Beiträge von Ossis

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    Hallo Kollegen,

    ich hab da mal eine Frage an die Kollgen aus dem Bereich Gefahrgut. Es betrifft die Änderungen im ADR 2013.

    1. Ist es so, das die Fahrzeuge/ der Entladevorgang von Fahrzeugen die Gefahrgüter anliefern zukünftig per Checkliste als Dokumentation kontrolliert werden müssen ?

    2. Sind die Liefermengen der Gefahrgüter im Jahresbericht aufzuführen ?

    Für ein kurze Antwort wäre ich dankbar.

    Gruß Ossis

    Hallo Kollegen,

    um die Belüftung unserer Produktionshallen im Sommer zu verbessern möchten wir dafür die Notausgangstüren öffnen. Um unseren Hygieneanforderungen gerecht zu werden, müssten wir diese aber mit Fliegengitter versehen.Leider würde sich das Fliegengitter dann nur entgegen der Fluchtrichtung öffnen lassen. Nach ASR A2.2 ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht, wie diese aussieht ? Es arbeiten in dem Bereich der Produktionshalle 8 Personen.

    Gruß Ossis

    Hallo Brandschützer,

    in einem Audit sind wir darauf hingewiesen worden, das der Begriff " Notausgang " nicht mehr verwendet werden darf, da er für nicht deutschsprachige als " Not- Ausgang " verstanden werden könnte. Leider kann ich keinen Rechtsbezug dazu finden. Hat sich jemand mit diesem Thema schon auseinander gesetzt, oder war unser Auditor auf den falschen Weg ? ?(

    Viele Grüsse

    Ossis

    Hallo ADR- User,

    ja, wir arbeiten einige Zeit bereits mit einer Krankenkasse zu dem Thema zusammen. Den Service bieten nicht viele Krankenkassen, kann sein, das Ihr da sogar den gleichen Ansprechpartner habt wie wir. Ich kann nur sagen sehr gute Zusammenarbeit. Wichtig ist, wie in vielen Dingen, das die Geschäftleitung dahinter steht und später nach der Einführung ist natürlich auch die Eigenverantwortung der Mitarbeiter gefordert etwas gutes für sich zu tun.

    Gruß Ossis

    Hallo Kollegen,

    hat jemand Erfahrungen mit Fällen, wenn Mitarbeiter länger als 10 Stunden arbeiten.

    Beispiel: Maschinenbruch, kurz vor Feierabend der Instandhaltungsleute. Natürlich noch wichtige Kundentermine auf der Maschine, die unbedingt produziert werden müssen. Die " Just in Time " Regelung eben. Reparatur kann nur durchgeführt werden, wenn das Instandhaltungspersonal hierfür länger als 10 Std. arbeitet. Die Mitarbeiter erklären sich zur Reparatur bereit, werden auch anschließend mit dem Taxi nach Hause gebracht und nach 11 Stunden Ruhezeit mit dem Taxi wieder zur Arbeit geholt. Das alles wird dementsprechend dokumentiert. Sind mit diesen Maßnahmen die Fürsorgepflichten erfüllt? Muss noch etwas beachtet werden. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit solchen Situationen.

    Gruß Ossis

    Hallo Kollegen,

    ihr kennt bestimmt alle die Laufkatzen mit den Kettenzügen die einem über den großen Drehbänken die Hebearbeit erheblich erleichtern.

    Teilweise werden mit diesen natürlich Lasten höher gehoben als 1,5 m.

    Meine Frage ist, wie muss ich die Bediener schulen. Falle ich unter die Kranvorschrift, oder diese Kettenzüge davon ausgenommen?

    Vielleicht hat ja jemand eine ganz passable Lösung.

    Gruß Ossis

    Hallo,mein Vorschlag

    internen Ablauf organisieren: volle Dose nur gegen leere Dose.

    Leere Dose im ASP 800 mit Belüftung sammeln. Stellen die Entsorger zur Verfügung. Dann ist das Thema mit Deckeln der Spraydosen und den Inertmaterial auch vom Tisch.

    Gruß Ossis

    Hallo Kollegen,

    ich hab eine Frage an die Sicherheitstechniker, die sich auf dem Gebiet der Maschinenverordnung auskennen:

    Ich habe eine Gesamtmaschine, die aus mehreren Einzelmaschinen, bzw. Aggregaten besteht. Nun tausche ich ein altes Aggregat gegen ein baugleiches Aggregat gleichen Alters aus, welches im besseren Zustand ist. Alle Maschineteile haben das Baujahr vor 1995. Muss ich für das Tauschaggregat eine CE- Konfirmität herstellen. Tausche also Altmaschine gegen Altmaschine.

