Beiträge von Magnum68

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    Ja habe ich und die Antwort war meiner Meinung nr zum Teil richtig, da er ja auf 60 Stunden kommt und das wäre meiner Meinung nach falsch. Deswegen habe ich es hier ein wenig konkreter geschrieben.
    Außerdem sind ja auch nicht alle wo hier sind in der Sifa Community und ich bin der Meinung, dass dieses Thema noch gern tot geschwiegen wird.
    Ich habe jetzt einen Fall - schwerer VU auf dem Heimweg nach 10,5 Stunden Arbeit. BG hat sich schon beim AG angemeldet ;(

    Aber sorry wenn ich dich mit dem Thema nerve 8)

    Bei uns kam jetzt das Problem auf, dass wir darüber diskutiert haben welche Arbeitszeiten am Tag zulässig sind. Natürlich gibt es immer wieder welche die nicht wissend das die 10 Stunden eine Ausnahme sind und mehr wie 10 Stunden garnicht zulässig sind, da wären wir aber schon beim Disskusionspunkt.

    Meiner Meinung nach hat der Staat und lebt es auch so ein Gesetz geschaffen das es Vollzeitarbeitern (40 Stunden Woche) eigentlich unmöglich macht einen 2. Job zu habne egal ob auf 400 Euro oder auf 2 Lohnsteuerkarte und ich die Legal sogar anmelden darf. Nur eigentlich wird jeder der das tut gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen.

    Denn nach diesem ist die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden begrenzt und darf in Ausnahmefällen auf 10 Stunden erweitert werden wenn innerhalb 24 Wochen oder 6 Monaten ein Schnitt von 8 Stunden erreicht wird.

    Das heißt aber jeder Vollzeitarbeitende darf garnicht mehr danach woanderst arbeiten (max. 8 Stunden in der Woche, da bei 6 Arbeitstagen 48 Stunden max. zulässig sind) es steht ja nicht im Gesetz pro Arbeitsstelle.

    Auch die Pausen zwischen den Tätigkeiten mit 11 Stunden wird ja nicht eingehalten.

    Wer haftet damm bei einer 2. Tätigkeit? Kann von der BG da im Schadensfall (man ist ja bei der Angemeldeten Tätigkeit versichert) Regress gefordert werden, denn es wäre ja grob Fahrlässig, da Gesetzesverstoß?

    Aber ich denke auch der Staat geht das Problem nicht an weil ja viele inzwischen einen 2 Job brauchen um sich das "Leben" leisten zu können gerade in den Billiglohnbereichen und damit wäre ja sofort die Staatskasse als Geldgeber für den Ausgleich zum Mindestsatz veranwortlich und das will man ja auch nicht.

    Aber für mich wiederspricht sich das mit 2. Lohnstuerkarte bis zu zwei 400 euro Jobs und das Arbeitszeitgesetz.

    Bin mal auf eure Meinungen gespannt

    Es ist einfach eine Abschätzung der Gefahr bezogen auf die Anzahl der Personen die im Brandfall dort durch müssen.
    Das muss man im Einzelfall betrachten, denn nicht nur die Personenanzahl sollten dazu berücksichtigt werden, sondern auch ihre körperliche Situation, die Brandlasten in dem Bereich und auch die Zündquellen.

    In einem Ex-Zonen Bereich wirst du es auch mit einer noch so detaillierten Gefährdungsbeurteilung nicht gut reden können.

    Nimm dazu einfach die Gefährdungsfaktoren der BGen und schätze das ganze Zusammen mit dem Brandschutzbeauftragten und/oder Abteilungsleite rund Geschäftsleitung ab, welches Risiko bleibt, denke aber daran, das gerade im Brandfall sich jeder der nächste ist und das da Freundschaften aufhören können. Aber ich würde auch daran denken, das so ein Fliegengitter eigentlich wenn die Personen von hinten drücken eher zerreist als das es ein Hinerniss darstellt.

    Grüße Günter