "Entsorgung entsprechend den gültigen gesetzlichen Vorgaben". Sehr informativ.
    Ein Transport vom Gewerbebetrieb zur örtlichen Sammelstelle dürfte ein Transport über die öffentliche Straße sein und ist dann ein Gefahrguttransport, mit entsprechenden Vorgaben.
    Beim Privathaushalt landet die entleerte Dose im Gelben Sack, im gewerblichen Bereich ist dies nicht zulässig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    hier Info zur Abfallentsorgung bzw zu Spraydosen

    http://www.abfallbewertung.org/repgen.php?rep…itel=4&gtactive=

    http://www.pius-info.de/dokumente/docd…1291t110.html#c

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Kontaktiere den Hersteller/ Lieferanten (Telefonnummer SDB oben), die haben da einen Spezialisten sitzen, der weiß wie es weiter gehen soll. Die haben das Erstellt und kennen sich damit aus.
    Ggf. würde ich (wenn es sich um einen Transport handeln soll) einen Gefahrgutbeauftragten mit ins Boot holen. Ich kenn natürlich nicht eure Gegebenheiten im Betrieb.
    Gruß Andi

  • Hallo zusammen,

    hier noch was zu den Spradosen http://medien-e.bghw.de/bge/pdf/m20.pdf

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Die Frage die ich mir hier nun stelle:

    Was ist mit einem Explosionsschutzdokument für diese AS-Behälter?
    Eine Ex-Atmosphäre ist ja nicht komplett auszuschließen, also...zack Ex-Dokument muss her.
    Oder seh ich da was falsch?
    Gruss

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