    Wer kann mir da jemand eine Auskunft erteilen?

    Gruß Ossis

    Hallo Kollegen,

    hatte gestern grad die BG wegen ähnlichen Fall im Haus. Ganz klare Aussage: Keine Hörgeräte im Lärmbereich, wegen dem verlust des restlichen Hörvermögens. Das Hörgerät verstärkt den Lärm. Mittlerweile soll es aber angpaßten Gehörschutz mit Hörgerät geben.

    Gruß Ossis

    Hallo Kollegen,
    wichtig ist das der Unternehmer eine für alle klare Regelung definiert. Er muß in diesen Fällen auch seiner Fürsorgepflicht nachkommen.
    Bei Verletzungen die Behandelt werden müssen gilt es die 112 zu wählen. Welches Auto, RTW oder KTW , entscheidet letztendlich die Leitstelle.
    Fakt ist, die Fahrzeuge sind extra für den Verletztentransport gebaut worden. Warum überhaupt ein Risiko eingehen.
    Ein Unfall reicht doch, oder ?
    Gruß Ossis

    Hallo Kollegen,
    hab grad meine jährliche Fortbildung bei der BG hinter mir. Dort haben wir das Thema mit Hubarbeitsbühnen auch ausgiebig behandelt.
    Die DGUV 966 beschreibt den derzeitigen Stand der Technik. Wenn der Unternehmer diese umgesetzt hat, kann er davon ausgehen alles richtig gemacht zu haben.
    Also, es ist genau wie mit der Ausbildung von Flurförderzeugführer in der Verantwortung des Unternehmers diese umzusetzen.
    Gruß Ossis

    Hallo,

    auch wir standen vor der Frage wer bildet die Bediener aus. extern oder intern. Da ich auch Staplerfahrerausbilder bin habe ich darauf hin einen Bedienerlehrgang für Hubarbeitsbühnen bei unserer zuständigen BG mitgemacht. Zu der Zeit wurden noch keine Ausbilderlehrgänge von der BG angeboten. Habe dann mit dem Ausbilder der BG vereinbart, das ich erstmal unsere Leute schule. Gemäß dem Motto vorher hatten wir gar nichts und jetzt haben wir was. Das ist schon 100 % mehr als vorher.

    Am besten den Kontakt zu TAB suchen und mit Ihm die weitere Vorgehensweise abklären. Es spricht nach meiner Meinung nichts dagegen die Mitarbeiter mit der Notwendigen Fachkenntnis selbst auszubilden. Die Ausbildung sollte aber der DGUV 966 entsprechen. Siehe Anhang.

    Gruß Ossis

    Hallo Kollegen,

    ich suche ein praktikables Instrument ( vielleicht eine kurze Checkliste oder ähnliches ) für die vielzähligen Gefährdungen in der Instandhaltung. Wir unterscheiden zwischen geplanter und ungeplanter Instandhaltung. Die geplanten Instandhaltungsmaßnahmen haben wir mittlerweile einigermaßen im Griff über diverse Vorbesprechungen mit allen Beteiligten. Für die ungeplanten Instandhaltungsmaßnahmen, wie z.B. Maschinenbruch, wo der Instandhalter möglichst schnell wenn die Reparatur durchführen soll, suche ich noch was schlankes. Leider ist hier auch zu Arbeitsunfällen gekommen, weil die Mitarbeiter sich vorher keine Gedanken gemacht haben. Hat jemand in diesem Forum eine Lösung, die man den Mitarbeitern an die Hand geben kann, damit die anschließend Ihre Arbeit sicher ausführen können.

    Gruß Ossis

    Ich möchte mich bei Euch vorstellen.

    Bin bei einer Suche zum einem Thema auf dieses Portal aufmerksam geworden. Schön das auch andere immer wieder ähnliche Probleme bzw. Fälle haben.

    Bin seit 2000 FASI, seit 2005 kam die Umwelt dazu und seit 2010 letztendlich auch der Brandschutz. Komme aus der Papierverarbeitung und betreue mehrere Standorte.

    Ich hoffe mich hier aktiv einbringen zu können und natürlich auch selber Infos zu bekommen.

    Also, auf einen aktiven angenehmen Erfahrungsaustausch.

    Schönen Gruß

    Ossis