Hallo Kollegen,
um die Belüftung unserer Produktionshallen im Sommer zu verbessern möchten wir dafür die Notausgangstüren öffnen. Um unseren Hygieneanforderungen gerecht zu werden, müssten wir diese aber mit Fliegengitter versehen.Leider würde sich das Fliegengitter dann nur entgegen der Fluchtrichtung öffnen lassen. Nach ASR A2.2 ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht, wie diese aussieht ? Es arbeiten in dem Bereich der Produktionshalle 8 Personen.
Gruß Ossis