Hallo Kollegen,
hat jemand Erfahrungen mit Fällen, wenn Mitarbeiter länger als 10 Stunden arbeiten.
Beispiel: Maschinenbruch, kurz vor Feierabend der Instandhaltungsleute. Natürlich noch wichtige Kundentermine auf der Maschine, die unbedingt produziert werden müssen. Die " Just in Time " Regelung eben. Reparatur kann nur durchgeführt werden, wenn das Instandhaltungspersonal hierfür länger als 10 Std. arbeitet. Die Mitarbeiter erklären sich zur Reparatur bereit, werden auch anschließend mit dem Taxi nach Hause gebracht und nach 11 Stunden Ruhezeit mit dem Taxi wieder zur Arbeit geholt. Das alles wird dementsprechend dokumentiert. Sind mit diesen Maßnahmen die Fürsorgepflichten erfüllt? Muss noch etwas beachtet werden. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit solchen Situationen.
Gruß Ossis