Arbeiten über 10 Stunden

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  • Hallo Kollegen,

    hat jemand Erfahrungen mit Fällen, wenn Mitarbeiter länger als 10 Stunden arbeiten.

    Beispiel: Maschinenbruch, kurz vor Feierabend der Instandhaltungsleute. Natürlich noch wichtige Kundentermine auf der Maschine, die unbedingt produziert werden müssen. Die " Just in Time " Regelung eben. Reparatur kann nur durchgeführt werden, wenn das Instandhaltungspersonal hierfür länger als 10 Std. arbeitet. Die Mitarbeiter erklären sich zur Reparatur bereit, werden auch anschließend mit dem Taxi nach Hause gebracht und nach 11 Stunden Ruhezeit mit dem Taxi wieder zur Arbeit geholt. Das alles wird dementsprechend dokumentiert. Sind mit diesen Maßnahmen die Fürsorgepflichten erfüllt? Muss noch etwas beachtet werden. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit solchen Situationen.

    Gruß Ossis

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  • Relevant ist hier das Arbeitszeitgesetz. In diesem ist Arbeit über 10 Stunden nur in wenigen explizit genannten Fällen zulässig. In Deinem Fall dürfte der §14, Außergewöhnliche Fälle, zutreffen. Allerdings stellt sich hierbei die Frage, wie oft treten solche außergewöhnlichen Fälle auf? Wenn das auf wenige Einsätze im Jahr beschränkt bleibt, würde ich entsprechende Regelungen aufstellen. Kommt es häufiger vor, so hat der Arbeitgeber für eine entsprechende Personaldecke zu sorgen, dass diese Fälle abgearbeitet werden können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Relevant ist hier das Arbeitszeitgesetz. In diesem ist Arbeit über 10 Stunden nur in wenigen explizit genannten Fällen zulässig. In Deinem Fall dürfte der §14, Außergewöhnliche Fälle, zutreffen. Allerdings stellt sich hierbei die Frage, wie oft treten solche außergewöhnlichen Fälle auf? Wenn das auf wenige Einsätze im Jahr beschränkt bleibt, würde ich entsprechende Regelungen aufstellen. Kommt es häufiger vor, so hat der Arbeitgeber für eine entsprechende Personaldecke zu sorgen, dass diese Fälle abgearbeitet werden können.

    Wir habe zu diesem Thema im Moment die Bezirksregierung im Haus, also wir arbeiten daran.
    Mann muss hier wie der Tiefflieger schon angedeutet hat zwischen geplant und nicht geplant unterscheiden.
    Aber ganz wichtig auch bei nicht planbaren Überstunden, dass die vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten wird.
    Sollten sowas aber häufiger vorkommen, müsste über einen (Ruf-)Bereitschaftsdienst nachgedacht werden. Zu beachten ist dabei aber, dass die über das Arbeitszeitgesetz hinausgehenden tarifvertraglichen Regelungen unbedingt berücksichtigt werden müssen.

    Beisipiel aus dem TÖVD:

    Maximal erlaubte tarifliche Arbeitszeit: 10h
    Regelarbeitszeit: 8h

    Bereitschaftdienst Stufe B: An einen Regeldienst kann ein achtstündiger BD angehängt werden, denn die Belastung ist max. 25% dann sind das zwei Stunden Vollarbeit und damit wären die 10h ausgeschöft.

    Bereitschaftsdienst Stufe D: Da gehen dann eben nur vier Stunden, bei einer max Auslastung von 49% ergibt sich ein Arbeitsanteil von zwei Studen.

    Darüberhinaus kann geplante AZ genehmigt werden, nach einer entsprechenden GBU durch den Betriebsarzt.

    Aber es sind ja in deinem Fall nicht geplante Überstunden. Kommen die gelegentlich vor, dann muss auf jeden Fall auf die Ruhezeit geachtet werden.

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)